Stellungnahmen/Gutachten
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18.555 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.555)
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Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung von ökol. optimierten Getränkeverpackungen und Umsetzung von Pooling-Option aus EU-PPWR
Anerkennung von ökologisch optimierten Getränkeverpackungen bei etwaigen Mehrwegangebots- und Rücknahmepflichten und nationale Umsetzung der Pooling-Option aus der EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
- Bereitgestellt von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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07.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung von ökol. optimierten Getränkeverpackungen und Umsetzung von Pooling-Option aus EU-PPWR
Anerkennung von ökologisch optimierten Getränkeverpackungen bei etwaigen Mehrwegangebots- und Rücknahmepflichten und nationale Umsetzung der Pooling-Option aus der EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
- Bereitgestellt von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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07.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Berücksichtigung und Stärkung des Arzneimittelversandhandels ist essentiell für die Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Versorgung. Eine Benachteiligung digitaler Versorgungsmodelle und europäischer Versandhandelsapotheken, z.B. durch die Einführung zusätzlicher Anforderungen an von Apotheken beauftragte Transportunternehmen (vgl. § 35b Abs 4 ApBetrO und § 9a AMHandelsV), sowie die Implementierung zusätzlicher bürokratischer Aufwände im Rahmen des Reformprozesses sollen im Sinne einer optimalen Patientenversorgung vermieden werden. Die geplanten Neuregelungen werfen erhebliche praktische und (europa)rechtliche Fragen auf.
- Bereitgestellt von: Redcare Pharmacy N.V. am 30.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorzeitige Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG
Vorzeitige Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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23.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hinwirken auf verbesserte Baubedingungen durch Umsetzung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen: Stärkung der gemeindlichen Kompetenzen bei der Bauleitplanung; zeitliche Verkürzung von Bebauungsplanverfahren; Vereinfachung und Verschlankung in Rechtsschutzverfahren; Genehmigungsfiktion von Baugenehmigungen nach Ablauf von Fristen; Vereinheitlichung der länderspezifischen Steuerung des Lebensmitteleinzelhandels (Landesentwicklungspläne); Flexibilisierung des Umgangs mit geltenden Bebauungsplänen sowie Anpassung der Technischen Anleitung Lärm, indem eine Verlagerung der Messpunkte („Innenmessung statt Außenmessung“) sowie eine signifikante Erhöhung der Lärmwertgrenzen in Betracht gezogen wird.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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14.01.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung und Überarbeitung der EU-MarktüberwachungsVO (EU) 2019/1020
Die EU-Marktüberwachungsverordnung (EU) Nr. 2019/1020/2012 wird evaluiert und soll überarbeitet werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine EU-weit effiziente sowie in Intensität und Umfang gleichen Marktüberwachung durch die Behörden in den EU-Mitgliedsstaaten, um ein hohes Konformitätsniveau von Produkten sowie Level Playing Field im EU-Binnenmarkt zu erreichen. Dies in Ergänzung zu präventiven Produktprüfungen vor Inverkehrbringen im Sinne eines hohen Verbraucherschutz.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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16.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachschärfung KRITIS-Dachgesetz im Sinne des Bevölkerungschutzes und der öffentlichen Sicherheit
Das KRITIS-Dachgesetz dient der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) in nationales Recht. Ziel ist es, die physische und organisatorische Resilienz Kritischer Infrastrukturen gegenüber Störungen, Ausfällen und sicherheitsrelevanten Ereignissen zu stärken. Das Gesetz definiert erstmals sektorenübergreifend Mindestanforderungen an Risikoanalysen, Schutzmaßnahmen, Resilienzpläne und Meldepflichten für Betreiber Kritischer Infrastrukturen. Zudem stärkt es die behördliche Aufsicht und die Zusammenarbeit zwischen Staat und Betreibern. Der TÜV-Verband setzt sich für ein hohes Resilienzniveau sowie eine praxistaugliche, verhältnismäßige und prüfbare Umsetzung der Anforderungen ein.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 30.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
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BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Auslegung und Umsetzung des Rechts auf Reparatur im Sinne unabhängiger Prüfdienstleister
Mit dem Recht auf Reparatur (COM(2023) 155 final) sollen Reparaturen erleichtert und Produkte länger im Kreislauf gehalten werden. Hersteller müssen künftig rechtzeitig und kostengünstig Reparaturen durchführen und die Verbraucherschaft über ihr Recht auf Reparatur informieren. Bei der Umsetzung in nationales Recht setzen wir uns für die Einbindung unabhängiger Prüfdienstleister ein. Sie können mit entsprechenden Zertifizierungen ("Ready to repair") und bei der Qualitätssicherung von unabhängigen Reparaturwerkstätten eine wichtige Rolle spielen.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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10.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Betriebssicherheitsverordnung im Zusammenhang mit Bürokratieabbauinitiativen
Ziel ist die Umsetzung eines praktikablen Rechtsrahmens, der sowohl Sicherheitsbelange als auch Entlastungsziele beim Abbau unnötiger Bürokratie berücksichtigt und das vorhandene Sicherheitsniveau für Beschäftigte und Dritte im Gefahrenbereich einer überwachungsbedürftigen Anlage nicht absenkt.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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16.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zulassung von unabhängigen Prüfdienstleistern bei der nationalen Umsetzung der CSRD
Die Corporate Sustainabability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. Der TÜV-Verband setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 30.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
10.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: