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24 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"StaRUG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (24)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Restrukturierungs verfahren nach dem StaRUG oder ein Insolvenzverfahren..., ...Restrukturierungsrahmen für Unternehmen („StaRUG“) gelten. Das könnte durch..., ...rukturierungsplan nach dem StaRUG (vgl. §§ 5 ff. StaRUG)...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...41 II. Änderungen des StaRUG (Art. 38) 42 1. § 45 ..., .... 2 Satz 2 und Abs. 3a StaRUG-E (Erörterungs- und Abstimmungstermin..., ... 2. § 85 Abs. 4 Satz 2 StaRUG-E (Besondere Bestimmungen..., ...Restrukturierungssachen nach dem StaRUG. Die grundsätzliche..., ...Änderungen der InsO und des StaRUG entsteht für die Wirtschaft..., ...die in § 85 Abs. 2 Nr. 5 StaRUG-E bereits für das Restrukturierungsverfahren..., ... Zu § 85 Abs. 2 Nr. 5 StaRUG-E führt die Entwurfsbegründung..., ... II. Änderungen des StaRUG (Art. 38) Die Änderungen..., ...restrukturierungsgesetzes (StaRUG) dienen in ihrer Mehrzahl..., .... 2 Satz 2 und Abs. 3a StaRUG-E (Erörterungs- und Abstimmungstermin..., ...nach § 45 Absatz 3 Satz 2 StaRUG erforderliche Beifügung..., ...Gehör nach § 45 Absatz 3 StaRUG gewährt worden ist. Der..., ... 2. § 85 Abs. 4 Satz 2 StaRUG-E (Besondere Bestimmungen..., ...sieht § 85 Abs. 4 Satz 2 StaRUG-E für den Fall, dass die...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DAV begrüßt das Ziel etwaig bestehenden oder durch zukünftige Krisen entstehenden systemischen Risiken durch Schaffung eines leistungsfähigen Abwicklungsrahmens zu begegnen. Die Stellungnahme konzentriert sich auf die vorgesehenen Regelungen des SAGV zu Sanierungs- und Abwicklungsmechanismen. Der DAV kritisiert insbesondere, dass die Voraussetzungen für die Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen teilweise unklar konturiert sind, der Vergleichsmaßstab für eine Schlechterstellung der Beteiligten durch Abwicklungsmaßnahmen im Vergleich zu einem Insolvenzverfahren präzisiert werden sollte und die Haftung von Insolvenzverwalter/innen in den Fällen, in denen Weisungen der Abwicklungsbehörde erfolgen, entsprechend der Haftung von Beamt/innen der Abwicklungsbehörde beschränkt werden sollte.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie EU 2025 1 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versicherungsbranche nach § 30 Abs. 2 StaRUG i.V.m. § 1 Abs. 19 Nr...., ...restrukturierungsgesetz (StaRUG) verwehrt ist. Allerdings...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Berücksichtigung § 142 Abs. 1 a.E. InsO bei Vorsatzanfechtung des Bargeschäfts; Beschränkung des Gläubigerbenachteiligungsvorsatz auf tatsächliche Kenntnis. Übertragung von Kredit- und Finanzdienstleistungsverträgen auf anderen Schuldner soll Zustimmung des Gläubigers erfordern. Streichung der gerichtlichen Beendigungsmöglichkeit von noch zu erfüllenden Verträgen, mind. aber Regelung analog § 108 Abs 1 Satz 2 InsO. Begrenzung der Aussetzung von Einzelvollstreckung für Kleinstunternehmer und Wertersatzanspruch für Weiternutzung der Objekte analog § 54 StaRuG. Keine Beschneidung der Rechte der aus- und absonderungsberechtigten Gläubiger. Streichung der Fiktion der Forderungsaufstellung. Klarstellung dass zur Ins-Masse nur Vermögenswerte gehören, die sich im Eigentum des Schuldners befinden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... daher an, analog § 54 StaRuG in Artikel 23 RLV um folgenden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das IDW hat zum Entwurf des BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG Stellung genommen. Die Vorschrift des § 8c Abs. 1a KStG verfolgt den Zweck, den Eintritt von Neugesellschaftern in einer Krise zu erleichtern und einen Verlustuntergang nach § 8c Abs. 1 KStG in Sanierungsfällen zu verhindern. Das IDW begrüßt, dass mit dem BMF-Schreiben offene Fragestellungen beantwortet und bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt werden sollen. Im Rahmen der Stellungnahme regt das IDW an, im finalen BMF-Schreiben einige Klarstellungen und Ergänzungen vorzunehmen.

    • Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 16.05.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Absatz 1a KStG GZ: IV C 2 - S 2745-a/00040/001/157, DOK: COO.7005.100.2.11583070
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Restrukturierungspläne auf Grundlage des StaRUG ebenfalls als Nachweiserleichterung..., ...Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (“StaRUG“) vorliegen. Dies sollte...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Begründungspflicht in § 74 Abs. 2 StaRUG bei der Abweichung von...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DAV begrüßt eine neue europäische Gesellschaftsform zur Verwirklichung der Binnenmarktstrategie der EU-Kommission sowie die vorgesehenen weiteren Schritte zur Digitalisierung des Gesellschaftsrechts. Diese Gesellschaftsform sollte jedoch nicht auf Start-Up oder Scale-up Unternehmen beschränkt sein, sondern allen europäischen Unternehmen offenstehen, die diese Rechtsform als die beste Organisationsform für ihr Unternehmen ansehen. Der DAV sieht jedoch keinen Mehrwert in den Überlegungen eines verwaltungslosen Insolvenzverfahrens für Kleinstunternehmen hinsichtlich des Gläubigerschutzes in der Insolvenz und sieht die Wesentlichkeit für ein einheitliches und flexibles Regime für die Beteiligung von Mitarbeitenden und Organmitgliedern an der Gesellschaft.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...rechtsformübergreifend umgesetzt in § 2 StaRUG) zum Ergreifen von Maßnahmen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Entwurf sieht zur weiteren Förderung der Digitalisierung der Justiz im Insolvenzrecht vor, die Möglichkeiten der elektr. Forderungsanmeldung u. der elektr. Kommunikation mit den Insolvenzgläubigern, im Restrukturierungsrecht die elektr. Kommunikationsmöglichkeiten der Verfahrensbeteiligten untereinander zu erweitern. Er enthält zudem verbliebene Anpassungen des nat. Rechts zur Umsetzung des Art. 28a) und c) der Restrukturierungs-RL (EU 2019/1023) sowie konkretisierende Regelungen zu den Gegenständen der Bekanntmachung in öffentl. Restrukturierungssachen nach dem StaRUG. Der VID bringt u.a. zu folgenden Themenschwerpunkten (Änderungs-)Vorschläge ein: - elektr. Gläubigerinformationssysteme - elektr. Zustellungen im Auftrag des Gerichts - elektr. Forderungsanmeldungen.

    • Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 31.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10943 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
    • Adressatenkreis:
      • 31.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Entwurf sieht zur weiteren Förderung der Digitalisierung der Justiz im Insolvenzrecht vor, die Möglichkeiten der elektr. Forderungsanmeldung u. der elektr. Kommunikation mit den Insolvenzgläubigern, im Restrukturierungsrecht die elektr. Kommunikationsmöglichkeiten der Verfahrensbeteiligten untereinander zu erweitern. Er enthält zudem verbliebene Anpassungen des nat. Rechts zur Umsetzung des Art. 28a) und c) der Restrukturierungs-RL (EU 2019/1023) sowie konkretisierende Regelungen zu den Gegenständen der Bekanntmachung in öffentl. Restrukturierungssachen nach dem StaRUG. Der VID bringt u.a. zu folgenden Themenschwerpunkten (Änderungs-)Vorschläge ein: - elektr. Gläubigerinformationssysteme - elektr. Zustellungen im Auftrag des Gerichts - elektr. Forderungsanmeldungen.

    • Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 31.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10943 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
    • Adressatenkreis:
      • 31.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Entwurf sieht zur weiteren Förderung der Digitalisierung der Justiz im Insolvenzrecht vor, die Möglichkeiten der elektr. Forderungsanmeldung u. der elektr. Kommunikation mit den Insolvenzgläubigern, im Restrukturierungsrecht die elektr. Kommunikationsmöglichkeiten der Verfahrensbeteiligten untereinander zu erweitern. Er enthält zudem verbliebene Anpassungen des nat. Rechts zur Umsetzung des Art. 28a) und c) der Restrukturierungs-RL (EU 2019/1023) sowie konkretisierende Regelungen zu den Gegenständen der Bekanntmachung in öffentl. Restrukturierungssachen nach dem StaRUG. Der VID bringt u.a. zu folgenden Themenschwerpunkten (Änderungs-)Vorschläge ein: - elektr. Gläubigerinformationssysteme - elektr. Zustellungen im Auftrag des Gerichts - elektr. Forderungsanmeldungen.

    • Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 09.04.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10943 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
    • Adressatenkreis:
      • 31.03.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (4):
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