Stellungnahmen/Gutachten
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22.272 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.272)
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Zu Regelungsvorhaben:
Das BMJV und die weiteren zuständigen Stellen sollen dazu bewogen werden, sich für eine weitere Harmonisierung des internationalen Patentrechts entsprechend des im Patentrechtsausschuss der Europäischen Patentorganisation vorliegenden Entwurfs einzusetzen und den gewählten Ansatz der Erarbeitung einer gemeinsamen europäischen Position in strittigen Fragen der Harmonisierung des materiellen Patentrechts weiterzuverfolgen sowie die Anregungen, die der DAV in seiner Stellungnahme macht, aufgreifen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.03.2026
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Adressatenkreis:
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17.02.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Absehen von der abschließenden Aufzählung der Klagegegenstände in § 1 UmwRG und stattdessen Implementierung einer Generalklausel für für Entscheidungen nach Art. 9 Abs. 4 AK (unter Bezugnahme auf die SN 32/2024 und 45/2025).
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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Adressatenkreis:
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25.02.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV bewertet den vorliegenden Entwurf zu Änderungen in der Bundesnotarordnung insgesamt positiv. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts werden sachgerecht umgesetzt und die Attraktivität des Berufes wird für junge Bewerberinnen und Bewerber gesteigert. Insbesondere die Neuregelungen zur Altersgrenze und zur notariellen Fachprüfung werden vom DAV begrüßt. In seiner Stellungnahme regt der DAV einzelne weiteren Flexibilisierungen bzw. Klarstellungen zur örtlichen Wartezeit (§5b Abs. 1 Nr. 2 BNotO), zur Fortbildungspflicht (§5b Abs. 1 Nr. 4 BNotO) und zur Übergangsregelung (§121 Abs. 2 S. 4 BNotO) an.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV sieht die vorgesehene Ausweitung erstinstanzlicher Zuständigkeiten der Oberverwaltungsgerichte kritisch. Aus Sicht des DAV ist es beim Amtsermittlungsgrundsatz vorzugswürdig, auf die vorgesehene Einfügung § 86 Abs. 1 S. 3 VwGO-E, nach dem der Grundsatz ein Gericht nicht zu Nachforschungen verpflichtet, die weder durch entsprechendes Vorbringen noch andere konkrete Anhaltspunkte veranlasst sind, zu verzichten. Der DAV meint, dass sich bei der Vollstreckung in Form eines Zwangsgelds nach § 172 VwGO eine Anlehnung an die Systematik der ZPO anbietet. Auch in der VwGO könnte zwischen vertretbaren und unvertretbaren Handlungen unterschieden werden. Im Falle vertretbarer Handlungen ist eine gerichtliche Ersetzungsbefugnis als Vollstreckungsmittel denkbar (unter Bezugnahme auf SN 16/2024).
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (7. VwGOÄndG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neue Verwaltungsanweisung zum Betriebsstättenbegriff
Neue Verwaltungsanweisung zum Betriebsstättenbegriff
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines BMF-Schreibens zu den Grundsätzen der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff und die -begründung im innerstaatlichen und internationalen Steuerrecht
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Adressatenkreis:
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11.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt das Verordnungsziel. Er regt einige Änderungen an, so etwa die Verwendung personenzentrierter Sprache, die Klarstellung, dass auch Kommunikationsbarrieren infolge anderer Einschränkungen erfasst sind, und die Ausgestaltung der Hinzuziehung einer Vertrauensperson als Ergänzung statt Alternative zu anderen Kommunikationsmitteln. Der DAV schlägt zudem vor, dass die Schwelle für die Zurückweisung einer gewählten Kommunikationshilfe erhöht wird und eine Zurückweisung in Textform zu begründen ist. Das Wahlrecht bei der Auswahl der Kommunikationshilfen soll auch nachträglich ausgeübt werden können. In den Fällen einer gerichtlichen Anordnung sollte das Ermessen einzig am Ziel des vollen und gleichberechtigten kommunikativen Zugang orientiert sein.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für hör- oder sprachbehinderte Personen in Gerichtsverfahren (Gerichtskommunikationshilfenverordnung)
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Adressatenkreis:
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20.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung biogener Flüssiggase im Emissionshandel
Die Anerkennung biogener Flüssiggase im nationalen Emissionshandel ist unabhängig von den Vorgaben des nationalen Emissionshandels im gegenwärtigen Rechtssystem aufgrund der Infrastruktur des Flüssiggasbranche nicht möglich. Herkunftsnachweise berechtigen nicht zum Emissionsabzug. Der DVFG tritt daher für strukturelle Änderungen an der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein - bis hin zu einer eigenen Biobrennstoff-Nachhaltigkeitsverordnung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verband Flüssiggas e. V. am 20.03.2026
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Adressatenkreis:
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13.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das GModG führt viele Neuerungen im Gebäudesektor ein. Wir verfolgen einen grundsätzlichen Pfad weg von der Betrachtung individueller Gebäudequoten hin zu einem auf den Inverkehrbringer der Brennstoffe bozogenen Ansatz. Zudem werden für den Einsatz erneuerbarer Flüssiggase Übergangsbestimmungen benötigt, um bestehende Inventare im Massenbilanzierungssystem nicht zu gefährden. Wir setzen uns für einen Wegfall von Länderöffnungsklauseln ein. In unseren offiziellen Stellungnahmen wisen wir auf weitere technische Aspekte hin.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verband Flüssiggas e. V. am 20.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung
Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
- Bereitgestellt von: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. am 20.03.2026
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Adressatenkreis:
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17.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- BauZAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- FeinOAusbV [alle SG hierzu]
- FloristAusbV [alle SG hierzu]
- FotoAusbV 2009 [alle SG hierzu]
- SiSchmAusbV [alle SG hierzu]
- IndKfmAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- BüroMKfAusbV [alle SG hierzu]
- SchfAusbV 2012 [alle SG hierzu]
- PrüVOFortkfmBf [alle SG hierzu]
- GFABPrV [alle SG hierzu]
- LmhFortbPrüfV [alle SG hierzu]
- StrBetrManBAProFV [alle SG hierzu]
- FlugElekAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- FlugMechAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- VersFachwPrV 2008 [alle SG hierzu]
- BäderMeistPrV [alle SG hierzu]
- VerfGlasAusbV [alle SG hierzu]
- LwAusbV 1995 [alle SG hierzu]
- ModellBTechAusbV [alle SG hierzu]
- IndMetMeistV 1997 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratiearme Umsetzung der REDIII in den Biomassestrom- und Biokraftstoff-NachhaltigkeitsVO
1:1-Umsetzung der europsrechtlichen Vorgaben der REDIII, keine weitergehenden Kontrollrechte für die Deutsche Akkredierungsstelle
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 20.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Novelle der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) zur Umsetzung der RED III im Bereich Bioenergie
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Adressatenkreis:
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13.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: