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18.588 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.588)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung der Pläne der EZB und der Kommission zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 23.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 23.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
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Adressatenkreis:
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18.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BRB hält den 4. Referentenentwurf zur GefahrstoffVO für unzureichend und spricht sich gegen dessen Beschluss in der aktuellen Fassung aus. Insbesondere ist die Veran-lasserpflicht unzureichend ausgestaltet und es fehlt an einer eindeutigen Stichtagsregelung für die Asbestvermutung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 23.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag der ECHA-Borderline Working Group (BWG) zur REACH-Neueinstufung von RC-Gesteinskörnungen
Die BRB spricht sich gegen eine Neueinstufung nach REACH von RC-Gesteinskörnungen aus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 23.09.2024
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Adressatenkreis:
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05.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Entwurfs der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) der Bundesregierung
Die BRB begrüßt die Veröffentlichung des Entwurfs der NKWS und fordert Anpassungen u.a. mit Blick auf das Kapitel 4.8. Bau- und Gebäudebereich. Eine erneute Befassung mit dem zukünftig zur Verfügung stehenden Umfang an Primär- und Sekundärrohstoffen, Präzisierungen im Bereich des Umgangs mit dem Baubestand und insb. der Schadstoffausschleusung sowie Anpassungen mit Blick auf bestimmte Maßnahmen wie eine Deponieabgabe werden gefordert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 23.09.2024
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Adressatenkreis:
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08.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherschutz beim Bauträgervertragsrecht
Ziel ist es, den Verbraucherschutz - insbesondere der Schutz vor Insolvenz - beim Bauträgervertragsrecht für Verbraucher-Erwerber:innen durch Einführung einer Rückabwicklungssicherheit und die Wiedereinführung des Kündigungsrechts aus wichtigem Grund zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am 23.09.2024
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Adressatenkreis:
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12.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung der Abkehr von a.R.d.T. im Wohnungsbau bei Verträgen mit Verbraucher:innen
Ziel ist es, die aktuellen zivilrechtlichen Regelungen im Wohnungsbau zu den anerkannten Regeln der Technik beizubehalten und die Verhinderung einer Gesetzesänderung im Zivilrecht, die die Abkehr von anerkannten Regeln der Technik im Wohnungsbau bei Verträgen mit Verbraucher:innen ermöglicht.
- Bereitgestellt von: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am 23.09.2024
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Adressatenkreis:
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29.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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23.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle Verpackungsgesetz (§ 21)
Interessenvertretung für eine ganzheitliche Lösung im Sinne der Nachhaltigkeit sowie aller Akteure entlang der Wertschöpfungskette. Durch die angedachte Überarbeitung des §21 soll eine Lenkungswirkung etabliert werden, die hin zu ökologischeren Verpackungen wirkt.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 23.09.2024
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Adressatenkreis:
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21.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Moderne Regulierung digitaler Wissensvermittlung
Schaffung moderner Rahmenbedingungen für den Vertrieb digitaler Wissensvermittlungsangebote im E-Commerce.
- Bereitgestellt von: Digistore24 GmbH am 23.09.2024
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Adressatenkreis:
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17.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Netzintegration von Windenergieanlagen
Verzögerungen beim Netzanschluss sind zu einem Hauptgrund geworden, wieso Windenergieanlagen nicht in Betrieb gehen können. Zu den wesentlichen Lösungsmaßnahmen gehören: Die Harmonisierung des Netzanschlussprozesses Die flexible Ausgestaltung des Netzreservierungsmechanismus Die Digitalisierung von Informations- und Datenflüssen Die Automatisierung des Netzanschlussverfahrens
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 23.09.2024
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterungen der Prospektpflicht für Bürgerenergiegesellschaften
Die Prospektpflicht, wie sie durch den Gesetzgeber im Rahmen des Anlegerschutzes definiert ist, stellt trotz ihrer wichtigen Funktion eine erhebliche Hürde dar. Unsere politische Initiative setzt sich dafür ein, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, die einerseits den Anlegerschutz gewährleistet, andererseits aber bürgernahe und lokal verankerte Projektplanung im Bereich der Erneuerbaren entlastet. Wir plädieren für Bereichsausnahmen von der Prospektpflicht, um bürokratische Hürden abzubauen und den Ausbau der Windenergie sowie anderer Erneuerbarer-Energien-Projekte zu fördern. Ziel ist es, die finanziellen und administrativen Belastungen für solche Vorhaben spürbar zu reduzieren und den Weg für eine bürgergetragene Energiewende zu ebnen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 23.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aktuell wird in Folge eines gleich lautenden Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder vom 06. März 2024 zunehmend das Potenzial für den Ausbau der Windenergie auf landwirtschaftlichen Flächen erheblich verringert und durch drohende erhebliche Steuerzahlungen stark eingeschränkt. Um dies zu verhindern und die Energiewende weiterhin entschlossen voranzutreiben, regen wir an, dass das Bewertungsgesetz in den §§ 158, 159 und 160 dahingehend geändert wird, dass auch Flächen, die mit Windenergieanlagen bebaut sind, im Erbfall oder bei Abwicklung des Betriebs weiterhin dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet werden dürfen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 23.09.2024
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Adressatenkreis:
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28.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Novellierung des EnWG und EEG adressiert eine Vielzahl an Themen, die für die Windenergie relevant sind. Der BWE setzt sich im Kontext dieser Novelle für folgende Verbesserungen ein: Beschleunigung von Netzanschlussverfahren Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Überbauung von Netzverknüpfungspunkten Präzisierung der Pflichterfüllung und der unverschuldeten Verstöße bei der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung Anpassung des Vergütungsbeginns von EE-Anlagen an ihre Realisierungsfristen Erleichterung von Stromdirektbelieferungen Anreizen von Speichern und Elektrolyseuren Ausweitung der Energy-Sharing-Regelung auf Windenergieprojekte Ausweitung des Fortschrittsberichts auf militärische Belange Schaffung von Transparenz bei der kommunalen Beteiligung durch Windparks
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 23.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
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Adressatenkreis:
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10.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 23.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 23.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung der Verordnung zum Anspruch auf Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe gegen Respiratorische Synzytial Viren (RSV- Prophylaxeverordnung) und Förderung zur Schließung der Regelungslücke in der GBA-Schutzimpfungsrichtlinie
- Bereitgestellt von: Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie e.V. (BÄMI e.V.) am 23.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Für stabile nachhaltige Staatsfinanzen gegen Aufweichung Schuldenbremse
Die Stellungnahme "Schuldenbremse und Freiheit" des Wirtschaftsbeirates Bayern bezieht sich auf die grundsätzliche Ausrichtung der Finanzpolitik der Bundesregierung (Haushaltsplanung, Steuergesetze).
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsbeirat der Union e. V. am 23.09.2024
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Adressatenkreis:
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23.09.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fluorkunststoffe im Beschränkungsverfahren nach REACH-VO
Fluorkunststoffe sind wichtige Werkstoffe für eine Vielzahl industrieller Produkte und Anwendungen, u.a. für den Ausbau Erneuerbarer Energien-Technologien, die Halbleiterproduktion und die Medizintechnik. Der GKV setzt sich dafür ein, dass Stoffbeschränkungen ausschließlich risikobasiert erfolgen und tritt für eine Herausnahme von Fluorkunststoffen aus dem PFAS-Beschränkungsverfahren nach der europäischen REACH-VO ein.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e. V. (GKV) am 23.09.2024
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Adressatenkreis:
-
19.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Umsetzung der EU-Verordnung 2023/1115 für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
Grundsätzlich sieht sich die europäische Wirtschaft und insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) derzeit einer Vielzahl von neuen regulatorischen Herausforderungen gegenüber. Regulierungen, die europäische Wirtschaftsstandorte im internationalen Wettbewerb potenziell benachteiligen, sollten nur den unbedingt notwendigen Umfang haben und müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Der derzeitige Rechtstext der EUDR hält diesen Anforderungen aus Sicht der norddeutschen Wirtschaft nicht Stand. Dies kann nicht im Sinne des Verordnungsgebers sein und ist zu korrigieren.
- Bereitgestellt von: IHK Nord | Arbeitsgemeinschaft Norddeutscher Industrie- und Handelskammern e.V. am 23.09.2024
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Adressatenkreis:
-
17.09.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Regelungen zur Verbesserung des Marktdesigns für Erdgas- und Wasserstoffspeicher.
Verbesserungen von Regelungen z. B. im EnWG, um im aktuellen nicht geeigneten Marktrahmen im dynamischen Marktumfeld der Energietransformation benötigte Wasserstoff- und Erdgas-Speicherkapazitäten effizient und bedarfsgerecht bereitzustellen. Einführung eines integrierten Contract-for-Differenz-Fördersystems, um einen effizienten Übergang von Erdgas- zur Wasserstoffspeicherung zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Uniper SE am 23.09.2024
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Adressatenkreis:
-
11.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
10.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines Bund-Länder-Förderprogramms für wassernahe Infrastrukturen in Binnenhäfen
Der Bund fördert mit dem SGFFG Schieneninfrastruktur in Häfen. Eine Förderung der wasserseitigen Infrastruktur findet hingegen nicht statt. Daher soll eine Bund-Länder-Förderung analog zur Förderung von Landstromanlagen eingeführt werden. Hierfür schließt der Bund mit den Bundesländern Verwaltungsvereinbarungen zur hälftigen Ko-Finanzierung. Der Bund hat sich im laufenden Koalitionsvertrag zu seiner Mitverantwortung für zentrale Hafeninfrastrukturen bekannt. Aus Sicht der Binnenhäfen besteht hier ein übergeordnetes, nationales Interesse (Daseinsvorsorge, Verkehrsverlagerung, Klimaziele), die Häfen als Teil des umweltfreundlichen Verkehrsträgerverbunds Schiene-Wasserstraße bei der Sanierung von Kai- und Uferanlagen über ein Förderprogramm ähnlich wie beim SGFFG zu unterstützen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Förderfähigkeit für Neubau von Hafenbahnen im Rahmen des SGFFG
Der Bund fördert mit dem SGFFG Ersatzinvestitionen für Hafenbahnen. Durch ein redaktionelles Versehen sind Neubauvorhaben bisher von einer Förderung ausgenommen. Dies soll mit einer Novellierung des SGFFG behoben werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der AwSV damit hafenaffine Güter wieder in Häfen umgeschlagen werden können.
Für eine einheitliche Verwaltungspraxis ist eine bundeseinheitliche Definition von Hafen- und Umschlagflächen notwendig. Bund und Länder sollen zeitnah normenkonkretisierende Verwaltungsvorschriften erlassen. Die Wiedereinführung von „Sammelgenehmigungen“ für verschiedene staubende Güter im Rahmen von BImSchG-Genehmigungsverfahren. Die Durchführung einer detaillierten Prüfung der aktuellen Einstufung von Gütern in den Wassergefährdungsklassen um, Voraussetzungen für Umschlag und Lagerung zu verbessern und Verkehrsverlagerung zu fördern. Diese sollte zwingend im Dialog mit der Hafenwirtschaft erfolgen. Um der schnelllebigen Logistikpraxis gerecht zu werden, sollten bestehenden Genehmigungen für den Güterumschlag auf technisch gleichartige Anlagen kurzfristig ausgeweitet werden können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung WHG, um Häfen von Retentionsflächen auszunehmen
Schaffung von Regelungen für Flächen innerhalb (öffentlicher) Häfen in §§ 78 und 78a WHG, die diese von den Festsetzungen als Überschwemmungsgebiete generell ausnehmen oder von Planungs- und Nutzungsverboten dispensieren. Einführung einer Bagatellgrenze für den Retentionsraumausgleich von 50 m2 bei Baumaß- nahmen in Bereichen innerhalb des Hafengebiets, die bei Hochwasserereignis keine strömungstechnische Relevanz haben.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung BImSchG damit hafenaffine Güter wieder in Häfen umgeschlagen werden können.
Die Bündelung von umweltrechtlichen Genehmigungen im Rahmen des BImSchG-Verfahrens muss der Regelfall werden und darf nicht wie bisher eine Kann-Bestimmung sein. Die bundesweite (Wieder-)Einführung von „Sammelgenehmigungen“ für verschiedene staubende Güter im Rahmen von BImSchG-Genehmigungsverfahren
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen am 23.09.2024
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Adressatenkreis:
-
02.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: