Stellungnahmen/Gutachten
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19.992 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (19.992)
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Zu Regelungsvorhaben:
Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Bitkom begrüßt die Initiative des Bundeministeriums für Verkehr zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und die damit einhergehenden Ansätze für die Digitalisierung des Verkehrssektors grundsätzlich, insbesondere die Digitalisierung von Fahrzeug- und Führerschein. Hier setzt der Entwurf wichtige Impulse. In einigen Fällen bleiben allerdings noch Fragen bzw. Aspekte unklar, die im Folgenden ausführlich erläutert werden. Wir sehen noch deutliche Potenziale zur Stärkung des Sharing-Angebots, während bei der Ausgestaltung des digitalen Fahrzeug- und Führerscheins Klärungsbedarf besteht. Zudem enthält die aktuell geplante Ausgestaltung der Unfalluntersuchung bei autonomen Fahrzeugen kritische Elemente, die einer Anpassung bedürfen.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 09.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des StVG und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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Adressatenkreis:
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21.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bitkom setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung einen gemeinsamen digitalpolitischen Fahrplan schafft. Dieser sollte ein Zielbild definieren, Prioritäten setzen, konkrete Maßnahmen festlegen und Verbindlichkeit herstellen. Ein solcher „Aktionsplan Digitalpolitik“ sollte nicht nur für das BMDS gelten, sondern alle Kabinettsmitglieder sollten sich dazu verpflichten. Dazu werden Maßnahmen in den Bereichen Wirtschaft, Schlüsseltechnologien und Infrastruktur, digitale und resiliente Gesellschaft sowie moderner Staat vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 09.09.2025
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Adressatenkreis:
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11.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Beschäftigtendatengesetzes
Zu begrüßen ist, dass der Entwurf Rechtsklarheit schafft, berechtigte Interessen zulässt und die Weiterverarbeitung regelt. Kritisch ist, dass viele Vorgaben über die DS-GVO hinausgehen, Bürokratie und Rechtsunsicherheit erhöhen und die Flexibilität der Unternehmen einschränken. Zusätzliche Dokumentations- und Auskunftspflichten, überzogene Anforderungen an KI und Profiling sowie starre Regeln zu Überwachung, Ortung, Löschfristen und Leistungskontrolle hemmen Praxis und Innovation. Problematisch sind zudem das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Datenschutzbeauftragten sowie nationale Sonderwege, die konzernweite Prozesse erschweren. Der Gesetzgeber sollte stärker an der DS-GVO orientieren, das Prinzip der Erforderlichkeit genügen lassen und Bürokratie vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 09.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten
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Adressatenkreis:
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27.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Startup- & Scaleup-Strategie des Bundes
Wir begrüßen eine Startup- & Scaleup-Strategie, die klare Prioritäten setzt: Finanzierung stärken, Bürokratie senken, Talente gewinnen, Transfer beschleunigen und internationale Skalierung erleichtern. Entscheidend sind ein schlagkräftiges Wagniskapital-Ökosystem über alle Phasen, schnelle digitale Verfahren „aus einer Hand“, attraktive Rahmen für Mitarbeiterbeteiligung, offene und innovationsfreundliche Vergabe sowie eine Kultur von Entrepreneurship in Schule und Hochschule. Europäische Vernetzung, verlässliche IP-Regeln und Reallabore schaffen Tempo. In strategischen Technologiefeldern – insbesondere KI und sicherheitsnahe Technologien – braucht es Compute, Datenzugang und den Staat als Ankerkunden. Ziel: schneller gründen, leichter wachsen, global skalieren.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 09.09.2025
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Adressatenkreis:
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25.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Präzisierung der Anforderungen der Qualifikation der unabhängigen sachverständigen Person in der Lebendspendekommission: Die Begrifflichkeit der verschiedener Qualifikationen erscheinen in Teilen veraltet und unvollständig. Diplompsychologinnen und -psychologen sind per Definition nicht automatisch psychotherapeutisch qualifiziert. Darüber hinaus fehlen Fachärztinnen oder Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in der Aufzählung. Aus unserer Sicht scheint somit auch in diesem Kontext die Verwendung der Begrifflichkeit und der Definition eines Mental Health Professionals sinnvoll, um eine eindeutige Definition herbeizuführen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) e.V. am 09.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Insbesondere im Hinblick auf eine Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sollten im KHVVG die Fachgebiete Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugend-Psychiatrie und Psychotherapie getrennte Leistungsgruppen zugewiesen werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) e.V. am 09.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Primärarztsystem: Psychische Erkrankungen erfordern flexible Regelungen
In der Diskussion um die genaue Ausgestaltung des Primärarztsystems ist es der DGPPN wichtig, die Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen mitzudenken.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde am 09.09.2025
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Adressatenkreis:
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09.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Annahme des aktuellen Vorschlags der Bundesärztekammer zur Novellierung der GOÄ
Die seitens der BÄK geplante Novellierung der GOÄ sollte nicht seitens des Gesetzgebers übernommen werden. Eine aus Sicht des Fachs sinnvolle Überarbeitung der GOÄ soll angestrebt werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. am 09.09.2025
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Adressatenkreis:
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09.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bereitstellung einer öffentlich einsehbaren Übersicht staatlich festgesetzter Nachhaltigkeitssiegel.
Es ist insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen nicht ohne Weiteres möglich, rechtssicher festzustellen, ob bestimmte Nachhaltigkeitssiegel von staatlichen Stellen festgesetzt wurden. Nötig ist eine öffentliche und transparente Positivliste, die von der Bundesregierung erstellt und auf einer ihrer Webseiten einsehbar ist. In dieser Liste sollten sämtliche Nachhaltigkeitssiegel aufgezählt werden, die im Sinne von Nr. 2a des Anhangs zum UWG-E als von staatlichen Stellen festgesetzt anzusehen sind. Damit einhergehen sollte auch eine Verpflichtung staatlicher Stellen zur Meldung an die Bundesregierung, sofern sie an der Vergabe von Nachhaltigkeitssiegeln beteiligt sind. Der Referentenentwurf ist entsprechend nachzubessern.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 09.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weitere Korrekturen der Widerrufsregelungen und Klarstellungen zur elektronischen Widerrufsfunktion.
Es ist insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen nicht ohne Weiteres möglich, rechtssicher festzustellen, ob bestimmte Nachhaltigkeitssiegel von staatlichen Stellen festgesetzt wurden. Nötig ist eine öffentliche und transparente Positivliste, die von der Bundesregierung erstellt und auf einer ihrer Webseiten einsehbar ist. In dieser Liste sollten sämtliche Nachhaltigkeitssiegel aufgezählt werden, die im Sinne von Nr. 2a des Anhangs zum UWG-E als von staatlichen Stellen festgesetzt anzusehen sind. Damit einhergehen sollte auch eine Verpflichtung staatlicher Stellen zur Meldung an die Bundesregierung, sofern sie an der Vergabe von Nachhaltigkeitssiegeln beteiligt sind. Der Referentenentwurf ist entsprechend nachzubessern.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 09.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: