Regelungsvorhaben
Bio-Treppe im GModG muss jährlich anwachsen & unnötige Restriktionen für Biomasse im Ordnungsrecht streichen.
Angegeben von:
Hauptstadtbüro Bioenergie (R000826)
am
01.07.2026
Beschreibung:
Die Bioenergieverbände begrüßen das Ziel, den Rechtsrahmen für Gebäude flexibler und praxistauglicher zu machen, kritisieren jedoch zentrale Punkte des Entwurfs: Durch die Streichung der bisherigen Bio-Treppe im GEG und das spätere Greifen der neuen Treppe entsteht eine Regelungslücke für seit 1.1.2024 installierte Öl-/Gasheizungen; diese seien in die neue Bio-Treppe zu überführen. Die Bio-Treppe soll darüber hinaus jährlich steigen und bis 2045/100% reichen. Importiertes, im Herkunftsland bereits signifikant gefördertes Biomethan soll nicht anrechenbar sein; außerdem werden Anpassungen bei PEF/Emissionswerten sowie BEW/BEG/KfN gefordert.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
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SG2606100009 (PDF - 16 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 11.05.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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