Stellungnahmen/Gutachten
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221 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StPO"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (221)
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung der Rechtsschutzmöglichkeiten im IRG und Verbesserung der Verfahrensrechte
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert Änderungen am Referentenentwurf zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Insbesondere sollen erweiterte Rechtsschutzmöglichkeiten bei Auslieferungshaft (§ 58 IRG-E), ein effektiver Rechtsbehelf gegen Zulässigkeitsentscheidungen (§ 83 IRG-E) sowie verbesserte Regelungen für die Akteneinsicht (§ 46 IRG-E) geschaffen werden. Zudem wird eine klarere Regelung zu europäischen Haftbefehlen (§ 169 IRG-E) und der Europäischen Ermittlungsanordnung (§§ 258 ff. IRG-E) angestrebt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 06.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... beginnen (§§ 35 Abs. 2 StPO, 37 Abs. 3 StPO analog)..., ...der jeweiligen Norm der StPO eingelegt werden. Abschnitt..., ...die Anwendung des § 131 StPO zurückgezogen hatte. Gerade..., ... des § 310 Abs. 1 Nr. 1 StPO unterstreicht dieses gesetzgeberische...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sichere Herkunftsstaaten sollen nicht durch Rechtverordnung bestimmt werden können. Vorlagepflicht an das Bundesverwaltungsgericht in § 77 Abs. 5 AsylG-E soll nicht umgesetzt werden. § 62d AufenthG soll nicht ersatzlos gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam
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Adressatenkreis:
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16.06.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Freiheitsentziehungen nach der StPO einem Beschuldigten, der..., ...Weise zu regeln, wie es die StPO in §§ 142 ff. für Strafverfahren..., ...Regelungen des §§ 142 bis 143a StPO entsprechend. 4. In..., ...hinzuweisen. § 145 Abs. 1 S. 1 StPO gilt entsprechend. 5..., ... wurde. §§ 141 und 141a StPO gelten für die persönliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der europäischen Anti-SLAPP-Richtlinie
Wirksamer Schutz von Journalist*innen und Medienschaffenden vor Einschüchterungsklagen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2024/1069 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) in nationales Recht.
- Bereitgestellt von: Reporter ohne Grenzen (RSF Germany; RSF Deutschland) am 20.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 8529/22
[alle SG hierzu]
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BR-Drs. 8529/22
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gemäß § 137 Abs. 1 S. 1 StPO können sich Beschuldigte..., ...Fällen des § 140 Abs. 1 StPO sieht § 140 Abs. 2 StPO..., ...69, 81 27 § 140 Abs. 2 StPO [...] wegen der Schwere..., ...werden: § 404 Abs. 1 S. 1 StPO Der Antrag, durch den ..., ...hat.99 Gemäß § 403 S. 2 StPO sind auch bloß mittelbar..., ...gemäß § 406 Abs. 1 S. 3 StPO der Fall, wenn der Antrag..., ...2024, S. 7. f. 98 BeckOK StPO/Ferber, 52. Ed. 1.9.2024, StPO § 403 Rn. 13 99 BeckOK StPO/Ferber, 52. Ed. 1.9.2024, StPO § 403 Rn. 1 100 BeckOK StPO/Ferber, 52. Ed. 1.9.2024, StPO § 403 Rn. 2 101 BeckOK StPO/Ferber, 52. Ed. 1.9.2024, StPO § 403 Rn. 5 102 BeckOK StPO/Ferber, 52. Ed. 1.9.2024, StPO § 403 Rn. 11 29 § 406 Abs. 1 S. 4, 5 StPO Im Übrigen kann das Gericht..., ... gleich, § 406 Abs. 3 StPO. Die Verurteilung wird ..., ...Liste des § 140 Abs. 1 StPO verweist und einen Fall..., ... Einstellung nach § 153 StPO dann vor, wenn der bei ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung von Zukunftsfinanzierungen
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Änderungen des Aktiengesetzes, des Wertpapierprospektgesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes, des Spruchverfahrensgesetzes und des Börsengesetzes sowie die Umsetzung der ESAP-Verordnung in deutsches Recht vor. Wir befürworten diese Änderungen, die Kapitalmarktfinanzierungen erleichtern sollen, haben darüber hinaus noch weitere Anregungen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 27.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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08.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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07.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Er-mittlungsverfahrens nach § 152 StPO, aber keinesfalls für eine Anklageerhebung (§ 170 StPO) oder einen Eröffnungsbeschluss (§ 203 StPO) ausreicht. Diese Begrifflich-keiten..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36. ZUKUNFTSFINANZIERUNGSGESETZ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV warnt vor einem gesetzgeberischen Schnellschuss. Kritisch ist aus Sicht DAV vor allem die weite Zweckbestimmung der Regelungen zum automatisierten biometrischen Abgleich. Der DAV regt dringend eine Beschränkung auf Personenfahndung und -identifizierung an und fordert die Implementierung des Richtervorbehalts. Die geplanten Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse sieht der DAV als besonders problematisch an. Sie ermöglichen eine umfassende KI-gestützte Auswertung nahezu aller polizeilichen und strafprozessualen Daten, einschließlich sensibler Daten Dritter wie Zeugen, Geschädigter und Kommunikationspartner.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verstoß gegen §§ 160a, 100d StPO) bzw. sachlich unrichtig..., ...Katalogtaten des § 100a Abs. 2 StPO, die im Einzelfall schwer..., ...Katalog des § 100a Abs. 2 StPO, sondern dieser wird nur..., ...Katalog des § 100b Abs. 2 StPO beschränkt werden. Darüber..., ...durch die Instrumente der StPO entzogen. Die Entwurfsbegründung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verfassungsbeschwerden und Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen BayPAG 1 BvR 2271/18 u. a.
Mit den vorliegenden Verfassungsbeschwerden sowie dem Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen Vorschriften des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (BayPAG) wird die Verfassungsmäßigkeit zahlreicher Bestimmungen zur Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht gestellt. Der Deutsche Anwaltverein hält die Verfassungsbeschwerden sowie den Antrag auf abstrakte Normenkontrolle zu den hier behandelten Regelungen für begründet. Das angefochtene BayPAG bleibt vielfach hinter den verfassungsrechtlichen Vorgaben zurück. Dies gilt insbesondere für die in dem Gesetz vorgesehene Ausweitung von Eingriffsbefugnissen im Vorfeld konkreter Gefahren, die Regelungen zum Kernbereichsschutz und zum Schutz geschützter Vertrauensverhältnisse.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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08.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ein nach den §§ 53, 53a StPO geschütztes Vertrauensverhältnis..., ...Schutzes an die in §§ 53, 53a StPO normierten Zeugnisverweigerungsrechte..., ...insbesondere die in den §§ 53, 53a StPO genannten Berufsgeheimnisträger..., ...anderen nach §§ 52, 53a StPO zeugnisverweigerungsberechtigten..., ...Zeugnisverweigerungsrechte der §§ 53, 53a StPO auch im Bereich der präventiven..., ...Berufsgeheimnisträgers nach §§ 53, 53a StPO fallen, ist zwar umfangreicher...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssicheren Investitionen
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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18.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafver-fahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 23.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
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Adressatenkreis:
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18.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafver-fahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 20.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichern- den Investitionen
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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18.09.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafver-fahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 20.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichern- den Investitionen
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafver- fahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf...
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Zu Regelungsvorhaben: