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132 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"AsylbLG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (132)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BuMF e.V., die Kindernothilfe und terre des hommes kritisieren in einer gemeinsamen Stellungnahme an das Bundesinnenministerium, dass die Kinderrechte im Gesetzesentwurf zur Umsetzung der GEAS-Reform in Deutschland nicht ausreichend berücksichtigt werden. Der Vorrang des Kindeswohls wird in vielen Bereichen nicht gewahrt. Der Entwurf soll die auf europäischer Ebene beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht umsetzen. Im Entwurf ist jedoch keine vollständige Sicherstellung der Kinderrechte, insbesondere des Vorrangs des Kindeswohls, erkennbar. Der Vorrang des Kindeswohls bedeutet, dass Regelungen immer im Interesse des Kindes angewendet und ausgelegt werden müssen.

    • Bereitgestellt von: Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. am 08.07.2025
    • Adressatenkreis:
      • 16.07.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Die Leistungen nach dem AsylbLG liegen auf dem niedrigsten..., ...bestehenden Sanktionen nach dem AsylbLG sind verfassungs- und..., ...AufnahmeRL). Die Kürzungen des AsylbLG sind somit abzuschaffen..., ...Antragsverfahren, wie nach § 6 AsylblG vorgesehen, ist nicht...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 13 4. Zugang und Qualität..., ...Dublin-Fällen gemäß § 1 Abs. 4 AsylbLG. • Keine Verabschiedung..., ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bildet für Asylsuchende..., ...Sanktionssystem des § 1 a AsylbLG, hier insbesondere der..., ...Regelleistungen des § 3 AsylbLG ab 2025 Forderungen:..., ...o Streichung des § 1 a AsylbLG, da ein Sanktionssystem..., ...des Regelsatzes gem. § 3 AsylbLG auf das im SGB II festgelegte..., ...Leistungen nach §§ 4 und ggf. 6 AsylbLG nunmehr 36 Monate gewährt..., ...bei Krankheit nach § 4 AsylbLG vom Grundsatz nur die..., ...von Leistungen nach dem AsylbLG zumindest für traumatisierte..., ...deswegen, weil nach dem AsylbLG der Erhalt von Leistungen..., ... werden: (1) Statt § 4 AsylbLG sollte ein Zugang zu ..., ...Lebensunterhalt nach § 1a AsylbLG gekürzt wurden, muss ..., ...zu Leistungen nach § 6 AsylbLG gewährt werden. (3) Im AsylbLG muss eine Regelung geschaffen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Anwendungsbereich des AsylbLG müssen ausgeschlossen..., ...Kinder im Leistungsbezug AsylbLG Mit der Einführung..., ...Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) für Kinder, deren Eltern..., ...Sofortzuschlag in § 16 AsylbLG weiterhin ausgezahlt..., ...Kindersofortzuschlags für Kinder im AsylbLG (§ 16 AsylbLG muss bestehen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die Eckpunkte des BMFSFJ für den Zugang zum und den notwendigen Ausbau hin zu einem bedarfsgerechten Hilfesystem. Das geplante Gewalthilfegesetz sollte außerhalb der Sozialgesetzgebung verortet werden, um Ausschlüsse von Personengruppen zu vermeiden. Außerdem ist eine einzelfallbezogene Abrechnung von Leistungen auszuschließen. Wichtig ist zugleich, dass mit dem Gewalthilfegesetz die in Deutschland rechtsgültigen Anforderungen der Istanbul-Konvention an die Ausstattung des und den Zugang zum Hilfesystems für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt umgesetzt werden, dies gilt insbesondere für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 26.02.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14025 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anspruchseinschränkung nach § 5b i.V.m. 1a AsylbLG. Dabei wird jedoch nicht..., ... nach § 5b i.V.m. § 1a AsylbLG erfolgt. Darüber hinaus...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die Eckpunkte des BMFSFJ für den Zugang zum und den notwendigen Ausbau hin zu einem bedarfsgerechten Hilfesystem. Das geplante Gewalthilfegesetz sollte außerhalb der Sozialgesetzgebung verortet werden, um Ausschlüsse von Personengruppen zu vermeiden. Außerdem ist eine einzelfallbezogene Abrechnung von Leistungen auszuschließen. Wichtig ist zugleich, dass mit dem Gewalthilfegesetz die in Deutschland rechtsgültigen Anforderungen der Istanbul-Konvention an die Ausstattung des und den Zugang zum Hilfesystems für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt umgesetzt werden, dies gilt insbesondere für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 25.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14025 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
    • Adressatenkreis:
      • 20.11.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anspruchseinschränkung nach § 5b i.V.m. 1a AsylbLG. Dabei wird jedoch nicht..., ... nach § 5b i.V.m. § 1a AsylbLG erfolgt. Darüber hinaus...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      u.a. Es braucht einfache und klare Verfahren, um bei psychischer Belastung oder Krankheit BAföG über die Regelstudienzeit hinaus zu erhalten. Regelung nach Paragraf 15 Absatz 3 BAföG: Der Absatz soll durch eine Nummer 6 ergänzt werden, die eine Fortführung der Förderung nach BAföG sichert, wenn die Förderungshöchstdauer infolge eines Engagements in einem der anerkannten Jugendverbände überschritten wurde. Höhe des BAföG-Satzes nach den Paragrafen 12 und 13: Ziel ist eine Erhöhung der Sätze nach Regelbedarf ohne Unterbringung auf einheitlich 600 Euro. Eine regelmäßige, automatische und bedarfsdeckende Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge ist in die Festlegung der Bedarfe in den Paragrafen 12 und 13 mit aufzunehmen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Bundesjugendring e.V. am 22.07.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG). Diese gesetzliche Lücke...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Meldepflicht in § 87 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AufenthG verletzt den Zweckbindungsgrundsatz in Art. 5 Abs. 1 lit. b) DSGVO sowie die aufgrund der Durchführung von Unionsrecht anwendbaren Grundrechte der Betroffenen aus Art. 8 Abs. 1 und Art. 35 GRCh. Das öffentliche Interesse an einer staatlichen Migrationskontrolle kann den Eingriff in das in Art. 8 Abs. 1 GRCh normierte Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten und den faktischen Ausschluss von der in Art. 35 GRCh garantierten medizinischen Versorgung und Gesundheitsvorsorge nicht rechtfertigen. Die Meldepflicht trägt nicht zur Aufdeckung und Beendigung irregulärer Aufenthalte bei, sondern konterkariert lediglich den Primärzweck der Datenerhebung, namentlich die Gewährleistung einer existenzsichernden Gesundheitsversorgung.

    • Bereitgestellt von: Aktionsbündnis gegen AIDS am 30.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 04.04.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zwar direkt vom Sozialhilfeträger..., ...Schmerzzustände (§§ 4,6 AsylbLG). Sobald sie sich an..., ...Nothelferparagrafen“ in § 6a AsylbLG ist eng, eine Behandlung..., ...Regelungskreise (Aufenthaltsgesetz, AsylbLG und SGB VII) vorgelegt30...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zwar direkt vom Sozialhilfeträger..., ...Schmerzzustände (§§ 4,6 AsylbLG). Sobald sie sich an..., ...Nothelferparagrafen“ in § 6a AsylbLG ist eng, eine Behandlung..., ...Regelungskreise (Aufenthaltsgesetz, AsylbLG und SGB VII) vorgelegt30...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb begrüßt nicht nur ausdrücklich die Einführung eines Gewalthilfegesetzes, mit dem ein Baustein der Verpflichtungen Deutschlands aus der Istanbul-Konvention umgesetzt würde, sondern drängt auch auf eine rasche Verabschiedung. Das am 19. November 2024 veröffentlichte erste Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ des Bundeskriminalamts alarmiert und gibt Anlass zu großer Besorgnis: 2023 gab es beinahe jeden Tag einen Femizid in Deutschland. 938 Mädchen und Frauen wurden Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten. Die Situation im Jahr 2023 hat sich gegenüber den Vorjahren nochmals verschärft. Denn es ist ein Anstieg in nahezu allen erfassten Deliktsbereichen über die letzten fünf Jahre zu verzeichnen. Sofortiges Handeln ist zwingend erforderlich.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
    • Adressatenkreis:
      • 22.11.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...den SGB II, SGB XII oder AsylbLG haben, selbst für die..., ...Kostentragung durch das AsylbLG, SGB XII oder SGB VIII...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Kinderschutzbund setzt sich politisch gegen Kinderarmut ein, sowohl im Bereich der bestehenden monetären Leistungssystems, bei der Infrastruktur für Kinder. Im Bereich der bestehenden monetären Leistungen fordert der Kinderschutzbund insbesondere armutsfeste Leistungshöhen der Bürgergeldregelsätze, eine Neuberechnung des sächlichen Existenzminimums für Kinder, eine große Reform des Bildungs- und Teilhabepaketes sowieso eine Überführung von Kindern aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in die regulären Leistungssysteme. Im Bereich der Infrastruktur fordert der Kinderschutzbund bessere und verbindliche bundesweite Standards, ein erhöhtes Engagement des Bundes zum Ausbau der Infrastruktur vor Ort, sowie bessere Zugänge zu den Leistungen für armutsbetroffene Kinder.

    • Bereitgestellt von: Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. am 13.08.2024
    • Adressatenkreis:
      • 09.08.2024

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Einführung einer Bezahlkarte im AsylbLG. Dem Kinderschutzbund...
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