Stellungnahmen/Gutachten
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60 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GVG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (60)
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung des § 146 GVG durch Einführung eines Abs. 2 sowie Abs. 3
Konkretisierung des sich aus § 146 in Verbindung mit § 147 GVG ergebenden (externen) ministeriellen Weisungsrechts gegenüber weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften durch: 1. Integrierung von Sachgründen zur legitimen Ausübung des sachleitenden Weisungsrechts in den § 146 GVG (neu gefasster Abs. 2) 2. Aufnahme eines Begründungserfordernisses in den § 146 (neu gefasster Abs. 3).
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erweiterung des bestehenden § 146 GVG, durch welche eine Begründungspflicht..., ...sich aus § 146 i.V.m. § 147 GVG ergebenden Weisungsrechts..., ...Unabhängigkeit gewährleisten, da das GVG keine spezifischen Regelungen..., ... §§ 146, 147 Nr. 1 und 2 GVG beeinflusst werden. Art..., ...Gerichtsverfassungsgesetzes – GVG), während die staatsanwaltlichen..., ...unterstehen (§ 147 Nr. 2 GVG). Das damit verbundene ..., ...152 Abs. 2 StPO, welche im GVG bislang nicht ausdrücklich..., ...Darüber hinaus sieht das GVG für externe Einzelweisungen..., ... eine Änderung des § 146 GVG vor. Die bisherige Fassung..., ...der Abs. 2 u. 3 in § 146 GVG-E wirkt dem Missbrauch ..., ...Änderungen in § 146 Abs. 2 GVG-E, insbesondere unter dem..., ...begrüßen. § 146 Abs. 2 GVG-E beschränkt sowohl das..., ... § 146 Abs. 2 Nr. 2 u. 3 GVG-E werden Weisungen auf ..., ...kann. § 146 Abs. 2 Nr. 1 GVG-E eröffnet die Möglichkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es wird die beabsichtigte Änderung des § 21e Abs. 9 GVG grundsätzlich begrüßt.. Lediglich in rechtstechnischer Hinsicht wird ein Verbesserungsvorschlag unterbreitet. Im Hinblick auf die in Erwägung gezogene Neufassung des § 32 GVG bestehen keine Bedenken.
- Bereitgestellt von: Neue Richter*innenvereinigung - Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V. am 29.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/15
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
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BT-Drs. 21/15
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung des § 21e Abs. 9 GVG (a.). Lediglich in rechtstechnischer..., ...Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) soll die Veröffentlichung..., ...unterjährig im Rahmen des § 21e GVG immer wieder geändert werden..., ... Anforderungen des § 21e GVG gerecht werden - ohne hierfür..., ...gezogene Neufassung des § 32 GVG bestehen hier keine Bedenken...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1. Forderung, das Bau- und Architektenrecht streitwertunabhängig den Landgerichten zuzuweisen und bei Überschneidung der Zuständigkeit von Bau- und Handelskammern die vorrangige Zuständigkeit der Baukammern zu regeln; 2. Möglichkeit einer Änderung von gerichtlichen Kostenentscheidungen sowie Kostenfestsetzungen nach einer nachträglichen Änderung der Streitwertfestsetzung nur auf Antrag und nicht von Amts wegen, Bedenken gegen Unanfechtbarkeit der geänderten Kostenentscheidung
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 01.08.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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10.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...spezialisierten Baukammern nach § 72a GVG zum 1. Januar 2018 einen..., ...Zuständigkeit Baukammern nach § 72a GVG - Handelskammer nach § 95 GVG Zudem bestehen weiterhin..., ... (§ 95 GVG), etwa bei Streitigkeiten..., ...Handelssachen ergibt sich aus § 95 GVG, die der Baukammer aus § 72a GVG. Die Frage der Zuständigkeit..., ... 2 GVG sind bei den Landgerichten..., ... für Handelssachen (§ 95 GVG) Die Kammern für Handelssachen sind nach § 95 GVG insbesondere für bürgerliche..., ...Voraussetzungen des § 72a GVG als auch die des § 95 GVG..., ...Spezialkammer nach § 72a GVG – ist nach h. M. analog..., ...UH 12/25). Die §§ 96 ff. GVG regeln diesbezüglich, dass..., ...der Tatbestände des § 72a GVG und des § 95 GVG die ..., ... Verweis in § 95 GVG erfolgen: „Soweit eine..., ...Voraussetzungen des § 72a GVG und des § 95 GVG erfüllt..., ...Commercial Courts nach § 119b GVG durch diese Vorrangregelung..., ...Commercial Courts nach § 119b GVG bleibt hiervon unberührt..., ...der Baukammern nach § 72a GVG verfolgt das Ziel, komplexe..., ...der Baukammern nach § 72a GVG gegenüber den Kammern für..., ...vorgeschlagene Ergänzung im GVG trägt diesen Anforderungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die NRV kritisiert den Referentenentwurf des BMJ zur Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft. Sie bemängelt, dass der Entwurf nicht ausreichend Transparenz schafft und die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft nicht sicherstellt, wie es der EuGH verlangt. Die NRV fordert strengere Regelungen zur Vermeidung politischer Einflussnahme und eine gesetzliche Absicherung der Unabhängigkeit.
- Bereitgestellt von: Neue Richter*innenvereinigung - Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V. am 29.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Weisungsrechts. Soweit § 146 Abs. 2 GVG-E die bereits geltenden..., ...gem. § 145 Abs. 1 Var. 2 GVG zur Vermittlung demokratischer..., ... Mit der in § 146 Abs. 3 GVG-E vorgesehenen Beschränkung..., ... unterfiele § 146 Abs. 3 GVG-E mithin nicht. Dennoch..., ...Vorgesetzten nach § 147 Nr. 3 GVG muss nicht dokumentiert..., ...trägt. Unter § 146 Abs. 2 GVG-E werden alle rechtlich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung des Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren (EMöGG)
Der DAV kommentiert das EMöGG aus Sicht der Anwaltschaft und verweist insbesondere darauf, dass § 169 Absatz 2 GVG bis jetzt in der Praxis von den Gerichten nicht angewandt wird, weshalb Erfahrungswerte fehlen. Eine Nachschärfung durch den Gesetzgeber wird angeregt. Bezüglich der Vorschrift in § 169 Absatz 3 Satz 1 GVG, von welcher in mehreren Fällen Gebrauch gemacht wurde, sind dem DAV keine Probleme oder unbeabsichtigten Nebenwirkungen bekannt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.05.2025
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Adressatenkreis:
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26.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...169 Absatz 1 Sätze 3 und 4 GVG (Tonübertragung in einen..., ...Medienvertreter) § 169 Absatz 2 GVG n. F. (Tonaufnahmen oder..., ... § 169 Absatz 3 Satz 1 GVG (Ton- und Filmaufnahmen..., ...169 Absatz 1 Sätze 3 und 4 GVG: Tonübertragung in einen..., ... B. § 169 Absatz 2 GVG n. F.: Tonaufnahmen oder..., ...Regelung des § 169 Absatz 2 GVG in der Fassung vom 18. ..., ...insbesondere: - § 169 Absatz 2 GVG alte Fassung - (a) Ist..., ...keine. - § 169 Absatz 2 GVG neue Fassung - (a) Ist..., ... § 169 Absatz 3 Satz 1 GVG: Ton- und Filmaufnahmen..., ...Inhalts gemäß § 169 Absatz 3 GVG gemacht? Dem DAV liegen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung gerichtlicher Zuständigkeiten
Änderung und Präzisierung der Regelungen zur Zuständigkeit der Landgerichte für vergaberechtliche Streitigkeiten
- Bereitgestellt von: John Richard Eydner – c/o LANGWIESER Rechtsanwälte PartmbB am 22.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 387/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen -
BT-Drs. 20/13251
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
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BR-Drs. 387/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vergabesachen in § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E aufmerksam machen: ..., ...schaffenden § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E. Schon bisher hat die..., ... gemäß § 95 Abs. 2 Nr. 1 GVG vor die Kammern für Handelssachen..., ...Neuregelung in § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E und der Einrichtung von..., ... nach § 72a Abs. 1 Nr. 8 GVG-E, wurde und wird bisher..., .... 8 und 72a Abs. 1 Nr. 8 GVG-E seine volle (unstreitige..., ...Neuregelung des § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E scheint darüber hinaus..., ... neuen § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E fallen sollen. Eine Anknüpfung..., ...Wortlaut des § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E noch in der Begründung..., ... Grund § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E ausdrücklich von „öffentlichen..., ...Zuständigkeitsregelung in § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E nicht an ausfüllungsbedürftigen..., ... neuen § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E stünden dann (insbesondere..., .... § 89 Abs. 1 GWB, § 13a GVG) nutzen, können sich daraus..., ...nach §§ 94, 95 Abs. 2 Nr. 1 GVG vor die Kammern für Handelssachen..., ... nach § 72a Abs. 1 Nr. 8 GVG-E neu zu schaffenden Spezialkammern..., ...GWB und § 95 Abs. 2 Nr. 1 GVG abgestimmte Regelung wäre..., ...Neuregelung in § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E nur bürgerliche Streitigkeiten..., ...ordentliche Rechtsweg (§ 13 GVG) eröffnet ist. Das versteht..., ...Rechtswegzuständigkeiten von § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E unberührt bleiben, verdient..., ...Regelung in § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E differenzierter ausgestaltet...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung des Weisungsrecht der Landesjustizverwaltungen gegenüber den Staatsanwaltschaften
Der vorgelegte Entwurf und das darin vorgesehene Schriftlichkeits- und Begründungserfordernis sowie das Verbot, die Weisungen frei von justizfremden Erwägungen zu erteilen, vermag die gegen das Weisungsrecht bestehenden Bedenken nicht auszuräumen. Denn diese Regelung bietet viele Schlupflöcher. Das Weisungsrecht ist in einer Vielzahl von EU-Staaten nicht existent. Auch die Europäische Staatsanwaltschaft unterliegt keinen Weisungen. Es ist an der Zeit, dass auch die Bundesrepublik Deutschland dieses völlig überholte Relikt aus alter Zeit abschafft.
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen -
BT-Drs. 20/12788
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... eine Änderung des § 147 GVG wie folgt vorgeschlagen:§ 147 Abs. 2 GVG: Die Dienstaufsicht umfasst..., ...hinzuwirken. § 147 Abs. 3 GVG: Die Dienstaufsicht des..., ...soll in § 146 Abs. 2 Nr. 1 GVG geregelt werden, dass Weisungen..., ...Regelung in § 146 Abs. 2 Nr. 2 GVG. Hiervon wird nämlich ..., ...Regelung in § 146 Abs. 2 Nr. 3 GVG. Die Staatsanwaltschaft..., ...Goßner/ Schmidt vor § 141 GVG). Sie ist ein den Gerichten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beurkundungen mit Dolmetschern & Übersetzern unterscheiden sich von ausschließlich deutschsprachigen auch in Arbeitsprozessen, in der Kommunikation mit mehr Beteiligten (nämlich D & Ü) und entsprechender Übermittlung von Informationen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Beauftragung und die Übermittlung schriftlicher Texte verpflichtend ausschließlich über ein bes. elektron. Sprachmittlerpostfach erfolgt, D & Ü in die Kommunikationsplattform eingebunden werden und die digitale Bestätigung ("Beglaubigung") von Übersetzungen kompatibel sind; dass bei Online-Beurkundungen Norm-Technik zum Einsatz kommt und korrekt angewandt wird und solche Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass die Hör-/Gesundheit der Dolmetscher nicht gefährdet wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 22.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
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BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Zwar ist das Ziel des..., ...GSD findet sich in § 186 GVG, während das GDolmG ausschließlich auf § 185 GVG Bezug nimmt. Es ist sicherzustellen..., ...Verweis auf § 189 Absatz 2 GVG auch GSD einschließt. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. wendet sich entschieden gegen jegliche Form von Gewalt, gleich gegen wen. Der VAfK e.V. warnt, dass der Referentenentwurf zum Schutz gewaltbetroffener Personen im familiengerichtlichen Verfahren in Teilen zu verfahrenstaktischem Missbrauch, falschen Beschuldigungen und einer Benachteiligung engagierter Elternteile führen kann. Wir fordern stattdessen verbindliche Fortbildungspflichten für Familienrichter, mehr Kollegialentscheidungen in sensiblen Verfahren sowie klare, faire Regelungen zum Erhalt des Kontakts zwischen Kindern und beiden Eltern.
- Bereitgestellt von: Väteraufbruch für Kinder e.V. am 12.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Familienrichter in § 23b III 3,4 GVG (siehe § 23b Absatz 3 Satz 3 und 4 GVG-NEU unten) sowie regen..., ... Artikel 2 (Änderung des GVG [§ 23b Absatz 2 Satz 1 GVG-E]) Sachdienlich. Enthaltung..., ...23b Absatz 3 Satz 3 und 4 GVG-NEU Wir schließen uns..., ...Familienrich ter in § 23b III 3,4 GVG. (Vgl. 24. DFGT, AK 1, ..., ... Einführungsgesetzes zum GVG) Ja, sachdienlich. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bei auf Englisch geführten bzw. in mehrsprachigen Verfahren sind weitere Aspekte zu berücksichtigen, darunter die für rechtssichere Verfahren unerlässliche Hinzuziehung qualifizierter Dolmetscher und Übersetzer, die Rahmenbedingungen, wenn Englisch Verfahrenssprache sein soll, sowie die technischen Voraussetzungen und die Einhaltung gängiger, insbesondere die Hörgesundheit von Dolmetschern sichernder Standards bei mehrsprachigen Videoverhandlungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13257
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
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BT-Drs. 20/13257
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.10.2024
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzentwurf zur Änderung von § 184 GVG, der von den Berufsverbänden..., ...Absatz 3 Satz 1 Nummer 1-3 GVG-E). Denn es ist zu berücksichtigen..., ...Gesetzesentwurf zur Änderung von § 184 GVG nehmen. Dieser Gesetzesentwurf..., ...abzulehnen. Sollte § 184 GVG dahingehend abgeändert ...
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Zu Regelungsvorhaben: