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198 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"AktG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (198)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine umfangreiche Fortbildungspflicht für die Geschäftsleitung (§ 38 BSIG-RegE) ist unpraktikabel. Damit wird weit über die Ressortaufteilung, wie sie in Vorständen börsennotierter Unternehmen der Regelfall ist, hinausgegangen. Aus unserer Sicht wäre es praktikabler, die Fortbildungspflicht auf das mit der Cybersecurity befasste Vorstandsmitglied zu beschränken, dies zumindest dort, wo es einen mehrköpfigen Vorstand mit Ressortverteilung gibt. Eine solche Klarstellung ließe sich unkompliziert in die Gesetzesbegründung einfügen.

    • Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 29.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      3. BT-Drs. 21/1501 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...verantwortlich (§ 76 Abs. 1 AktG). Zum Tragen kommt die ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 23.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Absatz 3 Aktiengesetz (AktG) zu treffen. Wir regen..., ...Aktienrecht (§ 76 Absatz 1 AktG) legt die aktuelle Regelung..., ...GenG an die Regelungen im AktG an und schrieb entgegen..., ...Regelung des § 121 Absatz 4 AktG festzuschreiben, dass bei...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht droht, uns als Unternehmen erheblich zu belasten. Diese Gefahr droht durch die geplante Aufstellungslösung für den (Konzern-)Lagebericht im European Single Electronic Format (ESEF) gemäß §§ 289g und 315e HGB-E. Wir setzen uns ein für die Beibehaltung der sog. Offenlegungslösung.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...denen gemäß § 176 Absatz 1 AktG die Unternehmensberichte...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...einer Aktie [§ 8 Absatz 7 AktG n.F.] Die vorgeschlagene...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die WV Stahl setzt sich dafür ein, dass die CSRD 1:1 in nationales Recht umgesetzt wird. Hierbei soll nicht über die Vorgaben der RL hinausgegangen werden; Wettbewerbsnachteile und doppelte Berichtspflichten für deutsche Unternehmen sollen vermieden werden; Offenlegungslösung statt Aufstellungslösung soll forciert werden, Bestellung von Nachhaltigkeitsprüfern und Zulassung unabhängiger Prüfdienstleister sollen vereinfacht werden, Konsolidierungskreise klarer definiert und Übergangslösung für Unternehmen sollen geschaffen werden.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
      • 18.04.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ermöglichen § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG sieht vor, dass ausschließlich...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Nach § 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG-E beschließt die Hauptversammlung..., ...vgl. § 243 Abs. 3 Nr. 5 AktG). Es ist kein Grund ersichtlich...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesellschaftsrechts Aktiengesetz (AktG) ▪ Grenzen für Kapitalerhöhungen..., ... In § 192 Abs. 3 Satz 1 AktG sollte die Grenze für das..., ...Gesellschaftsrechts Aktiengesetz (AktG) ▪ Einschränkung bei der..., ...Gesellschaftsrechts Aktiengesetz (AktG) ▪ Definition des „nicht..., ...des Börsenkurses: Das AktG führt den Begriff des „...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Aufsichtsrat nach § 111 Abs. 4 AktG durchaus auch wesentliche..., ...Personalkompetenz nach § 84 AktG entgegenzuwirken, etwa ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Es wird gefordert, dass der Kauf auf Rechnung erhalten bleibt und die Vorgaben in einem angemessenen Verhältnis stehen. Es soll eine rechtssichere Anwendung der Vorschriften für Online-Händler gewährleistet werden. Es soll klargestellt werden, dass Marktplätze und Plattformen, die die Zahlungsabwicklung für Händler übernehmen, die über sie Verkäufe tätigen, nicht als "Dritte" i.S. des Art. 2 Abs. 2h) der RL gelten. Gleiches soll in Bezug auf organisatorisch oder gesellschaftlich in die Händlergruppe integrierte Zahlungsanbieter, die unternehmensintern Zahlungsabwicklungen durchführen, gelten. Ebenso sollen Factoring-Anbieter nicht als "Dritte" gelten. Die vollständige Nutzung der Ausnahmemöglichkeiten für den Kauf auf Rechnung soll ausgeschöpft werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 29.07.2025
    • Adressatenkreis:
      • 18.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Unternehmen im Sinne von § 15 AktG; b) Betreiber von Online-Marktplätzen..., ...Unternehmen im Sinne von § 15 AktG.“ Verhältnismäßigkeit ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Prüfungsausschuss (§ 107 Abs. 3 AktG-E) Wir regen an, in die..., ...des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG-E den Verweis auf den Prozess..., ...Rechnungslegungsbegriffs (§ 107 Abs. 3 AktG-E) In der Begründung zu § 107 Abs. 3 AktG-E wird ausgeführt, dass..., ...107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AktG-E verstärkt zum Ausdruck..., ...Aufsichtsrats (§ 111 Abs. 2 Satz 4 AktG-E) Wir regen an, die Regelung...
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