Stellungnahmen/Gutachten
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1.398 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BGB"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.398)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts
Begrüßung des Gesetzesvorhaben insbesondere der Einschränkung der ewigen Widerspruchsmöglichkeit.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 28.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... II. Anmerkungen § 356 BGB Eingeschränkte Widerrufsmöglichkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieentlastungspaket, Nachweisgesetz
Die BMW Group begrüßt, dass im Rahmen des Bürokratieentlastungspakets auch das Nachweisgesetz überprüft wurde und vertritt die Position, dass die Europäische Richtlinie die Textform zum Nachweis von Arbeitsbedingungen zulassen soll. Dementsprechend sollte die Möglichkeit zur Textform ebenso im Nachweisgesetz verankert werden
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...; §7, Abs. 7 ArbZG; §623 BGB Beschreibung: Im Arbeitsrecht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Statusfeststellungsverfahrens und Stärkung der Rechtssicherheit für Selbständige
Ziel der Einflussnahme ist die Reform des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV sowie angrenzender sozialversicherungs- und strafrechtlicher Regelungen zur Abgrenzung selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung. Dies umfasst insbesondere die gesetzliche Klarstellung der Abgrenzungskriterien in § 7 SGB IV, die Wiedereinführung eines Vertrauensschutzes bei rückwirkender Feststellung von Versicherungspflicht (§ 7b SGB IV), Anpassungen der strafrechtlichen Regelung in § 266a StGB, die Einführung eines beschleunigten Statusklärungsverfahrens, institutionelle Verfahrensverbesserungen bei der Deutschen Rentenversicherung sowie die Aktualisierung untergesetzlicher Verwaltungsvorgaben zur Statusfeststellung.
- Bereitgestellt von: Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. am 23.07.2026
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Adressatenkreis:
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23.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelungsansatz: Ausrichtung an § 611a BGB Zielführender wäre es..., ...Sicht, § 7 SGB IV an § 611a BGB auszurichten und als ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung des SGB II („Neue Grundsicherung“) dahingehend, dass Sanktionen gegenüber Leistungsberechtigten nicht zu einer Gefährdung des Existenzminimums von Kindern in Bedarfsgemeinschaften führen können. Insbesondere soll ausgeschlossen werden, dass Leistungsminderungen oder ein vollständiger Leistungsentzug bei Eltern oder Sorgeberechtigten das Existenzminimum von minderjährigen Kindern beeinträchtigen. Zudem soll gesetzlich klargestellt werden, dass Minderjährige nicht selbst Adressat*innen von Sanktionen sein können und dass Sanktionen nicht strukturell Kinderschutzverfahren oder familiengerichtliche Maßnahmen auslösen.
- Bereitgestellt von: AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe am 05.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...familiengerichtliche Eingriffe nach § 1666 BGB setzen konkrete, kindbezogene..., ...Verweis auf § 1666 Abs. 3 S. 1 BGB). Auch wenn diese Darstellung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der VDMA unterstützt das Ziel, EU-weit harmonisierte Regeln für den Einsatz von KI in der EU zu schaffen und eine nationale Zersplitterung des EU-Binnenmarktes zu vermeiden. Ein harmonisierter Rechtsrahmen in der EU ist eine Voraussetzung, um im globalen Wettbewerb mit dem globalen Wettbewerb in der KI Schritt zu halten. Grundlegende Regeln für den Einsatz von KI sind notwendig, um die Bedrohung der Grundrechte zu minimieren und Akzeptanz für diese Technologie zu schaffen. Insbesondere für kleinere Unternehmen und für Anwendungen mit geringerem Skalierungspotenzial besteht die Gefahr, dass der AI-Act zu Verunsicherung führt und die Verbreitung von KI behindert.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Formulierung I. In § 305 BGB wird folgender neuer Absatz..., ... II. § 310 Abs. 1 Satz 2 BGB wird wie folgt neu gefasst...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Produkthaftungs-RL in nationales Recht
Bis Ende 2026 muss die neue europäische Produkthaftungsrichtlinie (RL 2024/2853) in nationales Recht umgesetzt werden. Hierzu wird voraussichtlich das deutsche ProdHaftG, ggf. auch die ZPO, geändert. Ziel sollte es sein, eine für Hersteller nachvollziehbare Umsetzung zu schaffen und v.a. eine "überschießende Umsetzung" zu verhindern.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Formulierung I. In § 305 BGB wird folgender neuer Absatz..., ... II. § 310 Abs. 1 Satz 2 BGB wird wie folgt neu gefasst...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkere Regulierung des Ticketzweitmarkts
Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, den Ticketzweitmarkt für Sport- und Kulturveranstaltungen stärker zu regulieren, um Verbraucher vor überhöhten Preisen, Intransparenz und betrügerischen Verkaufspraktiken zu schützen und Veranstalter besser in die Lage zu versetzen, sich gegen unlauteres Verhalten von Ticketspekulanten zur Wehr zu setzen. Gemeinsam mit anderen Sport- und Kulturveranstaltern setzt sich die DFL dafür ein, dass dieses Vorhaben zügig in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren umgesetzt wird.
- Bereitgestellt von: Bundesliga e.V. am 29.12.2025
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der letzten Änderung des BGB, des EBGB und des UWG zur..., ...Informationspflichten § 312l BGB-E i.V.m. Art. 246d EGBGB..., ...Online-Ticketmarktplätzen vor. Gemäß § 312l BGB unterliegt der Betreiber...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung der Lebendorganspende im TPG - Einführung einer Cross-Over-Lebendspende
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat sich, ausgehend von ihren grundlegenden Stellungnahmen aus den Jahren 2003 und 2005, immer wieder für Verbesserungen im Bereich der Lebendorganspende eingesetzt. Zuletzt hatte der Deutsche Ärztetag die politischen Entscheidungsträger aufgefordert, die Vorschriften zur Lebendorganspende im TPG zu reformieren, den Spenderkreis bei der Lebendorganspende auszuweiten und eine Richtlinienkompetenz der BÄK für den Gesamtbereich der Lebendorganspende festzuschreiben. Ziel ist und bleibt es, in Deutschland die Organspende insgesamt als Gemeinschaftsaufgabe weiter zu stärken. Unverändert setzt sich die BÄK daher auf Grundlage der Entschließung des 121. Deutschen Ärztetags 2018 weiterhin dafür ein, § 2 Absatz 2 TPTPG im Sinne einer Widerspruchslösung zu formulieren.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.02.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Pflichtverletzung, über § 823 Absatz 2 BGB i. V. m. § 19 Absatz 3 ..., ...Persönlichkeitsrechtsverletzung nach § 823 Absatz 1 BGB zum Schadensersatz verpflichten..., ...40. 10 Siehe dazu § 630e BGB. Zu Artikel 1 Nummer 22...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abwehr einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch abgeschlossene Verträge
Abwehr einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch abgeschlossene Verträge (mit Blick auf den bereits mehr als ausreichenden Schutzrahmen für Verbraucher).
- Bereitgestellt von: DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. am 15.07.2025
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Adressatenkreis:
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28.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bestätigungslösung in einer Umsetzung im BGB aus guten Gründen nicht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klimasozialpolitik - Sozialgerechte Ausgestaltung Wärmewende und Bekämpfung Energiearmut
Sozialgerechte Ausgestaltung der Wärmewende und Bekämpfung von Energiearmut durch realistische Berechnung Stromanteils im Regelbedarf und des Warmwassermehrbedarfs, Rechtsanspruch auf darlehensweise Übernahme von Strom- und Heizenergieschulden, regelmäßige Anpassung Kosten der Unterkunft und Heizung, Verbot armutsbedingte Energiesperren, Ausbau niedrigschwelliger Beratungsangebote, Stärkung Wohngeld mit Stromkostenkomponente, Aufteilung Sanierungskosten durch Einführung Drittelmodell, sozial gerechte Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit sozialer Staffelung Fördermittel BEG, Senkung Stromsteuer von privaten Haushalten, vollständigen Übernahme des CO2-Preises durch Vermietende.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 03.06.2026
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...CO2KostAufG, §§ 555b ff BGB) Gemäß § 5 iVm der Anlage..., ...Neufassung von § 555b Nr. 1a BGB, wonach entgegen der bisherigen...
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Zu Regelungsvorhaben: