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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (16.032)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessensvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen des AI Act bzw. nachgelagerter Rechtsakte im Sinne eines möglichst hohen Schutzniveaus mit Blick auf die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen, insbesondere im Hochrisiko-Bereich wie etwa in der Medizin oder im Verkehr, für einen funktionierenden Binnenmarkt auf Basis des wichtigen Beitrags unabhängiger Drittprüfungen / Benannter Stellen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevante Themen und Herausforderungen der konkreten Umsetzung des AI Acts sensibilisiert werden: etwa Festhalten am risikobasierten Ansatz; EU-weite hohe Standards für sichere KI-Systeme; Ausweitung jetziger sektoraler Notifizierung um KI-Aspekt, keine doppelte Notifizierung.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 02.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Corporate Sustainabability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. Der TÜV-Verband setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 02.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Corporate Sustainabability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. Der TÜV-Verband setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 02.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Corporate Sustainabability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. Der TÜV-Verband setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 02.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Corporate Sustainabability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. Der TÜV-Verband setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 02.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung hat im Rahmen des Wachstumspakets für die Wirtschaft Eckpunkte für ein Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) zur Umsetzung der Kraftwerksstrategie vorgelegt. Das BMWK die Konsultationsdokumente zur Umsetzung dieser Einigung veröffentlicht. Der TÜV-Verband begrüßt, dass die Bundesregierung mit der Kraftwerksstrategie und den Eckpunkten für ein Kraftwerkssicherheitsgesetz, den Bau bzw. Umbau von Gaskraftwerken und Langzeitspeichern anreizen will. Aus Sicht des TÜV-Verbands kommt in der Strategie/den Eckpunkten ein Thema zu kurz: die Bewertung der Wasserstofffähigkeit bzw. -bereitschaft neuer Gaskraftwerke. Wir plädieren für die Festschreibung von transparenten und öffentlich zugänglichen technischen Bewertungsgrundlagen und deren unabhängigen Überprüfung.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 02.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 28.11.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach unserer Ansicht besteht kein Bedarf für weitere Regelungen zur Mitbestimmung. Die Genossenschaft ist eine äußerst demokratische Rechtsform. Sie muss nicht „demokratisiert“ werden. Die Leitung der Genossenschaft ist und bleibt die zentrale Aufgabe des Vorstands. Die mit dem aktuellen Vorschlag verbundenen Gefahren werden auch nicht dadurch entschärft, dass die Weisungsgebundenheit nicht per Gesetz, sondern „nur“ per Satzung geregelt werden kann. Die oben skizzierten Aspekte bleiben bestehen, sie würden lediglich vorverlagert. Diese Zerrissenheit bestünde auch für jedes einzelne Mitglied, wenn es um die Frage geht, ob eine solche Satzungsregelung eingeführt werden soll. Wir bitten um Ablehnung des Regelungsvorschlages.

    • Bereitgestellt von: Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. am 02.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 557/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Bundeswaldgesetz vom 8. Mai 1975 (BGBl. I S. 1037), das zuletzt durch Artikel 112 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist (BWaldG gF), soll ergänzt werden, um insbesondere zentrale Herausforderungen, namentlich die Klima- und Biodiversitätskrise, in Bezug auf das Waldrecht angemessen zu adressieren und die Rahmenbedingungen für die Erhaltung der Wälder und vielfältigen, gesellschaftlich unverzichtbaren Ökosystemleistungen im Klimawandel an die aktuellen Erfordernisse anzupassen.

    • Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 02.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundeswaldgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 29.11.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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