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56 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"TTDSG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (56)
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Zu Regelungsvorhaben:
Klare Abgrenzung spezialgesetzlicher und allgemeiner Anforderungen in NIS-2-Umsetzung
Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalregulierung der EU innovationsfreundlicher ausgestalten (Digital Simplification Package)
Um der schwindenden Wettbewerbsfähigkeit Europas entgegenzuwirken und Innovationen sowie Investitionen in Europa zu fördern, muss die Digitalregulierung der EU innovationsfreundlicher ausgestaltet werden. Aufgrund der großen Zahl an EU-Digital-Gesetzen müssen Unternehmen finanzielle und personelle Ressourcen in die Compliance investieren, die andernfalls zur Stärkung von Forschung, Entwicklung und Innovation eingesetzt werden könnten, um international wettbewerbsfähig zu bleiben. Es ist richtig, dass die EU-Kommission eine umfangreiche Simplification-Agenda angekündigt hat. Der Digital-Omnibus muss über kosmetische Korrekturen hinausgehen und signifikant die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit durch eine schlankere Regulierung und den umfangreichen Abbau von Bürokratie fördern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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15.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität
Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, keine überbordenden Speicherpflichten (betreffend die Auswahl der zu speichernden Datenkategorien und Speicherdauer), keine unverhältnismäßigen Sicherheitsanforderungen oder Zugriffsrechte iR einer IP-Datenspeicherverpflichtung sowie einer Sicherungsanordnung gegenüber den Telekommunikationsbetreibern zu statuieren.
- Bereitgestellt von: Vodafone GmbH am 30.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 180/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität -
BT-Drs. 20/13366
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Verbrechensaufklärung - Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen und Wiederherstellung der Funkzellenabfragemöglichkeit -
BT-Drs. 20/13748
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität -
BT-Drs. 20/14022
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten in der Strafprozessordnung
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BR-Drs. 180/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
03.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität
Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, keine überbordenden Speicherpflichten (betreffend die Auswahl der zu speichernden Datenkategorien und Speicherdauer), keine unverhältnismäßigen Sicherheitsanforderungen oder Zugriffsrechte iR einer IP-Datenspeicherverpflichtung sowie einer Sicherungsanordnung gegenüber den Telekommunikationsbetreibern zu statuieren.
- Bereitgestellt von: Vodafone GmbH am 30.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 180/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität -
BT-Drs. 20/13366
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Verbrechensaufklärung - Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen und Wiederherstellung der Funkzellenabfragemöglichkeit -
BT-Drs. 20/13748
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität -
BT-Drs. 20/14022
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten in der Strafprozessordnung
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BR-Drs. 180/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität
Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, keine überbordenden Speicherpflichten (betreffend die Auswahl der zu speichernden Datenkategorien und Speicherdauer), keine unverhältnismäßigen Sicherheitsanforderungen oder Zugriffsrechte iR einer IP-Datenspeicherverpflichtung sowie einer Sicherungsanordnung gegenüber den Telekommunikationsbetreibern zu statuieren.
- Bereitgestellt von: Vodafone GmbH am 30.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 180/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität -
BT-Drs. 20/13366
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Verbrechensaufklärung - Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen und Wiederherstellung der Funkzellenabfragemöglichkeit -
BT-Drs. 20/13748
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität -
BT-Drs. 20/14022
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten in der Strafprozessordnung
-
BR-Drs. 180/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klare Abgrenzung spezialgesetzlicher und allgemeiner Anforderungen in NIS-2-Umsetzung
Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klare Abgrenzung spezialgesetzlicher und allgemeiner Anforderungen in NIS-2-Umsetzung
Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 22.01.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Klare Abgrenzung spezialgesetzlicher und allgemeiner Anforderungen in NIS-2-Umsetzung
Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.05.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbot von Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken einführen
Um Verbraucher:innen zu schützen und zu entlasten sollte Tracking und Profilbildung zu Zwecken der Online-Werbung untersagt werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
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17.02.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundes nach § 26 Absatz 2 TTDSG, 2021, 3.11.2021, https...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit
Cyberangriffe in Deutschland nehmen in Qualität und Quantität zu. Deutschland als führende Wirtschaftsnation in Europa ist verstärkt im Fokus auch hochprofessioneller Cyberangriffe mit großem Wirkpotential. Angesichts der geopolitischen Lage gewinnen auch hybride Bedrohungen zunehmend an Bedeutung. Die Gewährleistung einer verlässlichen und sicheren Nutzung der Informationstechnologie und der zugrundeliegenden Kommunikationsinfrastruktur ist essentielle Voraussetzung für das Funktionieren des Gemeinwesens. Deutschlands wirtschaftlicher Erfolg, gesellschaftlicher Zusammenhalt und die nationale Sicherheit sind mit der Gewährleistung von Cybersicherheit untrennbar verbunden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) am 14.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Gesetzesentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben: