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46 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"StaRUG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (46)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...einzelnen Aspekten des StaRUG diskutiert. Als Berufsverband..., ... der Diskussion um die StaRUG-Evaluation ist vereinzelt..., ...Ergänzung des § 31 Abs. 2 StaRUG um eine Nr. 4). Im Rahmen..., ...nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 StaRUG gefordert werden. ..., ...würden oder es gar vom StaRUG ausgeschlossen würde, ..., ...Legitimation der durch das StaRUG ermöglichten Eingriffe..., ...werden, wie sie gemäß § 1 StaRUG i.V.m § 43 Abs. 2 GmbHG..., ...§ 33 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StaRUG). Zwar kann das Gericht..., ...Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Hs. 2 StaRUG für sich genommen in der..., ...Rechtsschutzsystem des StaRUG geschützt. Dieses sieht..., ...für die Einleitung eines StaRUG-Verfahrens jedenfalls ..., ...von den Regelungen des StaRUG überlagert. Dass eine..., ..., für das StaRUG könne man diese Maßstäbe..., ... keinen Eingang in das StaRUG gefunden. Eingriffe in..., ... des StaRUG als das zentrale und funktionsfähige..., ...Eine ohnehin nicht vom StaRUG gedeckte Heranziehung ..., ... nach § 64 StaRUG und des Beschwerdeverfahrens nach § 66 StaRUG. Verfahrensrechtlich gesichert..., ...-Frist des § 65 Abs. 1 StaRUG. Es besteht insoweit ein..., ...65 Abs. 1 StaRUG a. F. Wird die Entscheidung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Restrukturierungs verfahren nach dem StaRUG oder ein Insolvenzverfahren..., ...Restrukturierungsrahmen für Unternehmen („StaRUG“) gelten. Das könnte durch..., ...rukturierungsplan nach dem StaRUG (vgl. §§ 5 ff. StaRUG)...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...41 II. Änderungen des StaRUG (Art. 38) 42 1. § 45 ..., .... 2 Satz 2 und Abs. 3a StaRUG-E (Erörterungs- und Abstimmungstermin..., ... 2. § 85 Abs. 4 Satz 2 StaRUG-E (Besondere Bestimmungen..., ...Restrukturierungssachen nach dem StaRUG. Die grundsätzliche..., ...Änderungen der InsO und des StaRUG entsteht für die Wirtschaft..., ...die in § 85 Abs. 2 Nr. 5 StaRUG-E bereits für das Restrukturierungsverfahren..., ... Zu § 85 Abs. 2 Nr. 5 StaRUG-E führt die Entwurfsbegründung..., ... II. Änderungen des StaRUG (Art. 38) Die Änderungen..., ...restrukturierungsgesetzes (StaRUG) dienen in ihrer Mehrzahl..., .... 2 Satz 2 und Abs. 3a StaRUG-E (Erörterungs- und Abstimmungstermin..., ...nach § 45 Absatz 3 Satz 2 StaRUG erforderliche Beifügung..., ...Gehör nach § 45 Absatz 3 StaRUG gewährt worden ist. Der..., ... 2. § 85 Abs. 4 Satz 2 StaRUG-E (Besondere Bestimmungen..., ...sieht § 85 Abs. 4 Satz 2 StaRUG-E für den Fall, dass die...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bargeschäftsprivileg gemäß § 142 Absatz 1 InsO unverändert beibehalten; Gläubigerinteressen im Pre-Pack-Verfahren angemessen berücksichtigen, insbesondere durch eine zeitliche Begrenzung des Moratoriums sowie einen Ausgleich für die Nutzung während einer Verwertungssperre; für die Übertragung von Kredit- und Finanzdienst¬leistungs-verträgen ein Zustimmungser-fordernis des jeweiligen Vertragspartners vorzusehen

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 10.08.2026
    • Adressatenkreis:
      • 06.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entsprechend der Wertung des § 54 StaRuG sollte daher sichergestellt..., ...entsprechend der Wertung des § 54 StaRuG,  für die Übertragung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 05.10.2026
    • Adressatenkreis:
      • 24.09.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Begriffsbestimmung im StaRUG - im Rahmen der nationalen..., ...Regelung im Rahmen des StaRUG (§§ 12, 89) gestaltet ..., ...Zwischenfinanzierungen. Beim StaRUG wurde das mit Bedacht ..., ... Gläubigerbeirat (§ 93 StaRUG) bleiben. Der deutsche...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 24.09.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Begriffsbestimmung im StaRUG - im Rahmen der nationalen..., ...Regelung im Rahmen des StaRUG (§§ 12, 89) gestaltet ..., ...Zwischenfinanzierungen. Beim StaRUG wurde das mit Bedacht ..., ... Gläubigerbeirat (§ 93 StaRUG) bleiben. Der deutsche...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DAV begrüßt das Ziel etwaig bestehenden oder durch zukünftige Krisen entstehenden systemischen Risiken durch Schaffung eines leistungsfähigen Abwicklungsrahmens zu begegnen. Die Stellungnahme konzentriert sich auf die vorgesehenen Regelungen des SAGV zu Sanierungs- und Abwicklungsmechanismen. Der DAV kritisiert insbesondere, dass die Voraussetzungen für die Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen teilweise unklar konturiert sind, der Vergleichsmaßstab für eine Schlechterstellung der Beteiligten durch Abwicklungsmaßnahmen im Vergleich zu einem Insolvenzverfahren präzisiert werden sollte und die Haftung von Insolvenzverwalter/innen in den Fällen, in denen Weisungen der Abwicklungsbehörde erfolgen, entsprechend der Haftung von Beamt/innen der Abwicklungsbehörde beschränkt werden sollte.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie EU 2025 1 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versicherungsbranche nach § 30 Abs. 2 StaRUG i.V.m. § 1 Abs. 19 Nr...., ...restrukturierungsgesetz (StaRUG) verwehrt ist. Allerdings...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 01.10.2026
    • Adressatenkreis:
      • 24.09.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Begriffsbestimmung im StaRUG - im Rahmen der nationalen..., ...Regelung im Rahmen des StaRUG (§§ 12, 89) gestaltet ..., ...Zwischenfinanzierungen. Beim StaRUG wurde das mit Bedacht ..., ... Gläubigerbeirat (§ 93 StaRUG) bleiben. Der deutsche...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 24.09.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Begriffsbestimmung im StaRUG - im Rahmen der nationalen..., ...Regelung im Rahmen des StaRUG (§§ 12, 89) gestaltet ..., ...Zwischenfinanzierungen. Beim StaRUG wurde das mit Bedacht..., ... Gläubigerbeirat (§ 93 StaRUG) bleiben. Der deutsche...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 24.09.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Begriffsbestimmung im StaRUG - im Rahmen der nationalen..., ...Regelung im Rahmen des StaRUG (§§ 12, 89) gestaltet ..., ...Zwischenfinanzierungen. Beim StaRUG wurde das mit Bedacht ..., ... Gläubigerbeirat (§ 93 StaRUG) bleiben. Der deutsche...
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