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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22.969)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Corporate Sustainabability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. Der TÜV-Verband setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 30.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
      • 10.02.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Recht auf Reparatur (COM(2023) 155 final) sollen Reparaturen erleichtert und Produkte länger im Kreislauf gehalten werden. Hersteller müssen künftig rechtzeitig und kostengünstig Reparaturen durchführen und die Verbraucherschaft über ihr Recht auf Reparatur informieren. Bei der Umsetzung in nationales Recht setzen wir uns für die Einbindung unabhängiger Prüfdienstleister ein. Sie können mit entsprechenden Zertifizierungen ("Ready to repair") und bei der Qualitätssicherung von unabhängigen Reparaturwerkstätten eine wichtige Rolle spielen.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 30.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 10.02.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist eine Überarbeitung der Anforderungen der MDR im Sinne der Patientensicherheit, eines funktionieren Binnenmarktes und dem System der unabhängigen Drittprüfung / Benannten Stellen. Ziel ist dabei insbesonder, dass es keine weitere Verlängerung der Übergangsfristen und keine Abschaffung von Rezertifizierungen gibt. Es soll eine weitere Harmonisierung der Benennungsverfahren und behördlichen Anforderungen geben. Die regulatorische Überlastung soll beendet und ein stabiler Rechtsrahmen geschaffen werden. Es bedarf einer Schaffung von rechtssicheren Ausnahmeregelungen für innovative Produkte/Anwendungen sowie Nischenprodukte/-anwendungen.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 30.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Marktüberwachungsverordnung (EU) Nr. 2019/1020/2012 wird evaluiert und soll überarbeitet werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine EU-weit effiziente sowie in Intensität und Umfang gleichen Marktüberwachung durch die Behörden in den EU-Mitgliedsstaaten, um ein hohes Konformitätsniveau von Produkten sowie Level Playing Field im EU-Binnenmarkt zu erreichen. Dies in Ergänzung zu präventiven Produktprüfungen vor Inverkehrbringen im Sinne eines hohen Verbraucherschutz.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 30.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 16.02.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das KRITIS-Dachgesetz dient der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) in nationales Recht. Ziel ist es, die physische und organisatorische Resilienz Kritischer Infrastrukturen gegenüber Störungen, Ausfällen und sicherheitsrelevanten Ereignissen zu stärken. Das Gesetz definiert erstmals sektorenübergreifend Mindestanforderungen an Risikoanalysen, Schutzmaßnahmen, Resilienzpläne und Meldepflichten für Betreiber Kritischer Infrastrukturen. Zudem stärkt es die behördliche Aufsicht und die Zusammenarbeit zwischen Staat und Betreibern. Der TÜV-Verband setzt sich für ein hohes Resilienzniveau sowie eine praxistaugliche, verhältnismäßige und prüfbare Umsetzung der Anforderungen ein.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 30.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2510 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bewertung und Begleitung des EU-Kommissionsvorschlags COM(2025) 836 („Digital Omnibus on AI“ zur KI-VO) sowie des Trilogs aus Sicht unabhängiger Konformitätsbewertungsstellen. Ziel der Interessenvertretung ist es, Rechtssicherheit, praktikable Benennungs- und Notifizierungsverfahren sowie einen zügigen Aufbau nationaler Prüf- und Marktaufsichtsstrukturen sicherzustellen. Vereinfachungen dürfen nicht zu einer Absenkung des Schutzniveaus für Verbraucher, Sicherheit und Grundrechte führen. Insbesondere setzt sich der TÜV-Verband für klare Regelungen zu Benennungsverfahren, GPAI-Prüfungen, Reallaboren und Dokumentationsanforderungen ein

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 30.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bewertung und Begleitung des EU-Kommissionsvorschlags COM(2025) 836 („Digital Omnibus on AI“ zur KI-VO) sowie des Trilogs aus Sicht unabhängiger Konformitätsbewertungsstellen. Ziel der Interessenvertretung ist es, Rechtssicherheit, praktikable Benennungs- und Notifizierungsverfahren sowie einen zügigen Aufbau nationaler Prüf- und Marktaufsichtsstrukturen sicherzustellen. Vereinfachungen dürfen nicht zu einer Absenkung des Schutzniveaus für Verbraucher, Sicherheit und Grundrechte führen. Insbesondere setzt sich der TÜV-Verband für klare Regelungen zu Benennungsverfahren, GPAI-Prüfungen, Reallaboren und Dokumentationsanforderungen ein

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 30.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Hinblick auf das künftige EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (FP10) sowie den European Competitiveness Fund (ECF) setzt sich GFI Europe dafür ein, dass innovative Lebensmittel und alternative Proteine in den Bereichen Biotechnologie und Bioökonomie angemessen berücksichtigt werden; insbesondere für eine kohärente Verankerung von alternativen Proteinen im Rahmen von FP10 und die klar abgegrenzte Zuordnung von Mitteln für die Grundlagenforschung in diesem Bereich.

    • Bereitgestellt von: The Good Food Institute Europe ASBL am 29.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 05.03.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]

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