Stellungnahmen/Gutachten
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181 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"InsO"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (181)
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Zu Regelungsvorhaben:
Berufsrecht für Amtsträger in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Der VID setzt sich für die Schaffung eines Berufsrechts für Amtsträger in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren ein und unterbreitet konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 28.05.2024
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Adressatenkreis:
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20.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verfahrensrecht – unmittelbar in die InsO aufgenommen werden müssen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
vdp: Entwurf für eine Novelle des PfandBG
Der deutsche Pfandbrief steht in starker Konkurrenz zu anderen Covered Bonds sowie weiteren Kapitalmarkinstrumenten. Gleichzeitig wachsen für die Emittenten die regulatorischen Anforderungen, die zunehmend auch die Wirtschaftlichkeit der Pfandbriefrefinanzierung in Frage stellen. Für die Sicherung der Wirtschaftlichkeit des deutschen Pfandbriefs halten wir die Fortentwicklung des Pfandbriefrechts für erforderlich.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 01.10.2025
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Adressatenkreis:
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29.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sein Wahlrecht nach § 103 InsO auf Nichterfüllung nur ..., ...und Massearmut. Bei § 103 InsO geht es um die Durchsetzbarkeit..., ...Insolvenzverwalters nach § 103 InsO geregelt werden; auf diese...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtliche Rahmenbedingungen für Inkassodienstleister verbessern
Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 (BGBI. l S. 3320) ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten und soll nach Ablauf von zwei Jahren durch das Bundesjustizministerium evaluiert werden. Der BDIU möchte erreichen, dass im Nachgang der Evaluierung die Regeln für Inkassodienstleister derart gestaltet werden, dass die verantwortungsvolle Beitreibung von Forderungen wirtschaftlich attraktiv ist.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 17.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Formulierung des § 174 Abs. 1 S. 3 InsO dergestalt geboten, dass..., ... • § 174 Abs. 1 S. 3 InsO • Gesetzliche Klarstellungen..., ...wünschenswert. In § 305 Abs. 4 S. 2 InsO ist geregelt, dass sich..., ... • § 174 Abs. 1 S. 3 InsO • § 305 Abs. 4 S. 2 InsO...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berufsrechtliche Rahmenbedingungen für interne Durchsuchungen
Interne Untersuchungen spielen im Alltag der Unternehmen eine zunehmend wichtigere Rolle. Anwälte genießen ein besonderes Vertrauen der Unternehmen bei der Aufklärung von (gelegentlich anonym angezeigten) Missständen in Unternehmen. Die Rahmenbedingungen für interne Untersuchungen ergeben sich jedoch bisher nur mittelbar und schemenhaft aus einer Reihe von Rechtsnormen und sind in einzelnen Aspekten umstritten. Daher setzt der BWD sich für einen Beschlagnahmeschutz für Arbeitsprodukte, ein Aussageverweigerungsrecht für Mitarbeitende, ein Beweisverwertungsverbot für Aussagen im Rahmen interner Untersuchungen und entsprechende Weiterentwicklung des anwaltlichen Rollenverständnisses ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V. am 24.02.2026
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Adressatenkreis:
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06.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vgl. § 97 Abs. 1 Satz 3 InsO) und sollten auf interne...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des TEHG-Europarechtsanpassungsgesetzes 2024
Anpassung des TEHG-Europarechtsanpassungsgesetzes 2024 zwecks Streichung einer vorzeitigen Aufnahme von Abfallverbrennungsanlagen in den europäischen Emissionshandel (ETS I), der Vereinfachung von Nachkorrekturen in der Emissionsberichterstattung sowie der Änderung der für 2026 und 2027 angedachten oder aber grundsätzlich möglichen Preisbildung im nationalen Brennstoffemissionshandel.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 497/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)
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BR-Drs. 497/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- BEHG [alle SG hierzu]
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ohne Weiteres erfüllbar. Insofern sollte zweifelsfrei...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Behördenaktenübermittlungsverordnung hinsichtlich der Wahrung der Rechte der Klägerinnen und Kläger
Grundsätzlich begrüßt der VdK, dass die Bundesregierung durch die BehAktübV einheitliche Standards bei der Übermittlung von elektronischen Akten einführen möchte. Dabei dürfen jedoch die Kläger und Klägerinnen als Stakeholder nicht aus dem Blick geraten, die nämlich ebenfalls technisch in die Lage versetzt werden müssen, ihr Recht auf Einsicht in die elektronische Akten- führung wahrnehmen zu können. Dabei muss die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung gewährleistet werden: die Einsicht in die eAkte und vor allem auch die Aktenführung muss technisch so gestaltet werden, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen grund- sätzlich uneingeschränkt wahrgenommen werden kann.
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 01.07.2024
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Adressatenkreis:
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21.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...fordert der VdK jedoch, die inso- weit bestehende Größen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung europäischer Verbriefungsrahmen
Der europäische Regulierungsrahmen für Verbriefungsmärkte zeichnet sich durch eine hohe Komplexität und einen entsprechend großen Umsetzungsaufwand bei Verbriefungstransaktionen aus. Zudem sind die Kapitalanforderungen im Vergleich zu anderen Finanzierungsinstrumenten überproportional hoch. Dies führt dazu, dass das Potenzial von Verbriefungen zur Unterstützung der Transformationsfinanzierung und zur Sicherung der Finanzmarkstabilität nicht ausgeschöpft wird. Ziel geeigneter regulatorischer Maßnahmen ist es daher, das Marktvolumen zu steigern und die Anzahl der Marktteilnehmer (sowohl Originatoren als auch Investoren) zu erhöhen.
- Bereitgestellt von: True Sale International GmbH am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des BGB ◼True Sale nach InsO ◼Besteuerung nach AO, ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie zur Vereinheitlichung von Straftatbeständen bei Sanktionsverstößen
Wir halten die beabsichtigte Umsetzung insgesamt für sachgerecht. Die in der Richtlinie vorgesehene starre Bagatellgrenze sollte jedoch dahingehend umgesetzt werden, dass bei Beträgen unter EUR 10.000 die Strafe zu mindern ist.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...verbundener Handlungen sollte inso-weit umgesetzt werden. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Reform der Notfallversorgung zielt auf eine effizientere, integrierte Versorgung durch zentrale Anlaufstellen und bessere Ressourcenverteilung ab. In diesem Zusammenhang regen wir die flächendeckende Implementierung und Nutzung von einheitlichen und vernetzten Ersthelfer-Alarmierungssystemen an. So kann die Reduktion des reanimationsfreien Intervalls bis zum Eintreffen der Rettung und damit die Lebensrettung einer erheblichen Anzahl von Menschen erreicht werden.
- Bereitgestellt von: ADAC Stiftung am 11.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) in die Insolvenzmasse.69..., ...Systemanbieters gem. § 80 InsO dem Insolvenzverwalter ..., ...Insolvenzmasse gem. § 35 InsO. Der Insolvenzverwalter..., ... wie z. B. dem TKG, der InsO, dem SGB V oder dem SGB...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Zivilrechts zur Erleichterung von Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik
Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Länder (II Ziffer 7) ist inso-weit auch nicht zielführend...
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Zu Regelungsvorhaben: