Stellungnahmen/Gutachten
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16.475 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (16.475)
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung des Hochlaufs und stärkere Nutzung alternativer Kraftstoffe
Änderung des RefE des BMUV und ggfs. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben, die Hochlauf und Nutzung alternativer Kraftstoffe regeln. Aus Sicht des ADAC sollten konventionelle Biokraftstoffe (ohne Palmöl) genutzt sowie fortschrittliche Biokraftstoffe (Beimischung und Reinkraftstoff) gefördert und ausgebaut werden. Wichtig ist in diesem Zshg., Zertifizierungssysteme gegen Betrug resistent zu machen und die Belastbarkeit des Nachhaltigkeitsnachweises zu stärken. Aus Gründen der Technologieoffenheit unterstützt der ADAC die Verwendung von strombasierten Kraftstoffen im Straßenverkehr. Alternative Kraftstoffe sollten nach ihrer Klimawirkung besteuert werden (CO2-Komponente stärken/ermäßigter Satz bzw. Freistellung von der Energiesteuer und CO2-Bepreisung).
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
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BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung des Hochlaufs und stärkere Nutzung alternativer Kraftstoffe
Änderung des RefE des BMUV und ggfs. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben, die Hochlauf und Nutzung alternativer Kraftstoffe regeln. Aus Sicht des ADAC sollten konventionelle Biokraftstoffe (ohne Palmöl) genutzt sowie fortschrittliche Biokraftstoffe (Beimischung und Reinkraftstoff) gefördert und ausgebaut werden. Wichtig ist in diesem Zshg., Zertifizierungssysteme gegen Betrug resistent zu machen und die Belastbarkeit des Nachhaltigkeitsnachweises zu stärken. Aus Gründen der Technologieoffenheit unterstützt der ADAC die Verwendung von strombasierten Kraftstoffen im Straßenverkehr. Alternative Kraftstoffe sollten nach ihrer Klimawirkung besteuert werden (CO2-Komponente stärken/ermäßigter Satz bzw. Freistellung von der Energiesteuer und CO2-Bepreisung).
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
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BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung des Hochlaufs und stärkere Nutzung alternativer Kraftstoffe
Änderung des RefE des BMUV und ggfs. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben, die Hochlauf und Nutzung alternativer Kraftstoffe regeln. Aus Sicht des ADAC sollten konventionelle Biokraftstoffe (ohne Palmöl) genutzt sowie fortschrittliche Biokraftstoffe (Beimischung und Reinkraftstoff) gefördert und ausgebaut werden. Wichtig ist in diesem Zshg., Zertifizierungssysteme gegen Betrug resistent zu machen und die Belastbarkeit des Nachhaltigkeitsnachweises zu stärken. Aus Gründen der Technologieoffenheit unterstützt der ADAC die Verwendung von strombasierten Kraftstoffen im Straßenverkehr. Alternative Kraftstoffe sollten nach ihrer Klimawirkung besteuert werden (CO2-Komponente stärken/ermäßigter Satz bzw. Freistellung von der Energiesteuer und CO2-Bepreisung).
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
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BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fahr- und Fluggastrechte mit Mobilitätspaket stärken und ausbauen COM (2023) 753
Im Rahmen der Vorhaben Fahr- und Fluggastrechte 2023/0437(COD), COM(2023) 753 final, VO (EG) Nr. 261/2004, (EG) Nr. 1107/20 setzt sich der ADAC für eine einheitliche Regelung für alle Verkehrsunternehmen zur verpflichtenden Angabe umfassender Kontaktdaten ein. Bei vorhergegangener Flugbuchung über Vermittler soll ein Wahlrecht des Verbrauchers bestehen, an wen er sich für eine Rückerstattung des Flugpreises (Vermittler oder Fluggesellschaft) wendet. Zudem ist aus Sicht des ADAC eine Anpassung des Vorschlags zur Überarbeitung der Fluggastrechte aus dem Jahr 2013 an die aktuellen Entwicklungen, wie zum Beispiel die Rechtsprechung des EuGH der vergangenen Jahre, notwendig.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 27/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 261/2004, (EG) Nr. 1107/2006, (EU) Nr. 1177/2010, (EU) Nr. 181/2011 und (EU) 2021/782 in Bezug auf die Durchsetzung der Fahr- und Fluggastrechte in der Union
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BR-Drs. 27/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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28.05.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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21.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen in der Fahrausbildung unter Beachtung der Kostensteigerung für den Fahrerlaubniserwerb
Es sollen die Kosten für den Fahrerlaubniserwerb mit geeigneten Maßnahmen gesenkt werden ohne dabei die Verkehrssicherheit zu gefährden. Dazu zählt die Schaffung der Möglichkeit den Theorieunterricht auch in einem (synchronen) virtuellen Umfeld durchführen zu können. Es muss darüber hinaus für ein ausreichendes und flächendeckendes Angebot an Fahrschulen gesorgt werden. Die Ergebnisse der nicht bestandenen Prüfungen sind zu evaluieren, um diese und für den Fahrschulunterricht nutzen zu können.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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06.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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04.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Harmonisierung der verschiedenen Verordnungen zur SpSchV
Pragmatische Harmonisierung der Verordnungen, die die Sport- und Freizeitschifffahrt betreffen: Einbeziehung des Seebereichs in die Sportschifffahrtsverordnung, Inbetriebnahme Wasserfahrzeug nur mit CE-Kennzeichen, Zuständigkeit im Befähigungswesen bei beliehenen Verbänden belassen, digitale Theorieprüfung, Ablehnung einer Unterscheidung von E-Motorbooten bei der Fahrerlaubnis, Ersatz Bootszeugnisse durch Fahrtauglichkeitsbescheinigungen, Geltungsbereich § 31 SpSchV konkretisieren, Charterbescheinigung entbürokratisieren, Ausrüstung an Bord der Charterboote pragmatisch halten.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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29.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (6):
- SportbootVermV-Bin2000AbwV 2 [alle SG hierzu]
- SeeSpbootV [alle SG hierzu]
- SpFV [alle SG hierzu]
- SportSeeSchV [alle SG hierzu]
- WasMotRV [alle SG hierzu]
- WasSkiV 1990 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG)
Unser Ziel ist primär die Rechte der Promovierenden in der Reform des WissZeitVG zu stärken. Konkret fordern wir Folgendes ein: - 6 Jahre regelmäßige Anstellungsdauer statt systematische Kettenverträge - Muss-Regelungen für Mindestbefristungen, Ausnahmen nur bei Konsens mit der Promovierendenvertretung - Prozentual entsprechende Verlängerung der Befristungsdauer bei Teilzeitstellen - Klare Definition des Qualifikationsbegriffs und Schutz vor qualifikationsunabhängiger Mehrbelastung durch Garantie von 75% der bezahlten Arbeitszeit für eigene Forschung
- Bereitgestellt von: Bundesverband Promovierende am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes bedarf zusätzlicher regulatorischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell. Zudem braucht es für die Weiterentwicklung des Kernnetzes Regelungen für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben.
- Bereitgestellt von: GASCADE Gastransport GmbH am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung EU Strategie für Sustainable Finance + EU Taxonomie Verordnung und delegierte Rechtsakte
Überarbeitung und Verbesserung der technischen Kriterien der EU Taxonomie-Verordnung (Technical Screening Criteria), um die Anwendbarkeit für Unternehmen zu verbessern und auch für die Transformation wesentliche ökonomische Tätigkeiten einzuschließen („enabling Activities“). Etablierung von Prinzipien für Transitionspläne sowie Transformationsfinanzierungen (Transition Finance).
- Bereitgestellt von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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24.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Begleitung der Crisis Management and Deposit Insurance Review
Bedenken bestehen darin, dass die Reform letztlich die Bedingungen für den Zugang zu den Mitteln des Abwicklungs- und Einlagensicherungssystems senkt und damit die Anreize für ein angemessenes Risikomanagement verringern könnte. Die Reform sollte auch die Fortschritte widerspiegeln, die bisher bei der Abwicklungsplanung und -vorsorge der EU-Banken erzielt wurden, beispielsweise bei der Berücksichtigung des Aufbaus verlustabsorbierender Schulden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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24.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Review des EU macroprudential framework
Dies ist eine Gelegenheit, den makroprudenziellen Rahmen der EU weiter zu harmonisieren und mehr Transparenz, einschließlich Kapitalpuffern, zu schaffen und damit ungleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU zu beseitigen. Außerdem bietet sich damit die Gelegenheit, den Rahmen besser abzustimmen und sicherzustellen, dass Kapitalpuffer in Krisenzeiten tatsächlich nutzbar und verfügbar sind. Und schließlich bietet sich die Gelegenheit, die Toolbox für andere Sektoren als Banken zu verfeinern, wie zum Beispiel NBFI.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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21.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Review des EU Verbriefungs-Rahmenwerks
Die Verbriefung trägt zur Entwicklung der europäischen Kapitalmärkte bei und ist Teil des umfassenderen Projekts der Kapitalmarktunion (CMU). Die regulatorische Behandlung von Verbriefungen in der EU ist im Vergleich zu der Leistung dieser Anlageklasse im Laufe der Jahre und im Vergleich zu anderen Rechtsräumen nachteilig. Damit die Verbriefungen in der EU wachsen können und die europäische grüne und digitale Transformation unterstützt wird, sind Änderungen bei der regulatorischen Behandlung bei Banken und Versicherern erforderlich.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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24.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Implementierung von Basel III (CRR III/CRD VI) und Review anderer potenzieller Regulierung
Mit CRR III und CRD VI (final) geht die Durchführungsphase nun auf die Produkte der Stufe 2, z. B. technische Regulierungsstandards/technische Durchführungsstandards (RTS/ITS) und Leitlinien der EBA. Viele dieser Standards werden wichtige Details darüber enthalten, wie der Rahmen auf EU-Banken angewendet werden sollte. Es ist wichtig, dass bei diesem Prozess die von den EU-Co-Gesetzgebern in CRR III und CRD VI vorgesehene Gesamtkapitalbilanz beibehalten wird. Dies ist auch eine Gelegenheit, Teile des Rahmens zu überarbeiten, die unbeabsichtigte Folgen haben könnten oder mit anderen Rechtsordnungen falsch abgestimmt sind und somit einen Wettbewerbsnachteil für EU-Banken darstellen könnten, wie etwa die neuen Regeln für das Marktrisiko (Fundamental Review of the Trading Book - FRTB).
- Bereitgestellt von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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24.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Empfehlungen zum EU-Verordnungsvorschlag zur Einführung des digitalen Euro
Die Verordnung für den digitalen Euro muss einen Rechtsrahmen schaffen, der die Rollen der EZB und der privaten Zahlungsverkehrswirtschaft klar definiert und ermöglicht, dass sich der digitale Euro effizient in den bestehenden Zahlungsverkehr einfügt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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24.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Empfehlungen zum EU-Verordnungsvorschlag über den Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten
Die Verordnung muss einen Rechtsrahmen schaffen, der gesetzliche Klarheit und Sicherheit für Unternehmen und Verbraucher schafft, um den Zugang zu Kundendaten für die definierten Finanzdienstleistungen kontrollieren zu können. Die Rollen und Verpflichtungen der einzelnen Akteure in dieser Datenökonomie müssen klar definiert werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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24.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Review der EU Benchmarks Regulation
Der Vorschlag der EU-KOM zur Überarbeitung der EU-Benchmarks-Verordnung (BMR) soll ihren Anwendungsbereich erheblich verringern. Nur Benchmarks mit Referenzwerten über 50 Mrd. EUR würden automatisch erfasst. Rat und EP haben ihre Positionen finalisiert. Die Schwelle beruht auf der Berechnung der ESMA für börsengehandelte Derivate, die ausschließlich an einem europäischen Handelsplatz gehandelt wurden. Die Daten berücksichtigen OTC-Derivate, die an anderen Handelsplätzen gehandelt werden, nicht. Dies kann dazu führen, dass mehr Nicht-EU-Benchmarks in den BMR einfließen, als die EU-KOM beabsichtigt hatte. Keiner der FX-Spot- oder Nicht-EU-Benchmarks, die betroffen wären, beabsichtigt, in der EU zugelassen zu werden. Das würde bedeuten, dass ihre Verwendung in der EU untersagt wäre.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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24.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Empfehlungen zur Retail Investment Strategy
Die RIS soll Kleinanlegern die Möglichkeit geben, sich an den EU-Kapitalmärkten zu beteiligen. Einige ihrer Vorschläge stehen jedoch im Widerspruch zu den Zielen und würden zu Komplexität und Preisinterventionen auf den Kapitalmärkten beitragen. Rat und EP fordern u.a. die Aufhebung des ursprünglich vorgeschlagenen Provisionsverbots, die Verwendung des "Value for Money"-Benchmarks als Aufsichtsinstrument und die Beseitigung der dritten Stufe des "Best Interest"-Tests. Sie könnten noch weiter gehen, um zu gewährleisten, dass der ganzheitliche Wert eines Produkts erfasst wird und die neuen Anforderungen nicht einer Preisregulierung gleichkommen. Das ist insbesondere im Hinblick auf den „Best-Interest-Test“ und "Value for Money" wichtig.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
-
24.06.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vollendung der Kapitalmarktunion
Die Mobilisierung privaten Kapitals ist unerlässlich für den Erfolg der wirtschaftlichen Transformation Europas. Die EU und die ihre Mitgliedstaaten sollten sich auf Instrumente einigen, durch die die das Rahmenwerk für eine gemeinsame Kapitalmarktunion geschaffen wird. Wichtig ist dafür eine Flexibilisierung des EU-Rechtsrahmens, eine stärkere Harmonisierung und eine Konsolidierung der EU-Marktinfrastruktur.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
-
24.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung
VideoID ist die bevorzugte Methode der Kunden für Remote-Client-Onboarding im deutschen Markt. Die Verbreitung von VideoID-Kunden-Onboarding hat den Zugang zu Finanzprodukten erleichtert, ohne dass dies zu einem Anstieg des Betrugs im Vergleich zu anderen Identifizierungsmethoden geführt hat. Mit dem Verordnungsentwurf GwVideoIDV-E sollen Anforderungen umgesetzt werden, die für Deutschland einzigartig und in der übrigen EU beispiellos sind. Nach Prüfung des Verordnungsentwurfs befürchten wir, dass seine Einführung EU-Gesetzgebung vorgreifen und unbeabsichtigt zu einem de facto Verbot von VideoID führen würde. Bis zur allgemeinen Implementierung von eIDAS auf europäischer Ebene sollte in Deutschland das VideoIdent-Verfahren in der jetzigen Form weitergeführt werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung und Änderung der SpielV - Erforderlichkeit einer nachfragegerechten Regulierung
Die vom BMWK in Auftrag gegebene Studie zur Vorbereitung der Evaluierung der SpielV wurde im Juni 2023 veröffentlicht. Darin wird von den Autoren für verschiedene Bestimmungen des gewerblichen Spielrechts deren Unwirksamkeit für den Konsumentenschutz wissenschaftlich festgestellt. Analysen zum Kanalisierungsgrad des gewerblichen Automatenspiels und aktuelle Wirtschaftsdaten zeigen deutlichen Handlungsbedarf. Das Angebot des staatlich konzessionierten, terrestrischen Automatenspiels muss nachfragegerecht ausgestaltet werden, um den im GlüStV 2021 verankerten Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes erfüllen zu können. Ergänzend ist eine Stärkung der Strafverfolgungs- und Vollzugsmöglichkeiten zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspielmarktes erforderlich.
- Bereitgestellt von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
-
19.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung und Änderung der SpielV - Erforderlichkeit einer nachfragegerechten Regulierung
Die vom BMWK in Auftrag gegebene Studie zur Vorbereitung der Evaluierung der SpielV wurde im Juni 2023 veröffentlicht. Darin wird von den Autoren für verschiedene Bestimmungen des gewerblichen Spielrechts deren Unwirksamkeit für den Konsumentenschutz wissenschaftlich festgestellt. Analysen zum Kanalisierungsgrad des gewerblichen Automatenspiels und aktuelle Wirtschaftsdaten zeigen deutlichen Handlungsbedarf. Das Angebot des staatlich konzessionierten, terrestrischen Automatenspiels muss nachfragegerecht ausgestaltet werden, um den im GlüStV 2021 verankerten Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes erfüllen zu können. Ergänzend ist eine Stärkung der Strafverfolgungs- und Vollzugsmöglichkeiten zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspielmarktes erforderlich.
- Bereitgestellt von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
-
19.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung und Änderung der SpielV - Erforderlichkeit einer nachfragegerechten Regulierung
Die vom BMWK in Auftrag gegebene Studie zur Vorbereitung der Evaluierung der SpielV wurde im Juni 2023 veröffentlicht. Darin wird von den Autoren für verschiedene Bestimmungen des gewerblichen Spielrechts deren Unwirksamkeit für den Konsumentenschutz wissenschaftlich festgestellt. Analysen zum Kanalisierungsgrad des gewerblichen Automatenspiels und aktuelle Wirtschaftsdaten zeigen deutlichen Handlungsbedarf. Das Angebot des staatlich konzessionierten, terrestrischen Automatenspiels muss nachfragegerecht ausgestaltet werden, um den im GlüStV 2021 verankerten Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes erfüllen zu können. Ergänzend ist eine Stärkung der Strafverfolgungs- und Vollzugsmöglichkeiten zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspielmarktes erforderlich.
- Bereitgestellt von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschreibung tragfähiger Konzepte, wie Klima- und Biodiversitätsschutz durch die funktionelle Herstellung von Mooren und die Renaturierung von Auen verbessert werden kann und in Strategien des Klimafolgenschutzes integriert werden können.
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
-
27.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf CSRD Umsetzungsgesetz, Einbeziehung weiterer Prüfer und Daten
Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des CSRD Umsetzungsgesetzes u.a. mit dem Ziel, dass auch Umweltgutachter:innen und lizenzierte Nachhaltigkeitsprüfer:innen bei der Validierung von Berichten in die Prüfung einbezogen werden und validierte Daten, die aus der Anwendung von Industriestandards sowie DIN/ISO-Normen resultieren anerkannt werden. Wir werben dafür, dass die Bundesregierung die Ausweitung der EU-Berichtspflichten durch aktive Kommunikation und einen Multistakeholderdialog begleitet, der Unternehmen selbst Gehör verschafft.
- Bereitgestellt von: Bundesdeutscher Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management (BAUM) e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Empfehlung einer Überarbeitung der Ersten Verordnung zur Änderung der Gewerbeabfallverordnung
Kontrollen sollten möglichst nah an und integriert in der unternehmerischen Praxis stattfinden und keine neue Bürokratie aufbauen. Probat scheint aus der Praxis unserer Unternehmen der Einsatz akkreditierter Umweltgutachter*innen und anderer zertifizierter Prüforganisationen, die als Dienstleister in die Validierung unternehmerischer Nachhaltigkeitsmanagementprozesse eingebunden sind. Die Beteiligung Dritter ist sinnvoll, um die Prüfung unabhängig von Eigentümerstrukturen (z.B. auch öffentlicher Hand an Abfallentsorgungsunternehmen) zu organisieren. Wir empfehlen daher eine Überarbeitung, die eine realistische und umsetzbare Umsetzung sicherstellt, insbesondere in Bezug auf die Kontrollen und die Kennzeichnung der Abfallbehälter.
- Bereitgestellt von: Bundesdeutscher Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management (BAUM) e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Stärkung der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
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BT-Drs. 20/13950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: