Stellungnahmen/Gutachten
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920 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (920)
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerliche Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter durch Einführung einer sog. Aktivrente
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 12.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 21 EStG zur Anwendung, wenn der..., ...Geschäftsführers auf § 3 Nr. 21 EStG aus? • Wie ist zu verfahren..., ...Freibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG bei Eintritt/Ausscheiden..., ...Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 EStG-E in Summe gemeinsam mit..., ...Freibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG im ersten Dienstverhältnis..., ...Freibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG unabhängig davon anwendbar..., ...von 2.000 EUR (§ 3 Nr. 21 EStG) zusätzlich eine Lohnsteuer-Pauschalierung..., ...Beschäftigungsverhältnisses neben § 3 Nr. 21 EStG zu berücksichtigen und ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge bringt eine grundlegende Reformierung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge mit sich. Durch den Gesetzesentwurf ist ebenfalls die betriebliche Altersversorgung und somit die Zusatzversorgung betroffen. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die gezielte Förderung der privaten Altersvorsorge nicht die Zusatzversorgungskassen vergessen werden sollen, da diese die Riester-Förderung sowohl in der Pflicht-, als auch in der Freiwilligen Versicherung anbieten und innerhalb der bAV einen besonders großen Vertragsbestand aufweisen.
- Bereitgestellt von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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10.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...da sie über § 82 Abs. 2 EStG ebenfalls Verträge mit ..., ...Streichung des § 82 Absatz 5 EStG sehen wir als negativ an..., ...Verwendung in § 92 Abs. 3 S. 2 EStG von 1 % auf 1,5 % angehoben..., ...Nummer 6: Änderung von § 84 EStG Wir befürworten die Einführung..., ...beitragsproportionalen Grundzulage nach § 84 EStG und die Abschaffung der..., ...Änderung von § 85 Absatz 1 EStG Die Änderung von § 85 Absatz 1 EStG zu einer beitragsproportionalen..., ...Geringverdiener der nach § 79 EStG Zulageberechtigten steuerfrei..., ...werden. Dies könnte in § 3 EStG unter den steuerfreien ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Liquiditätsstärkung und Reform von § 7g EStG sowie Optionsmodell (§ 1a KStG)
Einführung zinsloser Steuerstundungen bis mindestens Jahresende. Weiterentwicklung des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG): Anhebung des Höchstbetrags auf ca. 300.000 €, Erhöhung der Gewinngrenze, Ausweitung der begünstigten Investitionsquote. Weiterentwicklung des Optionsmodells (§ 1a KStG): Einbeziehung von Einzelunternehmen in den Anwendungsbereich; praxistaugliche Behandlung von Sonderbetriebsvermögen ohne faktisches Nutzungsverbot; Vermeidung von Lock-in-Effekten und automatischen Sperrfristverletzungen; keine Benachteiligung der Nutzung der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) bei Optionsausübung; Vereinfachung der Regelung zur Reduzierung der Komplexität und der steuerlichen Beratungserfordernisse. Senkung der Einkommensteuer durch Anpassung des Tarifs.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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10.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG). Früher unter dem Begriff...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Einführung der Aktivrente ohne zusätzliche Bürokratiebelastung für Betriebe
Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 21 EStG-E soll praxisgerecht ausgestaltet werden. Das Inkrafttreten des Gesetzes sollte auf den 1. Januar 2027 verschoben werden, um eine rechtssichere Umsetzung im Lohnsteuerverfahren zu gewährleisten. Die Aktivrente darf keine zusätzlichen Nachweis- oder Dokumentationspflichten für Arbeitgeber auslösen. § 3 Nr. 21 EStG-E sollte klarstellen, dass bei Beschäftigungsbeginn oder -ende innerhalb eines Monats der volle Monatsfreibetrag anzuwenden ist. Eine Einbeziehung selbstständiger Tätigkeiten (§§ 15, 18 EStG) in die Begünstigung ist zu prüfen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG für Steuerpflichtige, die..., ...gemäß § 3 Nr. 21 Satz 1 EStG-E ausgeschlossen wären ..., ...nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) – keine Einbeziehung von..., ...Tätigkeit (§§ 15 und 18 EStG) sowie Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG): Von der Steuerfreistellung..., ...nichtselbständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG. Ausgenommen sind solche..., ...Vorgaben nach §§ 3 und 3b EStG. All dies braucht einen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf beim Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
Wesentliche Forderungen: - Nachbesserung bzgl. § 20 Abs. 2 Satz 5 UmwStG-E, bzgl. Einlagen/ Entnahmen im Rückwirkungszeitraum (§ 27 KStG) - Ergänzung zeitlicher Anwendungsregelung (§ 22 Abs. 2 Satz 5 UmwStG) - Klarstellung zu § 87a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 AO-E bzgl. alternativer elektronischer Kommunikation sowie Ersetzung von Verfahren - Unterrichtung iSd § 139a Abs. 1a AO-E für natürliche Personen - freiwillig elektronisch - zu § 5b EStG-E: Klarstellung Umfang Datensatz - zu § 3a und § 15 UStG-E weitere Ausführungen zu Begriffen und Nichtbeanstandungsregelung - zu § 4 Nr. 21 UStG-E: Fassung lt. RefE beibehalten - keine eRechnungspflicht für Kleinunternehmern - Klarstellung zu den Nachbehaltensfristen §§ 5, 6 GrEStG ab 1.1.2027 - Streichung § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... PV-Anlagen, § 3 Nr. 72 EStG-E Mit dem Jahressteuergesetz..., ...Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG eingeführt. Die Steuerbefreiung..., ...modifiziert werden (§ 3 Nr. 72 EStG-E). So soll die für die..., ...i.S.d. § 3 Nr. 72 Buchst. b EStG würde damit von 15 kW (..., ... Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, § 10 Abs. 2c EStG-E Der..., ... Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG elektronisch an die Finanzverwaltung..., ... 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 EStG-E In § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 EStG-E ist die ertragsteuerliche..., ...Pauschalbesteuerung, § 40 Abs. 2 Satz 4 EStG-E Mit § 40 Abs. 2 Satz 4 EStG-E wird geregelt, dass für..., ... 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 EStG-E nur die Leistungen erfasst..., ...steuerpflichtigen Einkünften nach § 19 EStG führen, begrüßt der DStV..., ... 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 EStG-E die Aufwendungen des ..., ...10 Abs. 2b Satz 2 und 3 EStG-E In § 10 Abs. 2b Satz 2 und 3 EStG-E wird geregelt, dass die..., ...10 Abs. 2b Satz 2 und 3 EStG-E. Durch die Pauschalierung..., ...10 Abs. 2b Satz 2 und 3 EStG-E. Artikel 9 – Änderung..., ... übermitteln sein. § 5b EStG soll entsprechend gelten..., ...nebst Anwendung des § 5b EStG (vgl. Rn. 03.01 UmwStE)...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung steuerrechtliche Regelungen, Freibeträge, Pauschalen, Besteuerung von Personen und Unternehmen, Steuerentlastungen, Steuervereinfachungen
- Bereitgestellt von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 09.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Steuerfreiheit des § 3 Nr. 15 EStG die Nutzung des Nahverkehrs..., ...Linienverkehr nach § 3 Nr. 15 EStG möglich. Versteuert werden..., ...Pauschalversteuerung in § 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG bei Betriebsveranstaltungen..., ... nach § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG Es besteht die Möglichkeit..., ... 40 Abs. 2 Nr. 5 Satz 2 EStG. Die im Steuerrecht bisher..., ...Sachbezugsfreigrenze in § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG auf Jahresbetrag ausweiten..., ...wird (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Inflationsbedingt ..., ...Sachbezugsfreigrenze in § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG auf einen Freibetrag oder..., ...Einkommensteuer-Vorauszahlungen (§ 37 Abs. 5 EStG) Unter bestimmten Voraussetzungen..., ...der Betrag in § 37 Abs. 5 EStG auf mindestens 1.000 Euro..., .... 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG Die Anhebung der Grenze..., ...§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG fordert empfängerbezogene..., .... 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG in eine objektbezogene ..., ... nach § 4 Abs. 5 Satz 1 EStG darstellen und zugleich..., ... Zuwendenden nach § 37b EStG aus Vereinfachungsgründen..., ... 20 Abs. 6 Satz 4 und 5 EStG) Verluste aus Kapitalvermögen..., ...nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (jetzt § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG) anhängig (Az. 2 BvL 3/...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Arbeitsmarktstärkungsgesetz
- Einführung einer verbindlichen Plausibilitätsprüfung bei Aufstockungsleistungen - Einsatz von externen (IT-)Experten in komplexen Projekten - Erleichterungen bei der Zuwanderung von Fachkräften - Anpassungen im Einkommenssteuergesetz
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 10.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Referentenentwurf zu einem Entwurf eines Arbeitsmarktstärkungsgesetzes
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Adressatenkreis:
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08.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einkommensteuergesetz § 3b EStG Um die Attraktivität von..., ... 50 in § 3b Abs. 2 S. 1 EStG erhöht werden. Vgl. auch § 1 SVEV § 7b EStG § 7b EStG sollte dahingehend..., ...Grenzen i.S.d. § 7b Abs. 2 EstG erhöht werden. Die Regelung § 7b Abs. 5 EstG sollte so angepasst werden..., ... hochgesetzt wird. § 7g EstG Um erhöhte Sonderabschreibungen..., ...ermöglichen, sollte § 7g EstG erweitert werden, indem..., ...Betrieben erweitert wird. § 8 EstG § 8 Abs. 2 S. 12 EstG sollte..., ...Vorteil zu minimieren. § 21 EstG § 21 Abs. 2 EstG ist dahingehend..., ...Sozialversicherungsentgeltverordnung § 1 SVEV § 3b Abs. 2 EStG iVm § 1 Abs. 1 Nr. 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung..., ... die Wertgrenze in § 3b EStG und § 1 SVEV einheitlich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mögliche Maßnahmen zum Bürokratieabbau: Einfachere, verständlichere u. leichter umsetzbare steuerrechtl. Regelungen, Akzeptanz der Textform seitens der Finanzverwaltung (FV), Maßgeblichkeit der BaFin-genehmigten Kriterien für die FV, Verminderung von Komplexität durch gleiche Behandlung von gleichen Tatbeständen z.B. Abruf der St.-ID in allen DFW, dauerhafte Nutzung der DigiRÜ, Verzicht auf schriftliche Standmitteilungen bei Nutzung der DigiRÜ, weniger Komplexität und Verwerfungen durch verspätete Anpassung an Rahmenbedingungen, Verbindliche Kriterien zur vGA bei GGF als aktive Mittelstandsförderung, Strafen an die Fähigkeiten des Mittelstands anpassen, Anwartschaftsbarwertverfahren in StB, mit Maßgeblichkeit Unterschiede in Bilanzen nivellieren, Vereinheitlichung bei Best. Sachzuw.
- Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 10.09.2024
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Adressatenkreis:
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09.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schriftformerfordernis in §§ 4d und 6a EStG Das immer noch bestehende..., ...Schriftformerfordernis in den §§ 4d und 6a EStG belastet die Unternehmen..., ...Schriftformerfordernis in den §§ 4d und 6a EStG durch ein Textformerfordernis..., ... § 6a Absatz 1 Nummer 3 EStG. 4. Maßgeblichkeit der..., ...aufgrund § 22a Abs. 2 S. 10 EStG-E die St-Id-Nr. für Zwecke..., ...Rentenübersicht § 52 Abs. 30b EStG sieht in aktuell noch gültiger..., ...Regelung in § 52 Abs. 30b EStG komplett zu entfristen ..., ...Anlage 1 zu § 4d Abs. 1 EStG dienen. Ersterer wurde ..., ...Satz 2 Doppelbuchstabe aa EStG. Das Steuerrecht wurde ..., ...Verspätungsgeld iSd § 22a Abs. 5 EStG dienen. Die Verspätung ..., ...Teilwertverfahren des § 6a EStG beruht auf dem Gleichverteilungsverfahren..., ...steuerrechtlichen Vorschrift des § 37b EStG eine Übernahme der Lohn...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von AO, ErbStG und EStG im Rahmen des zweiten Jahressteuergesetzes 2024
Anpassung Einkommensteuertarif, Überführung Steuerklassen III und V in Steuerklasse IV mit Faktorverfahren, Modifizierung der geplanten Einführung einer Meldepflicht für innerstattliche Steuergestaltungsmodelle, Digitalisierung der Erbfallmeldungen nach § 33 ErbStDV
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 08.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung in § 6 Abs. 2a EStG-E soll die Grenze der Poolabschreibung..., ...GWG-Grenze in § 6 Abs. 2 EStG von 800 auf wenigstens ..., ...Elektrofahrzeuge (§ 7 Abs. 2a EStG-E) Am 9. September 2024..., ... Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG-E von 70.000 Euro auf 95.000..., ...Abschreibung des § 7 Abs. 2 EStG wieder von 20 auf 25 Prozent..., ...Gewerbsteuer analog § 35 EStG pauschal auf eine angehobene..., ...Nr. 3, 50c Abs. 2 Nr. 2 EStG zu zahlen ist, • Rückwirkende..., ...hybride Gestaltungen in § 4k EStG. 9. Rückführung der vier..., ...Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG dem Finanzamt zu übermitteln...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsatzsteuerliche Organschaft (Art. 14), beschränkt steuerpflichtige Großaktionäre mit inländischen Beteiligungen von mindestens 10 % in Form von sammel- oder sonderverwahrten Aktien und die Pflicht zum Kapitalertragsteuereinbehalt (Artikel 3 Nr. 17 Buchst. b), Lohnsteuerliche Behandlung der Gruppenunfallversicherungsbeiträge, Umsatzsteuerliche Behandlung der Konsortialführergebühr
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 10.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Aktien (§ 50c Abs. 2 Satz 6 EStG-E) dahingehend vorzunehmen..., ... zurücküberträgt. § 50j EStG würde hier vermutlich nicht..., ...Erstattungsverfahren nach § 50c Abs. 3 EStG, nicht aber auf Freistellungsbescheinigungen..., ...Quelle nach § 50c Abs. 2 EStG bezieht. U. E. kann..., ...Steuern vorlegt (§ 50c Abs. 2 EStG). Durch die Verlagerung..., ...Wortlaut des § 50c Abs. 2 EStG dem Schuldner der Kapitalerträge..., ... 4 Nr. 3 Buchst. c) aa) EStG wird in diesem Fall wieder..., ...somit wurde § 40b Abs. 3 EStG auf die Beiträge angewendet..., ...Versteuerung nach § 40b Abs. 3 EStG. Dies regelt bereits das..., ...Sachzuwendungen nach § 37b Abs. 2 EStG versteuert. Leider wurde..., ...der Anwendung des § 37b EStG in Abs. 2 vergessen. In..., ... nun ein Gleichlauf von EStG und BMF-Schreiben vom 15..., ... in § 37b Abs. 2 Satz 2 EStG wie folgt redaktionell ..., ...VORSCHLAG: § 37b Abs. 2 Satz 2 EStG sollte wie folgt geändert...
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Zu Regelungsvorhaben: