Stellungnahmen/Gutachten
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19.815 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (19.815)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sind zu gering, um Baupreissteigerungen und Bedarfe abzudecken. Es bedarf daher einer nachhaltigen (mehrjährigen) und bedarfsgerechten Infrastrukturfinanzierung. Der KTF weist eine sehr überschaubare Mittelverfügbarkeit für die Transformation im Verkehr auf, dafür dass Verbraucher voraussichtlich zunehmend über einen höheren CO2-Preis und steigende Kraftstoffpreise belastet werden. Die Transformation des Verkehrssektors sollte mit Blick auf die notwendige Emissionsreduktion einen stärkerer Schwerpunkt darstellen und die Verbraucher im KTF stärker berücksichtigen. Die Mittel des Sondervermögens Infrastruktur sollten zusätzlich zu den Mitteln des Kernhaushalt sein. Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sollten gesteigert werden.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) -
BT-Drs. 21/500
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) -
BT-Drs. 21/501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 - (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) - Drucksache 21/500 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung -
BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
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BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ambitioniertere Ausgestaltung der Neufassung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetzes
Der ADAC setzt sich für die Gewährleistung der vollständigen Erfassung, Digitalisierung und Bereitstellung von Mobilitätsdaten am nationalen Zugangspunkt gemäß der Richtlinie 2010/70/EU und der delegierten Verordnungen 2013/305, 2013/885, 2013/886, 2017/1926 und 2022/670, sowie weiterer nationaler Vorschriften (PBefG, MobDG) ein. Zudem fordert der ADAC einen Rechtsanspruch auf den Zugang zu Mobilitätsdaten für potenzielle Diensteanbieter und auf Schadensersatz bei Nichterfüllung. Intelligente Verkehrssysteme sollen für Verbraucher eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstelle zu anderen Verkehrsträgern
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Adressatenkreis:
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21.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable Umsetzung der Novelle des Annex X der EU-Typgenehmigungsverordnung 2018/858
Es geht um den Annex X, der den Zugriff über die OBD Schnittstelle regelt. Konkret soll der bislang freie Zugriff auf die OBD durch ein neues Verfahren beschränkt werden aus Cybersecurity-Gründen, Zugriff soll künftig noch nach Autorisierung erfolgen. Im Rahmen der Erbringung von Pannenhilfe-Dienstleistungen greift der ADAC auf die OBD zu, insofern setzt sich der ADAC für eine praktikable Umsetzung ein. Der ADAC setzt sich für eine praktikable Umsetzung der Regulierung des Zugriffs auf die OBD ein, die den Bedürfnissen von Pannenhilfe / Roadside-Assistance ausreichend Rechnung trägt (bspw. Offlineverfügbarkeit, Diskriminierungsfreiheit).
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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22.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zeitnahe Umsetzung der im Masterplan Freizeitschifffahrt benannten Maßnahmen
Zeitnahe Umsetzung der im Masterplan Freizeitschifffahrt der Bundesregierung (März 2022) benannten Maßnahme mit Fokussierung auf Digitalisierung (des Schleusenmanagements / Automatisierung und der Informationen), Sicherstellung einer auskömmlichen Finanzierung der Freizeitwasserstraßeninfrastruktur, Schaffung der personellen Voraussetzungen für die erforderlichen Planungskapazitäten, Prüfung anderer Organisationsstrukturen, Schaffung Voraussetzungen für Antriebwechsel im Wassertourismus, Ausbalancierung der Interessen der unterschiedlichen Nutzergruppen im "Bundesprogramm Blaues Band", Infrastruktur (nach Baufälligkeit und touristischer Relevanz priorisierter Sanierungsfahrplanung, Aufhebung des Priorisierungserlass von WS (BMDV) zugunsten der Güterschifffahrt.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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24.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungen bei Anpassung der Ladesäulenverordnung an europäisches Recht
Der ADAC setzt sich dafür ein, dass bei der Umsetzung der Vorgaben aus der AFIR in die nationale LSV mehr verbraucherfreundliche Maßnahmen umgesetzt und problematische Umsetzungsschritte vermieden werden. Siehe auch Regelungsvorhaben "Änderung der Regelungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland" zum Referentenentwurf des BMWK "Neuordnung des Ladesäulenrechts" vom 26.07.2024.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 538/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Neuordnung des Ladesäulenrechts
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BR-Drs. 538/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eins-zu-Eins-Umsetzung der CSRD
Die CSRD muss 1:1 umgesetzt werden, um eine ungerechtfertigte Belastung deutscher Unternehmer zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
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Adressatenkreis:
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19.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einstieg in die teilweise Kapitaldeckung der Rentenfinanzierung
Verankerung treuhänderischer Prinzipien im Generationenkapital.
- Bereitgestellt von: BlackRock Asset Management Deutschland AG am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) -
BT-Drs. 20/11898
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt den Entwurf des Risikovorsorgeplans 2025 (RVP) im Elektrizitätssektor durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und die damit einhergehende Auseinandersetzung mit einer krisenresistenten Ausgestaltung des Energiesystems. In diesem Rahmen plädiert der BEE dafür die komplexen Schnittmengen und Interdependenzen zwischen allen Sektoren des Energiesystems mitzudenken. Die Herausforderungen der Energiewende müssen ganzheitlich betrachtet und der Risikovorsorgeplan auf alle Sektoren des Energiesystems ausgeweitet werden. Nur so kann ein resilientes System geschaffen werden, das zukünftige Krisen aller Art unbeschadet zu überstehen vermag.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Risikovorsorgeplan nach Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/941 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89/EG
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Adressatenkreis:
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30.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechtlichen Regulierungsrahmens, u.a. Vermeidung negativer ökonom. Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Ausschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregulierung (DORA, Outsourcing), Entlastungen bei Infrastrukturfinanzierungen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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22.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fünf-Punkte-Plan der Bundesregierung zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen
Fünf-Punkte-Plan der Bundesregierung zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen. Ziel der Einflussnahme: Den fünf Punkte-Plan durch Empfehlungen zu Maßnahmen und Zeitplänen konkretisieren sowie Verantwortlichkeiten der befassten Ressorts einfordern, um die Exposition von Menschen und Umwelt gegenüber hormonell wirksamen Industrie-Chemikalien, Pestiziden und Bioziden messbar zu verringern und insbesondere den Schutz empfindlicher Gruppen (z.B. Schwangere, Säuglinge, Kinder) zu verbessern.
- Bereitgestellt von: Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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17.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben: