Stellungnahmen/Gutachten
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22.112 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.112)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bioenergieverbände forderen im neuen Klimaschutzprogramm eine sektorübergreifende stärkere und diskriminierungsfreie Einbindung von Bioenergie. Im Verkehr sollen E-Kraftstoffe durch höhere Beimischungsquoten, Abschaffung von E5 und einen Well-to-Wheel-Ansatz gestärkt werden. Im Wärmebereich verlangt das HBB die Streichung regulatorischer Restriktionen für Biomasse in GEG und WPG sowie investitionsfreundliche Förderbedingungen. Für indust. Prozesswärme sollen Förderhemmnisse, insbesondere für größere Biomasseanlagen, abgebaut werden. Im Stromsektor wird eine Reform des EEG mit Strommengenmodell, höheren Ausschreibungsvolumina und besseren Bedingungen für Bestands- und Kleinanlagen gefordert. Zudem soll BECCS/BECCU zur Erzeugung von Negativemissionen finanziell unterstützt werden.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 01.07.2026
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Adressatenkreis:
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13.01.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bioenergieverbände legen eine systematische Übersicht regulatorischer Benachteiligungen von Bioenergie in zentralen energie- und klimapolitischen Regelwerken vor. Betroffen sind u.a. GEG, WPG, BEW, EEW, BEHG, BImSchG, EnergieStG, EU-Flottengrenzwerte, LKW-Mautrecht sowie BauGB. Kritisiert werden u.a. restriktive Primärenergiefaktoren, Förderausschlüsse und -kürzungen, Nachhaltigkeitsanforderungen über EU-Recht hinaus, Deckelungen in Wärmenetzen, der Tailpipe-Ansatz bei Fahrzeugregulierung sowie steuerliche Gleichstellung mit fossilen Energien. Gefordert wird ein technologieoffenes, diskriminierungsfreies Level-Playing-Field für Bioenergie in Wärme, Strom und Verkehr.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 01.07.2026
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Adressatenkreis:
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13.01.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bioenergieverbände begrüßen begrüßt die Anpassung der Emissionshandelsverordnung 2030 an das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024, fordert jedoch eine europarechtskonforme und praxisnahe Umsetzung der RED III. Insbesondere soll die in der BioSt-NachV vorgesehene Bestandsschutzregelung für Bestandsanlagen konsequent in EU-ETS 1, EU-ETS 2 und das TEHG übernommen werden. Die vorgesehene starre 70-%-THG-Minderungsschwelle für Biomethan wird als marktfremd kritisiert; stattdessen sollen zertifizierte Realwerte maßgeblich sein. Zudem wird die vollständige Befreiung nachhaltig erzeugten Biomethans von Emissionshandels- und Berichtspflichten gefordert, da bei Emissionsfaktor Null kein zusätzlicher Klimanutzen entsteht.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 01.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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30.01.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Hauptstadtbüro Bioenergie lehnt den Referentenentwurf des BMWE zur zweiten Änderung der Biomasseverordnung ab, da er Sägerundholz, Furnierrundholz, Rundholz in Industriequalität sowie Stümpfe und Wurzeln pauschal aus der Biomassedefinition ausschließt und damit deren energetische Nutzung faktisch beendet. Dies gefährde Förderfähigkeit, Brennstoffverfügbarkeit und Investitionssicherheit. Gefordert werden RED-III-konforme, markt- und waldbezogene Definitionen, eine differenzierte Regelung für unvermeidbar anfallende Stümpfe und Wurzeln sowie Bestandsschutz für bestehende Anlagen. Zudem soll § 2 Abs. 4 BiomasseV beibehalten werden, um Förderlücken zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 01.07.2026
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Adressatenkreis:
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01.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag einer Nachfolgeregelung zur Gasnetzzugangsverordnung
Das HBB schlägt Kernelemente einer Nachfolgeregelung zur GasNZV vor, um neue Biomethaneinspeiseprojekte anzureizen. Zentral sind ein Kostendeckel für Einspeiser, da viele Projekte Umrüstungen bestehender EEG-Biogasanlagen sind und Betreiber oft finanzschwächer sind; zudem bestehen Wettbewerbsnachteile ggü. geförderten Importen. Ein Anspruch auf kapazitätsverstärkende Maßnahmen bei gleichzeitig möglicher vertraglicher Flexibilität. Vorgeschlagen wird eine Kostenteilung auf gesetzliche Referenzkosten, differenziert nach Netzverstärkung, sowie eine Matrix, bei der der Einspeiseranteil mit höherer Kapazität/Auslastung sinkt. Zudem wird die volle Fortführung der Kostenwälzung („Biogas-Umlage“) inkl. Netzverstärkung gefordert und eine Nachfolge/Übergangsregelung für § 20a GasNEV angemahnt.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 01.07.2026
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Adressatenkreis:
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05.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des europäischen Gaspakets muss Biomethanausbau fördern
Das HBB kritisiert den Kabinettsentwurf zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets als nicht vereinbar mit dem Ziel, Biomethaneinspeisung auszuweiten. Zentraler Kritikpunkt ist die neue Möglichkeit, Biomethan-Netzanschlüsse mit 10-jährigem Vorlauf entschädigungslos zu kündigen; dies gefährde Investitionen (Amortisation 15–20 Jahre), breche mit Investitions-/Bestandsschutz und konterkariere EU-Vorgaben. Gefordert wird, dass Trennungen nur als ultima ratio bei Gemeinwohlbegründung erfolgen, frühestens nach 20 Jahren, für Bestandsanlagen mit verlängertem Schutz (bis 2046) und ggf. mit Ausgleich von Gewinnausfällen. Weitere Punkte: Entwicklungspläne sollen am Gastransport statt an Erdgasnachfrage anknüpfen; Netzentwicklungspläne müssen erneuerbare Gas-Potenziale berücksichtigen
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 01.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bioenergie stärker einbeziehen in Ausschreibungsdesign des StromVGK
Die Bioenergieverbände bewerten den RefE zum Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätenrecht nur eingeschränkt, weil der Höchstgebotswert fehlt, ohne realistischen Höchstwert drohen Unterzeichnung und ausbleibender Kapazitätsaufbau. Positiv ist die Mindestleistung von 1 MW, weil sie auch dezentrale/aggregierte Anlagen einbindet. Kritisch ist ein starrer CO2-Grenzwert: Er könne fossile Erzeugung faktisch erlauben und setze keine ausreichenden Transformationsanreize. Stattdessen wird eine „Bio-Treppe“-Analogie gefordert: ein Mindestanteil erneuerbarer Gase. Standortkriterien sollen nicht pauschal alle früheren Gas-Standorte ausschließen; Standorte mit Biogas/Biomethan müssen zulässig bleiben, um bestehende Infrastruktur systemdienlich zu nutzen und Flexibilität zu heben.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 01.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das HBB kritisiert den RefE zur WPG-Novelle, weil er die leitungsgebundene Versorgung im ländlichen Raum strukturell unterschätzt: Kommunen sollen verpflichtend prüfen, ob Wärmenetze nach § 22a Abs. 2 geeignet sind und bei positivem Ergebnis „Prüfgebiet Wärmenetz“ ausweisen. Zudem sollen die pauschalen Biomassebegrenzungen in großen Wärmenetzen für neue Netze und für 2045 ersatzlos gestrichen werden. Für „grünes Methan“ fordert das HBB den Abbau unverhältnismäßiger Anforderungen (u. a. Wegfall/Überarbeitung der „Wirtschaftlichkeits“-Hürde) sowie die Streichung des bundeslandspezifischen Bedarfs-/Potenzialabgleichs (§ 28 Abs. 5 Satz 2). Außerdem wird eine Präzisierung der Holzbiomasse-Definition und die Einstufung biogenen Wasserstoffs als EE-Energieträger gefordert.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 01.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bioenergieverbände begrüßen das Ziel, den Rechtsrahmen für Gebäude flexibler und praxistauglicher zu machen, kritisieren jedoch zentrale Punkte des Entwurfs: Durch die Streichung der bisherigen Bio-Treppe im GEG und das spätere Greifen der neuen Treppe entsteht eine Regelungslücke für seit 1.1.2024 installierte Öl-/Gasheizungen; diese seien in die neue Bio-Treppe zu überführen. Die Bio-Treppe soll darüber hinaus jährlich steigen und bis 2045/100% reichen. Importiertes, im Herkunftsland bereits signifikant gefördertes Biomethan soll nicht anrechenbar sein; außerdem werden Anpassungen bei PEF/Emissionswerten sowie BEW/BEG/KfN gefordert.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 01.07.2026
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mögliche Umwandlung der UCP-Richtlinie in eine Verordnung
Der BSI befürwortet statt des Kommissionsvorschlags einer Umwandlung der UCP-Richtlinie in eine Verordnung ein Festhalten am bestehenden Richtlinienrahmen. Stattdessen sollte der derzeitige Rechtsrahmen nur punktuell und maßvoll weiterentwickelt werden, ohne die nationalen Lauterkeitsrechtssysteme oder Durchsetzungsstrukturen zu verändern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) am 01.07.2026
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: