Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22.984)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, den Unterhaltsvorschuss (UV) durch eine Erhöhung zu verbessern: Das Kindergeld soll analog zum Kindesunterhalt hälftig auf den UV angerechnet werden. Bislang erfolgt die Anrechnung des Kindergeldes vollständig, so dass der UV systematisch zu niedrig ist. Der VAMV setzt sich dafür, dass diese zentrale Verbesserung für Alleinerziehende umgesetzt wird. Dafür ist eine Priorisierung im Haushalt notwendig. Der VAMV lehnt eine Aushöhlung des Unterhaltsvorschusses ab, wie sie in der Sozialstaatskommission diskutiert wird. Er bewertet Vorschläge kritisch, auf Kosten von Kindern ausgerechnet beim UV Sparpolitik zu betreiben: Massive Verschlechterungen beim UV – etwa durch ein Zurücknehmen der wichtigen Reform von 2017 – lehnt der VAMV entschieden ab.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verschärfungen im SGB II hat der VAMV kritisch bewertet, da die besondere Lebenssituation von Alleinerziehenden aus dem Blick geraten ist. Ihre typische Mehrbelastung im Alltag ist häufig mit eingeschränkten Erwerbsmöglichkeiten verbunden. Sanktionen zu verschärfen, gefährdet die ganze Familie und löst keine strukturellen Barrieren. Auch eine Erwerbsaufnahme ab dem 14. Lebensmonat eines Kindes gesetzlich als zumutbar festzulegen, erhöht deshalb vor allem den Druck auf Alleinerziehende. Der VAMV befürwortet, die temporäre Bedarfsgemeinschaft durch einen pauschalierten Umgangsmehrbedarf zu ersetzen, damit ein umgangsberechtigter Elternteil ein Kind versorgen kann, während der hauptbetreuende Elternteil den vollen Regelbedarf fürs Kind zur Verfügung hat.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Parteiengesetz sollte in mehrfacher Hinsicht geändert werden: 1. Für Spenden und Sponsoring der Parteien sollte eine Obergrenze von 50.000 Euro pro Zuwendendem, Partei und Jahr eingeführt werden. 2. Die Veröffentlichungsschwelle von Parteispenden in den Rechenschaftsberichten der Parteien sollte auf 2.000 Euro abgesenkt werden. 3. Spenden ab 10.000 Euro sollten unmittelbar veröffentlichungspflichtig sein. 4. Die Transparenz über Darlehen an Parteien sollte erhöht werden. 5. Die Kontrolle der Finanzen der Parteien sollte einer unabhängigen Stelle mit eigenen Ermittlungskompetenzen obliegen. Ausführlicher sind unsere Forderungen im Bereich der Parteienfinanzierung im Lobbyreport 2024 dargestellt: https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/lobbyreport-2024-web.pdf

    • Bereitgestellt von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 01.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 10.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 10.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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