Stellungnahmen/Gutachten
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19.815 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (19.815)
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Zu Regelungsvorhaben:
Kritik an Regelungen zur Werbung mit Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln, zur Bewerbung von Produkten mit CO2-Kompensationaussage, zur frühzeitigen Obsoleszenz von Produkten, zur Begrenzung von manipulativen Designs („Dark Pattern“) auf Online-Schnittstellen beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen, die Änderungen im UWG nach sich ziehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Änderung der GasNZV, insbesondere der Regelungen zur Kostenverteilung beim Netzanschluss von Biogasanlagen. Die bisherige Aufteilung (75 % Netzbetreiber / 25 % Anlagenbetreiber) soll überarbeitet werden, um eine stärkere Beteiligung der Betreiber zu erreichen. Damit sollen nur wirtschaftlich sinnvolle Projekte realisiert und die Belastung der Allgemeinheit durch Infrastrukturkosten reduziert werden.
- Bereitgestellt von: EWE AG am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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11.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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19.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- GasNZV 2010 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nicht-Einführung einer allgemeinen Grüngasquote im Gebäudesektor
Ziel ist die Verhinderung der Einführung einer allgemeinen Grüngasquote im Gebäudesektor. Die Quote würde zu einem ineffizienten Einsatz von Biomethan führen, volkswirtschaftlich nicht sinnvoll sein und andere Sektoren wie Industrie und Schwerlastverkehr benachteiligen. Zudem würde sie die Heizkosten für Haushalte deutlich erhöhen.
- Bereitgestellt von: EWE AG am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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11.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Europäische Kommission muss die bestehenden Regelungen überarbeiten, indem sie das Zusätzlichkeitskriterium von 2028 auf 2035 verschiebt. Diese Anpassung gibt Marktakteuren mehr Zeit, in zusätzliche erneuerbare Energiekapazitäten zu investieren und gefährdet gleichzeitig nicht die Versorgungssicherheit. Die stündliche Gleichzeitigkeit des Strombezugs muss langfristig auf monatlich festgelegt werden. Eine stündliche Korrelation ist praxisuntauglich, führt zu unnötigen Kosten und macht Wasserstoffprojekte unwirtschaftlich. Eine monatliche Regelung hingegen schafft dringend benötigte Flexibilität, ohne das Erreichen der Klimaziele zu gefährden.
- Bereitgestellt von: EWE AG am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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20.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1.) Bedingungen für progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovolatik-Freiflächenanlagen
Solarenergieanlagen auf Freiflächen entstehen in verschiedenen technischen Bauformen, benötigen Flächen, Genehmigungen und Netzanschlüsse, enthalten teilweise Energiespeicher und sind in Energiemärkte integriert. Sie können in landwirtschaftliche Produktionssysteme eingebunden sein (Agri-PV) und können durch ihre Bau- und Betriebsweise auch dem Natur- oder Artenschutz dienen. Solarparks werden zum überwiegenden Teil auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet, sind aber baurechtlich als Sondernutzung eingeordnet. Es gibt eine Koexistenz zwischen nach dem EEG geförderten Ausbau und marktlich getriebenen Ausbau. Der bne setzt sich für einen progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1.) Bedingungen für progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovolatik-Freiflächenanlagen
Solarenergieanlagen auf Freiflächen entstehen in verschiedenen technischen Bauformen, benötigen Flächen, Genehmigungen und Netzanschlüsse, enthalten teilweise Energiespeicher und sind in Energiemärkte integriert. Sie können in landwirtschaftliche Produktionssysteme eingebunden sein (Agri-PV) und können durch ihre Bau- und Betriebsweise auch dem Natur- oder Artenschutz dienen. Solarparks werden zum überwiegenden Teil auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet, sind aber baurechtlich als Sondernutzung eingeordnet. Es gibt eine Koexistenz zwischen nach dem EEG geförderten Ausbau und marktlich getriebenen Ausbau. Der bne setzt sich für einen progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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01.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
2.) Marktlich getriebener Ausbau von Erneuerbaren Energien-Anlagen und Energiespeichern
Gestaltung, Schaffung oder Absicherung eines gesetzlichen oder marktlichen Investitionsrahmens für den Ausbau von Erneuerbaren Energien und Energiespeichern. Adaption der Energiemärkte auf die Eigenschaften von Erneuerbaren Energien und Energiespeichern. Verbesserung des Marktzugangs, der Vermarktung und der Finanzierung, sowie Schaffung, Weiterentwicklung oder Ablösung von Föderinstrumenten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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25.06.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
2.) Marktlich getriebener Ausbau von Erneuerbaren Energien-Anlagen und Energiespeichern
Gestaltung, Schaffung oder Absicherung eines gesetzlichen oder marktlichen Investitionsrahmens für den Ausbau von Erneuerbaren Energien und Energiespeichern. Adaption der Energiemärkte auf die Eigenschaften von Erneuerbaren Energien und Energiespeichern. Verbesserung des Marktzugangs, der Vermarktung und der Finanzierung, sowie Schaffung, Weiterentwicklung oder Ablösung von Föderinstrumenten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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22.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
2.) Marktlich getriebener Ausbau von Erneuerbaren Energien-Anlagen und Energiespeichern
Gestaltung, Schaffung oder Absicherung eines gesetzlichen oder marktlichen Investitionsrahmens für den Ausbau von Erneuerbaren Energien und Energiespeichern. Adaption der Energiemärkte auf die Eigenschaften von Erneuerbaren Energien und Energiespeichern. Verbesserung des Marktzugangs, der Vermarktung und der Finanzierung, sowie Schaffung, Weiterentwicklung oder Ablösung von Föderinstrumenten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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06.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
4.) Modernisierung der Energiekennzeichnung im Energiewirtschaftsrecht
Die Modernisierung der Energiekennzeichnung im Energiewirtschaftsrecht und die Verbesserung des Handels mit Herkunftsnachweisen sind wesentlich, um Transparenz und Verbraucherschutz zu verbessern und die Herkunft von Energie nachzuweisen. Energieanbieter sind dazu verpflichtet, klarere und detailliertere Informationen über ihrer Produkte bereitzustellen, zom Beispiel im Rahmen der Stromkennzeichnung nach §42 EnWG. Die zugrundeliegenden Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene (guarantees of origin), sowie der nationale und europäische Handel mit Herkunftsnachweisen bedarf einer Überarbeitung, um die Bedürfnisse der neuen Energiewirtschaft adäquat zu erfüllen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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30.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: