Stellungnahmen/Gutachten
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29 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StaRUG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (29)
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerliche Rahmenbedingungen für Sanierungsmaßnahmen in Unternehmenskrisen
Das Vorhaben betrifft die Auslegung und Anwendung steuerlicher Vorschriften bei Restrukturierungen und Sanierungen in Unternehmenskrisen. Der VID setzt sich dafür ein, praktikable Nachweis- und Anwendungskriterien sowie eine sachgerechte Berücksichtigung kleinerer Unternehmen zu gewährleisten, um Sanierungshindernisse zu vermeiden und Investitionsentscheidungen zu fördern.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 09.05.2025
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Adressatenkreis:
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05.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Restrukturierungs verfahren nach dem StaRUG oder ein Insolvenzverfahren..., ...Restrukturierungsrahmen für Unternehmen („StaRUG“) gelten. Das könnte durch..., ...rukturierungsplan nach dem StaRUG (vgl. §§ 5 ff. StaRUG)...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Der Entwurf sieht zur weiteren Förderung der Digitalisierung der Justiz im Insolvenzrecht vor, die Möglichkeiten der elektr. Forderungsanmeldung u. der elektr. Kommunikation mit den Insolvenzgläubigern, im Restrukturierungsrecht die elektr. Kommunikationsmöglichkeiten der Verfahrensbeteiligten untereinander zu erweitern. Er enthält zudem verbliebene Anpassungen des nat. Rechts zur Umsetzung des Art. 28a) und c) der Restrukturierungs-RL (EU 2019/1023) sowie konkretisierende Regelungen zu den Gegenständen der Bekanntmachung in öffentl. Restrukturierungssachen nach dem StaRUG. Der VID bringt u.a. zu folgenden Themenschwerpunkten (Änderungs-)Vorschläge ein: - elektr. Gläubigerinformationssysteme - elektr. Zustellungen im Auftrag des Gerichts - elektr. Forderungsanmeldungen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 28.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.05.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...41 II. Änderungen des StaRUG (Art. 38) 42 1. § 45 ..., .... 2 Satz 2 und Abs. 3a StaRUG-E (Erörterungs- und Abstimmungstermin..., ... 2. § 85 Abs. 4 Satz 2 StaRUG-E (Besondere Bestimmungen..., ...Restrukturierungssachen nach dem StaRUG. Die grundsätzliche..., ...Änderungen der InsO und des StaRUG entsteht für die Wirtschaft..., ...die in § 85 Abs. 2 Nr. 5 StaRUG-E bereits für das Restrukturierungsverfahren..., ... Zu § 85 Abs. 2 Nr. 5 StaRUG-E führt die Entwurfsbegründung..., ... II. Änderungen des StaRUG (Art. 38) Die Änderungen..., ...restrukturierungsgesetzes (StaRUG) dienen in ihrer Mehrzahl..., .... 2 Satz 2 und Abs. 3a StaRUG-E (Erörterungs- und Abstimmungstermin..., ...nach § 45 Absatz 3 Satz 2 StaRUG erforderliche Beifügung..., ...Gehör nach § 45 Absatz 3 StaRUG gewährt worden ist. Der..., ... 2. § 85 Abs. 4 Satz 2 StaRUG-E (Besondere Bestimmungen..., ...sieht § 85 Abs. 4 Satz 2 StaRUG-E für den Fall, dass die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt das Ziel etwaig bestehenden oder durch zukünftige Krisen entstehenden systemischen Risiken durch Schaffung eines leistungsfähigen Abwicklungsrahmens zu begegnen. Die Stellungnahme konzentriert sich auf die vorgesehenen Regelungen des SAGV zu Sanierungs- und Abwicklungsmechanismen. Der DAV kritisiert insbesondere, dass die Voraussetzungen für die Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen teilweise unklar konturiert sind, der Vergleichsmaßstab für eine Schlechterstellung der Beteiligten durch Abwicklungsmaßnahmen im Vergleich zu einem Insolvenzverfahren präzisiert werden sollte und die Haftung von Insolvenzverwalter/innen in den Fällen, in denen Weisungen der Abwicklungsbehörde erfolgen, entsprechend der Haftung von Beamt/innen der Abwicklungsbehörde beschränkt werden sollte.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie EU 2025 1 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen
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Adressatenkreis:
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11.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versicherungsbranche nach § 30 Abs. 2 StaRUG i.V.m. § 1 Abs. 19 Nr...., ...restrukturierungsgesetz (StaRUG) verwehrt ist. Allerdings...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung § 142 Abs. 1 a.E. InsO bei Vorsatzanfechtung des Bargeschäfts; Beschränkung des Gläubigerbenachteiligungsvorsatz auf tatsächliche Kenntnis. Übertragung von Kredit- und Finanzdienstleistungsverträgen auf anderen Schuldner soll Zustimmung des Gläubigers erfordern. Streichung der gerichtlichen Beendigungsmöglichkeit von noch zu erfüllenden Verträgen, mind. aber Regelung analog § 108 Abs 1 Satz 2 InsO. Begrenzung der Aussetzung von Einzelvollstreckung für Kleinstunternehmer und Wertersatzanspruch für Weiternutzung der Objekte analog § 54 StaRuG. Keine Beschneidung der Rechte der aus- und absonderungsberechtigten Gläubiger. Streichung der Fiktion der Forderungsaufstellung. Klarstellung dass zur Ins-Masse nur Vermögenswerte gehören, die sich im Eigentum des Schuldners befinden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... daher an, analog § 54 StaRuG in Artikel 23 RLV um folgenden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme des IDW zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG
Das IDW hat zum Entwurf des BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG Stellung genommen. Die Vorschrift des § 8c Abs. 1a KStG verfolgt den Zweck, den Eintritt von Neugesellschaftern in einer Krise zu erleichtern und einen Verlustuntergang nach § 8c Abs. 1 KStG in Sanierungsfällen zu verhindern. Das IDW begrüßt, dass mit dem BMF-Schreiben offene Fragestellungen beantwortet und bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt werden sollen. Im Rahmen der Stellungnahme regt das IDW an, im finalen BMF-Schreiben einige Klarstellungen und Ergänzungen vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 16.05.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Absatz 1a KStG GZ: IV C 2 - S 2745-a/00040/001/157, DOK: COO.7005.100.2.11583070
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Adressatenkreis:
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05.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Restrukturierungspläne auf Grundlage des StaRUG ebenfalls als Nachweiserleichterung..., ...Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (“StaRUG“) vorliegen. Dies sollte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 12.05.2026
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Adressatenkreis:
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23.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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05.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Eingriffsrechten (z.B. SAG und StaRUG) vorgesehenen angemessenen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 05.05.2026
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Adressatenkreis:
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23.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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05.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Eingriffsrechten (z.B. SAG und StaRUG) vorgesehenen angemessenen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verordnung der EU-Kommission über den 28. Rechtsrahmen für Unternehmen (28. Regime)
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft durch Schaffung eines international wettbewerbsfähigen optionalen einheitlichen europäischen Rechtsrahmens ("28 Regime") für eine europäische Gesellschaft mit begrenzter Haftung als ein Baustein der Savings and Investment Union (SIU).
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.05.2026
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Adressatenkreis:
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23.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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05.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Eingriffsrechten (z.B. SAG und StaRUG) vorgesehenen angemessenen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 13.05.2026
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Eingriffsrechten (z.B. SAG und StaRUG) vorgesehenen angemessenen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 12.05.2026
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Adressatenkreis:
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23.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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05.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Eingriffsrechten (z.B. SAG und StaRUG) vorgesehenen angemessenen...
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Zu Regelungsvorhaben: