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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (21.776)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Am 2. Juli 2025 hat die EU einen Vorschlag für das Klimaziel 2040 vorgelegt: 90% Emissionsreduktion ggü. 1990, mit Flexibilität ab 2036 durch internationale Zertifikate. Diese dürfen jedoch nicht im EU-ETS angerechnet werden - laut VCI ergibt sich dieser Ausschluss nur aus der Begründung, nicht dem Gesetztext. Damit widerspricht die Regelung dem Koalitionsvertrag. Ziel unserer Interessenvertretung ist es, im Rahmen der Verhandlungen zum EU-Klimagesetz eine gesetzliche Verankerung der Anrechenbarkeit im EU-ETS zu erreichen.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 13.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Grundsätzlich begrüßen wir die Absicht des Gesetzgebers, die Richtlinie im Wesentlichen eins-zu-eins umzusetzen und inhaltlich nicht darüber hinauszugehen. Eine eins-zu-eins-Umsetzung trägt dazu bei, eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten und Wettbewerbsnachteile für Unternehmen in Deutschland im europäischen Vergleich zu vermeiden. In unseren Stellungnahmen haben wir dargestellt, in welchen Bereichen wir Anpassungsbedarf in Zusammenhang mit der Umsetzung der CSRD sehen.

    • Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 13.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung der sogenannten "Frühstart-Rente" gibt das Deutsche Aktieninstitut folgende Handlungsempfehlungen ab: 1. So früh wie möglich: Ab Geburt starten 2. Alle Bevölkerungsschichten einbeziehen, aktienbasierte Standardprodukte einführen 3. Zuzahlung von Dritten ermöglichen, staatliche Beiträge erhöhen 4. Attraktive steuerliche Förderung bieten 5. Mit dem Altersvorsorgedepot verknüpfen 6. Grundregeln erfolgreicher Aktienanlage beachten 7. Depotverwaltung digitalisieren, Finanzbildung fördern

    • Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 13.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die BuReg ist gefordert, die EU Verordnung über Künstliche Intelligenz in das deutsche Recht zu überführen. AlgorithmWatch setzt sich in diesem Kontext für eine KI-Aufsicht ein, die für Menschen in Deutschland niedrigschwellig erreichbar ist sowie für ein nationales Verbot für den Einsatz biometrischer Fernidentifizierungssysteme im öffentlichen Raum.

    • Bereitgestellt von: AW AlgorithmWatch gGmbH am 13.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelli- genz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz)
    • Adressatenkreis:
      • 10.10.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      AlgorithmWatch setzt sich für die Einführung eines nationalen KI-Transparenzregisters ein, in dem KI-Anwendungen der öffentlichen Hand in Deutschland aufgelistet, Risikoabschätzungen nachvollziehbar gemacht und verantwortliche Personen vermerkt werden.

    • Bereitgestellt von: AW AlgorithmWatch gGmbH am 13.10.2025
    • Adressatenkreis:
      • 10.10.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Unterstützung des von der EU-Kommission vorgelegten Umsetzungsrechtsakts zur Einwegkunststoffrichtlinie, insbesondere zur Einführung einer europaweit einheitlichen Berechnungsmethode für chemisch recycelte Kunststoffe auf Basis des Massenbilanzansatzes „Fuel-Use-Excluded“. Darüber hinaus wird eine Weiterentwicklung des Entwurfs angestrebt, um bilanziellen Verlusten entgegenzuwirken. Ferner soll das chemische Recycling in der europäischen Verpackungsverordnung berücksichtigt werden, um Investitionssicherheit und die Erfüllung von Rezyklateinsatzquoten zu ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 13.10.2025
    • Adressatenkreis:
      • 05.09.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Reform von EU-ETS im Sommer 2026 muss dazu führen, dass Unternehmen, die in Europa produzieren, nicht stärker mit CO2-Abgaben belastet werden, als die Mitbewerber im EU-Ausland. Regelungen zur Verlängerung der kostenlosen Zertifikatszuteilung, zur Verwendung von Auktionserlösen für Transformationsmaßnahmen, zur Vermeidung von Doppelbelastungen durch nationale CO2-Abgaben sowie zur Förderung von Dekarbonisierungsinstrumenten und Forschungsvorhaben sollen etabliert bzw. angepasst werden. Konkret bedeutet das: - Das Einstellen und Löschen von Zertifikaten über die Marktstabilitätsreserve muss sofort gestoppt werden. - Der lineare Reduktionspfad muss ab 2026 kongruent zum Klimaneutralitätsziel abgeflacht werden. - Die kostenlose Zuteilung gilt es auf dem Niveau von 2025 einzufrieren

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 13.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung und Weiterentwicklung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), um einen effektiven Schutz der Exportwirtschaft und des Binnenmarkts sicherzustellen. Dabei soll insbesondere ein Ausgleichsmechanismus für exportierte Produkte etabliert werden, der vergleichbar mit der Strompreiskompensation funktioniert. Zudem wird angestrebt, CBAM so auszugestalten, dass Importe aus Ländern ohne vergleichbare Klimaschutzmaßnahmen adäquat belastet werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und Carbon Leakage zu verhindern.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 13.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel zu begrüßen, Anreize zum längeren Arbeiten zu schaffen. Jedoch auch die Schwächen der Maßnahmen sowohl hinsichtlich der Funktionalität als auch der Regelungsausgestaltung aufzuzeigen, dass z.B. die Umsetzung des neuen Freibetrags im Lohnsteuerabzugsverfahren zum 1. Januar 2026 nicht gewährleistet werden kann. Weswegen ein späteres Inkrafttreten, idealerweise zum 1. Januar 2027, angeregt wurde, um ausreichend Zeit zur Umstellung und finanzverwaltungsseitiger Klärung offener Praxisfragen einzuräumen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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