Stellungnahmen/Gutachten
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22.274 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.274)
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Zu Regelungsvorhaben:
Bereits seit 1982 ist der Einsatz von Zeitarbeitern im Bauhauptgewerbe verboten. 2021 wurde sie in der Fleischverarbeitung immer weiter eingeschränkt. Verbote in der Paket- und Postzustellung sowie Pflege werden diskutiert. Da rund 90 Prozent der Arbeitsverhältnisse in der Zeitarbeit den Tarifwerken unterliegen, ist eine Schlechterstellung unbegründet. Im Gegenteil: Zeitarbeit kann Belastungsspitzen abfedern und den Fachkräftemangel entschärfen. Auch eine entsprechende Einschränkung von Werkverträgen darf nicht erfolgen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichen der Zuwanderung von Arbeitskräften in die Zeitarbeit
Gerade für KMU ist nur über die Beteiligung professioneller Personaldienstleister der Zugang zu zugewanderten Arbeitskräften praktisch handhabbar. Zugleich haben beide Seiten - Arbeitnehmer und Unternehmen - die Möglichkeit, die beidseitig passende Konstellation zu finden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Arbeitszeitrecht flexibler, d.h. praxisgerecht und zeitgemäß ausgestalten
Das deutsche Arbeitszeitrecht muss flexibler, d. h. praxisgerecht und zeitgemäß ausgestaltet werden. Alle Möglichkeiten der Flexibilisierung, die die europäischen Vorgaben zulassen, müssen genutzt werden, z. B. eine Wochenhöchstarbeitszeit anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Das Arbeitszeitrecht muss alle europarechtlich zulässigen Möglichkeiten der Flexibilisierung nutzen, insbesondere muss der Wechsel von der täglichen hin zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit erfolgen. Auch eine eventuelle Regulierung der Arbeitszeiterfassung muss die europarechtlichen Freiräume nutzen und z. B. solche Beschäftigte ausnehmen, die ihre Arbeitszeiten selbst gestalten können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Arbeitskampfrecht sollte reguliert werden
Es braucht ein Arbeitskampfrecht, um gerade im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge und Infrastruktur Planbarkeit für unbeteiligte Dritte zu gewährleisten. Der Arbeitskampf ist verfassungsrechtlich geschützt, aber dies kann nicht ohne Grenzen gelten. Zunehmend haben Arbeitskämpfe gravierende Auswirkungen auf unbeteiligte Dritte, wie z.B. bei der Bestreikung des Schienen- oder Luftverkehrs. Regelungen, z. B. hinsichtlich Ankündigungsfristen, Abkühlphasen oder auch innerbetriebliche Schlichtungen reduzieren diese Auswirkungen deutlich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Das Gesetz diente ursprünglich als Übergangslösung für eine europäische Regulierung und führt in seiner jetzigen Form nur zu einer Überflutung nicht-betroffener Unternehmen durch Fragebögen oder Compliance-Erklärungen geführt. Als Folge ziehen sich Unternehmen aus internationalen Märkten zurück, während kleinere Unternehmen eine Marktverdrängung erfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschluss weiterer Handelsabkommen sicherstellen und Führungsrolle in der EU übernehmen
Der Außenhandel benötigt umfassenden Freihandel und einfache Marktzugänge. Die Diversifizierung von Lieferketten ist ohne neue Abkommen schwierig. Künftige Abkommen sollen ausschließlich als EU-Only-Abkommen verhandelt werden. Weitere Abkommen, z. B. mit der ASEAN-Zone, sind notwendig und sollten auf Kernbestandteile reduziert werden. Nachhaltigkeitsstandards sollten separat in Zusatzabkommen geregelt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sanktionen für Nachhaltigkeitsvereinbarungen erschweren Verhandlungen über neue Abkommen und treffen oft unbeteiligte Wirtschaftsbeteiligte. Ein kooperativer Ansatz zur Durchsetzung von Arbeits- und Umweltstandards ist ebenso wirksam wie Sanktionen, aber weniger konfrontativ.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Entwicklungszusammenarbeit (EZ) muss enger mit der Außenwirtschaftsförderung verzahnt werden.
Angesichts globaler Krisen und geopolitischer Machtverschiebungen braucht Deutschland eine strategische Positionierung und ein abgestimmtes staatliches Vorgehen. Die Verbindung wirtschaftlicher Interessen mit entwicklungspolitischer Unterstützung fördert nicht nur Wachstum und Stabilität in Partnerländern, sondern sichert auch deutsche Wirtschaftsinteressen. Eine strategisch ausgerichtete Entwicklungspolitik stärkt stabile Märkte und Partnerschaften, während die Außenwirtschaftsförderung sowohl deutschen Unternehmen als auch der nachhaltigen Entwicklung in Schwellen- und Entwicklungsländern zugutekommt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Deutsche Unternehmen, insbesondere KMU, müssen auch in Krisenzeiten verlässliche Partner in der Entwicklungszusammenarbeit bleiben. Sie sollten stärker in die Gestaltung und Umsetzung entwicklungspolitischer Maßnahmen eingebunden werden. Bestehende Kooperationsinstrumente müssen erhalten und weiterentwickelt werden. Zudem würde mehr Wettbewerb durch verstärkte Ausschreibungen die Kosteneffizienz und Innovationskraft in der Entwicklungspolitik steigern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Legislativvorschlag zur Änderung des UZK liegt seit 2023 vor, während die Umsetzung der letzten Novelle von 2016 voraussichtlich noch bis Ende der 2020er-Jahre andauert. Eine erneute Reform wäre daher verfrüht. Zudem fehlen bislang Vorschläge zur Entlastung der Wirtschaft, zur Vereinfachung von Zolltarifen und -sätzen. Diese Aspekte sollten in der nächsten Legislaturperiode vorrangig behandelt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Exportkreditgarantien sind essenziell für mittelständische Exporteure, insbesondere in Schwellen- und Risikomärkten. Eine Kopplung an klimapolitische Ziele schafft ein zusätzliches Handelshemmnis. Die vom BMWK eingeführten Leitlinien sind daher überflüssig und sollten gestrichen werden
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Als exportorientierte Nation ist Deutschland auf eine effektive, transparente und reibungslose Ausfuhrkontrolle angewiesen. Angesichts zunehmender geopolitischer Spannungen dürfen Exportkontrollen und Sanktionen nicht zum Wettbewerbsnachteil werden. Behörden wie Zoll und BAFA müssen besser kooperieren und transparenter agieren. Die Handhabung des Umschlüsselungsverzeichnisses sowie der Codierungsaufwand müssen vereinfacht, Genehmigungsverfahren beschleunigt und zusätzliche Allgemeine Genehmigungen (AGGs) geprüft werden. Sanktionen sollten mit Augenmaß verhängt werden, wobei deutsche Handelsinteressen gegenüber der EU und den USA konsequent zu vertreten sind. Eine Übernahme amerikanischer „secondary sanctions“ im Konflikt mit China ist möglichst zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kritik am Entwurf der Richtlinie über Umweltaussagen (2023/0085(COD), Green Claims Richtlinie)
Die Gefahr überbordender Bürokratie durch die geplante Richtlinie über Umweltaussagen muss verhindert werden. Vor der Einführung eines Vorabprüfungsverfahrens für Umweltaussagen wird ausdrücklich gewarnt. Der bereits Ende Januar begonnene Trilog muss ausgesetzt werden, bis ein vernünftiges und rechtssicheres vereinfachtes Verfahren vorliegt, das den bürokratischen Aufwand deutlich reduziert und die Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleistet.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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14.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kritik am Entwurf der Richtlinie über Umweltaussagen (2023/0085(COD), Green Claims Richtlinie)
Die Gefahr überbordender Bürokratie durch die geplante Richtlinie über Umweltaussagen muss verhindert werden. Vor der Einführung eines Vorabprüfungsverfahrens für Umweltaussagen wird ausdrücklich gewarnt. Der bereits Ende Januar begonnene Trilog muss ausgesetzt werden, bis ein vernünftiges und rechtssicheres vereinfachtes Verfahren vorliegt, das den bürokratischen Aufwand deutlich reduziert und die Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleistet.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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14.02.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kritik am Entwurf der Richtlinie über Umweltaussagen (2023/0085(COD), Green Claims Richtlinie)
Die Gefahr überbordender Bürokratie durch die geplante Richtlinie über Umweltaussagen muss verhindert werden. Vor der Einführung eines Vorabprüfungsverfahrens für Umweltaussagen wird ausdrücklich gewarnt. Der bereits Ende Januar begonnene Trilog muss ausgesetzt werden, bis ein vernünftiges und rechtssicheres vereinfachtes Verfahren vorliegt, das den bürokratischen Aufwand deutlich reduziert und die Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleistet.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
-
14.02.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kritik am Entwurf der Richtlinie über Umweltaussagen (2023/0085(COD), Green Claims Richtlinie)
Die Gefahr überbordender Bürokratie durch die geplante Richtlinie über Umweltaussagen muss verhindert werden. Vor der Einführung eines Vorabprüfungsverfahrens für Umweltaussagen wird ausdrücklich gewarnt. Der bereits Ende Januar begonnene Trilog muss ausgesetzt werden, bis ein vernünftiges und rechtssicheres vereinfachtes Verfahren vorliegt, das den bürokratischen Aufwand deutlich reduziert und die Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleistet.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
-
14.02.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Memorandum der US-Handelspolitik
Bestrebungen zum Abbau und Vermeidung von nichttarifären und regulatorischen Handelshemmnissen in den Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
-
27.02.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der EU Abfallrahmenrichtlinie
Einführung eines Korrekturfaktors, der sicherstellen soll, dass die verbindlichen Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle relativ zur produzierten Menge berechnet werden und nicht in absoluten Zahlen festgelegt werden. EU Abfallrahmenrichtlinie (EU) 2025/1892
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
-
11.02.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EWKFondsG - Verlängerung der Übergangsfrist
Umsetzung des EWKFondsG: Verlängerung der Übergangsfrist im Hinblick auf die zahlreichen noch offenen Einordnungsentscheidungen für einen gesetzeskonformen Vollzug.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
-
26.02.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Agrarorganisationen- und Lieferketten-Verordnung (AgrarOLkV)
Änderung der AgrarOLkV dahingehend, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bei der Durchsetzung der Verbote unlauterer Handelspraktiken (UTP) in der Lebensmittellieferkette zu stärken.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 28.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 52/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 52/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
10.01.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anforderungen im Nachweisverfahren GAiN2.1
BVE Stellungnahme zu dem gem. § 8a Abs. 5 BSIG geplanten Update die verbindlichen Anforderungen im Nachweisverfahren (GAiN) Vorschläge zur Weiterentwicklung.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
-
13.03.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
EinwegkunststofffondsG (EWKFondsG), Verbändeposition: Verzicht auf Prüfung der Mengenmeldung
In dem vorliegenden Verbändeschreiben wird ein Verzicht auf die geprüfte Mengenmeldung gefordert, so lange es keine entsprechenden Prüfleitlinien gibt.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 28.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Pharma-Paket / Pharma-Package (EU General Pharmaceutical Legislative Revision)
Auf europäischer Ebene finden Verhandlungen zum sog. EU-Pharma-Paket statt, das verschiedene Maßnahmen enthält, die eine Verbesserung der Versorgung von EU-Bürgerinnen und -Bürgern mit Arzneimitteln zum Ziel hat. Mit Blick auf die deutsche Positionierung im EU-Rat adressiert der vfa folgende Anliegen: - Stabilen und starken Unterlagenschutz (RDP) gewährleisten - Starken Patentschutz erhalten – keine Kürzungen des Zeitraums der Marktexklusivität für Orphan Drugs sowie keine Ausweitung der Bolar-Regelungen - Neue Anreizmodelle für Antibiotika-Forschung schaffen - Hoheit des Herstellers über Produktinformation beibehalten - Elektronische Patienteninformation (ePI) zügig und umfassend einführen - Patientennutzen auch bei Umweltverträglichkeitsprüfungen an erster Stelle setzen
- Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
-
28.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Pharma-Paket / Pharma-Package (EU General Pharmaceutical Legislative Revision)
Auf europäischer Ebene finden Verhandlungen zum sog. EU-Pharma-Paket statt, das verschiedene Maßnahmen enthält, die eine Verbesserung der Versorgung von EU-Bürgerinnen und -Bürgern mit Arzneimitteln zum Ziel hat. Mit Blick auf die deutsche Positionierung im EU-Rat adressiert der vfa folgende Anliegen: - Stabilen und starken Unterlagenschutz (RDP) gewährleisten - Starken Patentschutz erhalten – keine Kürzungen des Zeitraums der Marktexklusivität für Orphan Drugs sowie keine Ausweitung der Bolar-Regelungen - Neue Anreizmodelle für Antibiotika-Forschung schaffen - Hoheit des Herstellers über Produktinformation beibehalten - Elektronische Patienteninformation (ePI) zügig und umfassend einführen - Patientennutzen auch bei Umweltverträglichkeitsprüfungen an erster Stelle setzen
- Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
-
18.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Pharma-Paket / Pharma-Package (EU General Pharmaceutical Legislative Revision)
Auf europäischer Ebene finden Verhandlungen zum sog. EU-Pharma-Paket statt, das verschiedene Maßnahmen enthält, die eine Verbesserung der Versorgung von EU-Bürgerinnen und -Bürgern mit Arzneimitteln zum Ziel hat. Mit Blick auf die deutsche Positionierung im EU-Rat adressiert der vfa folgende Anliegen: - Stabilen und starken Unterlagenschutz (RDP) gewährleisten - Starken Patentschutz erhalten – keine Kürzungen des Zeitraums der Marktexklusivität für Orphan Drugs sowie keine Ausweitung der Bolar-Regelungen - Neue Anreizmodelle für Antibiotika-Forschung schaffen - Hoheit des Herstellers über Produktinformation beibehalten - Elektronische Patienteninformation (ePI) zügig und umfassend einführen - Patientennutzen auch bei Umweltverträglichkeitsprüfungen an erster Stelle setzen
- Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 28.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
20.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
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-
Zu Regelungsvorhaben: