Stellungnahmen/Gutachten
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252 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StromNEV"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (252)
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Zu Regelungsvorhaben:
GEODE setzt sich für eine Nachjustierung der EnWG-Novelle 2023 ein, um das Gleichgewicht zwischen Gesetzgeber, Bundesregierung und Bundesnetzagentur (BNetzA) wiederherzustellen. Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, die wesentlichen energiepolitischen und -strukturellen Entscheidungen der nationalen Regulierungssystematik in Wahrnehmung der eigenen Legislativfunktion durch Vorgabe der wesentlichen politischen Leitlinien im europarechtlich gegebenen Rahmen (wieder) selbst im Energiewirtschaftsgesetz zu regeln. Die fachspezifische Ausgestaltung der eu-ropäischen Vorgaben muss dabei der Bundesnetzagentur vorbehalten bleiben.
- Bereitgestellt von: GEODE Deutschland e.V am 28.10.2025
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Adressatenkreis:
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20.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...netzentgeltseitigen Verordnungen (StromNEV/GasNEV, ARegV) durch ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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01.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rabattierungen (§ 19 Abs. 2 StromNEV), die in der weiteren..., ...Netzentgelte (§ 19 Abs. 2 StromNEV) senden unterschiedliche..., ...Netzentgelte gem. § 19 Abs. 2 StromNEV stellen derzeit ein Hemmnis...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 27.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 293/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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BR-Drs. 293/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rabattierungen (§ 19 Abs. 2 StromNEV), die in der weiteren..., ...Netzentgelte (§ 19 Abs. 2 StromNEV) senden unterschiedliche..., ...Netzentgelte gem. § 19 Abs. 2 StromNEV stellen derzeit ein Hemmnis...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 26.09.2024
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Adressatenkreis:
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10.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rabattierungen (§ 19 Abs. 2 StromNEV), die in der weiteren..., ...Netzentgelte (§ 19 Abs. 2 StromNEV) senden unterschiedliche..., ...Netzentgelte gem. § 19 Abs. 2 StromNEV stellen derzeit ein ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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05.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rabattierungen (§ 19 Abs. 2 StromNEV), die in der weiteren..., ...Netzentgelte (§ 19 Abs. 2 StromNEV) senden unterschiedliche..., ...Netzentgelte gem. § 19 Abs. 2 StromNEV stellen derzeit ein Hemmnis...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Netzentgelte gezielt und effizient reduzieren
Der ZVEI setzt sich dafür ein, dass ein eventuell gewährter staatlicher Zuschuss zu Netzentgelten bei möglichst vielen Verbrauchern auch spürbar wirkt. Eine Zuschuss allein den Übertragungsnetzentgelten kommt in den nachgelagerten netzebenen dagegen nur anteilig an.
- Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 27.08.2025
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Adressatenkreis:
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06.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Netznutzung (vormals §19-StromNEV-Umlage) und die Offshore-Netzumlage..., ...bis Ende 2024 als §19-StromNEV-Umlage bezeichnet und..., ...Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV entstehen. Gemäß dieser..., ...Letztverbrauchern nach § 19 Abs. 2 StromNEV gewährt werden. Dies...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gerechte Verteilung einer Absenkung der Netzentgelte durch staatliche Zuschüsse
In der Debatte über die Höhe der Strompreise in Deutschland wird von verschiedenen Seiten gefordert, dass die Stromnetzentgelte kurzfristig durch Bundeszuschüsse abgesenkt werden sollten. Einen solchen Zuschuss hat es erstmals 2023 gegeben, als die Engpassmanagementkosten der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) infolge der Energiepreiskrise drastisch gestiegen sind. Weniger Augenmerk wird dabei jedoch auf die Frage gelegt, auf welchem Weg und mit welchen konkreten Verteilungswirkungen die Netzentgelte bezuschusst werden sollten. Mitunter wird unausgesprochen unterstellt, dass der 2023 gewählte Weg eines Zuschusses zu den Netzentgel-ten der ÜNB die sinnvollste oder sogar einzig mögliche Option sei. Dies ist jedoch nicht der Fall.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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06.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Netznutzung (vormals §19-StromNEV-Umlage) und die Offshore-Netzumlage..., ...bis Ende 2024 als §19-StromNEV-Umlage bezeichnet und..., ...Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV entstehen. Gemäß dieser..., ...Letztverbrauchern nach § 19 Abs. 2 StromNEV gewährt werden. Dies ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Beschleunigung des Ausbaus der Offshore Windenergie in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und damit einhergehend Verdichtung der Bebauung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Flächenzuschnitt, Zielsystem, Netzanschlussregeln sowie Ausschreibungs- und Marktdesign birgt daher viel Optimierungs- und Einsparpotential. Auch die Schnittstelle zum Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich ist es dabei unser Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, die soziökonomischen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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27.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...3.1.4 der Anlage 1 zur StromNEV, angelehnt an das Urteil..., ... Regelungen des § 32b StromNEV für alle betroffenen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Beschleunigung des Ausbaus der Offshore Windenergie in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und damit einhergehend Verdichtung der Bebauung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Flächenzuschnitt, Zielsystem, Netzanschlussregeln sowie Ausschreibungs- und Marktdesign birgt daher viel Optimierungs- und Einsparpotential. Auch die Schnittstelle zum Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich ist es dabei unser Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, die soziökonomischen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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27.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...3.1.4 der Anlage 1 zur StromNEV, angelehnt an das Urteil..., ... Regelungen des § 32b StromNEV für alle betroffenen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
Mit dem Urteil vom 2. September 2021 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Entscheidungsspielraum der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer Funktion als Regulierungsbehörde zu gering sei und nicht unabhängig genug erfolge. Die BNetzA hat daher eine Reform der Rahmenfestlegungen für die Allgemeine Netzentgeltsystematik auf den Weg gebracht.
- Bereitgestellt von: German Datacenter Association e. V. am 29.04.2026
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Adressatenkreis:
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16.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromnetzentgeltverord-nung (StromNEV) Ende 2028. 1. Einleitung...
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Zu Regelungsvorhaben: