Stellungnahmen/Gutachten
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93 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GVG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (93)
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung des § 146 GVG durch Einführung eines Abs. 2 sowie Abs. 3
Konkretisierung des sich aus § 146 in Verbindung mit § 147 GVG ergebenden (externen) ministeriellen Weisungsrechts gegenüber weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften durch: 1. Integrierung von Sachgründen zur legitimen Ausübung des sachleitenden Weisungsrechts in den § 146 GVG (neu gefasster Abs. 2) 2. Aufnahme eines Begründungserfordernisses in den § 146 (neu gefasster Abs. 3).
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erweiterung des bestehenden § 146 GVG, durch welche eine Begründungspflicht..., ...sich aus § 146 i.V.m. § 147 GVG ergebenden Weisungsrechts..., ...Unabhängigkeit gewährleisten, da das GVG keine spezifischen Regelungen..., ... §§ 146, 147 Nr. 1 und 2 GVG beeinflusst werden. Art..., ...Gerichtsverfassungsgesetzes – GVG), während die staatsanwaltlichen..., ...unterstehen (§ 147 Nr. 2 GVG). Das damit verbundene ..., ...152 Abs. 2 StPO, welche im GVG bislang nicht ausdrücklich..., ...Darüber hinaus sieht das GVG für externe Einzelweisungen..., ... eine Änderung des § 146 GVG vor. Die bisherige Fassung..., ...der Abs. 2 u. 3 in § 146 GVG-E wirkt dem Missbrauch ..., ...Änderungen in § 146 Abs. 2 GVG-E, insbesondere unter dem..., ...begrüßen. § 146 Abs. 2 GVG-E beschränkt sowohl das..., ... § 146 Abs. 2 Nr. 2 u. 3 GVG-E werden Weisungen auf ..., ...kann. § 146 Abs. 2 Nr. 1 GVG-E eröffnet die Möglichkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es wird die beabsichtigte Änderung des § 21e Abs. 9 GVG grundsätzlich begrüßt.. Lediglich in rechtstechnischer Hinsicht wird ein Verbesserungsvorschlag unterbreitet. Im Hinblick auf die in Erwägung gezogene Neufassung des § 32 GVG bestehen keine Bedenken.
- Bereitgestellt von: Neue Richter*innenvereinigung - Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V. am 29.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/15
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
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BT-Drs. 21/15
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung des § 21e Abs. 9 GVG (a.). Lediglich in rechtstechnischer..., ...Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) soll die Veröffentlichung..., ...unterjährig im Rahmen des § 21e GVG immer wieder geändert werden..., ... Anforderungen des § 21e GVG gerecht werden - ohne hierfür..., ...gezogene Neufassung des § 32 GVG bestehen hier keine Bedenken...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1. Forderung, das Bau- und Architektenrecht streitwertunabhängig den Landgerichten zuzuweisen und bei Überschneidung der Zuständigkeit von Bau- und Handelskammern die vorrangige Zuständigkeit der Baukammern zu regeln; 2. Möglichkeit einer Änderung von gerichtlichen Kostenentscheidungen sowie Kostenfestsetzungen nach einer nachträglichen Änderung der Streitwertfestsetzung nur auf Antrag und nicht von Amts wegen, Bedenken gegen Unanfechtbarkeit der geänderten Kostenentscheidung
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 01.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...spezialisierten Baukammern nach § 72a GVG zum 1. Januar 2018 einen..., ...Zuständigkeit Baukammern nach § 72a GVG - Handelskammer nach § 95 GVG Zudem bestehen weiterhin..., ... (§ 95 GVG), etwa bei Streitigkeiten..., ...Handelssachen ergibt sich aus § 95 GVG, die der Baukammer aus § 72a GVG. Die Frage der Zuständigkeit..., ... 2 GVG sind bei den Landgerichten..., ... für Handelssachen (§ 95 GVG) Die Kammern für Handelssachen sind nach § 95 GVG insbesondere für bürgerliche..., ...Voraussetzungen des § 72a GVG als auch die des § 95 GVG..., ...Spezialkammer nach § 72a GVG – ist nach h. M. analog..., ...UH 12/25). Die §§ 96 ff. GVG regeln diesbezüglich, dass..., ...der Tatbestände des § 72a GVG und des § 95 GVG die ..., ... Verweis in § 95 GVG erfolgen: „Soweit eine..., ...Voraussetzungen des § 72a GVG und des § 95 GVG erfüllt..., ...Commercial Courts nach § 119b GVG durch diese Vorrangregelung..., ...Commercial Courts nach § 119b GVG bleibt hiervon unberührt..., ...der Baukammern nach § 72a GVG verfolgt das Ziel, komplexe..., ...der Baukammern nach § 72a GVG gegenüber den Kammern für..., ...vorgeschlagene Ergänzung im GVG trägt diesen Anforderungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zu § 23b GVG wird geraten, in den Fortbildungen auch andere Gefährdungslagen zu vermitteln. § 13 a, b FamFG bedarf kritischer Reflexion, um die Umsetzbarkeit vor allem auf Basis empirischer Daten zu ermöglichen. Die §§ 158d, 163 FamFG sollten eine frühzeitige Beteiligung von Sachverständigen berücksichtigen, um ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und auf eine freiwilligen elterliche Mitwirkung hinwirken zu können. Es bietet sich die Gelegenheit angesichts der anhaltenden Qualitätsdebatte im Hinblick auf Gutachten z.B. in § 163 FamfG, auf die die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht´ der interdisziplinären Arbeitsgruppe Familien- rechtliche Gutachten oder auf das erprobte Peer-Review-Verfahren für Gutachten zu verweisen.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 22.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... einzugehen. § 23b GVG-E Folgerichtig und ..., ... die Anpassung des § 23b GVG-E, dahingehend, dass Richter...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung des Weisungsrecht der Landesjustizverwaltungen gegenüber den Staatsanwaltschaften
Der vorgelegte Entwurf und das darin vorgesehene Schriftlichkeits- und Begründungserfordernis sowie das Verbot, die Weisungen frei von justizfremden Erwägungen zu erteilen, vermag die gegen das Weisungsrecht bestehenden Bedenken nicht auszuräumen. Denn diese Regelung bietet viele Schlupflöcher. Das Weisungsrecht ist in einer Vielzahl von EU-Staaten nicht existent. Auch die Europäische Staatsanwaltschaft unterliegt keinen Weisungen. Es ist an der Zeit, dass auch die Bundesrepublik Deutschland dieses völlig überholte Relikt aus alter Zeit abschafft.
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen -
BT-Drs. 20/12788
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... eine Änderung des § 147 GVG wie folgt vorgeschlagen:§ 147 Abs. 2 GVG: Die Dienstaufsicht umfasst..., ...hinzuwirken. § 147 Abs. 3 GVG: Die Dienstaufsicht des..., ...soll in § 146 Abs. 2 Nr. 1 GVG geregelt werden, dass Weisungen..., ...Regelung in § 146 Abs. 2 Nr. 2 GVG. Hiervon wird nämlich ..., ...Regelung in § 146 Abs. 2 Nr. 3 GVG. Die Staatsanwaltschaft..., ...Goßner/ Schmidt vor § 141 GVG). Sie ist ein den Gerichten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen in Gerichtsverfahren (GKHV)
Ziel ist die Konkretisierung des § 186 GVG durch eine Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen in Gerichtsverfahren (GKHV), um barrierefreie Kommunikation und einen gleichberechtigten Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderung sicherzustellen. Im Fokus stehen Regelungen zum Anspruch auf Kommunikationshilfen, deren Ausgestaltung und Bereitstellung sowie zum Verfahren, einschließlich Wahlrechten der Betroffenen, Hinweispflichten und Vergütung. Zudem werden Anpassungen zur Erweiterung des Anwendungsbereichs, zur Vermeidung von Zugangshürden und zur Sicherstellung eines fairen Verfahrens adressiert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ausdrücklich, dass der § 186 GVG durch eine Verordnung ..., ...Das Ziel des § 186 Abs. 3 GVG ist es, den Zugang zur ..., ...Verordnungsermächtigung des § 186 Abs. 3 GVG folgerichtig und rechtssystematisch..., ...Auflage 2024, Lückemann, § 186 GVG, Rdn. 2). Aus Sicht der..., ...Ermächtigungsnorm des § 186 GVG UN-BRK-konform ausgelegt..., ...Ermächtigungsnorm des § 186 Abs. 3 GVG UN-BRK-konform dahingehend...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die NRV kritisiert den Referentenentwurf des BMJ zur Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft. Sie bemängelt, dass der Entwurf nicht ausreichend Transparenz schafft und die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft nicht sicherstellt, wie es der EuGH verlangt. Die NRV fordert strengere Regelungen zur Vermeidung politischer Einflussnahme und eine gesetzliche Absicherung der Unabhängigkeit.
- Bereitgestellt von: Neue Richter*innenvereinigung - Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V. am 29.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Weisungsrechts. Soweit § 146 Abs. 2 GVG-E die bereits geltenden..., ...gem. § 145 Abs. 1 Var. 2 GVG zur Vermittlung demokratischer..., ... Mit der in § 146 Abs. 3 GVG-E vorgesehenen Beschränkung..., ... unterfiele § 146 Abs. 3 GVG-E mithin nicht. Dennoch..., ...Vorgesetzten nach § 147 Nr. 3 GVG muss nicht dokumentiert..., ...trägt. Unter § 146 Abs. 2 GVG-E werden alle rechtlich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung des Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren (EMöGG)
Der DAV kommentiert das EMöGG aus Sicht der Anwaltschaft und verweist insbesondere darauf, dass § 169 Absatz 2 GVG bis jetzt in der Praxis von den Gerichten nicht angewandt wird, weshalb Erfahrungswerte fehlen. Eine Nachschärfung durch den Gesetzgeber wird angeregt. Bezüglich der Vorschrift in § 169 Absatz 3 Satz 1 GVG, von welcher in mehreren Fällen Gebrauch gemacht wurde, sind dem DAV keine Probleme oder unbeabsichtigten Nebenwirkungen bekannt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.05.2025
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Adressatenkreis:
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26.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...169 Absatz 1 Sätze 3 und 4 GVG (Tonübertragung in einen..., ...Medienvertreter) § 169 Absatz 2 GVG n. F. (Tonaufnahmen oder..., ... § 169 Absatz 3 Satz 1 GVG (Ton- und Filmaufnahmen..., ...169 Absatz 1 Sätze 3 und 4 GVG: Tonübertragung in einen..., ... B. § 169 Absatz 2 GVG n. F.: Tonaufnahmen oder..., ...Regelung des § 169 Absatz 2 GVG in der Fassung vom 18. ..., ...insbesondere: - § 169 Absatz 2 GVG alte Fassung - (a) Ist..., ...keine. - § 169 Absatz 2 GVG neue Fassung - (a) Ist..., ... § 169 Absatz 3 Satz 1 GVG: Ton- und Filmaufnahmen..., ...Inhalts gemäß § 169 Absatz 3 GVG gemacht? Dem DAV liegen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung gerichtlicher Zuständigkeiten
Änderung und Präzisierung der Regelungen zur Zuständigkeit der Landgerichte für vergaberechtliche Streitigkeiten
- Bereitgestellt von: John Richard Eydner – c/o LANGWIESER Rechtsanwälte PartmbB am 22.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 387/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen -
BT-Drs. 20/13251
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
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BR-Drs. 387/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vergabesachen in § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E aufmerksam machen: ..., ...schaffenden § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E. Schon bisher hat die..., ... gemäß § 95 Abs. 2 Nr. 1 GVG vor die Kammern für Handelssachen..., ...Neuregelung in § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E und der Einrichtung von..., ... nach § 72a Abs. 1 Nr. 8 GVG-E, wurde und wird bisher..., .... 8 und 72a Abs. 1 Nr. 8 GVG-E seine volle (unstreitige..., ...Neuregelung des § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E scheint darüber hinaus..., ... neuen § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E fallen sollen. Eine Anknüpfung..., ...Wortlaut des § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E noch in der Begründung..., ... Grund § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E ausdrücklich von „öffentlichen..., ...Zuständigkeitsregelung in § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E nicht an ausfüllungsbedürftigen..., ... neuen § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E stünden dann (insbesondere..., .... § 89 Abs. 1 GWB, § 13a GVG) nutzen, können sich daraus..., ...nach §§ 94, 95 Abs. 2 Nr. 1 GVG vor die Kammern für Handelssachen..., ... nach § 72a Abs. 1 Nr. 8 GVG-E neu zu schaffenden Spezialkammern..., ...GWB und § 95 Abs. 2 Nr. 1 GVG abgestimmte Regelung wäre..., ...Neuregelung in § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E nur bürgerliche Streitigkeiten..., ...ordentliche Rechtsweg (§ 13 GVG) eröffnet ist. Das versteht..., ...Rechtswegzuständigkeiten von § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E unberührt bleiben, verdient..., ...Regelung in § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E differenzierter ausgestaltet...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Regional- und Minderheitensprachen im Gerichtsverfassungsgesetz
Der Minderheitenrat der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands fordert eine Anpassung des § 184 GVG, damit auch Minderheiten- und Regionalsprachen in Gerichtsverfahren zulässig sind.
- Bereitgestellt von: Domowina - Zwězk Łužyskich Serbow / Zwjazk Łužiskich Serbow / Bund Lausitzer Sorben am 06.01.2026
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Justizstandort-Stärkungsgesetz der Paragraph 184 des GVG um die Möglichkeit erweitert..., ...Harmonisierung von Paragraph 184 GVG mit den Verpflichtungen...
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Zu Regelungsvorhaben: