Stellungnahmen/Gutachten
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
104 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"FamFG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (104)
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
In § 68 FamFG soll die Möglichkeit zugelassen werden, in der Beschwerdeinstanz von bestimmten Verfahrenshandlungen absehen zu können, wenn eine Beschwerde offensichtlich unbegründet ist.
- Bereitgestellt von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 12.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einer Änderung des § 68 FamFG A. Tenor der Stellungnahme..., ...Gesetzesvorhaben zur Änderung des § 68 FamFG wiederaufzunehmen. In § 68 FamFG soll die Möglichkeit zugelassen..., ...Gesetzesvorhaben zur Änderung des § 68 FamFG wieder aufzugreifen. ..., ...eine der in § 68 Abs. 5 FamFG genannten, besonders grundrechtsrelevanten..., ...Vorschrift des § 68 Abs. 5 FamFG u. a. die Möglichkeit ..., ...Anpassung des § 68 Abs. 5 FamFG besteht nach wie vor. ..., ...Vorschrift des § 68 Abs. 5 FamFG flexibler zu gestalten..., ...Änderung des § 68 Abs. 5 FamFG wird auf Art. 2 des Referentenentwurfs...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV fordert eine präzisere Definition der Anfechtbarkeit von Umgangsausschlüssen (§ 57 Satz 2 FamFG-E) sowie eine Klarstellung zu Entscheidungsbefugnissen der Oberlandesgerichte (§ 68 Abs. 3, 5 FamFG-E). Die Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Schutzbedarfsermittlung gewaltbetroffener Personen soll materiell-rechtlich und verfahrensrechtlich besser verankert werden (§ 156a FamFG-E). Zudem fordert der DAV eine klare Regelung zur Rolle des Verfahrensbeistands (§ 158d FamFG-E) und der Jugendämter. Die Regelung zu „vergessenen“ Anrechten im Versorgungsausgleich (§ 20 Abs. 1, § 55 VersAusglG-E) begrüßt der DAV ausdrücklich, fordert aber eine präzisere Übergangsregelung (§ 55 VersAusglG-E). Auch die Rolle der Jugendämter in der Schutzbedarfsermittlung sollte klar definiert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
06.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 3 (§ 68 Absatz 3 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 3 (§ 68 Absatz 5 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 6 (§ 156a Absatz 1 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 6 (§ 156a Absatz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7 (§ 158d Absatz 1 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7 (§ 158d Absatz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7 (§ 158d Absatz 3 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7 (§ 158d Absatz 4 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7 (§ 158d Absatz 5 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 18 (§ 224 Absatz 3 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 19 (§ 227 FamFG-E) Artikel 8 (§ 20 ..., ...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E) 1. Stimmen Sie den..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 3 FamFG-E) Stimmen Sie den ..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 5 FamFG-E) Stimmen Sie den ..., ... und § 36 Abs. 1 S. 2 FamFG zum Hinwirken auf eine..., ... 7 (§ 158d Absatz 1 FamFG-E) Stimmen Sie den ..., ...7 (§ 158d Absatz 3 FamFG-E), Artikel 1 Nummer ..., ... 7 (§ 158d Absatz 5 FamFG-E) Stimmen Sie den ..., ... 18 (§ 224 Absatz 3 FamFG-E) Stimmen Sie den ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts und des FamFG - besseren Gewaltschutz ermöglichen
Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 18.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
04.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rechtsmittel (§ 57 Satz 2 FamFG) § 31 der Istanbul-Konvention..., ...Partnerschaftsgewalt (§ 156a FamFG) Die Konkretisierung ..., ...wurde. Der neue § 156a FamFG konkretisiert nun, dass..., ...Örtliche Zuständigkeit (§ 152 FamFG, § 170 FamFG und § 211 FamFG) Hier soll eine gravierende..., ...gehalten werden. In § 152 FamFG und § 170 FamFG soll für..., ...Widerspruch zum in § 156a FamFG verankerten Grundsatz,..., ...erfolgen. Entsprechend § 211 FamFG soll in Gewaltschutzverfahren..., ...Verfahrensbeistands (§ 158b-d FamFG) Die Anhebung der Vergütung..., ...fordert daher, dass in § 158b FamFG die Möglichkeit der Ablehnung..., ... fordert, die in § 158a FamFG festgeschriebene Fortbildungspflicht..., ...Einstweilige Anordnung (§ 214 FamFG) Der bff begrüßt die ..., ... des Vergleichs (§ 214a FamFG) Zukünftig soll das Gericht...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts und des FamFG - besseren Gewaltschutz ermöglichen
Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 30.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
04.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rechtsmittel (§ 57 Satz 2 FamFG) § 31 der Istanbul-Konvention..., ...Partnerschaftsgewalt (§ 156a FamFG) Die Konkretisierung ..., ...wurde. Der neue § 156a FamFG konkretisiert nun, dass..., ...Örtliche Zuständigkeit (§ 152 FamFG, § 170 FamFG und § 211 FamFG) Hier soll eine gravierende..., ...gehalten werden. In § 152 FamFG und § 170 FamFG soll für..., ...Widerspruch zum in § 156a FamFG verankerten Grundsatz,..., ...erfolgen. Entsprechend § 211 FamFG soll in Gewaltschutzverfahren..., ...Verfahrensbeistands (§ 158b-d FamFG) Die Anhebung der Vergütung..., ...fordert daher, dass in § 158b FamFG die Möglichkeit der Ablehnung..., ... fordert, die in § 158a FamFG festgeschriebene Fortbildungspflicht..., ...Einstweilige Anordnung (§ 214 FamFG) Der bff begrüßt die ..., ... des Vergleichs (§ 214a FamFG) Zukünftig soll das Gericht...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Familienverfahrensrecht
Verbesserung des familiengerichtlichen Verfahrens bei Partnerschaftsgewalt
- Bereitgestellt von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 26.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E) zu?* 2. „ über den..., ...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E):* Die Erweiterung ..., ...zur Erweiterung von § 57 FamFG auf alle im einstweiligen..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 3 FamFG-E) zu?* aa) In Satz 2..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 3 FamFG-E):* Grundsätzlich ist..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 5 FamFG-E) zu?* Dies gilt nicht..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 5 FamFG-E):* Unter dem Aspekt..., ...Nummer 4 (§ 117 Absatz 3 FamFG-E) zu?* In § 117 Absatz..., ...Nummer 5 (§ 152 Absatz 2 FamFG-E) zu?* „Ansonsten ist..., ...Nummer 6 (§ 156a Absatz 1 FamFG-E):* Die Überschrift ..., ...Mediationsangebote) des FamFG abgewichen werden soll..., ...schon zu § 156 a Abs. 1 FamFG-E angemerkt, darf auch..., ...Nummer 7 (§ 158b Absatz 2 FamFG-E) zu?* (2) Ist es ..., ...Nummer 7 (§ 158b Absatz 2 FamFG-E):* Die Einbeziehung..., ...Nummer 10 (§ 174 Satz 2 FamFG-E) zu?* (1) Ja ..., ...Nummer 11 (§ 191 Satz 2 FamFG-E) zu?* (1) Ja ..., ... (§ 214 Absatz 2 Satz 3 FamFG-E) zu?* „Das Gericht ..., ...Nummer 16 (§ 214a Satz 2 FamFG-E) zu?* „Das Gericht ..., ...Nummer 17 (§ 216a Satz 1 FamFG-E):* Aus den Gründen ..., ... oben zu § 152 Absatz 2 FamFG-E Gesagte. Stimmen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gewaltschutz im familiengerichtlichen Verfahren verbessern
Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, die Istanbul-Konvention vorbehaltlos und wirksam umzusetzen. Wenn häusliche Gewalt festgestellt wird, soll dies in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen sein. Das Familienverfahrensrecht setzt bislang darauf, Einvernehmen zwischen den Eltern zu unterstützen und die gemeinsame Sorge zu erhalten. Hier ergibt sich ein Spannungsverhältnis mit dem Gewaltschutz. Es ist in der Praxis zu beobachten, dass im Rahmen von Sorgerechts- und Umgangsverfahren häusliche Gewalt keine Beachtung findet, sondern im Gegenteil der Gewaltschutz ausgehöhlt wird. Der VAMV setzt sich für einen umfassenden Gewaltschutz für gewaltbetroffene Elternteile und mitbetroffene Kinder in familiengerichtlichen Verfahren und im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung ein.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 02.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
12.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einzelnen: § 57 Satz 2 FamFG-E Mit der Erweiterung in § 57 Satz 2 FamFG-E sollen künftig auch ..., ... heißt, vom § 57 Satz 2 FamFG-E wären auch jetzt schon..., ... sein. § 152 Absatz 2 FamFG-E Mit den Änderungen in § 152 Absatz 2 FamFG-E soll ein Wahlgerichtsstand..., ..., muss § 156 a Absatz 1 FamFG-E daher der umfassende..., ...gesetzlichen Regelungen des § 163 FamFG und des § 158 b FamFG ..., ...Satz 1 FamFG-E sind dem Verfahrensbeistand..., ... 1 FamFG-E haben die Eltern dem..., ...FamFG-E Kommen die Eltern ihrer..., ... 3 FamFG-E soll das Gericht mit..., ... 4 FamFG-E ist der Verfahrensbeistand..., ... 5 FamFG-E sind die Anordnungen..., ...in § 170 Absatz 1 FamFG-E soll ein Wahlgerichtsstand..., ...Ausführungen zu § 152 Absatz 2 FamFG-E verwiesen. § 211 FamFG-E § 211 FamFG bestimmt für Gewaltschutzsachen..., ... 1 FamFG-E soll im Gewaltschutzantrag..., ...2 FamFG-E soll die Antragsteller..., ... § 214 Absatz 2 Satz 3 FamFG-E die Beauftragung der..., ... § 214 Satz 2 FamFG-E soll das Gericht künftig...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reformen des Familienverfahrensrechts
Zur Umsetzung der Istanbul Konvention und eines umfassenden Schutzes gewaltbetroffener Elternteile und ihrer Kinder ist auch das Familienverfahrensrecht zu reformieren. Neben der notwendigen Sensibilisierung und Qualifizierung aller beteiligter Professionen ist u.a. sicherzustellen, dass die Schutzbedürfnisse des Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils in den Blick genommen werden. Dies bezieht sich auf die Amtsermittlungspflicht, den frühen ersten Termin, die Durchführung von Anhörungen, einer Ausnahme vom Hinwirkungsgebot auf Einvernehmen der Beteiligten und die Einführung eines Wahlgerichtsstandes. Der Referentenentwurf wird (mit Änderungsbedarfen im Detail) grundsätzlich unterstützt. Kritisch wird der zu enge Gewaltbegriff bzw. die Anknüpfung an das Gewaltschutzgesetz bewertet.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 12.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
06.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
13.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
20.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einzelnen 4 2.1 Zu § 57 FamFG n.F. – Rechtsmittel gegen..., ...Umgangsausschluss 4 2.2 Zu § 152 FamFG n.F. – Einführung eines..., ... 11 2.5 Zu §§ 211 ff. FamFG n.F. Änderungen des Verfahrens..., ... Einzelnen 2.1 Zu § 57 FamFG n.F. – Rechtsmittel gegen..., ...zukünftig in § 57 Satz 2 FamFG als weitere Ausnahme zur..., ... der Vorschlag des § 57 FamFG n.F.) als auch bezüglich..., ...einzuführen. § 152 Abs. 2 FamFG soll zukünftig in Nr. ..., ...Regelung des § 211 Nr. 1 FamFG, wonach auch das Gericht..., ...Unterhaltssachen (§ 170 FamFG n.F. bzw. § 232 FamFG ..., ... des § 152 Abs. 2 Nr. 2 FamFG-E zurückgegriffen werden..., ...werden kann. § 156a Abs. 2 FamFG n.F. soll festhalten, ..., ...des § 156 Abs. 1 Satz 1 FamFG hinwirken, von Anordnungen..., ...des § 156 Abs. 1 Satz 1 FamFG gelten soll, sondern auch..., ..., dass in § 156a Abs. 2 FamFG n.F. festgehalten wird..., ...von § 158b Abs. 1 Nr. 3 FamFG n.F. und § 163 Abs. 2 FamFG vorzusehen. Die Geschäftsstelle..., ...Regelung des § 156a Abs. 2 FamFG n.F. hinsichtlich der ..., ...Erörterungstermin (§ 157 FamFG) oder Vermittlungstermin (§ 165 FamFG), der Regelfall in Fällen..., ...Position des neuen § 156a FamFG ableiten lässt, scheint...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV unterstützt ausdrücklich die Neujustierung der sog. Dreiererklärung (§ 1595a BGB-E), Beteiligung des Kindes im Erkenntnisverfahren nach § 1600 Abs. 3 S. 2 BGB-E iVm § 175 Abs. 2 FamFG-E, 2. Chance, Elternstelle zu werden, wenn eine zunächst sperrende sozial-familiäre Beziehung beendet wird (§ 185 Abs. 2 FamFG-E) und die Sperrwirkung der Anerkennung nach Einleitung eines Feststellungsverfahrens (§ 1594 Abs. 5 BGB-E). Gleichzeitig fordert er eine Erweiterung des Referentenentwurfs um die gebotene Gleichstellung im Abstammungsrecht: Mehrelternschaft, Elternschaft gleichgeschlechtlicher Ehepartner
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
-
BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... BGB-E iVm § 175 Abs. 2 FamFG-E, - 2. Chance, Elternstelle..., ...beendet wird (§ 185 Abs. 2 FamFG-E) und die - Sperrwirkung..., ...3 - 5 BGB-E, 185 Abs. 2 FamFG-E). Unklar bleibt jedoch..., ...sein soll (§ 175 Abs. 2 FamFG-E), gleiches gilt für ..., ...Jugendamt (§ 176 Abs. 1 S. 1 FamFG-E), spiegelt die Bedeutung..., ...wird (§ 182 Abs. 1 S. 1 FamFG-E). 5. Mit § 1595a...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren
Der djb befürwortet u.a. die Einführung der zweiten Instanz bei Umgangsentscheidungen, die per Eilanordnung ergangen sind, und die vorgeschlagenen Neuregelungen zur finanziellen Entlastung der Verfahrensbeistände. Ergänzend fordert der djb die gesetzliche Regelung der Qualifikation von Verfahrensbeiständen im Hinblick auf Partnergewalt. Der djb begrüßt, dass der Reformentwurf einen Versorgungsausgleich bezüglich vergessener oder übergangener Anrechte vorsieht. Ein zentraler Begriff des Entwurfs ist der Begriff „Partnerschaftsgewalt“, der allerdings nicht näher definiert wird. Der Entwurf lässt an dieser Stelle ein klares Bekenntnis zur Istanbul-Konvention vermissen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
06.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E) Der djb befürwortet..., ...Anordnung im Sinne des § 38 FamFG hergestellt worden, ein..., ...zur Erweiterung von § 57 FamFG auf alle im einstweiligen..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 3 FamFG-E) In Kindschaftssachen..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 5 FamFG-E) Die Gesetzesänderung..., ... I. § 68 Abs. 2, Abs. 5 FamFG führt im Falle offenkundig..., ...Einführung des § 68 Abs. 5 FamFG geltenden Rechtzustand..., ... Jugendämter nach § 213 FamFG zu stärken. Diese für ..., ...Nummer 7 (§ 158c Absatz 1 FamFG-E) Auch der Anhebung..., ... nach Inkrafttreten des FamFG 2009 ergeben hat, dass..., ... Sinne des § 159 Abs. 2 FamFG rechtfertigen. Vor ..., ...Nummer 9 (§ 170 Absatz 1 FamFG-E) Der djb teilt die..., ...Artikel 1 Nummer 12 (§ 211 FamFG-E) Der djb begrüßt ..., ...Nummer 13 (§ 211a Absatz 2 FamFG-E) Der djb schlägt ..., ...Nummer 13 (§ 211a Absatz 3 FamFG-E) Der djb hält es ..., ...GewSchG notwendig und im FamFG besser verortet als in..., ... (§ 214 Absatz 2 Satz 3 FamFG-E) Die Erweiterung ..., ...Nummer 17 (§ 216a Satz 1 FamFG-E) Es handelt sich ..., ...§ 232 Absatz 1 Nummer 2 FamFG-E) Der djb hält es ..., ... weil nach § 225 Abs. 1 FamFG nur Anrechte nach § 32...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung von Abstammungs- und Kindschaftsrecht
Berücksichtigung von Häuslicher Gewalt in den neuen Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht.
- Bereitgestellt von: Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser am 22.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
03.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E) zu? Nein, dem stimmen..., ... zu tragen. Soll § 57 FamFG auf alle im einstweiligen..., ...dem stimmen wir zu. Im FamFG RG ist vorgesehen, dass..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 3 FamFG-E) zu? Nein, dem stimmen..., ...Formulierung des § 68 Absatz 5 FamFG-E legt nahe, dass nur ..., ...Nummer 5 (§ 152 Absatz 2 FamFG-E) zu? Wir stimmen teilweise..., ...dazu erkennt der in § 156a FamFG verankerte Grundsatz an..., ...erzielen. Im §152 Absatz 2 FamFG muss daher die Regelung..., ...Nummer 6 (§ 156a Absatz 1 FamFG-E) zu? Wir stimmen teilweise..., ...die neuen Regelungen des FamFG sich am Gewaltbegriff ..., ...Nummer 6 (§ 156a Absatz 2 FamFG-E) zu? Wir stimmen zu..., ...Begründung unter § 152 Absatz 2 FamFG-E. Aufgaben und..., ...Nummer 7 (§ 158b Absatz 1 FamFG-E) zu? Wir stimmen teilweise..., ... Die in § 158b Absatz 1 FamFG-E geplante Aufwertung ..., ...Nummer 7 (§ 158d Absatz 2 FamFG-E) zu?* Wir stimmen..., ...Nummer 9 (§ 170 Absatz 1 FamFG-E) zu? Wir stimmen ..., ...oben unter § 152 Absatz 2 FamFG-E und § 156a Absatz 1 FamFG-E Antrag (Verfahren..., ...Nummer 13 (§ 211a Absatz 3 FamFG-E) zu? Nein, dem stimmen..., ...zu. Im § 211a Absatz 3 FamFG-E soll nun geregelt werden...
-
Zu Regelungsvorhaben: