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1.158 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"GG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1.158)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DAV fordert eine Änderung der §§ 6-11 IFG und ist der Auffassung, dass klargestellt werden sollte, dass das Erstveröffentlichungsrecht des Urhebers dem Informationszugang nicht zwingend entgegensteht, auch pseudonym oder anonym gestellte Anträge zulässig sein sollten, das Drittbeteiligungsverfahren gestrafft und beschleunigt werden muss, die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) als Widerspruchsbehörde bei abgelehntem Informationszugang zuständig sein sollte, Fallgruppen definiert werden sollten, in denen einstweiliger Rechtsschutz nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist und mittels Veröffentlichungs- und Aktenführungspflichten der Behörden mehr Transparenz erreicht werden kann.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 04.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG sind in der Rechtsprechung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...6 Abs. 3 EMRK, 20 Abs. 3 GG und § 148 StPO. 2. Geldwäsche...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 12 i.V.m. Art 72 Abs. 2 GG hier der Bund. Mit der Verabschiedung..., ...Art. 70 Abs. 1 und Abs. 2 GG haben die Länder die Befugnis...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Regelungen des Dritten und Vierten Kapitels des SGB XII sollten in ein neues Lebensunterhaltskapitel zusammengeführt werden. Rechtsvereinfachungen im SGB XII sollten erfolgen, z.B. Aufnahme einer Bagatellgrenze ins SGB XII, bis zu der ein Wechsel ins Wohngeld nicht erforderlich wird; Schaffung einer differenzierten Regelung der Inanspruchnahme von vorrangigen Leistungen im SGB XII, um Nachteile für Leistungsbeziehende, z.B. durch Wegfallen von Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme von Wohngeld, zu vermeiden; Einführung vereinfachter Antragstellung sowie grundsätzliche Möglichkeit der vorläufigen Leistungsgewährung; Überarbeitung der Regelungen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen, insbesondere zur Vereinfachung und Klarstellung bzgl. der Anwendung der Frei- und Absetzbeträge.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG folgenden Verpflichtung ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung eines flächendeckenden Zugangs zur medizinischen Versorgung in Krankenhäusern für Patient_innen, Gewährleistung von wohnortnaher Versorgungssicherheit, Verhinderung von Unterversorgung einzelner Bevölkerungsgruppen in der stationären Versorgung, Berücksichtigung von Kooperationen in Verbünden bei der Leistungsgruppenzuweisung, basiswirksame Anpassung der Landesbasisfallwerte um 4 Prozent rückwirkend für die Jahre 2022 und 2023, vollständige Berücksichtigung der Tarifsteigerungen in den Landesbasisfallwerten und Bundeszuschuss in den Transformationsfonds.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
      2. BT-Drs. 20/13407 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      .... 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG. Das bedeutet, dass die ..., ...Berufsfreiheit aus Art. 12 GG insbesondere der freigemeinnützigen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) legt anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der UN-Sicherheitsratsresolution 1325 ein Policy Paper zu Gleichberechtigung in der Außenpolitik vor. Der djb ruft die Bundesregierung auf, das 25-jährige Jubiläum von 1325 zum Umsetzungssprung zu nutzen: Rechte schützen, Gewalt vorbeugen, Rechenschaft herstellen – für eine Außenpolitik, die Frieden und Gerechtigkeit wirklich möglich macht.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 23.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG wird eine Antragsbefugnis..., ...ergibt sich aus Art. 16a GG das Grundrecht auf Asyl,..., ...in: Düring/Herzog/Scholz, GG, 104. EL April 2024, Rn....
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem geplanten Sportfördergesetz des Bundes sollen die Ziele, Rollen und Zuständigkeiten im Spitzensport sowie das künftige Fördersystem einschließlich der unabhängigen Leistungssportagentur verbindlich geregelt werden. Athleten Deutschland setzt sich in diesem Rahmen u.a. für Folgendes ein: 1) ein Mindestmaß an sozialer und materieller Absicherung für Kaderathlet*innen, 2) verbindliche und hohe Standards für Athletenvertretung, 3) einen Platz für Athleten Deutschland in den Aufsichtsgremien der Leistungssportagentur sowie 4) geordnete Verfahrens- und Clearingwege zum wirksamen Umgang mit Fehlverhalten, defizitären Strukturen und/oder fachlich umstrittenen bzw. falschen Entscheidungen.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 28.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI) (20. WP): Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und Errichtung der Sportagentur
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Berufsbegriff des Art. 12 Abs. 1 GG. Die u.a. vom Bundesverfassungsgericht..., ...erzielen. Art. 12 Abs. 1 GG schützt auch denjenigen/..., ...Mutter aus Art. 6 Abs. 4 GG überwiegen dürfte. Zu diskutieren...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verbesserung der Hilfsmittelversorgung von GKV-Patienten durch: - verbesserte Regelungen zur Aufnahme neuartiger Hilfsmittel ins Hilfsmittelverzeichnis in Bezug auf den Nachweis des medizinischen Nutzens durch eine Pflicht zur Darlegung der Erforderlichkeit und eine Vereinbarung zwischen Hersteller und GKV-Spitzenverband dazu. - Es muss eine eigene Regelung für Festbeträge für Hilfsmittel geben. Die Anpassung ist jährlich vorzunehmen mit einer Bindung an die Inflation. - Klarstellung, dass es keine Bürokratie-Anforderungen bei der Abgabe von Hilfsmitteln über den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hinaus geben darf - Weichenstellungen, um auch bei Einführung der elektronischen Verordnung für Hilfsmittel die Therapiehoheit des Arztes und die Wahlfreiheit der Patienten zu wahren.

    • Bereitgestellt von: eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices am 23.05.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...deshalb an Art. 12 Abs. 1 GG messen lassen (BSG Urt. ..., ...Verfahrensgarantie aus Art. 12 Abs. 1 GG beanspruchen kann, dass ..., ...Regelung (Art. 12 Abs. 1 GG) einen Anspruch auf Aufnahmen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Mutterschutz für Selbständige soll reformiert werden, um finanzielle Benachteiligungen abzubauen und Chancengleichheit zu schaffen. Der Verband setzt sich für eine praxistaugliche, unbürokratische und finanzierbare Ausgestaltung ein. Unser zentraler Vorschlag ist das Vorziehen des Elterngeldes für Selbständige nach schwedischem Vorbild. Selbständige sollten bereits in den letzten Wochen vor der Geburt Elterngeld beziehen können, ohne dass sich die Bezugsdauer verlängert. So könnte eine finanzielle Absicherung ohne ein neues Leistungssystem, mit geringem Bürokratieaufwand und ohne zusätzliche Kosten erreicht werden. Zudem sollten Beratungsangebote ausgebaut sowie steuerfinanzierte oder staatlich geförderte Lösungen und freiwillige Versicherungsmodelle geprüft werden.

    • Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 13.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...staatlichen Ordnung (Art. 6 Abs. 1 GG). Mütter haben Anspruch...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Frauen (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG) und aus verfahrenspraktischen...
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