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21.769 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (21.769)
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Zu Regelungsvorhaben:
36. BImSchV: Forderung, gesetzlich maximalen Spielraum zur Anhebung der THG-Quote zu nutzen
Im Zuge der Novellierung der 36. BImSchV sollen sog. Upstream Emission Reductions (UER) zum 1.1.2025 als Anrechnungsoption auf die THG-Quote gestrichen werden. Zudem soll aufgrund einer Übererfüllung von inverkehrgebrachtem Ladestrom die THG-Quote ab 2024 jährlich um 0,1% ansteigen. Der VDA weist darauf hin, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit hat, den jährlichen Anstieg der THG-Quote zu vergrößern und diesen Spielraum im Sinne des Klimaschutzes nutzen sollte. Ein derart niedriger Anstieg wird aus VDA-Sicht auch in den kommenden Jahren dazu führen, dass es Übererfüllungen durch Ladestrom gibt. Zu dem sollte im Zuge der RED III-Umsetzung in nationales Recht eine grundsätzliche Anhebung der THG-Quote von 25% auf mind. 30% angestrebt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Verordnung zur Änderung der sechsunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der RL 96/53/EG über höchstzulässige Abmessungen und Gewichte von schweren Nfz
Der VDA begrüßt die geplante Anpassung von Gewichten und Abmessungen schwerer Nutzfahrzeuge. Besonders wichtig sind die Erhöhungen bei Gewichten und Abmessungen für alternative Antriebe und emissionsfreie Fahrzeuge sowie die gegenseitige Anerkennung von EMS-Kombinationen im grenzüberschreitenden Verkehr. Notwendig sind zusätzliche Gewichtsregelungen aufgrund der Elektrifizierung von Nutzfahrzeugen, um den Nutzlastverlust durch Komponenten wie Batterien zu vermeiden. Klärungsbedarf besteht bei der Gewichtsverteilung und Achslasten für Anhänger. Auch Anpassungen der Fahrzeughöhe für intermodalen Transport und aerodynamische Komponenten sind erforderlich. Eine europaweite Informations- und Kommunikationslösung ist nötig, um nationale Vorschriften zugänglich zu machen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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28.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der BEV zur Entlastung bei Meldungen im Kapital- und Zahlungsverkehr
Der VDA fordert Vereinfachungen bei den Meldepflichten und Meldeverfahren, insbesondere für mittelgroße Unternehmen, da diese bisher unzureichend entlastet werden. Der VDA schlägt vor, bereits vorhandene Daten, beispielsweise von Banken, zu nutzen, um die Meldepflichten zu vereinfachen und die Bürokratie zu reduzieren. Zudem ist aufgrund der seit 2002 gestiegenen Geldwertentwicklung eine Anhebung der Meldegrenzen für den Kapital- und Zahlungsverkehr notwendig, um die Meldepflichten an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen und unnötige Bürokratie zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 483/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
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BR-Drs. 483/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der sekundären Rechtsakte zur Verordnung 2024/1257 (Euro 7) Ziel des VDA ist es u.A., dass der Implementing Act zu Reifenabrasion: - vollständig ist - die Beschlüsse des Hauptrechtsaktes abdeckt - klar beschrieben und rechtssicher ist - technisch umsetzbar ist - mit hinreichend Vorlaufzeit für die Umsetzung in den Fahrzeugen fertiggestellt wird (Lead Time) - den Typgenehmigungsprozess unterstützt und schlank hält - die bei der UNECE zu erarbeitenden Prüfverfahren robust anwendbar und die daraus abgeleiteten Grenzwerte repräsentativ sind.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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16.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der sekundären Rechtsakte zur Verordnung 2024/1257 (Euro 7) Ziel des VDA ist es u.A., dass der Implementing Act zu Bremsstaub: - vollständig ist - die Beschlüsse des Hauptrechtsaktes abdeckt - klar beschrieben und rechtssicher ist - technisch umsetzbar ist - mit hinreichend Vorlaufzeit für die Umsetzung in den Fahrzeugen fertiggestellt wird (Lead Time) - den Typgenehmigungsprozess unterstützt und schlank hält
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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16.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der sekundären Rechtsakte zur Verordnung 2024/1257 (Euro 7) Ziel des VDA ist es u.a., dass der Implementing Act zu OBM: - vollständig ist - die Beschlüsse des Hauptrechtsaktes abdeckt - klar beschrieben und rechtssicher ist - technisch umsetzbar ist - mit hinreichend Vorlaufzeit für die Umsetzung in den Fahrzeugen fertiggestellt wird (Lead Time) - den Typgenehmigungsprozess unterstützt und schlank hält
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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16.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fortentwicklung der Eckpunkte einer Nationalen Wirtschaftsschutzstrategie
Der VDA begrüßt die Vorlage der Eckpunkte für eine Nationale Wirtschaftsschutzstrategie. Zudem befürwortet der VDA, dass die Initiative Wirtschaftsschutz weiterentwickelt wird, wie es im Aktionsplan 24+ vorgesehen ist. Der Schutz der Wirtschaft ist ein grundlegender Bestandteil der inneren und äußeren Sicherheit. Viele der geplanten Maßnahmen sind seit langem zentrale Forderungen des VDA. Dennoch muss der angestrebte ganzheitliche Ansatz deutlich weiterentwickelt werden. Dies erfordert vor allem, dass der Staat das Silodenken innerhalb und zwischen den Ministerien überwindet.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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19.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der sekundären Rechtsakte zur Verordnung 2024/1257 (Euro 7) Ziel des VDA ist es u.a., dass der Implementing Act zu Bremsstaub (HDV): - vollständig ist - die Beschlüsse des Hauptrechtsaktes abdeckt - klar beschrieben und rechtssicher ist - technisch umsetzbar ist - mit hinreichend Vorlaufzeit für die Umsetzung in den Fahrzeugen fertiggestellt wird (Lead Time) - den Typgenehmigungsprozess unterstützt und schlank hält - eine robuste Prüfmethode im Rahmen der UNECE erarbeitet wird - Grenzwerte rechtzeitig definiert werden und auf der zu erarbeitenden Prüfmethode basieren. - bei nicht rechtzeitiger Grenzwertdefinition, die erste Grenzwertstufe den aktuellen Stand der Technik hinreichend abdeckt.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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16.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Leasing-Unternehmen vor unverhältnismäßigen geldwäsche-rechtlichen Sorgfaltspflichten schützen
Streichung der Pflicht zur förmlichen Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten in der EU-Geldwäscheverordnung; Streichung der Pflicht zur Erfassung aller Staatsangehörigkeiten sowie zur Einholung von Informationen zu Beschäftigung, Beruf oder Beschäftigungsstatus und Steueridentifikationsnummer bzgl. des Vertragspartners; Beibehaltung von Auslagerungsmöglichkeiten für kleinere Unternehmen
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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05.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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24.04.2024
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Standard zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung (VSME)
Der freiwillige Berichtsstandard sollte vereinfacht und praxistauglicher ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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30.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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05.06.2024
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Operating Leasing aus dem Anwendungsbereich des Mobilitätsdaten-gesetzes herausnehmen
Unternehmen die Operating Leasing anbieten sollten nicht als Dateninhaber im Sinne des Mobilitätsdatengesetzes gelten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
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BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung § 142 Abs. 1 a.E. InsO bei Vorsatzanfechtung des Bargeschäfts; Beschränkung des Gläubigerbenachteiligungsvorsatz auf tatsächliche Kenntnis. Übertragung von Kredit- und Finanzdienstleistungsverträgen auf anderen Schuldner soll Zustimmung des Gläubigers erfordern. Streichung der gerichtlichen Beendigungsmöglichkeit von noch zu erfüllenden Verträgen, mind. aber Regelung analog § 108 Abs 1 Satz 2 InsO. Begrenzung der Aussetzung von Einzelvollstreckung für Kleinstunternehmer und Wertersatzanspruch für Weiternutzung der Objekte analog § 54 StaRuG. Keine Beschneidung der Rechte der aus- und absonderungsberechtigten Gläubiger. Streichung der Fiktion der Forderungsaufstellung. Klarstellung dass zur Ins-Masse nur Vermögenswerte gehören, die sich im Eigentum des Schuldners befinden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einordnung von Forderungen gegenüber Leasing-Unternehmen gem. Art. 121 Abs. 1. (a) CRR-Verordnung zur Abänderung von EU-Gesetzgebung Nr. 575/2013, demnach ein Risikogewicht von 40 %, unter den gleichen Voraussetzungen für langfristige Forderungen gegenüber Leasing-Unternehmen gem. Art. 121 Abs. 2. (b) CRR eine Risikogewichtung von 30 % Anwendung Hinsichtlich der Angemessenheit der Basel-III-Risikokalibrierung der Parameter für Leasing-Risikopositionen Anwendung der in Art. 495c CRR vorgesehen Übergangsregelungen für Leasing-Engagements als Kreditrisikominderungstechnik (CRM) und Bewertung der Kalibrierung im Wege eines delegierten Rechtsakts nicht nur bei IRBA, sondern auch auf Standardansatz.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zugang zu Daten für Leasing-Unternehmen
Bei der Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung- Datengesetz – (COM (2022) 68 final) Klarstellung zur Nutzung von industriellen Daten für Leasing-Unternehmen zur Erbringung und Optimierung von Serviceleistungen für Kunden
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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08.03.2024
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bei der Änderung der Richtlinie 2015/413/EU sollte Adressat einer eventuellen Eintragungspflicht des Endnutzers der Halter und nicht der Eigentümer des KFZ sein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.04.2024
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
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19.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung der Umsatzermittlung für Leasing-Gesellschaft im CSRD-Umsetzungsgesetz
Bei der Ermittlung der Umsatzgröße für Leasing-Gesellschaften sollten im Sinne einer Gleichbehandlung mit Banken Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasing-Objekte unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung der Umsatzermittlung für Leasing-Gesellschaft im CSRD-Umsetzungsgesetz
Bei der Ermittlung der Umsatzgröße für Leasing-Gesellschaften sollten im Sinne einer Gleichbehandlung mit Banken Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasing-Objekte unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Klarheit des Anwendungsbereich und der Verpflichtungen im Bereich Kredit-Scoring
Klarna setzt sich dafür ein Unsicherheiten hinsichtlich der Anwendung der neuen Regeln zu vermeiden und den Anwendungsbereich genau zu regeln (Beschränkung des Art. 37a auf Bonitätsbewertungen).
- Bereitgestellt von: Klarna Bank AB, German Branch am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.06.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Streichung der Satzungsleistungen der GKV im Bereich Homöopathie und Anthroposophische Medizin
Die in Interviews durch den Bundesgesundheitsminister angekündigte und in einem Passus in einer Vorfassung des Referentenentwurfs zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz enthaltene Streichung der GKV Satzungsleistungen in Bezug auf Homöopathie und Anthroposophische Medizin soll verhindert werden. Dazu sollen die Stimmen der Bürger:innen, die das nicht wollen deutlich gemacht werden und dem Bundestag in Form einer Petition dargebracht werden.
- Bereitgestellt von: GESUNDHEIT AKTIV e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
08.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingungen im Planungs- und Honorarrecht
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) soll an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. Klima- und Ressourcenschutz beim Planen und Bauen sind zu verbessern. Die Planung und der Bau von bezahlbaren Wohnungen ist voranzutreiben und zu beschleunigen. Das Vergaberecht sollte mittelstandsfreundlicher gestaltet werden. Die Infrastruktur ist zu modernisieren.
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB) am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssichere Cannabisgesetzgebung in Deutschland und Europa
Die Interessenvertretung von Cansativa zielt darauf ab, eine klare und einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen, die den Anbau, die Logistik und die Abgabe von Cannabis in Deutschland und im europäischen Rahmen regelt. Ziel ist es, durch transparente Regelungen den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten, den Schwarzmarkt einzudämmen und die öffentliche Gesundheit und Sicherheit zu stärken.
- Bereitgestellt von: Cansativa am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssichere Cannabisgesetzgebung in Deutschland und Europa
Die Interessenvertretung von Cansativa zielt darauf ab, eine klare und einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen, die den Anbau, die Logistik und die Abgabe von Cannabis in Deutschland und im europäischen Rahmen regelt. Ziel ist es, durch transparente Regelungen den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten, den Schwarzmarkt einzudämmen und die öffentliche Gesundheit und Sicherheit zu stärken.
- Bereitgestellt von: Cansativa am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Tierschutzgesetz soll geändert werden, um der Aufnahme das Tierschutzes als Staatszielbestimmung in das Grundgesetz Rechnung zu tragen. Das wird von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung ausdrücklich unterstützt. Im Rahmen der Interessenvertretung soll die Klärung einzelner Fragen, insbesondere zum Verhältnis des Tierschutzgesetzes zu europäischem und nationalem Tierzuchtrecht, zur Reichweite des Verbots der Anbindung von Tieren, zum Verkauf von Jungtieren und Einzelheiten in Bezug auf Mähverbote, erreicht werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des BNatSchG zur Regulierung und Erhaltung wildlebender Arten
Nach Auffassung der FN sollte § 43 a BuNatschG geändert werden, um den Anhang 1 e zu Art 16 aus der EU-FFH-RL (RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7)) in nationales Recht umzusetzen. Danach ist unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmaß die Entnahme oder Haltung einer begrenzten und von den zuständigen einzelstaatlichen Behörden spezifizierten Anzahl von Exemplaren bestimmter Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV zu erlauben. Dazu muss der Wolf aus Anhang IV herausgenommen und in Anhang III oder V aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.06.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Preiskontrolle und Transparenz bei der Lieferung von Fernwärme
Die Interessenvertretung bezweckt die Verbesserung der Preistransparenz und -kontrolle bei der Fernwärmeversorgung von Mieterinnen und Mietern. Neben der Einführung einer behördlichen Preisaufsicht und -kontrolle werden mieterorientierte Änderungen der AVBFernwärmeV und der WärmeLV gefordert, um klare Vorgaben für Preisanpassungsklauseln in laufenden Lieferverhältnissen und bei der erstmaligen Umstellung von der Eigenversorgung des Vermieters auf eine gewerbliche Wärmelieferung zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben: