Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

18.498 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche ohne Suchbegriff gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.498)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die sich verändernde Sicherheitslage macht eine effektive Cybersicherheit insbesondere der kritischen Infrastruktur unabdingbar. Hierbei braucht es ein Gleichgewicht zwischen neuen Anforderungen und einem bürokratiesparsamen Rahmen. Dies beinhaltet auch die Überprüfung von Transparenzpflichten im Kontext des Schutzes kritischer Infrastrukturen.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 31.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 550/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
      2. BT-Drs. 20/13961 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
      3. BT-Drs. 21/1501 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
      4. BT-Drs. 21/2510 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
    • Adressatenkreis:
      • 27.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung soll sich im EU-Rat für eine grundlegende Überarbeitung der CO2-Emissionsstandards für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (Verordnung (EU) 2023/851) einsetzen. Konkret wird die Einführung einer neuen Fahrzeugklasse für Fahrzeuge, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden, gefordert. Zudem sollen die vorgeschlagenen Fuel Credits verbessert werden, u. a. durch Streichung der 3 %-Obergrenze und Anwendung ab Inkrafttreten. Die verpflichtenden Beschaffungsquoten der vorgeschlagenen Verordnung über saubere Firmenfahrzeuge werden in der derzeitigen Form abgelehnt.

    • Bereitgestellt von: eFuel Alliance e.V. am 31.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 153/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 zur Gewährung zusätzlicher Flexibilität bei der Berechnung der Einhaltung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge durch die Hersteller für die Kalenderjahre 2025 bis 2027
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Förderrichtlinie für E-Autos innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen. Die Bundesregierung hat sich für eine einkommensabhängige staatliche Förderung für Privathaushalte im Bereich des Leasings von E-Autos ausgesprochen. Die geplante Förderung soll Privatleute beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Plug-in-Hybrid-Antrieb unterstützen. Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen netto. Die Ausgestaltung des Förderprogramms wird laut Bundesumweltministerium derzeit finalisiert. Das Programm soll schnellstmöglich im Jahr 2026 – vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission – starten.

    • Bereitgestellt von: Dr. Michael Vesper am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 27.02.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
      • Dr. Michael Vesper
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Es sollte die freie Zertifikatszuteilung als wirksames Instrument zur Vermeidung von Carbon Leakage unbedingt beibehalten werden, das anstehende Benchmark-Update im ETS I ausgesetzt und der ETS entsprechend gestreckt werden.

    • Bereitgestellt von: VKS - Verband der Kali- und Salzindustrie e.V. am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 27.02.2026

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sofortige und vollständige Streichung des FDA ab dem 01.01.2026 (§ 4 Abs. 2a KHEntgG) Aussetzung der Frist für die Abgabe der Budgetverhandlungsunterlagen sowie Aufhebung der Schiedsstellenregelung (§ 11 Abs. 6 und § 13 Abs. 3 KHEntgG und BPflV) Aufhebung des Abrechnungsverbots zur Wahrung der Länderkompetenz (u. a. § 8 Abs. 4 S. 4 KHEntgG) Streichung der Vorhaltefinanzierung mit Mindestvorhaltezahlen Ausnahmeregelung für Fachkrankenhäuser, Besondere Einrichtungen und teilstationäre Einrichtungen Übernahme von Fahrkosten bei Verlegungen zwischen zwei Standorten eines Krankenhausträgers Aufhebung zentralistischer Personalvorgaben und Personalbemessungsinstrumente Aufhebung der Hybrid-DRG sowie Streichung der unteren Grenzverweildauer

    • Bereitgestellt von: Verband der Privatkrankenanstalten In Bayern e.V. am 31.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2512 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Energierechtsnovelle sieht diverse Änderungen im Messstellenbetriebsgesetz vor. Aus Sicht des wettbewerblichen Messstellenbetriebs sind einzelne Regelungen von zentraler Bedeutung, da sie maßgeblichen Einfluss auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie auf die praktische Umsetzung und Geschwindigkeit des Rollouts intelligenter Messsysteme haben. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, auf die Ausgestaltung dieser Regelungen hinzuweisen und praxisrelevante Aspekte des wettbewerblichen Messstellenbetriebs im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.

    • Bereitgestellt von: metiundo GmbH am 31.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
Nach oben blättern