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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (21.776)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Drei entscheidende Hemmnisse beim Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft sollen beseitigt werden: - Veränderung der Grünstromkriterien bei der Produktion von grünem Wasserstoff - Finanzielle Sicherheit für die Abnahme von Wasserstoffbezug schaffen - Sicherstellung des Ausbaus der Wasserstoffinfrastruktur

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2506 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung muss schnell die nationale Umsetzung beim Industriestrompreis angehen und den gesetzten EU-Rahmen voll ausschöpfen, d.h. keine weiteren Einschränkungen auf Mitgliedsstaatenebene vornehmen (BMWE hat per PM 25.6. eine zeitnahe Vorlage eines Konzeptes angekündigt). Zudem sollte sich die Bundesregierung frühzeitig für eine Verlängerung der Regelung über 2030 hinaus einsetzen, denn wir gehen derzeit nicht davon aus, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien bis dahin wesentliche Entlastungen beim Strompreis erwirken. Die kurze Frist passt auch nicht zu den Investitionszyklen bei Dekarbonisierungstechnologien. Darüberhinaus ist die maximal entlastete Strommenge 50-60% kritisch zu sehen, aber es ist ein Anfang.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir begrüßen den Gesetzesentwurf. Gleichzeitig besteht weiterhin erheblicher Konkretisierungsbedarf im Hinblick auf die wirtschaftliche Flankierung der geplanten Maßnahmen. Insbesondere die Fragen der Finanzierung der Infrastruktur sowie der Absicherung der mit CCS-/CCU-Projekten verbundenen Investitionsrisiken sind bislang unzureichend adressiert. Ohne entsprechende finanzielle Instrumente und Rahmenbedingungen wird die angestrebte Marktentwicklung erheblich ausgebremst. Eine zeitnahe Nachsteuerung erscheint daher unerlässlich.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1494 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Folgeregelung nötig: Aufgrund der aktuellen Rechtsunsicherheit wurde im Rahmen der jüngsten EnWGNovelle durch einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen mit § 118 Abs. 7 EnWG kurzfristig eine dreijährige Übergangsfrist bis Ende 2028 eingeführt. Evonik begrüßt ausdrücklich die Intention, mit einer solchen Frist vorübergehende Planungssicherheit zu schaffen, bis eine tragfähige, bürokratiearme Lösung gefunden ist. Die Bundesregierung muss, wie im Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen formuliert, die Übergangsfrist nutzen, um schnellstmöglich eine bürokratiearme, rechtssichere Folgeregelung auf EU-Ebene zu finden, die idealerweise den Status Quo der Kundenanlage fortführt.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2793 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1497, 21/2076, 21/2146 Nr. 1.15 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft voranzutreiben, werden verschiedene Themen identifiziert, die zur Ermöglichung des Wasserstoffhochlaufs adressiert werden müssen: die Anpassung des regulatorischen Rahmens, Nachfrageförderung und Absicherung von Risiken sowie die Stärkung der Infrastruktur. Das Positionspapier konkretisiert diese Themen und spricht Handlungsempfehlungen aus.

    • Bereitgestellt von: NaTran Deutschland GmbH am 10.10.2025
    • Adressatenkreis:
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