Stellungnahmen/Gutachten
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125 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BSIG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (125)
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Zu Regelungsvorhaben:
Erarbeitung von Konzepten zur Gewährleistung einer sicheren Versorgung mit Erdgas und Wasserstoff
Die sichere Versorgung mit Erdgas und zukünftig mit Wasserstoff bedarf angepasster gesetzlicher Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. eine Aktualisierung der SOS-Verordnung genauso wie Konzepte zur Sicherstellung und zum Schutz der Gasinfrastruktur. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 19.02.2026
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Adressatenkreis:
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20.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationstechnik (BSI-Gesetz - BSIG). Die vorgeschlagenen ..., ...Informationstechnik (BSI-Gesetz - BSIG) fallen, erfolgt eine Erörterung..., ...Informationstechnik (BSI-Gesetz - BSIG) fallen. Tabelle 3 Anpassungsmöglichkeiten..., ...Informationstechnik (BSI-Gesetz - BSIG) werden Umweltprüfungen..., ...Informationstechnik (BSI-Gesetz - BSIG) beteiligt die zuständige..., ...Informationstechnik (BSI-Gesetz - BSIG) ist ein bedeutsames Schutzgut..., ...Informationstechnik (BSI-Gesetz - BSIG), November 2025 Seite..., ...Informationstechnik (BSI-Gesetz - BSIG) ist ein bedeutsames Schutzgut..., ...Informationstechnik (BSI-Gesetz - BSIG) ist ein bedeutsames Schutzgut...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechte Einbeziehung thermischer Abfallbehandlungsanlagen bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie
Das NIS2-Umsetzungsgesetzes muss mit einer klaren Strategie zur Vermeidung bürokratischer Doppelbelastungen verknüpft werden. Insbesondere soll eine Zuordnung thermischer Abfallbehandlungsanlagen nur für den Sektor Siedlungsabfallentsorgung, der die kritische Dienstleistung darstellt, erfolgen, und nicht zusätzlich eine Zuordnung zum Energiesektor. Es soll vermieden werden, dass die Anforderungen an die IT-Sicherheit nach 2 Sicherheitskatalogen umgesetzt werden müssen (d.h. "Doppelregulierung" durch parallele Anwendung des BSIG und des EnWG). Außerdem soll das NIS2-Umsetzungsgesetz und das Kritis-Dachgesetz fachlich und zeitlich aufeinander abgestimmt werden.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 27.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
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BR-Drs. 369/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
..., § 28 Absatz 5 Satz 4 BSIG betreffend, am Herzen: ..., ...nicht unnötigerweise durch BSIG und EnWG doppelt reguliert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Sicherheit europäischer Windenergie durch eine lückenlose NIS-2-Umsetzung
Ziel ist die Erweiterung der Definition kritischer Erzeugungsanlagen auf Windenergieanlagen, auf die Hersteller per Fernzugriff zugreifen können, sowie die Konkretisierung und Anwendung von Verboten für kritische Komponenten und Dienstleistungen aus nicht vertrauenswürdigen Drittstaaten. Dadurch sollen Sicherheitslücken geschlossen und die Cybersicherheit im Bereich Windenergie gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: ENERCON GmbH am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
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BT-Drs. 21/1501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...es dem BMI gemäß §56 (7) BSIG-E im Einvernehmen mit dem..., ...voraussichtlich beeinträchtigt (§41 BSIG-E). Laut Gesetzentwurf ..., ...31 in Verbindung mit §39 BSIG-E sollten neben kritischen..., ...erteilt wurden. Gemäß §52 BSIG-E kann das BMI die Zertifikaterteilung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf zum nationalen NIS2UmsuCG
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung zur nationalen Umsetzung der europäischen Vorgaben. Dabei sind die Interessen der Molkereien entsprechend zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Milchindustrie-Verband e.V. am 22.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
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BR-Drs. 369/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...werden. 6. § 39 Abs. 3 BSIG-E regelt ausschließlich..., ...bisherige Verfahren des § 9b BSIG hat sich weder im Telekommunikationssektor..., ...Begriffsbestimmung im § 2 Nr. 11 BSIG (erheblicher Sicherheitsvorfall..., ...Übergangsfristen in § 39 BSIG-E für Betreiber kritischer..., ...KRITIS-Prüfung nach § 8a Abs. 3 BSIG befinden oder diesen bereits..., ...KRITIS-Prüfungen nach § 8a Abs. 3 BSIG (inklusive Planung, Beauftragung..., ...neuen Regelungen nach § 39 BSIG-E noch in einer laufenden Prüfung nach § 8a BSIG befinden oder diese Prüfung..., ... nach Inkrafttreten des BSIG-E anerkannt werden. Der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgewogene Ausgestaltung des Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit (Cyberabwehr)
Der VDA unterstützt grundsätzlich das Ziel des Gesetzes, die Cyberabwehr in Deutschland zu stärken und staatliche Fähigkeiten zur Erkennung und Bekämpfung von Cyberangriffen auszubauen. Gleichzeitig fordert er eine ausgewogene Ausgestaltung: Maßnahmen sollen verhältnismäßig, technisch praktikabel und rechtssicher sein, ohne Unternehmen übermäßig zu belasten oder industrielle Prozesse zu gefährden. Besonders wichtig sind der Schutz sensibler Unternehmensdaten, klare Zuständigkeiten, die Vermeidung von Doppelregulierung sowie eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Gesetzesentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationstechnik gemäß § 15 Absatz 6 BSIG-RefE. Auch Unternehmen..., ...Nameserver-Einträgen gemäß § 16a BSIG-RefE sowie zur Umleitung..., ...Datenverkehr gemäß § 17 Absatz 2 BSIG-RefE. Ergänzend werden ..., ...etwa nach § 16 Absatz 6 BSIG-RefE. Aus Sicht der Automobilindustrie..., ...Informationen nach § 15 Absatz 6 BSIG-RefE. Darüber hinaus werden..., ... sich aus § 31 Absatz 2 BSIG-RefE. Danach sollen die..., ...insbesondere in § 11 Absatz 1 BSIG-RefE geregelt. Danach kann..., ...§ 65 Absatz 2 Nummer 3a BSIG-RefE. Aus Sicht der Automobilindustrie...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des NIS 2 Umsetzungsgesetzes
Eine umfangreiche Fortbildungspflicht für die Geschäftsleitung (§ 38 BSIG-RegE) ist unpraktikabel. Damit wird weit über die Ressortaufteilung, wie sie in Vorständen börsennotierter Unternehmen der Regelfall ist, hinausgegangen. Aus unserer Sicht wäre es praktikabler, die Fortbildungspflicht auf das mit der Cybersecurity befasste Vorstandsmitglied zu beschränken, dies zumindest dort, wo es einen mehrköpfigen Vorstand mit Ressortverteilung gibt. Eine solche Klarstellung ließe sich unkompliziert in die Gesetzesbegründung einfügen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 21/1501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... wie sie in § 38 Abs. 3 BSIG-E2 vorgegeben wird. Diese..., ...Einrichtungen (BSI-Gesetz-E – BSIG-E). CYBERSECURITY STÄRKEN...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgewogene Ausgestaltung des Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit (Cyberabwehr)
Der VDA unterstützt grundsätzlich das Ziel des Gesetzes, die Cyberabwehr in Deutschland zu stärken und staatliche Fähigkeiten zur Erkennung und Bekämpfung von Cyberangriffen auszubauen. Gleichzeitig fordert er eine ausgewogene Ausgestaltung: Maßnahmen sollen verhältnismäßig, technisch praktikabel und rechtssicher sein, ohne Unternehmen übermäßig zu belasten oder industrielle Prozesse zu gefährden. Besonders wichtig sind der Schutz sensibler Unternehmensdaten, klare Zuständigkeiten, die Vermeidung von Doppelregulierung sowie eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Gesetzesentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Informationstechnik gemäß § 15 Absatz 6 BSIG-RefE. Auch Unternehmen..., ...Nameserver-Einträgen gemäß § 16a BSIG-RefE sowie zur Umleitung..., ...Datenverkehr gemäß § 17 Absatz 2 BSIG-RefE. Ergänzend werden ..., ...etwa nach § 16 Absatz 6 BSIG-RefE. Aus Sicht der Automobilindustrie..., ...Informationen nach § 15 Absatz 6 BSIG-RefE. Darüber hinaus werden..., ... sich aus § 31 Absatz 2 BSIG-RefE. Danach sollen die..., ...insbesondere in § 11 Absatz 1 BSIG-RefE geregelt. Danach kann..., ...§ 65 Absatz 2 Nummer 3a BSIG-RefE. Aus Sicht der Automobilindustrie...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Handwerksgerechte Umsetzung des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG)
Die Praxistauglichkeit und die mittelstandsgerechte Umsetzbarkeit der vorgesehenen Maßnahmen müssen bei der Umsetzung des NIS2UmsuCG an erster Stelle stehen. Bei den sich aus dem Gesetz ergebenden Anforderungen, insbesondere bzgl. der geforderten Cybersicherheitsrisikomanagementmaßnahmen und drohender Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Pflichten muss Klarheit darüber herrschen, ob ein Betrieb tatsächlich in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt. Daher ist die Frage nach der Betroffenheit der Handwerksbetriebe von zentraler Bedeutung: Eine scharfe und rechtssichere Abgrenzung ist dringend notwendig. Das BMI und das BSI sind daher aufgefordert, mittelstandsfreundliche Auslegungshilfen und FAQ-Listen bereitzustellen sowie nachvollziehbare und ermessensleitende Auskünfte zu geben.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz, NIS2UmsuCG)
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Adressatenkreis:
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04.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...wichtige Einrichtung (s. § 28 BSIG-E) richtet sich nach der..., ...die Anforderungen aus dem BSIG-E erfüllt werden sollen..., ...notwendig! 2. Hersteller i.S. BSIG-E • Unter die in Anlage..., .... 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 3 BSIG-E) • Neben einer Zuordnung..., ... Gem. § 28 Abs. 3 Nr. 1 BSIG-E ist 1. dabei auf „die..., ...Einrichtungen gem. § 28 BSIG-E. Dabei sind sie regelmäßig..., ... gem. § 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG-E verpflichtet, auch die..., ...die Pflichten nach § 30 BSIG-E erfüllen müssen, ebenfalls...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Speicherpraxis von IP-Adressen und Portnummern
Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass die bisherigen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung vollständig aufgehoben und durch ein neues Regelungskonzept ersetzt werden. Der Gesetzgeber muss dafür eine rechtssichere Lösung schaffen, sowohl für die Anbieter von Telekommunikationsdiensten als auch für deren Kundinnen und Kunden. Beginn und Dauer der Speicherpflicht müssen dabei so ausgestaltet sein, dass es nicht zu einer faktisch längeren Speicherung als die drei Monate kommt.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...kritischer Komponenten“ (§ 41 BSIG neu) würde dem BMI die ..., ...bestehende Regelung in § 9b BSIG durch eine Neuregelung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie praxisnah, einheitlich und ohne nationales „Goldplating“ erfolgt. Der Entwurf muss nachgebessert werden: Wir fordern klare Abgrenzungskriterien für betroffene Unternehmen, die Einbeziehung kommunaler Einrichtungen, einheitliche Sicherheitsstandards für die gesamte Bundesverwaltung sowie eine bessere Abstimmung mit der CER-Richtlinie. Beteiligungsrechte der Wirtschaft müssen gewahrt bleiben, unnötige Doppelregulierung und Rechtsunsicherheit vermieden werden. Nur so gelingt eine effektive und wirtschaftlich tragfähige Cybersicherheitsarchitektur.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- BSIG 2009 [alle SG hierzu]
- TKG 2021 [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schwellenwert-Klausel in § 28 Abs. 3 BSIG-E führt zu einer inhaltlichen..., ...Infrastrukturen‘ wird sowohl im BSIG-E als auch in §§ 79, 136..., ...Rechtsverordnung nach § 56 Abs. 4 BSIG-E die Schwellenwerte für..., ...Schwellenwert-Klausel in § 28 Abs. 3 BSIG-E stellt eine wesentliche..., ...Der aktuelle Entwurf des BSIG-E weitet diesen Anwendungsbereich..., ...Risikobewertung nach § 30 Abs. 1 BSIG-RefE einzubeziehen sind..., ...der Maßnahmen nach § 30 BSIG-E keinerlei Umsetzungsfrist..., ...Nachweisfrist nach § 8a BSIG im vierten Quartal 2025..., ...Auditverfahren. Sollte das neue BSIG-E im Zuge der NIS-2-Umsetzung..., ... Übergangsregelungen im BSIG-E verankern. So ließe sich § 39 Abs. 3 BSIG-E um eine Regelung ergänzen..., ...den Bund. Zwar sieht § 48 BSIG vor, dass die Bundesregierung..., ...wichtige Einrichtungen § 62 BSIG-E differenziert nicht ausreichend...
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Zu Regelungsvorhaben: