Stellungnahmen/Gutachten
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140 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"FamFG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (140)
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Zu Regelungsvorhaben:
In § 68 FamFG soll die Möglichkeit zugelassen werden, in der Beschwerdeinstanz von bestimmten Verfahrenshandlungen absehen zu können, wenn eine Beschwerde offensichtlich unbegründet ist.
- Bereitgestellt von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 12.12.2025
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Adressatenkreis:
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12.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einer Änderung des § 68 FamFG A. Tenor der Stellungnahme..., ...Gesetzesvorhaben zur Änderung des § 68 FamFG wiederaufzunehmen. In § 68 FamFG soll die Möglichkeit zugelassen..., ...Gesetzesvorhaben zur Änderung des § 68 FamFG wieder aufzugreifen. ..., ...eine der in § 68 Abs. 5 FamFG genannten, besonders grundrechtsrelevanten..., ...Vorschrift des § 68 Abs. 5 FamFG u. a. die Möglichkeit ..., ...Anpassung des § 68 Abs. 5 FamFG besteht nach wie vor. ..., ...Vorschrift des § 68 Abs. 5 FamFG flexibler zu gestalten..., ...Änderung des § 68 Abs. 5 FamFG wird auf Art. 2 des Referentenentwurfs...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV fordert eine präzisere Definition der Anfechtbarkeit von Umgangsausschlüssen (§ 57 Satz 2 FamFG-E) sowie eine Klarstellung zu Entscheidungsbefugnissen der Oberlandesgerichte (§ 68 Abs. 3, 5 FamFG-E). Die Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Schutzbedarfsermittlung gewaltbetroffener Personen soll materiell-rechtlich und verfahrensrechtlich besser verankert werden (§ 156a FamFG-E). Zudem fordert der DAV eine klare Regelung zur Rolle des Verfahrensbeistands (§ 158d FamFG-E) und der Jugendämter. Die Regelung zu „vergessenen“ Anrechten im Versorgungsausgleich (§ 20 Abs. 1, § 55 VersAusglG-E) begrüßt der DAV ausdrücklich, fordert aber eine präzisere Übergangsregelung (§ 55 VersAusglG-E). Auch die Rolle der Jugendämter in der Schutzbedarfsermittlung sollte klar definiert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 3 (§ 68 Absatz 3 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 3 (§ 68 Absatz 5 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 6 (§ 156a Absatz 1 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 6 (§ 156a Absatz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7 (§ 158d Absatz 1 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7 (§ 158d Absatz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7 (§ 158d Absatz 3 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7 (§ 158d Absatz 4 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7 (§ 158d Absatz 5 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 18 (§ 224 Absatz 3 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 19 (§ 227 FamFG-E) Artikel 8 (§ 20 ..., ...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E) 1. Stimmen Sie den..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 3 FamFG-E) Stimmen Sie den ..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 5 FamFG-E) Stimmen Sie den ..., ... und § 36 Abs. 1 S. 2 FamFG zum Hinwirken auf eine..., ... 7 (§ 158d Absatz 1 FamFG-E) Stimmen Sie den ..., ...7 (§ 158d Absatz 3 FamFG-E), Artikel 1 Nummer ..., ... 7 (§ 158d Absatz 5 FamFG-E) Stimmen Sie den ..., ... 18 (§ 224 Absatz 3 FamFG-E) Stimmen Sie den ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zu § 23b GVG wird geraten, in den Fortbildungen auch andere Gefährdungslagen zu vermitteln. § 13 a, b FamFG bedarf kritischer Reflexion, um die Umsetzbarkeit vor allem auf Basis empirischer Daten zu ermöglichen. Die §§ 158d, 163 FamFG sollten eine frühzeitige Beteiligung von Sachverständigen berücksichtigen, um ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und auf eine freiwilligen elterliche Mitwirkung hinwirken zu können. Es bietet sich die Gelegenheit angesichts der anhaltenden Qualitätsdebatte im Hinblick auf Gutachten z.B. in § 163 FamfG, auf die die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht´ der interdisziplinären Arbeitsgruppe Familien- rechtliche Gutachten oder auf das erprobte Peer-Review-Verfahren für Gutachten zu verweisen.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 22.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... werden. § 13a, b FamFG-E Schon lange fordern..., ...bereits gibt. Mit § 13a, b FamFG-E soll nun ein solcher..., ...ist. §§ 158d, 163 FamFG-E Persönliche Gespräche..., ...kann (§§ 158d, 163 Abs. 3 FamFG-E). Auch dies wird in ..., ...beispielsweise im § 163 FamFG Gesetz aufzunehmen. So...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts und des FamFG - besseren Gewaltschutz ermöglichen
Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 18.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rechtsmittel (§ 57 Satz 2 FamFG) § 31 der Istanbul-Konvention..., ...Partnerschaftsgewalt (§ 156a FamFG) Die Konkretisierung ..., ...wurde. Der neue § 156a FamFG konkretisiert nun, dass..., ...Örtliche Zuständigkeit (§ 152 FamFG, § 170 FamFG und § 211 FamFG) Hier soll eine gravierende..., ...gehalten werden. In § 152 FamFG und § 170 FamFG soll für..., ...Widerspruch zum in § 156a FamFG verankerten Grundsatz,..., ...erfolgen. Entsprechend § 211 FamFG soll in Gewaltschutzverfahren..., ...Verfahrensbeistands (§ 158b-d FamFG) Die Anhebung der Vergütung..., ...fordert daher, dass in § 158b FamFG die Möglichkeit der Ablehnung..., ... fordert, die in § 158a FamFG festgeschriebene Fortbildungspflicht..., ...Einstweilige Anordnung (§ 214 FamFG) Der bff begrüßt die ..., ... des Vergleichs (§ 214a FamFG) Zukünftig soll das Gericht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts und des FamFG - besseren Gewaltschutz ermöglichen
Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 30.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
04.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rechtsmittel (§ 57 Satz 2 FamFG) § 31 der Istanbul-Konvention..., ...Partnerschaftsgewalt (§ 156a FamFG) Die Konkretisierung ..., ...wurde. Der neue § 156a FamFG konkretisiert nun, dass..., ...Örtliche Zuständigkeit (§ 152 FamFG, § 170 FamFG und § 211 FamFG) Hier soll eine gravierende..., ...gehalten werden. In § 152 FamFG und § 170 FamFG soll für..., ...Widerspruch zum in § 156a FamFG verankerten Grundsatz,..., ...erfolgen. Entsprechend § 211 FamFG soll in Gewaltschutzverfahren..., ...Verfahrensbeistands (§ 158b-d FamFG) Die Anhebung der Vergütung..., ...fordert daher, dass in § 158b FamFG die Möglichkeit der Ablehnung..., ... fordert, die in § 158a FamFG festgeschriebene Fortbildungspflicht..., ...Einstweilige Anordnung (§ 214 FamFG) Der bff begrüßt die ..., ... des Vergleichs (§ 214a FamFG) Zukünftig soll das Gericht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Familienverfahrensrecht
Verbesserung des familiengerichtlichen Verfahrens bei Partnerschaftsgewalt
- Bereitgestellt von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 22.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Verfahrenseffizi-enz (FamFG) Inhalt Einleitung..., ...Überblick Reformentwurf FamFG 2 Perspektive Frauenhauskoordinierung..., ... über 14 Jahre 3 § 13a FamFG-E – Forschungszwecke 4 § 57 FamFG-E – Beschwerdeerweiterung..., ...in Eilverfahren 5 § 60 FamFG-E – Beschwerderecht Minderjähriger..., ...Überblick Reformentwurf FamFG Das FamFG konkretisiert..., ... (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 a.E. FamFG-E). Wie das Kind von dieser..., ...gehört auch die nach § 164 FamFG-E vorgesehene Begrün-dungs..., ...Verfahren führen kann. § 13a FamFG-E – Forschungszwecke ..., ...13a Abs. 1 S. 1 Ziff. 2. FamFG-E erlaubt aber bereits..., ...darf. In § 13a Abs. 2 FamFG-E macht die Einwilligung..., ...Forschungsvorha-ben. § 57 FamFG-E – Beschwerdeerweiterung..., ... GewSchG in § 96 Abs. 2 FamFG-E werden Anordnungen von..., ... (§ 232 Abs. 1 FamFG-E) wird nun ein alternativer..., ...Das Verhältnis zu § 157 FamFG ist noch zu klären, verweist..., ...Die Einfügung des § 211a FamFG-E beabsichtigt eine engere..., ...211a Abs. 1 Ziffern 1-4 FamFG-E unvollständig ist und..., ...in das KiMoG bzw. in das FamFG ist nicht erfolgt. Der..., ...Abs. 3 GVG-E und § 158a FamFG eingehalten werden, sollte..., ...dass eine Evaluierung des FamFG vorgesehen ist. Haager...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Familienverfahrensrecht
Verbesserung des familiengerichtlichen Verfahrens bei Partnerschaftsgewalt
- Bereitgestellt von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 26.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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29.08.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E) zu?* 2. „ über den..., ...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E):* Die Erweiterung ..., ...zur Erweiterung von § 57 FamFG auf alle im einstweiligen..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 3 FamFG-E) zu?* aa) In Satz 2..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 3 FamFG-E):* Grundsätzlich ist..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 5 FamFG-E) zu?* Dies gilt nicht..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 5 FamFG-E):* Unter dem Aspekt..., ...Nummer 4 (§ 117 Absatz 3 FamFG-E) zu?* In § 117 Absatz..., ...Nummer 5 (§ 152 Absatz 2 FamFG-E) zu?* „Ansonsten ist..., ...Nummer 6 (§ 156a Absatz 1 FamFG-E):* Die Überschrift ..., ...Mediationsangebote) des FamFG abgewichen werden soll..., ...schon zu § 156 a Abs. 1 FamFG-E angemerkt, darf auch..., ...Nummer 7 (§ 158b Absatz 2 FamFG-E) zu?* (2) Ist es ..., ...Nummer 7 (§ 158b Absatz 2 FamFG-E):* Die Einbeziehung..., ...Nummer 10 (§ 174 Satz 2 FamFG-E) zu?* (1) Ja ..., ...Nummer 11 (§ 191 Satz 2 FamFG-E) zu?* (1) Ja ..., ... (§ 214 Absatz 2 Satz 3 FamFG-E) zu?* „Das Gericht ..., ...Nummer 16 (§ 214a Satz 2 FamFG-E) zu?* „Das Gericht ..., ...Nummer 17 (§ 216a Satz 1 FamFG-E):* Aus den Gründen ..., ... oben zu § 152 Absatz 2 FamFG-E Gesagte. Stimmen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reformen des Familienverfahrensrechts
Zur Umsetzung der Istanbul Konvention und eines umfassenden Schutzes gewaltbetroffener Elternteile und ihrer Kinder ist auch das Familienverfahrensrecht zu reformieren. Neben der notwendigen Sensibilisierung und Qualifizierung aller beteiligter Professionen ist u.a. sicherzustellen, dass die Schutzbedürfnisse des Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils in den Blick genommen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 20.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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16.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 4 § 9 FamFG-E Verfahrensfähigkeit 4 § 57 FamFG-E Rechtsmittel 5 § 68 FamFG-E Absehen von erneuter..., ...Beschwerdeverfahren 6 § 152 FamFG-E Örtliche Zuständigkeit..., ... 8 § 156a FamFG-E Verfahren bei häuslicher Gewalt 9 § 158d FamFG-E Gespräch Verfahrensbeistand mit dem Kind 9 § 161 FamFG-E Mitwirkung Pflegeperson 11 § 211a FamFG Antrag Gewaltschutzsachen 11 § 212 FamFG-E Beteiligte 12 3. Änderungen..., ... § 9 FamFG-E Verfahrensfähigkeit § 9 Abs. 1 Nr. 3 FamFG-E sieht die allgemeine..., ...Rechtsposition des Kindes in § 9 FamFG-E sieht § 60 FamFG-E dann..., ...Unterhaltssachen (§ 170 FamFG-E bzw. § 232 FamFG-E)...., ... § 156 FamFG-E sieht im neuen Absatz..., ...entsprechende Anpassung von § 158b FamFG und § 163 FamFG erfolgen..., ... mit dem Kind § 158d FamFG-E sieht die Pflicht der..., ... § 161 FamFG-E regelt die Mitwirkung..., ... 211a FamFG in Bezug auf die Informationspflichten..., ...Ausgeführten zu begrüßen. § 212 FamFG-E Beteiligte § 212 FamFG-E..., ...des Gleichlaufs mit § 213 FamFG an, § 212 FamFG mit „Beteiligung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gewaltschutz im familiengerichtlichen Verfahren verbessern
Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, die Istanbul-Konvention vorbehaltlos und wirksam umzusetzen. Wenn häusliche Gewalt festgestellt wird, soll dies in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen sein. Das Familienverfahrensrecht setzt bislang darauf, Einvernehmen zwischen den Eltern zu unterstützen und die gemeinsame Sorge zu erhalten. Hier ergibt sich ein Spannungsverhältnis mit dem Gewaltschutz. Es ist in der Praxis zu beobachten, dass im Rahmen von Sorgerechts- und Umgangsverfahren häusliche Gewalt keine Beachtung findet, sondern im Gegenteil der Gewaltschutz ausgehöhlt wird. Der VAMV setzt sich für einen umfassenden Gewaltschutz für gewaltbetroffene Elternteile und mitbetroffene Kinder in familiengerichtlichen Verfahren und im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung ein.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 02.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einzelnen: § 57 Satz 2 FamFG-E Mit der Erweiterung in § 57 Satz 2 FamFG-E sollen künftig auch ..., ... heißt, vom § 57 Satz 2 FamFG-E wären auch jetzt schon..., ... sein. § 152 Absatz 2 FamFG-E Mit den Änderungen in § 152 Absatz 2 FamFG-E soll ein Wahlgerichtsstand..., ..., muss § 156 a Absatz 1 FamFG-E daher der umfassende..., ...gesetzlichen Regelungen des § 163 FamFG und des § 158 b FamFG ..., ...Satz 1 FamFG-E sind dem Verfahrensbeistand..., ... 1 FamFG-E haben die Eltern dem..., ...FamFG-E Kommen die Eltern ihrer..., ... 3 FamFG-E soll das Gericht mit..., ... 4 FamFG-E ist der Verfahrensbeistand..., ... 5 FamFG-E sind die Anordnungen..., ...in § 170 Absatz 1 FamFG-E soll ein Wahlgerichtsstand..., ...Ausführungen zu § 152 Absatz 2 FamFG-E verwiesen. § 211 FamFG-E § 211 FamFG bestimmt für Gewaltschutzsachen..., ... 1 FamFG-E soll im Gewaltschutzantrag..., ...2 FamFG-E soll die Antragsteller..., ... § 214 Absatz 2 Satz 3 FamFG-E die Beauftragung der..., ... § 214 Satz 2 FamFG-E soll das Gericht künftig...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV unterstützt ausdrücklich die Neujustierung der sog. Dreiererklärung (§ 1595a BGB-E), Beteiligung des Kindes im Erkenntnisverfahren nach § 1600 Abs. 3 S. 2 BGB-E iVm § 175 Abs. 2 FamFG-E, 2. Chance, Elternstelle zu werden, wenn eine zunächst sperrende sozial-familiäre Beziehung beendet wird (§ 185 Abs. 2 FamFG-E) und die Sperrwirkung der Anerkennung nach Einleitung eines Feststellungsverfahrens (§ 1594 Abs. 5 BGB-E). Gleichzeitig fordert er eine Erweiterung des Referentenentwurfs um die gebotene Gleichstellung im Abstammungsrecht: Mehrelternschaft, Elternschaft gleichgeschlechtlicher Ehepartner
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... BGB-E iVm § 175 Abs. 2 FamFG-E, - 2. Chance, Elternstelle..., ...beendet wird (§ 185 Abs. 2 FamFG-E) und die - Sperrwirkung..., ...3 - 5 BGB-E, 185 Abs. 2 FamFG-E). Unklar bleibt jedoch..., ...sein soll (§ 175 Abs. 2 FamFG-E), gleiches gilt für ..., ...Jugendamt (§ 176 Abs. 1 S. 1 FamFG-E), spiegelt die Bedeutung..., ...wird (§ 182 Abs. 1 S. 1 FamFG-E). 5. Mit § 1595a...
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Zu Regelungsvorhaben: