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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (19.066)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die als "Investitions-Booster" bezeichnete AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter wird im Gebäudesektor nur in eingeschränktem Maße wirken, da diese Regelung für viele Teile der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) nicht oder nur begrenzt anwendbar ist. Hier kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der betroffenen TGA an, ob sie erfasst wird. Um die Maßnahmen wirklich effektiv zu gestalten, wäre es sachgerecht, die gesamte TGA durch die AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter zu fördern.

    • Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 20.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/323 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die als "Investitions-Booster" bezeichnete AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter wird im Gebäudesektor nur in eingeschränktem Maße wirken, da diese Regelung für viele Teile der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) nicht oder nur begrenzt anwendbar ist. Hier kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der betroffenen TGA an, ob sie erfasst wird. Um die Maßnahmen wirklich effektiv zu gestalten, wäre es sachgerecht, die gesamte TGA durch die AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter zu fördern.

    • Bereitgestellt von: Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. am 20.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/323 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die als "Investitions-Booster" bezeichnete AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter wird im Gebäudesektor nur in eingeschränktem Maße wirken, da diese Regelung für viele Teile der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) nicht oder nur begrenzt anwendbar ist. Hier kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der betroffenen TGA an, ob sie erfasst wird. Um die Maßnahmen wirklich effektiv zu gestalten, wäre es sachgerecht, die gesamte TGA durch die AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter zu fördern.

    • Bereitgestellt von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 20.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/323 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die als "Investitions-Booster" bezeichnete AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter wird im Gebäudesektor nur in eingeschränktem Maße wirken, da diese Regelung für viele Teile der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) nicht oder nur begrenzt anwendbar ist. Hier kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der betroffenen TGA an, ob sie erfasst wird. Um die Maßnahmen wirklich effektiv zu gestalten, wäre es sachgerecht, die gesamte TGA durch die AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter zu fördern.

    • Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 20.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/323 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kunststoffabfälle sind wertvolle Ressourcen. Eine Substitution von Kunststoffen durch andere Materialien geht häufig mit sozialen, ökologischen und ökonomischen Nachteilen einher. Eine pauschale Begrenzung der Kunststoffnutzung ist deshalb nicht zielführend. Eine umweltgerechte Handhabung aller Kunststoffabfälle umfasst die Festlegung verbindlicher, sektorspezifischer und zeitlich definierter Zielvorgaben für die getrennte Sammlung, Sortierung und das Recycling sowie die Technologieneutralität von Recycling- und Verwertungstechnologien. Zur Finanzierung des Aufbaus eines Abfallmanagements braucht es kreislaufwirtschaftliche Investitionsanreize. Das globale Abkommen kann einen globalen Rollout der Kreislaufwirtschaft und ein Level Playing Field für nachhaltige Produkte vorantreiben.

    • Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 20.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 18.06.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das BMEL hat die Erarbeitung einer ganzheitlichen Proteinstrategie angekündigt, die über die bisherige Eiweißpflanzenstrategie hinausgeht. In diesem Strategieprozess setzt sich GFI Europe für eine umfassende Roadmap ein, die verbindlich darlegt, was auf Seiten von Wirtschaft und Politik getan werden muss, um bis zum Jahr 2030 einen Protein-Split von 30 Prozent zu erreichen und alle relevanten Aspekte in einer umfassenden Gesamtstrategie bündelt: Forschungsprioritäten, Maßnahmen zur Behebung von Infrastrukturengpässen, faire Wettbewerbsbedingungen, regulatorische Fragen, die Rolle von Landwirtinnen und Landwirten bei der Transformation etc.

    • Bereitgestellt von: The Good Food Institute Europe ASBL am 19.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das BMEL hat die Erarbeitung einer ganzheitlichen Proteinstrategie angekündigt, die über die bisherige Eiweißpflanzenstrategie hinausgeht. In diesem Strategieprozess setzt sich GFI Europe für eine umfassende Roadmap ein, die verbindlich darlegt, was auf Seiten von Wirtschaft und Politik getan werden muss, um bis zum Jahr 2030 einen Protein-Split von 30 Prozent zu erreichen und alle relevanten Aspekte in einer umfassenden Gesamtstrategie bündelt: Forschungsprioritäten, Maßnahmen zur Behebung von Infrastrukturengpässen, faire Wettbewerbsbedingungen, regulatorische Fragen, die Rolle von Landwirtinnen und Landwirten bei der Transformation etc.

    • Bereitgestellt von: The Good Food Institute Europe ASBL am 19.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Koalitionsvertrag hat sich die Koalition von SPD, Grünen und FDP darauf geeinigt, die Städtebauförderung dauerhaft zu sichern und zu erhöhen (Zeilen-3084-3089). Der kulturelle Bezug für Clubs und Livemusikspielstätten wird anerkannt, für beide werden die Baunutzungsverordnung und TA-Lärm entsprechend angepasst. Hierauf aufbauend soll unter anderem mit der großen Novelle des Städtebaurechts eine eigenständige, neue Nutzungskategorie der "Musikclubs" in die Baunutzungsverordnung eingeführt werden. Zur weiteren städtebaulichen Hervorhebung der Musikclubs wird zudem vorgeschlagen, eigenständige Gebiete für Musikclubs ausdrücklich in den Katalog der Sondergebiete nach § 11 II 2 BauNVO aufzunehmen, um den Gemeinden deren planerische Sicherung zusätzlich zu erleichtern.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe e.V. (BDT) am 19.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der inte-grierten Stadtentwicklung
    • Adressatenkreis:
      • 29.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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