Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

172 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"EEG 2027"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (172)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      E.ON unterstützt die EEG-Novelle 2027 in ihrer Ausrichtung auf eine stärkere Marktintegration erneuerbarer Energien, sieht jedoch Anpassungsbedarf bei Ausgestaltung und Umsetzbarkeit. Wichtig sind ein einfaches, rechtssicheres und PPA-freundliches Förder- und Abschöpfungsdesign sowie eine klare Trennung von Förderlogik und marktbasierten Vermarktungsformen. Zudem braucht es massentaugliche, digitalisierte Prozesse für die Direktvermarktung, insbesondere für Kleinanlagen. Übergangsregelungen müssen Investitionssicherheit gewährleisten, Erlösausfälle vermeiden und konsistent mit Reformen zu Messwesen, Netzentgelten und Flexibilität sein. Pauschale Mess- und Steuerpflichten sowie starre Leistungsbegrenzungen lehnt E.ON ohne nachweisbaren Mehrwert ab.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 01.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...differenziert betrachten Die EEG-2027-Novelle sollte klar zwischen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist die Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts durch die Sicherung des wettbewerblichen Messstellenbetriebs (wMSB) sowie die Standardisierung und Digitalisierung des Messwesens im MsbG. Dies umfasst die Einführung vereinfachter technischer Standards (Smart Meter Light), die Modernisierung der Marktkommunikation sowie die mess- und datenseitige Ermöglichung des bidirektionalen Ladens. Angestrebt wird zudem die Etablierung zentraler Datenplattformen zur Ablösung kleinteiliger Verwaltungsstrukturen, um administrative Hürden zu senken und die Kosteneffizienz des Gesamtsystems zu steigern.

    • Bereitgestellt von: Octopus Energy Germany GmbH am 01.10.2026
    • Adressatenkreis:
      • 29.09.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... % n ach § 9 Abs. 2b EEG 2027-RegE soll bei In krafttreten..., ...Wirkleistungsbegrenzung n ach § 9 Abs. 2b EEG 2027-RegE streichen ausgestalten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Reform des Netzanschlussverfahrens mit der EEG‑Novelle verzahnen, damit Investitionssignale konsistent bleiben - Netzausbau deutlich beschleunigen, um Engpässe und Risiken für erneuerbare Projekte zu reduzieren - Standorte für erneuerbare Energien systemorientiert steuern (Netzkapazitäten, Systemeffizienz, Engpasskosten) - Redispatch‑Vorbehalt überarbeiten: klare Regeln, Risikobegrenzung und Alternativen prüfen - Baukostenzuschüsse regional differenziert und fair gestalten und im Fördersystem berücksichtigen - Digitalisierung unterstützen, Fristen aber realistisch gestalten (späterer Start der Auskunft) - Bestandsschutz für laufende/geplante Projekte sichern - Sensible Netzdaten besser schützen und KRITIS‑Anforderungen berücksichtigen

    • Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...laufenden Novelle des EEG 2027 berücksichtigt, droht...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BWE kritisiert die geplanten Regelungsvorhaben im Referentenentwurf zum Netzpaket des Wirtschaftsministeriums. Der Redispatchvorbehalt ist europarechtswidrig und die Einführung einer bundesweiten Wirkleistungsbegrenzung kurzfristig nicht umsetzbar.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energien im Stromsektor (EEG 2027) ist unangemessen und..., ...Netzanschlusspaket und EEG 2027 werden den Herausforderungen..., ...abgestimmte Nachbesserung von EEG 2027 und Netzanschlusspaket...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      JUWI begrüßt das Ziel, Netzanschlussverfahren durch mehr Standardisierung, Transparenz und Digitalisierung zu beschleunigen und zu entbürokratisieren. Zugleich sehen wir erheblichen Nachbesserungsbedarf bei Regelungen, die den Anschluss erneuerbarer Energien erschweren, zusätzliche Investitionsrisiken schaffen oder zu uneinheitlichen Verfahren bei den Netzbetreibern führen können. Besonders wichtig ist aus unserer Sicht, dass das Netzanschlusspaket, die EEG-Novelle und der Prozess der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) kohärent aufeinander abgestimmt werden. Nur so lassen sich widersprüchliche Steuerungssignale vermeiden und Investitionssicherheit für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: JUWI GmbH am 07.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Unter den vorgesehenen EEG-2027-Korrekturwerten steigt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Regelungsvorhabens ist es, passende Rahmenbedingungen für die Bürgerenergie in folgenden Bereichen zu erwirken: Finanzierung und Planungssicherheit im aktuellen und zukünftigen Strommarktdesign, Abschaffung der Sperrfrist für Bürgerenergie, Umsetzung von Vor-Ort-Versorgung, inkl. Energy Sharing, Festlegung eines Bürgerenergieziel von 40% der neu installierten Leistung, ein Bürgschaftsprogramm für Wärmewendeprojekte und das Aufsetzen von Förderprogrammen und dem Klimasozialplan.

    • Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energien im Stromsektor (EEG 2027) vorgelegt. Am 29.07.2026..., ...kumulativen Effekte von EEG 2027, Netzanschlusspaket und...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      K2 Systems setzt sich für verlässliche und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen für den Ausbau der Photovoltaik ein. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur EEG-Novelle wurden insbesondere Regelungen mit Auswirkungen auf den PV-Ausbau, die Wirtschaftlichkeit von Solarprojekten, Netzintegration und Marktbedingungen für Photovoltaikanlagen bewertet und entsprechende Positionen gegenüber politischen Entscheidungsträgern und/oder Verbänden vertreten.

    • Bereitgestellt von: K2 Systems GmbH am 16.10.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7867 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Gewährleistung der Planungssicherheit 2) Die Schaffung eines modernen Förderrahmens 3) Die Stärkung der Systemeffizienz durch Transparenz, Digitalisierung und Flexibilisierung 4) Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit einem dezentralen Back-up-System auf Basis steuerbarer Erneuerbarer Energien

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 27.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Gewährleistung der Planungssicherheit 2) Die Schaffung eines modernen Förderrahmens 3) Die Stärkung der Systemeffizienz durch Transparenz, Digitalisierung und Flexibilisierung 4) Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit einem dezentralen Back-up-System auf Basis steuerbarer Erneuerbarer Energien

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 05.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Gewährleistung der Planungssicherheit 2) Die Schaffung eines modernen Förderrahmens 3) Die Stärkung der Systemeffizienz durch Transparenz, Digitalisierung und Flexibilisierung 4) Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit einem dezentralen Back-up-System auf Basis steuerbarer Erneuerbarer Energien

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 03.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Änderung der Zeitpunkte, ab denen für verschiedene Größenklassen von PV-Anlagen eine Direktvermarktung verpflichtend ist, indem die in § 21 Abs. 1 EEG-E befindlichen fixen Kalenderdaten als Fristen für Digitalisierungsmaßnahmen nach § 29 Abs. 1 MsbG übernommen werden Die Direktvermarktungspflicht sollte stattdessen dann greifen, wenn jene Digitalisierungsmaßnahmen erfolgreich abgeschlossen wurden. Außerdem eine Aufnahme von „Interoperabilität zwischen Netzen und Erzeugungsanlagen“ als zusätzlich technische Mindestanforderung nach § 19 Abs. 3 EnWG, weil auch dies eine Voraussetzung für systemdienliche Direktvermarktung ist.

    • Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 470/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
      2. BT-Drs. 21/7867 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Änderung der Zeitpunkte, ab denen für verschiedene Größenklassen von PV-Anlagen eine Direktvermarktung verpflichtend ist, indem die in § 21 Abs. 1 EEG-E befindlichen fixen Kalenderdaten als Fristen für Digitalisierungsmaßnahmen nach § 29 Abs. 1 MsbG übernommen werden Die Direktvermarktungspflicht sollte stattdessen dann greifen, wenn jene Digitalisierungsmaßnahmen erfolgreich abgeschlossen wurden. Außerdem eine Aufnahme von „Interoperabilität zwischen Netzen und Erzeugungsanlagen“ als zusätzlich technische Mindestanforderung nach § 19 Abs. 3 EnWG, weil auch dies eine Voraussetzung für systemdienliche Direktvermarktung ist.

    • Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 470/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
      2. BT-Drs. 21/7867 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nunmehr nach § 8 Abs. 4 EEG 2027 zwingend ein Vertrag ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung plant im Rahmen der EEG-Novelle und des sogenannten Netzpakets eine Anpassung des Förderdesigns und des Netzanschlusses von Erneuerbaren Energien. MIBRAG lehnt die Möglichkeit einer pauschalen Begrenzung des Netzanschlusses für Windenergieanlagen ab, da sie den Vertrauensschutz und tatsächliche Netzkapazitäten nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem darf die EEG-Novelle große PV-Projekte auf Bergbaufolgeflächen nicht wirtschaftlich gefährden. Daher fordert MIBRAG praxisgerechte Übergangsregelungen sowie den Erhalt attraktiver Förderbedingungen für Erneuerbaren-Projekte auf Rekultivierungsflächen.

    • Bereitgestellt von: MIBRAG GmbH am 01.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 470/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
      2. BR-Drs. 471/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      ENERTRAG kommentiert zu grundlegenden Inhalten der bekanntgewordenen Leaks der EEG-Novelle (vom 22.01.2026) und des sogenannten "Netzpakets". Wesentliche Positionen sind: den Erneuerbaren-Ausbau ambitioniert und investitionssicher voranzutreiben, schnell finanzielle Planungs- und Vergütungssicherheit für Erneuerbare zu schaffen, den Stromnetzausbau zu beschleunigen, erneuerbaren Strom vor der Netzeinspeisung frei nutzen zu können, den Netzanschlussvorrang für EE und Speicher nicht einzuschränken und eine rechtliche Klarstellung für Einsammelinfrastrukturen.

    • Bereitgestellt von: ENERTRAG am 17.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Arbeitsentwurf für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG 2027 (22.01.2026) / Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens (30.01.2026)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Regelungsvorhabens ist es, passende Rahmenbedingungen für die Bürgerenergie in folgenden Bereichen zu erwirken: Finanzierung und Planungssicherheit im aktuellen und zukünftigen Strommarktdesign, Abschaffung der Sperrfrist für Bürgerenergie, Umsetzung von Vor-Ort-Versorgung, inkl. Energy Sharing, Festlegung eines Bürgerenergieziel von 40% der neu installierten Leistung, ein Bürgschaftsprogramm für Wärmewendeprojekte und das Aufsetzen von Förderprogrammen und dem Klimasozialplan.

    • Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 24.07.2026

      • 05.08.2026

      • 10.09.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energien im Stromsektor (EEG 2027) vorgelegt. Das Bündnis...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ausgearbeitet werden, nachdem das EEG 2027 rechtzeitig zum 01.01.2027...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ausgearbeitet werden, nachdem das EEG 2027 rechtzeitig zum 01.01.2027...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Netzanschlusspaket zur Synchronisierung des Ausbaus erneuerbarer Energien mit dem Netzausbau. Ziel der Interessenvertretung ist, den Entwurf so anzupassen, dass der Anschluss und die Integration erneuerbarer Energieanlagen beschleunigt und flexibilisiert werden. Hierzu sollen insbesondere der Redispatch-Vorbehalt und eine entschädigungsfreie Abregelung entfallen, flexible Netzanschlussvereinbarungen und ein Recht auf Überbauung von Netzverknüpfungspunkten eingeführt, die gemeinsame Nutzung von Netzanschlüssen und Speichern ermöglicht, Abregelungen am Netzverknüpfungspunkt geregelt, digitale Netz- und Kapazitätsdaten bereitgestellt, verbindliche Ausbau- und Anschlussfristen geschaffen sowie das Instrument „Nutzen statt Abregeln“ weiterentwickelt werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 05.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Referentenentwurf für das EEG 2027: 9,5 GW in 2035) bereits...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...§ 36j Absatz 1 Satz 1 EEG 2027. 29 Leitlinien für staatliche...
Nach oben blättern