Stellungnahmen/Gutachten
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18.391 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.391)
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der CRD 6 mit Blick auf Drittstaaten-Zweigstellen von internationalen Banken
Bei der Umsetzung der CRD 6 (bislang im Entwurfsstadium) mit Bezug auf Drittstaaten-Zweigstellen möge ein Ansatz gewählt werden, der die Mindestharmonisierung der CRD 6 möglichst 1:1 umsetzt und den Regelungsinhalt des heutigen § 53c Absatz 1 Nr. 2 KWG grundsätzlich beibehält.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
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29.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einschub: §95 Absatz 6 Satz 6:Die Gründungsvoraussetzungen liegen auch vor, wenn in der Trägerschaft einer eingetragener Genossenschaft ein oder mehrere medizinische Versorgungszentren betrieben werden u. sie angestellten Ärzte auf ihre Zulassung zugunsten d. Anstellung in einem d. med. Versorgungszentren derselben Genossenschaft verzichtet haben, solange sie in einem der med. Versorgungszentren tätig sind u. Mitglied derselben eingetragenen Genossenschaft sind oder sofern angestellte Ärzte die Mitgliedsanteile der Ärzte nach Absatz 1a Satz 1 derselben eingetragenen Genossenschaft übernehmen u. solange sie in einem der med. Versorgungszentren d. Genossenschaft tätig sind;die Übernahme von Mitgliedsdanteilen durch angestellte Ärzte derselben eingetragenen Genossenschaft ist jederzeit mögl.
- Bereitgestellt von: Der Bundesverband der Pneumologie, Schlaf- und Beatmungsmedizin e. V. am 24.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.04.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir fordern, dass im Zuge der effektiven, effizienten und versorgungsorientierten Patientensteuerung mittels Primärarztsystem, bei dem sich Patienten bei einem Hausarzt Ihrer Wahl einschreiben, auch eine direkte Einschreibung für Patientinnen und Patient mit dauerhaft betreuungsbedürftigen chronischen Erkrankungen bei dem hierfür zuständigen Facharzt, hier dem Pneumologen, ohne den Weg über den Primärarzt erfolgen kann. Darüber hinaus muss die Organisation und Abwicklung von Disease Management Programm zukünftig in die Zuständigkeit von spezialisierten Fachärztinnen und Fachärzten fallen.
- Bereitgestellt von: Der Bundesverband der Pneumologie, Schlaf- und Beatmungsmedizin e. V. am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
-
14.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der klinischen Forschung in Deutschland
Verbesserung der Rahmenbedingungen der Arzneimittelentwicklung und -forschung in Deutschland mit dem Ziel der Stärkung der klinischen Forschung und der Verbesserung des Zugangs zu innovativen Arzneimitteln für Patientinnen und Patienten
- Bereitgestellt von: Pharmainitiative Bayern am 24.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes -
BT-Drs. 20/12149
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11561 - Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der klinischen Forschung in Deutschland
Verbesserung der Rahmenbedingungen der Arzneimittelentwicklung und -forschung in Deutschland mit dem Ziel der Stärkung der klinischen Forschung und der Verbesserung des Zugangs zu innovativen Arzneimitteln für Patientinnen und Patienten
- Bereitgestellt von: Pharmainitiative Bayern am 24.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes -
BT-Drs. 20/12149
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11561 - Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Arzneimittelversorgung
Verbesserung der Arzneimittelversorgung durch Stärkung des Forschungs- und Innovationsstandorts Deutschland, Verbesserung der Preisregulierungsmechanismen und Erstattungssystematik sowie der Rahmenbedingungen für die pharmazeutische Industrie
- Bereitgestellt von: Pharmainitiative Bayern am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) -
BT-Drs. 20/9046
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten - (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG) -
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Arzneimittelversorgung
Verbesserung der Arzneimittelversorgung durch Stärkung des Forschungs- und Innovationsstandorts Deutschland, Verbesserung der Preisregulierungsmechanismen und Erstattungssystematik sowie der Rahmenbedingungen für die pharmazeutische Industrie
- Bereitgestellt von: Pharmainitiative Bayern am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) -
BT-Drs. 20/9046
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten - (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG) -
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.04.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Arzneimittelversorgung
Verbesserung der Arzneimittelversorgung durch Stärkung des Forschungs- und Innovationsstandorts Deutschland, Verbesserung der Preisregulierungsmechanismen und Erstattungssystematik sowie der Rahmenbedingungen für die pharmazeutische Industrie
- Bereitgestellt von: Pharmainitiative Bayern am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) -
BT-Drs. 20/9046
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten - (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG) -
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Zusätzlich zu bestehenden gesetzlichen Regelungen sollen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Nutzung von Felddaten die folgenden Empfehlungen des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) e.V. durch die Bundesregierung umgesetzt werden: Zum prospektiven und retrospektiven Nachweis des Potenzials zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von automatisierten Fahrzeugen soll die Möglichkeit bestehen, projekt- oder bedarfsorientiert nicht-personen- und -unternehmensbeziehbare Fahrzeug- und Verkehrsdaten aufzuzeichnen und zu analysieren. Dazu sollten von der Bundesregierung Pilotprojekte ermöglicht werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
-
22.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung der Auswirkungen der geplanten StVZO-Neufassung auf die Sicherheit von Fahrradfahrenden
Mit der Neufassung der StVZO werden voraussichtlich auch neue Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit von Fahrrad-, Pedelec- und S-Pedelec-Fahrenden geschaffen werden. Der DVR empfiehlt dem BMDV, die Neufassung der StVZO spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten auf wissenschaftlicher Basis im Hinblick auf die Auswirkungen der Regelungen auf die Akzeptanz der Fahrradfahrenden sowie darüber hinaus auf die Verkehrssicherheit, insbesondere auf die Fahrradsicherheit, zu evaluieren. Insbesondere sollten dabei die für Fahrräder und Pedelecs optional zulässigen Regelungen auf ihre Wirksamkeit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit evaluiert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Technische Motorradsicherheit erhöhen
Auch für Motorräder sollten – analog zu Pkw, Lkw, Bussen und Anhängern – Anforderungen und Ausrüstungsvorschriften für Systeme erlassen werden, deren Nutzen für die Verkehrssicherheit und deren Bedeutung für das Unfallgeschehen beim Motorrad nachgewiesen ist. Konkrete Empfehlungen betreffen u.a. ABS-Systeme für A1-Motorräder, Scheinwerfer, e-Call, Nachrüstungen älterer Motorräder mit modernen Reifen sowie die Förderung von Innovationen Geändert werden müsste die Verordnung (EU) 2019/2144.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Modells Erweitertes Begleitetes Fahren ab 17
Um einen Fahrausbildungszugang für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B bereits mit 16 Jahren zu ermöglichen, fordert der DVR vom Verordnungsgeber den § 21 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) durch folgenden zweiten Satz zu ergänzen: „Die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE im Rahmen des „Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre“ nach § 48a FeV kann frühestens zwölf Monate vor Erreichen des nach § 10 FeV vorgeschriebenen Mindestalters bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden.“ § 16 Absatz 3 zweiter Satz soll wie folgt geändert werden: „Sie darf frühestens drei Monate, im Falle des „Begleiteten Fahrens ab 17“ sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.“
- Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung der institutionellen Förderung des DVR
Der DVR bittet um Erhöhung der institutionellen Förderung im Bundeshaushalt ab 2025.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
-
24.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- HG 2024 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verkehrsunfälle unter Cannabiseinfluss verhüten
Die verkehrsrechtlichen Regelungen zu Fahrten unter Cannabiseinfluss sollen bestmöglich zur Unfallverhütung beitragen: MPU-Anordnung nicht erst beim wiederholten Verstoß, Verbot des Mischkonsums, absolutes Verbot für Fahranfänger/-innen
- Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 92/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) -
BT-Drs. 20/11370
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 92/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel dieser Verordnung ist es, die Identifizierung von Personen durch Videoidentifikationsverfahren im Rahmen des Geldwäschegesetzes zu regeln und damit die Digitalisierung in der Geldwäscheprävention zu unterstützen. Der Entwurf wurde erstellt, um den aktuellen Herausforderungen der Digitalisierung zu begegnen und effizientere sowie sicherere Identifizierungsverfahren zu ermöglichen. Im Kontext der zunehmenden Digitalisierung müssen sowohl Unternehmen als auch Aufsichtsbehörden neue Methoden zur Verifizierung von Identitäten einsetzen. Das VideoIdent-Verfahren bietet hier eine zeitgemäße Lösung, die gesetzlich verankert werden soll, um Rechtssicherheit und Standardisierung zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Geldwäschebeauftragten (BVGB) e.V. am 24.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
16.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regulierungsvorschlag der ECHA für PFAS
Wir nehmen Bezug auf den aktuellen Vorschlag der „Europäischen Chemikalienagentur“ (ECHA) zur umfassenden Beschränkung von PFAS (Per- und Polyfluoralkylstoffe) im Rahmen der REACH-Verordnung. kunststoffland NRW lehnt diesen Vorschlag in seiner derzeitigen Form grundsätzlich ab, da er eine pauschale Regulierung einer sehr heterogenen Stoffgruppe vorsieht. Eine undifferenzierte Verbotsstrategie gefährdet zahlreiche industrielle Anwendungen, für die bislang keine gleichwertigen Alternativen verfügbar sind und schwächt damit Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit in Europa. Nur mit einer differenzierten und praktikablen Regulierung kann sowohl dem Umwelt- und Gesundheitsschutz als auch den berechtigten Anforderungen von Industrie und Gesellschaft Rechnung getragen werden.
- Bereitgestellt von: kunststoffland NRW e.V. am 24.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Nutzenbewertungsprozess des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) ist dem medizinischen Fortschritt zunehmend nicht mehr gewachsen. Durch die Zunahme an Orphan Drugs, Gen- und Zelltherapien und dem Trend zur Präzisionsmedizin stoßen die klassischen Pfade der Evidenzgenerierung häufiger an ihre Grenzen. Für solche Therapien braucht es ein offeneres und flexibleres AMNOG.
- Bereitgestellt von: RPP Deutschland GmbH am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anhebung bzw. Aufhebung der Umsatzschwelle für Orphan Drugs im AMNOG-Bewertungsprozess
Bei zugelassenen Orphan Drugs wird der Zusatznutzen im Rahmen des AMNOG als belegt anerkannt, solange eine jährliche Umsatzschwelle von 30 Millionen Euro nicht überschritten wird. Die ATSE setzt sich dafür ein, diese Umsatzschwelle ganz abzuschaffen bzw. sie zumindest auf 50 Millionen Euro - und damit auf den Stand von vor dem GKV-FinStG - anzuheben. Zudem sollte die Berechnung auf Basis des Apothekeneinkaufspreises erfolgen.
- Bereitgestellt von: RPP Deutschland GmbH am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung der AMNOG-Leitplanken
Die Leitplanken im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), die Vorgaben für die Höhe von Erstattungsbeträgen von Arzneimitteln machen und im Rahmen des GKV-FinStG eingeführt wurden, sollten abgeschafft werden.
- Bereitgestellt von: RPP Deutschland GmbH am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für die Inkludierung von gezielten Früherkennungsmaßnahmen bei Strukturellen Herzerkrankungen wie einen Herz-Check für Patienten ab 65 Jahren in das geplante „Gesundes-Herz-Gesetz“. Die Prävalenz an einer Strukturellen Herzerkrankung (v.a. Herzklappenerkrankungen) zu erkranken, steigt ab 65 Jahren signifikant an. Strukturelle Herzerkrankungen können in den meisten Fällen nicht durch Primärprävention verhindert werden.
- Bereitgestellt von: RPP Deutschland GmbH am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit
-
Adressatenkreis:
-
27.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zulassung von HVO100 durch Aufnahme der DIN EN 15940 in die 10. BImSchV
Die Änderung der 10. BImSchV dient der Umsetzung der Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen, zur Änderung der Richtlinie 93/12/EWG (ABl. L 350 vom 28.12.1998, S. 58), die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (ABl. L 2023/2413, 31.10.2023) geändert worden ist. Es soll paraffinischer Dieselkraftstoff (XTL) aus Synthese oder Hydrierungsverfahren als Reinkraftstoff (HVO100) nach der Norm DIN EN 15940 in die 10. BImSchV aufgenommen werden. Um eine unbeabsichtigte Förderung fossiler paraffinischer Dieselkraftstoffe XTL zu vermeiden, werden diese durch eine zeitgleich erfolgende Änderung des SaubFahrzeugBeschG aus der Anrechnung auf die Erfüllung der dort definierten Mindestziele ausgeschlossen.
- Bereitgestellt von: Neste Germany GmbH am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 621/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen -
BT-Drs. 20/8295
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes -
BT-Drs. 20/8647
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des - Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes - Drucksache 20/8295 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung -
BT-Drs. 20/8819
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen - (Eingangszeitraum: 18. September bis 9. Oktober 2023)
-
BR-Drs. 621/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der THG-Quote und Abschaffung von UER-Maßnahmen durch Novelle der 36. BImSchV
Mit der Umsetzung der Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 für den Verkehr wurden ambitionierte Vorgaben für Kraftstoffanbieter bis zum Jahr 2030 festgelegt. Gemäß § 37h Absatz 2 BImSchG wird die THG-Quote ab dem Jahr 2024 und für alle nachfolgenden Jahre um 0,1 Prozentpunkte angehoben. §37h BImSchG erlaubt eine Erhöhung um das 1,5fache der Übererfüllung. Entsprechend schlägt Neste eine dauerhafte Erhöhung der THG-Quote um 0,15 Prozentpunkte vor. Die Anrechnung von Upstream-Emissionsminderung ist letztmalig für das Verpflichtungsjahr 2024 möglich. Die Begrenzung der Anrechnung von UER-Maßnahmen auf das Jahr 2024 ist im Sinne des mangelnden Innovations- und Investitionsanreizes der aktuellen THG-Quote zu begrüßen.
- Bereitgestellt von: Neste Germany GmbH am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Verordnung zur Änderung der sechsunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Verordnung setzt neue europäischen Vorgaben für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs für den Verkehr sowie für die Methode zur Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen dieser Kraftstoffe um. Insbesondere werden Anforderungen festgelegt an den bezogenen Strom, der für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs für den Verkehr verwendet wird, sowie an die Methode zur Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen dieser Kraftstoffe im Vergleich mit fossilen Brennstoffen. Neste setzt sich für folgende Aspekte ein: - THG-Quote und Mindestanteil fortschrittlicher Biokraftstoffe anheben - RFNBOs als Zwischenprodukt auch für Bioraffinerien anerkennen (§ 3 Absatz 7)
- Bereitgestellt von: Neste Germany GmbH am 24.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV) -
BT-Drs. 20/10131
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen - (Eingangszeitraum: 1. Dezember 2023 bis 10. Januar 2024) -
BT-Drs. 20/10646
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 20/9844, 20/10131 Nr. 2 - Verordnung zur Neufassung der Siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
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BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Änderung des AGB - Rechts
§§ 305 ff BGB sollen in der geltenden Fassung beibehalten bleiben, hinsichtlich des Schutzes vor unangemessener benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen der Realwirtschaft und der AGB Inhaltskontrolle. Es sollen keine Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305 ff BGB für Verträge in der Realwirtschaft geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 24.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Änderung des AGB - Rechts
§§ 305 ff BGB sollen in der geltenden Fassung beibehalten bleiben, hinsichtlich des Schutzes vor unangemessener benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen der Realwirtschaft und der AGB Inhaltskontrolle. Es sollen keine Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305 ff BGB für Verträge in der Realwirtschaft geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 24.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: