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333 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"LobbyRG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (333)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das BMWK hat im Sep 23 das Grünpapier Wasserstoffspeicher konsultiert und eine H2-Speicherstrategie für Ende 24 angekündigt. Aus Sicht des BDEW braucht ein resilientes Energiesystem auch in Zukunft Speicher, um die Energieerzeugung mit dem -verbrauch sowohl bei kurzfristigen Schwankungen als auch saisonal in Einklang zu bringen, die Netzstabilität zu gewährleisten und zur Versorgungssicherheit beizutragen. Untergrund-H2-Speicher sind die physikalische, im Inland, potentiell im großen Umfang verfügbare Flexibilitätsquelle. Lange Vorlaufzeiten sowie mangelnde Planungs- und Investitionssicherheit führen jedoch zu einer Investitionslücke. Um den Aufbau von H2-Speichern zu ermöglichen, müssen die erforderlichen Rahmenbedingungen schnell geschaffen werden. BDEW bringt Diskussionsbeiträge ein.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert die Schaffung eines kohärenten Förderrahmens und eines belastbaren Rechts- und Regulierungsrahmens für den Hochlauf einer wettbewerbsfähigen Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Dazu gehören insbesondere die signifikante Reduktion der Wasserstoffproduktionskosten durch regulatorische Entlastungen und Strompreisreformen, die rechtliche und finanzielle Absicherung der Infrastruktur außerhalb des Wasserstoff-Kernnetzes sowie die Einführung von Nachfragemechanismen, wie z. B. CfDs und staatliche Ausfallgarantien für First-Mover. Ziel ist es, die Investitionsbedingungen für Erzeugung, Transport, Speicherung und Nutzung von Wasserstoff zu verbessern, den Markthochlauf abzusichern und Deutschland als Industriestandort zu stärken.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 12.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 16.04.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW begrüßt die Einführung einer Wasserstoffstatistik in Deutschland. Allerdings muss für die meldenden Unternehmen der Energiewirtschaft der Erfüllungsaufwand und die zusätz- liche Belastung im Rahmen bleiben. Der Aufbau unnötiger Bürokratie an dieser Stelle bedingt einen zusätzlichen Kosten- und Zeitaufwand für die Energieversorgungsunternehmen und könnte den gewünschten schnellen Wasserstoffhochlauf in Deutschland beeinträchtigen. BDEW spricht sich dafür aus, dass die Datenerhebungen – wie viele andere Erhebungen im Bereich der Energiestatistik auch – zukünftig als zentrale Erhebung durch das Statistische Bundesamt und/oder die Statistischen Landesämter durchgeführt wird und somit verlässliche und öffentlich zugängliche Daten zum Thema Wasserstoff verfügbar sein werden.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 572/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung zur energiestatistischen Erhebung von Wasserstoff (Energiestatistik-Verordnung Wasserstoff - EnStatWassV)
    • Adressatenkreis:
      • 12.06.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Zuge des GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) wurde die Umsatzschwelle für Orphan Drugs abgesenkt. Takeda setzt sich für eine Revision dieser Maßnahme ein, da diese die bis dahin gute Versorgung von Patientinnen und Patienten im Bereich seltene Erkrankungen gefährdet. Darüber hinaus setzt sich Takeda für eine Berechnung der Umsatzschwelle auf Nettobasis ein.

    • Bereitgestellt von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG am 26.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/4086 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3448, 20/3713, 20/4001 Nr. 1.4 - Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung - (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) - b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/2375 - Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser zur Abfederung unvorhersehbarer inflationsbedingter Kostensteigerungen - c) zu dem Antrag der Fraktion der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer A...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 20.02.2024 ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW setzt sich für die Einführung eines sektorspezifischen Once-Only-Prinzips (OOP) in der Energiewirtschaft ein. Ziel ist es, die Mehrfachmeldung identischer Daten durch Energieunternehmen an verschiedene Behörden zu vermeiden und ein koordiniertes, digitales Datenökosystem zu schaffen. Der BDEW fordert eine rechtliche Grundlage für eine vernetzte und interoperable Dateninfrastruktur, die eine einmalige Erhebung und mehrfachen verwaltungsinternen Zugriff ermöglicht. Dies soll zur Reduktion von Bürokratiekosten beitragen und die Effizienz sowohl in Unternehmen als auch in der Verwaltung steigern.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 08.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aus Sicht des BDEW sind vor allem die im Rechtsakt enthaltenen strengen Strombezugskriterien zu eng gefasst. Sie bremsen den Wasserstoffhochlauf aus, da sie den Preis stark in die Höhe treiben, somit die Produktionsvolumen begrenzen und dies, ohne einen Mehrwert durch die Minderung von CO2-Emissionen bzw. Durch den EE-Ausbau zu erzeugen. Ebenso sind die aktuellen Kriterien international nur schwer anschlussfähig. Eine flexiblere Handhabung der Strombezugskriterien würde die Wasserstoffproduktion wirtschaftlicher gestalten, die Netzstabilität verbessern, den Einsatz von Überschussstrom ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas sichern.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 14.04.2025
    • Adressatenkreis:
      • 02.04.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das GEODE-Finanzierungspapier 4.0 schlägt die Einrichtung eines staatlich oder halbstaatlich unterstützten Eigenkapitalfinanzierungsfonds vor, um kommunale und regionale Energieversorger bei der Umsetzung der Wärmewende zu stärken. Ziel ist es, einen breit anwendbaren, pluralistischen Finanzierungsansatz zu entwickeln, der etwa 80 Prozent der relevanten Vorhaben abdeckt und sowohl die Interessen von Investoren als auch die Anforderungen der Versorgungsunternehmen berücksichtigt. Das Papier betont die Notwendigkeit gesetzlicher Rahmenbedingungen, um attraktive Rendite-Risiko-Profile zu schaffen und verweist auf positive Entwicklungen in Bundesländern wie Baden-Württemberg. Es baut auf den Erkenntnissen des Finanzierungspapiers 3.0 auf.

    • Bereitgestellt von: GEODE Deutschland e.V am 21.02.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gesetzlichen Verhaltenskodex des LobbyRG. Die GEODE ist der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Laut § 7c Abs. 1 Satz 1 EnWG ist es seit dem 1. Januar 2024 Netzbetreibern und vertikal integrierten Energieversorgern mit Netzbetrieb untersagt, Eigentümer von E-Ladepunkten zu sein, sie zu entwickeln, zu verwalten oder zu betreiben. Für De-minimis-Unternehmen ist die Regelung für bestehende Ladepunkte bis zum 1. Januar 2025 umzusetzen. Der BDEW hat ein Papier mit Fakten und Argumenten erarbeitet, in dem sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert als auch entsprechende Handlungsoptionen für De-minimis-Unternehmen erläutert werden. Es werden außerdem die Ergebnisse einer BDEW-Umfrage unter den De-minimis-Mitgliedsunternehmen vorgestellt. Abschließend werden Handlungsmöglichkeiten abgeleitet, wie eine De-minimis-Regelung politisch weiter verfolgt werden kann.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 04.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 04.07.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das GEODE-Finanzierungspapier 4.0 schlägt die Einrichtung eines staatlich oder halbstaatlich unterstützten Eigenkapitalfinanzierungsfonds vor, um kommunale und regionale Energieversorger bei der Umsetzung der Wärmewende zu stärken. Ziel ist es, einen breit anwendbaren, pluralistischen Finanzierungsansatz zu entwickeln, der etwa 80 Prozent der relevanten Vorhaben abdeckt und sowohl die Interessen von Investoren als auch die Anforderungen der Versorgungsunternehmen berücksichtigt. Das Papier betont die Notwendigkeit gesetzlicher Rahmenbedingungen, um attraktive Rendite-Risiko-Profile zu schaffen und verweist auf positive Entwicklungen in Bundesländern wie Baden-Württemberg. Es baut auf den Erkenntnissen des Finanzierungspapiers 3.0 auf.

    • Bereitgestellt von: GEODE Deutschland e.V am 11.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gesetzlichen Verhaltenskodex des LobbyRG. Die GEODE ist der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand: 20. April 2026...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand: 20. April 2026...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die vorgesehenen Sparmaßnahmen bei innovativen Arzneimitteln sind überproportional hoch im Vgl. zu ihrem Kostenanteil, insb. problematisch aufgrund ihres systemverändernden Charakters sind: - Einführung eines dynamischen Herstellerabschlags - Verschärfung der Preis-Mengen-Regelungen in AMNOG-Preisverhandlungen - Verordnungssteuerung über Rabattverträge für Patentarzneimittel Sie stehen im Widerspruch zum AMNOG-Konzept wertbasierter Preise und höhlen dieses vollends aus. Die Dynamisierung des Herstellerabschlags bedeutet den Beginn einer Medikation nach Kassenlage, sie droht Deutschland vom künftigen medizinischen Fortschritt abzuschneiden und verschlechtert Deutschlands Position im globalen Wettbewerb um die Wachstumsbranche Pharma. Deshalb müssen die Maßnahmen gestrichen werden.

    • Bereitgestellt von: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA am 08.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand: 20. April 2026...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand: 20. April 2026...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aus Sicht des BDEW sind vor allem die im Rechtsakt enthaltenen strengen Strombezugskriterien zu eng gefasst. Sie bremsen den Wasserstoffhochlauf aus, da sie den Preis stark in die Höhe treiben, somit die Produktionsvolumen begrenzen und dies, ohne einen Mehrwert durch die Minderung von CO2-Emissionen bzw. Durch den EE-Ausbau zu erzeugen. Ebenso sind die aktuellen Kriterien international nur schwer anschlussfähig. Eine flexiblere Handhabung der Strombezugskriterien würde die Wasserstoffproduktion wirtschaftlicher gestalten, die Netzstabilität verbessern, den Einsatz von Überschussstrom ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas sichern.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 16.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 21.05.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltensko dex...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW setzt sich für die Schaffung eines regulatorischen Rahmens zur Ausweisung von Biomethannetzgebieten ein. Der BDEW fordert die Berücksichtigung von Biomethannetzgebieten in der Gas- und Wasserstoffnetzplanung, um die langfristige Einspeisung von Biomethan sowie Planungs- und Investitionssicherheit für Bestands- und Neuanlagen zu gewährleisten. Der BDEW setzt sich für eine Biomethanstrategie ein, die die nachhaltigen Potenziale von Biomethan berücksichtigt und eine wirtschaftliche Transformation der Gasnetze ermöglicht. Der BDEW lehnt pauschale langfristige Anschluss- und Trennungsvorgaben für Biomethananlagen ab und fordert eine flexible, netzorientierte Ausgestaltung der Regelungen.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 26.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltensko dex...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung einen erheblichen Schritt zur Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben gehen will. Entscheidend ist, dass die neuen Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Praxis auch tatsächlich umgesetzt werden. Außerdem beschränkt sich die angestrebte Vereinheitlichung von Verfahrensregelungen weitgehend auf Verkehrsinfrastruktur und sollte auch in den energiewirtschaftlichen Fachgesetzen verankert werden. Die Regelungen zum Geheimnisschutz bei Kritischen Infrastrukturen sind von hoher Bedeutung und grundsätzlich zu begrüßen - allerdings besteht dringender Handlungsbedarf, entsprechende Schutzregelungen auch für Vorhaben der Energiewirtschaft vorzusehen.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 08.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 05.06.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltensko dex...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      BDEW Positionen zur Europawahl: Unternehmen brauchen Planungssicherheit für ihre Investitionen! Nach vielen wegweisenden Entscheidungen im „Fit for 55“-Paket muss daher in der nächsten Legislaturperiode die Umsetzung des Beschlossenen im Fokus stehen. Gleichzeitig muss an einzelnen Stellen gezielt nachgebessert werden und zwar: Energiebinnenmarkt aufrechterhalten und stärken; beim Klimaschutz Kurs halten und Beschlossenes umsetzen; Erneuerbare Energien ausbauen und Wasserstoffhochlauf vorantreiben; Strom- und Gasinfrastruktur fit für die Zukunft machen; Resilienz der Energiewende mithilfe aktiver Industriepolpolitik absichern; Attraktives Umfeld für Energiewende-Investitionen schaffen; Bürokratie abbauen; Rahmen für Digitalisierung und KI gestalten

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 10.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 20.02.2024...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Es ist zu begrüßen, dass das BMG eine Bekanntmachung zu den Mustervertragsklauseln veröffentlichen möchte. Es gibt schon Muster, allerdings werden sie von den Beteiligten Parteien nicht genutzt, was zu einer Verzögerung der Prozesse führt. Vor diesem Hintergrund setzt sich AstraZeneca dafür ein, verpflichtende Mustervertragsklauseln per Gesetz festzulegen. 2. Die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführten Leitplanken sowie der Kombirabatt bergen die Gefahr, dass innovative Therapien nicht mehr bei den Patienten ankommen. AstraZeneca setzt sich dafür ein, dass im Rahmen des MFG diese innovationshinderlichen Maßnahmen im Sinne einer guten Versorgung für die Patienten angepasst werden und Innovationen im Erstattungssystem Anerkennung finden.

    • Bereitgestellt von: AstraZeneca GmbH am 11.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 20.02.2024...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien in Deutschland setzt sich Takeda u. a. für Standardvertragsklauseln inklusive einheitlichem Kostenkatalog, ein harmonisiertes System der Ethikkommissionen in Deutschland sowie eine effiziente und im Sinne des EU-Genehmigungsverfahrens zu klinischen Prüfungen umfassende Einbettung der strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen ein. Damit in Einzelfällen die Einführung von innovativen Arzneimitteln nicht an den Rückwirkungen der internationalen Preisreferenzierung scheitert bzw. verzögert geschieht, soll im Zuge des MFG eine Nicht-Listungsoption eingeführt werden. Takeda unterstützt die Umsetzung dieser Maßnahme. Die geplante Streichung des preisbildenden Kriteriums „europäische Preise“ lehnt Takeda ab.

    • Bereitgestellt von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG am 16.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 20.02.2024...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 20.02.2024...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert die Einführung einer gesetzlichen Nachfolgeregelung für den Anschluss von Biogasaufbereitungsanlagen an das Gasversorgungsnetz. Ziel ist die Sicherstellung eines wirtschaftlich effizienten Netzanschlusses auch nach dem Außerkrafttreten der bisherigen Regelungen der GasNZV zum 31. Dezember 2025. Der BDEW setzt sich dafür ein, dass die Kostenstruktur eindeutig geregelt und ein Schwellenwert zur Abgrenzung wirtschaftlicher Effizienz gesetzlich verankert wird. Zudem wird eine gesetzliche Grundlage für die Fortführung der bisherigen Umlagepraxis von Biogas-Kosten sowie für die Clusterung kleiner Biogasanlagen gefordert. Die Einräumung eines Netzanschlussvorrangs für Biomethananlagen auf Grundlage europäischer Vorgaben soll national umgesetzt werden.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 08.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 01.08.2025

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW begrüßt die Überarbeitung der Richtlinie. Diese ist ein zentraler Schritt für den ganzheitlichen Umwelt- und Ressourcenschutz und die Reduktion der Schadstoffbelastung. Hervorzuheben ist besonders die Aufnahme der Erweiterten Herstellerverantwortung in den Rechtsrahmen. Damit wird das Verursacherprinzip künftig rechtskräftig umgesetzt, eine faire Kostenteilung für die Abwasserbehandlung gewährleistet und Anreize für die Entwicklung umweltschonender Grundstoffe und Produkte geschaffen, die zukünftig kritische Einträge von vornherein vermindern und vermeiden sollen. Der BDEW betrachtet die erweiterte Herstellerverantwortung als umweltökonomischen Meilenstein für eine moderne und verursachergerechte Abwasserbewirtschaftung der kommenden Jahrzehnte.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 02.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand: 18. Juni 2026...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 20.02.2024...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien in Deutschland setzt sich der vfa für verbindliche Standardvertragsklauseln inkl. einheitlichem Kostenkatalog, ein kohärentes und harmonisiertes System der Ethikkommissionen in Deutschland sowie eine effiziente und im Sinne des EU-Genehmigungsverfahrens zu klinischen Prüfungen umfassende Einbettung der strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen ein. Damit in Einzelfällen die Einführung von innovativen Arzneimitteln nicht an den Rückwirkungen der internationalen Preisreferenzierung scheitert, soll im Zuge des MFG eine Nicht-Listungsoption eingeführt werden. Der vfa unterstützt die Umsetzung dieser Maßnahme. Die geplante Streichung des preisbildenden Kriteriums „europäische Preise“ wird abgelehnt da nicht sachlogisch.

    • Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 20.02.2024...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Aufgrund des § 5 Abs. 5 LobbyRG weisen wir darauf hin...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...: Friederike Lassen D-LobbyRG-Nr.: R002003 EU-Transparenz-RG-Nr...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Positionspapier zeigt zum einen das Engagement der Branche während des gesamten und andauernden Prozesses der Berichterstellung auf und gibt einen Überblick über die wirtschaftlichen sowie praktischen Herausforderungen des Smart-Meter Rollouts. Das Themenpapier „Vermutete Effizienzpotenziale“ ordnet häufig vermutete Effizienzpotenziale verschiedener Rollout-Aspekte hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit ein und stellt sie den aktuellen, praktischen Herausforderungen gegenüber. Das Themenpapier „Hinweise zum Rechtsrahmen“ zeigt gesetzliche Inkonsistenzen auf und gibt Änderungsvorschläge, wie diese zu beheben sind. Für den Themenblock „Zusatzleistungen“ ist aufgrund des Umfangs ein separates Themenpapier geplant.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 22.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ..., ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Positiv sind dass die Nutzung der Geothermie jetzt von Außenbereichsprivilegierung erfasst wird und die Klarstellung, dass Elektrolyseure Hauptanlagen in Gewerbegebieten und in Industriegebieten ohne Größenbegrenzung werden. Nachbesserungsbedarf besteht bei den Möglichkeiten für Gemeinden, zusätzliche Flächen für die Windenergie auszuweisen und bei der Privilegierung im Außenbereich für weitere Anlagen, bspw. Elektrolyseure, Speicher, H2. Zudem braucht es den Vorzug für Leitungen (Strom, Gas) bei konkurrierenden Planungen und es müssen rechtliche Hindernisse bei der Planung ausgeräumt werden.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 03.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die nächste Stufe des Hochlaufs bedeutet, Wasserstoff von einzelnen Projekten zu einer tragenden Strukturkomponente des Wirtschaftsstandorts zu entwickeln. Sie bedeutet, Produktionskapazitäten aus- zubauen, Wertschöpfungsketten zu vertiefen und industrielle Anwendungen fest im Markt zu verankern. Sie bedeutet, Planungssicherheit über Legislaturperioden hinweg zu gewährleisten und Investitionen in Europa gezielt zu bündeln. Resilienz durch Wasserstoff zu gestalten heißt, das energiewirtschaftliche Zieldreieck als Kompass zu nutzen und seine drei Dimensionen dauerhaft miteinander zu verbinden. Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit werden so zu einer stabilen Grundlage wirtschaftlicher Stärke.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 24.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...: Friederike Lassen D-LobbyRG-Nr.: R002003 EU-Transparenz-RG-Nr...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltensko dex...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert eine gesetzliche Klarstellung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Fristenregelung bei der Kündigung von Wegenutzungsverträgen für Gasverteilernetze. Ziel ist es, die bislang unklare Fristenlogik, insbesondere im Kontext von Konzessionswechseln und gerichtlichen Entscheidungen, rechtssicher und praxisnah zu regeln. Der Verband spricht sich dafür aus, eine einheitliche Kündigungsfrist von zwölf Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit festzuschreiben und die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung während laufender Verfahren auszuschließen. So sollen Investitionssicherheit, Planungsklarheit und ein diskriminierungsfreier Wettbewerb gewährleistet werden.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 17.11.2025
    • Adressatenkreis:
      • 01.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der vorliegende Gesetzentwurf enthält viele zielführende Ansätze zum Ausbau der Geothermie – unter anderem die Festlegung, dass die Nutzung von Geothermie im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Allerdings könnte der Gesetzentwurf aus Sicht des BDEW noch ambitionierter sein. Auch in Bezug auf Großwärmepumpen und Wärmespeicher müssen weitere Erleichterungen bei Planung, Errichtung und Betrieb geprüft werden. Gleichzeitig liegt auch die öffentliche Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge im überragenden öffentlichen Interesse. Im Gesetz sollte klarstellend aufgenommen werden, dass in Wasserschutzgebieten und ausgewiesenen Trinkwassereinzugsgebieten das überragende öffentliche Interesse an der öffentlichen Wasserversorgung Vorrang vor der Nutzung von Erdwärme hat.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.11.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW unterstützt die Elektrifizierung des Nutzfahrzeugbereichs. Sie ist für die Dekarbonisierung des Verkehrssektors notwendig und für die Energie- und Ladebranche ist sie ein attraktives neues Geschäftsfeld. Der BDEW begrüßt in diesem Zusammenhang die Beantragung von Netzanschlüssen für ELkw-Ladehubs durch die Autobahn GmbH im Rahmen des initialen Ladenetzes für E-Lkw. Da diese in der Mittel- und Hochspannung erfolgen und der Zugang zu den bundeseigenen Autobahnflächen für privatwirtschaftliche Akteure aktuell nicht gegeben ist, kann diese Maßnahme aus Sicht des BDEW zu Effizienzgewinnen auf der Zeitachse führen.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
    • Adressatenkreis:
      • 09.08.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
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