Stellungnahmen/Gutachten
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19.929 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (19.929)
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Zu Regelungsvorhaben:
Fördermittelvergabe für Wasserstoffmobilität
Wir stehen in Deutschland unmittelbar davor die Klimaziele des Verkehrssektors zu verfehlen, indem wir die belegte Systemdienlichkeit von nachhaltigem Wasserstoff für eine effiziente Sektorenkopplung nicht nutzen. Daher sollten in Aussicht gestellte Fördermittel für Wasserstoffmobilität fortgeführt werden. Dazu gehört auch die Auflegung eines OPEX-Förderprogramms für Schwerlastmobilität für die Markteinführung von Brennstoffzellen-Lkw sowie die verlängerte Befreiung von der CO2-Maut. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
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08.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- HG 2024 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der AFIR-Verordnung mit Blick auf Tankstelleninfrastruktur
Bis 2030 müssen laut AFIR-Verordnung Wasserstofftankstellen, die sowohl Personenkraftwagen als auch schwere Nutzfahrzeuge versorgen, in allen städtischen Knoten und alle 200 km entlang des TEN-V-Kernnetzes errichtet werden. Dafür braucht es eine Erleichterung und Digitalisierung der Genehmigungsverfahren (Gleichsetzung mit konventionellen Tankstellen). Zusätzlich müssen Eichverfahren zur Prüfung der Wasserstofftankstellen aller Typklassen zügig entwickelt werden und geeignete Tatbestände für die Privilegierung des Bau von Tankstellen im Außenbereich geschaffen werden. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
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25.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Offshore-Elektrolyse in der Nationalen Wasserstoffstrategie
Damit Deutschland den technologischen Vorsprung, insbesondere in der Offshore-Wind- Wasserstofferzeugung sichert, muss die Bundesregierung unverzüglich die Ausschreibungen auf mindestens 2 GW Offshore-Wind-Wasserstofferzeugung verdoppeln. Im nächsten Schritt müssen weitere Flächen in der gesamten deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone verbindlich ausgewiesen werden. Die Ausschreibungen der SEN-1 Flächen sind zügig und mit nur geringem zeitlichen Versatz umzusetzen. Pönalen sind verhältnismäßig auszugestalten und Anbindungspipelines zu realisieren. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Offshore-Elektrolyse in der Nationalen Wasserstoffstrategie
Damit Deutschland den technologischen Vorsprung, insbesondere in der Offshore-Wind- Wasserstofferzeugung sichert, muss die Bundesregierung unverzüglich die Ausschreibungen auf mindestens 2 GW Offshore-Wind-Wasserstofferzeugung verdoppeln. Im nächsten Schritt müssen weitere Flächen in der gesamten deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone verbindlich ausgewiesen werden. Die Ausschreibungen der SEN-1 Flächen sind zügig und mit nur geringem zeitlichen Versatz umzusetzen. Pönalen sind verhältnismäßig auszugestalten und Anbindungspipelines zu realisieren. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einheitliche Besteuerung des Wasserstoffeinsatzes im Mobilitätssektor
Die Verwendung von Wasserstoff im Verkehrsbereich wird bislang unterschiedlich besteuert, je nachdem ob der Wasserstoff in einer Brennstoffzelle oder in einem Verbrenner verbraucht wird. Die ungleiche Besteuerung von mit Wasserstoff betriebenen Fahrzeugen stellt den Hochlauf von Wasserstoffverbrennern schlechter und führt die zu einem erheblichen finanziellen und technischen Mehraufwand an den Betankungsanlagen. Wasserstoff sollte perspektivisch maximal mit dem von der EU vorgeschlagenen Mindestsatz besteuert werden, unabhängig von der Verwendung in der Mobilität. Für die ersten im Markt befindlichen Fahrzeuge ist die Besteuerung auszusetzen. Eine steuerrechtlich konforme Besteuerung muss bürokratiearm und praxisfest umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 427/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BR-Drs. 427/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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24.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in nationales Recht
Die NIS-2-Richtlinie sollte schnellstmöglich nationales Recht überführt werden. DIe Bedeutung für die Wasserstoffwirtschaft ist hervorzuheben. Es braucht für die Umsetzung der kpmplexen Regelungen eine Auslegungshilfe für Wasserstoffunternehmen, eine Übergangsfrist für die Umsetzung einiger der Regelungen im BSIG sowie eine Harmonisierung der Begriffe und Vorschriften mit anderen Gesetzen. Schließlich sollte es Unterstützungsmaßnahmen für Start-Ups und KMU geben.
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
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BT-Drs. 21/1501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der CO2-Mautbefreiung für Wasserstoff-Antriebe
Die vorgeschlagene Regelung zur Anpassung des Bundesfernstraßenmautgesetzes sollte auf die EU-Verordnung 2024/1610 verweisen und damit auch Wasserstoff-Verbennungsmotoren mit einschließen. Geschieht dies nicht, würden diese ihre vorgesehen Befreiung von der CO2-Maut verlieren, was den Hochlauf dieser Technologie abrupt aufhalten würde. Der DWV setzt sich daher für eine 1:1-Übernahme der EU-Definition ein.
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 443/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 443/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Führungspositionengesetze (FüPoG, FüPoG II)
FidAR fordert: 1. die verfassungsrechtlich verbriefte Gleichstellung umzusetzen und gesetzlich zu fördern. 2. dass der Geltungsbereich der Geschlechterquote im Aufsichtsrat ausgeweitet wird auf börsennotierte Unternehmen oder Unternehmen > 500 Beschäftigte. 3. das Mindestbeteiligungsgebot im Vorstand ebenfalls in eine Geschlechterquote zu überführen und entsprechend der Quote für Aufsichtsgremien auf deutlich mehr Unternehmen auszuweiten. 4. die gesetzlich verankerten, strafbewehrten Sanktionen im Umgang mit Zielgrößen tatsächlich umzusetzen und öffentlich transparent zu machen. Entscheidungen, die einen Verstoß gegen die geltenden Regelungen darstellen, sind nichtig.
- Bereitgestellt von: FidAR - Frauen in die Aufsichtsräte e.V. am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
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04.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Führungspositionengesetze (FüPoG, FüPoG II)
FidAR fordert: 1. die verfassungsrechtlich verbriefte Gleichstellung umzusetzen und gesetzlich zu fördern. 2. dass der Geltungsbereich der Geschlechterquote im Aufsichtsrat ausgeweitet wird auf börsennotierte Unternehmen oder Unternehmen > 500 Beschäftigte. 3. das Mindestbeteiligungsgebot im Vorstand ebenfalls in eine Geschlechterquote zu überführen und entsprechend der Quote für Aufsichtsgremien auf deutlich mehr Unternehmen auszuweiten. 4. die gesetzlich verankerten, strafbewehrten Sanktionen im Umgang mit Zielgrößen tatsächlich umzusetzen und öffentlich transparent zu machen. Entscheidungen, die einen Verstoß gegen die geltenden Regelungen darstellen, sind nichtig.
- Bereitgestellt von: FidAR - Frauen in die Aufsichtsräte e.V. am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
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30.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Führungspositionengesetze (FüPoG, FüPoG II)
FidAR fordert: 1. die verfassungsrechtlich verbriefte Gleichstellung umzusetzen und gesetzlich zu fördern. 2. dass der Geltungsbereich der Geschlechterquote im Aufsichtsrat ausgeweitet wird auf börsennotierte Unternehmen oder Unternehmen > 500 Beschäftigte. 3. das Mindestbeteiligungsgebot im Vorstand ebenfalls in eine Geschlechterquote zu überführen und entsprechend der Quote für Aufsichtsgremien auf deutlich mehr Unternehmen auszuweiten. 4. die gesetzlich verankerten, strafbewehrten Sanktionen im Umgang mit Zielgrößen tatsächlich umzusetzen und öffentlich transparent zu machen. Entscheidungen, die einen Verstoß gegen die geltenden Regelungen darstellen, sind nichtig.
- Bereitgestellt von: FidAR - Frauen in die Aufsichtsräte e.V. am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: