Stellungnahmen/Gutachten
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19.066 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (19.066)
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Zu Regelungsvorhaben:
Absenkung der Definitivbelastung für von der Körperschaftssteuer befreite Förderinstitute
Um eine steuerliche Ungleichbehandlung dieser Institute zu verhindern, fordern wir eine ebenfalls schrittweise Absenkung der sogenannten Definitivbelastung der steuerbefreiten Institute von 15 % auf 10 % im Gleichlauf mit der schrittweisen Absenkung der Körperschaftssteuer. Dies sollte in § 44a Abs. 8 EStG festgeschrieben werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 25.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland -
BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.06.2025
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD)
Erhalt der notwendigen Möglichkeit zur befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD). In der „Ankündigung von Änderungen bei der 2. Verlängerung der Zulassung von antikoagulanten Rodentiziden in Deutschland“ (Stand März 2024) hat die Zulassungsbehörde für Biozidprodukte in Deutschland, die BAuA, ausgeführt, dass ab dem 01.01.2026 in Deutschland „keine Anwendung von Antikoagulanzien ohne zuvor festgestellten Befall“ mehr stattfinden soll und „die derzeit noch geltenden Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbeköderung (befallsunabhängige Dauerbeköderung) damit nicht länger vorgesehen sind“.
- Bereitgestellt von: Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. am 25.06.2025
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Adressatenkreis:
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01.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
TURN2X unterstützt die Anpassung der kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten für Erdgasleitungsinfrastrukturen, betont jedoch die Bedeutung erneuerbarer Gase. Diese spielen eine zentrale Rolle beim Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und der Defossilisierung, wie sie auch die Nationale Wasserstoffstrategie vorsieht. TURN2X produziert erneuerbares Erdgas (RNG) – auch als synthetisches oder elektrisches Methan bezeichnet – aus erneuerbarer Energie durch Elektrolyse und anschließende Methanisierung mit biogenem CO2. RNG ist somit ein emissionsfreies Gas, das bereits heute über die bestehende Erdgasinfrastruktur zuverlässig an industrielle Abnehmer geliefert werden kann.
- Bereitgestellt von: TURN2X GmbH am 25.06.2025
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Adressatenkreis:
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06.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
TURN2X unterstützt das Ziel des WassBG, den Wasserstoffhochlauf zu beschleunigen und so einen zentralen Beitrag zur Energiewende und globalen Emissionsminderung zu leisten. Allerdings ist der Anwendungsbereich des Gesetzes zu eng gefasst. TURN2X plädiert dafür, auch erneuerbares Erdgas (RNG, z. B. aus Elektrolyse und anschließender Methanisierung mit biogenem CO2) einzubeziehen. RNG ist emissionsfrei, technisch mit Erdgas kompatibel und ermöglicht bereits heute die Nutzung der bestehenden Infrastruktur. Eine technologieoffene Regulierung würde die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stärken und die Klimaziele schneller und verlässlicher erreichbar machen.
- Bereitgestellt von: TURN2X GmbH am 25.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
"Investitionsbooster" mit European Content verbinden (Investititionssofortprogramm)
Die WV Stahl begrüßt diese Initiative v.a. die ab Juli 2025-Ende 2027 vorgesehene degressiven Abschreibungen (AfA) für Investitionen können gesamtwirtschaftlich einen wichtigen Beitrag erbringen, die Rentabilität von Investitionen und die Liquidität zu erhöhen und auf die-se Weise Investitionsanreize zu setzen. Auch die langfristige Senkung des Körper-schaftsteuersatzes auf 10 % bis 2032 wird insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes verbessern. Aus Sicht der Stahlindustrie kann dies jedoch nur ein Schritt auf dem Weg zur Sicherung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit sein. Darüber hinaus bleiben umfassende Maßnahmen zur außenhandelspolitischen Absicherung, der Senkung der Energiekosten und der Flankierung der Dekarbonisierungsbemühungen der Unternehmen entscheidend.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 25.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortpro-gramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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Adressatenkreis:
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19.06.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stahl und mit ihm das gesamte Wertschöpfungsnetzwerk in Deutschland und Europa sind für den Infrastrukturbau – für Schienen, Brücken, Strom-, Gas- und Wasserstoffnetze, Hoch- und Tiefbau – unerlässlich. Zusätzlich muss in Zeiten sich ständig zuspitzender geopolitischer Verwerfungen dem Gedanken verlässlicher, lokaler Wertschöpfungsketten eine besondere Bedeutung gegeben werden. Und deshalb muss die Umsetzung von Infrastrukturprojekten aus unserer Sicht mit der Stahlproduktion vor Ort zusammengedacht werden. Das SVIKG eröffnet die Chance, die Ziele mit der Stärkung von Konjunktur, Wirtschaftswachstum, regionaler industrieller Wertschöpfung zu verbinden, und die strategische Resilienz und den Umbau zur Klimaneutralität zu unterstützen und sollte auch dafür genutzt werden.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 25.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausdrückliche Zulassung der Festsetzung von Innenraumpegeln wiederaufnehmen. Tragende Prinzipien des BauGB, wie etwa das Planmäßigkeitsprinzip, nicht voraussetzungslos opfern. Klarstellen, ob und welche Bedeutung das Tatbestandsmerkmal in mehreren vergleichbaren Fällen in § 31 Abs. 3 BauGB-E hat und praxistauglich konkretisieren. Klarstellen, welche praktische Folge aus dem Tatbestandsmerkmal in mehreren vergleichbaren Fällen in § 34 Abs. 3a BauGB-E folgt, und eine Abgrenzung zum Tatbestandsmerkmal in § 31 Abs. 3 BauGB-E vornehmen. Klarstellen, Teilung nach § 250 BauGB-E kann nicht untersagt werden, wenn durch bauliche Maßnahmen zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird, etwa durch eine Aufstockung oder den Ausbau des Dachgeschosses.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf einer Formulierungshilfe der Bundesregierung für die Fraktionen der CDU und der SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
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Adressatenkreis:
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10.06.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung sieht insbesondere Änderungen im BGB (§§ 126, 130, 873, 1945) sowie im BeurkG (§§ 13, 13a, 13b, 13c, 14, 16, 31, 40b) vor. Ziel ist die Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung als Alternative zur papiergebundenen Beurkundung. Anpassungen in der Bundesnotarordnung und weitere Änderungen flankieren das Vorhaben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Einführung grundsätzlich, weist jedoch auf offene Fragen zur Beweissicherheit elektronischer Dokumente, zur fehlenden Nutzung des e-Personalausweises sowie zur Beglaubigung elektronischer Unterschriften hin. Die digitale Abfassung letztwilliger Verfügungen wird vom DAV als zwingend unzulässig erachtet.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
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BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (11):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW fordert Änderungen des Kraftwerkssicherheitsgesetzes (KWSG), um Investitionssicherheit für wasserstofffähige Kraftwerke zu erhöhen, technische Anforderungen praxisnah auszugestalten, Systemdienstleistungen effizient zu integrieren und die regionale Steuerung zu optimieren. Dabei sollen zusätzliche Härtefallregelungen bei mangelnder Wasserstoff- oder Technologieverfügbarkeit eingeführt, Bonus- oder Verpflichtungsmodelle zur Bereitstellung von Momentanreserve etabliert und die Evaluierung des regionalen Südbonus präzisiert werden. Ziel ist die zügige Realisierung neuer gesicherter Erzeugungskapazitäten im Einklang mit Klimazielen und Versorgungssicherheit.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 25.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Kraftwerkssicherheitsgesetz (KraftAusG, Referentenentwurf BMWK 2024/2025)
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Adressatenkreis:
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16.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW fordert eine zügige und praxisgerechte Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie die 1:1-Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht. Zugleich sollen GEG und Wärmeplanungsgesetz (WPG) besser verzahnt werden, um Synergien in der Wärmewende zu heben. Der BDEW fordert stabile und langfristige Förderbedingungen im Rahmen der BEG und BEW sowie die Fortentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) mit Zielrichtung Treibhausgasneutralität. Ziel ist es, Investitionssicherheit für Verbraucher und Unternehmen zu schaffen, die Wärmewende sozialverträglich umzusetzen und die Klimaschutzziele im Gebäudesektor sicher zu erreichen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 25.06.2025
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Adressatenkreis:
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21.05.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben: