Stellungnahmen/Gutachten
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22.984 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.984)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Erstellung des nationalen Widerherstellungsplans: Ausgewogene Anwendung der NRR
Die Erstellung des deutschen Wiederherstellungsplans zur Anwendung der EU Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (NRR) muss ambitionierte ökologische Ziele mit zunehmenden Flächenansprüchen in Einklang bringen. Der Plan darf keine faktischen Vorwirkungen oder Ausschlusswirkungen entfalten, die andere wesentliche Nutzungen – insbesondere die standortgebundene Rohstoffgewinnung – verdrängen. Die Gesteinsindustrie ist ein zentraler Partner bei der Zielerreichung: Sie liefert unverzichtbare mineralische Rohstoffe für Energiewende, Leitungsbau, Wohnungsbau, Verkehrsinfrastruktur und Klimaschutzmaßnahmen und trägt durch Renaturierung, ökologische Aufwertung und „Natur auf Zeit“ bereits heute signifikant zur Biodiversität bei.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 09.02.2026
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Adressatenkreis:
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07.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
UmwRG Novelle praxistauglich ausrichten
Das Umwelt Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) wirkt als prozessuales Steuerungsinstrument erheblich auf Dauer, Planbarkeit und Investitionssicherheit rohstoffbezogener Verfahren, insbesondere bei UVP pflichtigen Vorhaben und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen. MIRO fordert eine klare Missbrauchsprüfung, eine stärkere Bindung des gerichtlichen Prüfprogramms an substantiierte Rügen, eine Klagebefugnis mit lokaler Präsenz, ein verlässliches Fristenregime mit zusätzlichen Beschleunigungsinstrumenten sowie das Entfallen der Aufschiebenden Wirkung von Wiederspruch und Anfechtungsklage gegen Gewinnungsvorhaben der Gesteinsindustrie.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 09.02.2026
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Adressatenkreis:
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07.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Als Voraussetzung für die Fahrzeug-Typzulassung schreibt die UNECE-Regelung155 (UN R155) in ihrer aktuellen Fassung Fahrzeugherstellern den Betrieb eines Cybersecurity-Managementsystems (CSMS) bis zum End of Life (EoL) eines Fahrzeugtyps vor. Dies ist faktisch nicht umsetzbar. Der VDA fordert daher auch zum Schutz der Kunden die Einführung eines „End of Cybersecurity Supports (EoCSS)“ in die UN R155 mit einer aktiven Cybersecurity-Supportphase bis zum EoCSS und einer passiven Beobachtungspflicht zwischen EoCSS und EoL; mit dem Ziel, dass sich dies auch in den europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen der Typgenehmigung wiederfindet.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 09.02.2026
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Adressatenkreis:
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07.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im CLP-Verfahren zur harmonisierten Einstufung (CLH) soll Silica als zielorgan-toxischer Stoff mit STOT RE1 eingestuft werden. CLP bewertet stoffspezifische Gefahren wie Reizung oder Sensibilisierung. Bei partikulären Materialien wie Silica beruhen die toxikologischen Effekte jedoch auf allgemeinen Partikeleigenschaften (z.B. Staub), nicht auf stofftypischen Gefahren. Evonik und andere Unternehmen sehen daher den CLH-Ansatz als ungeeignet und akzeptieren höchstens eine Einstufung des einatembaren Anteils als STOT RE1. Da Behörden dies ablehnen, wurden wissenschaftliche Erkenntnisse dem BMWE zur Unterstützung vorgelegt.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 09.02.2026
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Adressatenkreis:
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06.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des geplanten Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz ApoVWG
Die im vorliegenden Referentenentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG aufgeführten Änderungen sind wie folgt abzulehnen bzw. zu ändern: 1. die Rezeptfreie Abgabe von Antibiotika in Apotheken ist abzulehnen, um eine indikationsgerechte Anwendung sicherzustellen und die Entwicklung von Antibiotikaresistenzen zu verhindern 2. Im Zusammenhang mit der geplanten Änderung des § 24 Infektionsschutzgesetzes (IfSG) soll der bisherige Arztvorbehalt in Bezug auf die Durchführung patientennaher Schnelltests auf das Adenovirus, Influenzaviren, das Norovirus, Respiratorische Synzytial Viren (RSV) und das Rotavirus in Apotheken aufgehoben werden
- Bereitgestellt von: Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie e.V. (BÄMI e.V.) am 09.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Versorgung mit mineralischen Rohstoffen ist geologisch gesehen auf Jahrzehnte möglich, jedoch zunehmend durch überlange und komplexe Genehmigungsverfahren gefährdet. Erforderlich sind verbindliche Fristen mit Genehmigungsfiktion, die Integration und Standardisierung der Umweltprüfungen, eine flächendeckende Digitalisierung der Verwaltungsabläufe sowie eine Straffung von Instanzenzug im Klageverfahren, aufschiebender Wirkung und gerichtlicher Prüftiefe.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 09.02.2026
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Adressatenkreis:
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07.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechte und praktikable Umsetzung des EU Soil Monitoring Law im Bundes Bodenschutzgesetz
Die nationale Umsetzung des Soil Monitoring Law (SML) erfolgt vor dem Hintergrund eines bereits gut ausgebauten bodenschutzrechtlichen Systems. Die Umsetzung sollte daher strikt 1:1 erfolgen, ohne zusätzliche materielle oder verfahrensrechtliche Anforderungen zu schaffen. Doppelstrukturen, neue Berichtspflichten oder parallele Erhebungssysteme sind zu vermeiden. Hochwertige heimische Lagerstätten müssen weiterhin verlässlich nutzbar bleiben; neue Klassifizierungen oder Bewertungsmaßstäbe mit faktischer Ausschlusswirkung sind auszuschließen. Die Praxis des dynamischen Umgangs mit Böden – einschließlich Umlagerung, Rekultivierung und Verfüllungen – ist anzuerkennen und konsistent in der BBodSchV auszugestalten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 09.02.2026
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Adressatenkreis:
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07.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
allgemeine Empfehlungen zur Industrie- und Energiepolitik
Allgemeine Empfehlungen zur Energie- und Industriepolitik betreffend den Mittelstand
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 09.02.2026
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Adressatenkreis:
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09.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Wärmelieferverordnung
Ziel ist es, durch Novelle der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) eine grundsätzliche Regelung zur Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter zu erreichen. Dabei soll die durch ein Zusammenspiel des § 556c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit der WärmeLV geltende sogenannte Warmmietenneutralität (Kostenneutralität") angepasst werden, so dass eine Umstellung des Heizungssystems von Eigenversorgung auf gewerbliche Wärmelieferungen keine wirtschaftliche Benachteiligung mehr im Vergleich zum Umstieg auf eine andere Art der Eigenversorgung - insbesondere in Mietswohngebäuden - bedeutet.
- Bereitgestellt von: Mainova AG am 09.02.2026
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Adressatenkreis:
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05.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
bestehende KlärschlammVO-Umsetzung der P-Recycling-Verpflichtung
Die bestehende Frist sollte im angemessenen Rahmen verlängert werden, da derzeit noch keine Technik flächendeckend zur Verfügung steht. Die bestehende Möglichkeit der Zwischenlagerung von Klärschlammaschen würde hohen Flächenbedarf und viel Bürokratie erfordern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V. am 09.02.2026
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Adressatenkreis:
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21.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: