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110 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"SGB 12"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (110)
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechte inter* und trans* wohnungsloser Menschen im Sozialrecht stärken
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe setzt sich dafür ein, dass inter* und trans* Menschen, insbesondere in Wohnungslosigkeit oder Wohnungsnot, diskriminierungsfrei Zugang zu existenzsichernden Leistungen, Unterstützungsangeboten und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erhalten. Im Rahmen bestehender und künftiger Regelungsvorhaben spricht sich die BAG W dafür aus, strukturelle Benachteiligungen abzubauen und die besonderen Schutz- und Unterstützungsbedarfe dieser Personengruppen im Sozialrecht verbindlich zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. am 27.01.2026
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Adressatenkreis:
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16.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen Sozialstaatsreform
Bürgernahe gut erreichbare Sozialverwaltung mit schlanken Lösungen anstelle von zahlreichen gesetzlichen Einzelfallregelungen; Übersichtlicher Sozialstaat, der in seiner Funktion und Wirkung Leistungsberechtigten gut erklärt werden kann; erfolgreiche Verwaltungsmodernisierung mit Digitalisierung der Sozialverwaltung, die selbstverwalteten Sozialversicherungen in die Lage versetzten, digitale Möglichkeiten für Bürgernähe, Responsivität und Dienstleistungsorientierung zu nutzen; Zentrale Anlaufstellen (Wohngeld, KiZ, SGB II) und auskömmliche Ausstattung der Sozialverwaltungen; Digitalisierung, die nicht affine Menschen mitdenkt; gut ausgebaute soziale Infrastruktur – auch in ländlichen Räumen, damit Daseinsvorsorge und Teilhabe erlebbar ist; Bürokratieabbau.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 03.11.2025
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Adressatenkreis:
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03.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV ist der Auffassung, dass die mit dem Entwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes beabsichtigte Absenkung der Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine auf das Niveau des AsylbLG integrationspolitisch kontraproduktive Wirkungen und erheblichen Folgekosten nach sich zieht und keine migrationssteuernde Wirkung hat und plädiert dafür, die Absenkung nicht umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)
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BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Leistungen für Asylwerber:innen
Antrag der Fraktion der CDU/CSU Leistungen für Asylbewerber senken - Rechtliche Spielräume nutzen: Die Diakonie bringt aus ihrer Beratungspraxis heraus ihre Position ein und schlägt Maßnahmen vor. Antrag der Fraktion der AfD Sozialstaatsmagnet sofort abstellen – Ende des Rechtskreiswechsels für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und Einführung eines strengen Sachleistungsprinzips für Asylbewerber: Die Diakonie bringt aus ihrer Beratungspraxis heraus ihre Position ein und schlägt andere Maßnahmen vor.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9740
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Leistungen für Asylbewerber senken - Rechtliche Spielräume nutzen -
BT-Drs. 20/4051
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Sozialstaatsmagnet sofort abstellen - Ende des Rechtskreiswechsels für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und Einführung eines strengen Sachleistungsprinzips für Asylbewerber
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BT-Drs. 20/9740
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im SGB XI muss eine gesetzliche Grundlage für kollektive und schiedsstellenfähige Verhandlungen auf Landesebene geschaffen werden. Beschleunigung der Vergütungsverhandlungen durch eine mit einem Konfliktlösungsmechanismus ausgestattete Bundesempfehlung nach § 75 Abs. 6 SGB XI. Verlängerung der Frist zur Umsetzung von Tariferhöhungen und Erhöhungen des regional üblichen Entlohnungsniveaus auf vier Monate. Personalkosten auf der Grundlage der Tariftreueregelung dürfen nicht noch einem externen Vergleich unterworfen werden. Eine im Bereich des SGB XI vereinbarte Kostensteigerung soll im Bereich des SGB V nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden können. Auch ambulante Dienste sollen berechtigt werden für erbrachte Leistungen auch nach dem Tod des Leistungsberechtigten vergütet zu werden
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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05.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nach 4/2025 eingereiste Ukraine-Vertriebene sollen nur noch Leistungen nach AsylbLG erhalten
Personen mit Aufenthaltsrecht nach der Richtlinie 2001/55/EG, die ab dem 1. April 2025 eingereist sind, sollen nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Ein dauerhafter Ausschluss aus dem SGB II, SGB IX, SGB XII und aus der Gesetzlichen Krankenversicherung wird abgelehnt. Notwendig ist die Ermöglichung einer zielführenden Arbeitsmarktintegration und die Chance, weiterhin an Integrationskursen teilzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)
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BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nicheinführung Rechtskreiswechsel durch das Leistungsrechtsanpassungsgesetz
Ablehnung des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine geflüchteten Menschen vom SGB II in das AsylbLG. Forderung u.a. einer Überarbeitung hinsichtlich der Stichtagsregelung (Verschiebung auf Inkrafttreten), der Übergangsregelungen, des Abstellens auf die Einreise der Betroffenen, Verbesserungen beim Zugang zu Gesundheitsleistungen und wohlwollende und sensible Vermögensprüfung. Ablehnung der Abschaffung der obligatorischen Anschlussversicherung bei AsylbLG-Bezug, Forderung einer Regelung zum Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)
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BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Appell für eine geschlechtergerechte Sozialstaatsreform
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Einrichtung einer Kommission zur Sozialstaatsreform. Der Sozialstaat soll sicherstellen, dass Menschen in jeder Lebensphase in Würde leben können und sozial abgesichert sind. Das System ist mittlerweile allerdings so komplex, dass viele Antragssteller*innen sich im Behördendschungel nicht mehr zurechtfinden. Der djb fordert eine Vereinfachung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 24.09.2025
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Adressatenkreis:
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17.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen Sozialstaatsreform
Bürgernahe gut erreichbare Sozialverwaltung mit schlanken Lösungen anstelle von zahlreichen gesetzlichen Einzelfallregelungen; Übersichtlicher Sozialstaat, der in seiner Funktion und Wirkung Leistungsberechtigten gut erklärt werden kann; erfolgreiche Verwaltungsmodernisierung mit Digitalisierung der Sozialverwaltung, die selbstverwalteten Sozialversicherungen in die Lage versetzten, digitale Möglichkeiten für Bürgernähe, Responsivität und Dienstleistungsorientierung zu nutzen; Zentrale Anlaufstellen (Wohngeld, KiZ, SGB II) und auskömmliche Ausstattung der Sozialverwaltungen; Digitalisierung, die nicht affine Menschen mitdenkt; gut ausgebaute soziale Infrastruktur – auch in ländlichen Räumen, damit Daseinsvorsorge und Teilhabe erlebbar ist; Bürokratieabbau.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 24.09.2025
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Adressatenkreis:
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10.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nach 4/2025 eingereiste Ukraine-Vertriebene sollen nur noch Leistungen nach AsylbLG erhalten
Personen mit Aufenthaltsrecht nach der Richtlinie 2001/55/EG, die ab dem 1. April 2025 eingereist sind, sollen nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Ein dauerhafter Ausschluss aus dem SGB II, SGB IX, SGB XII und aus der Gesetzlichen Krankenversicherung wird abgelehnt. Notwendig ist die Ermöglichung einer zielführenden Arbeitsmarktintegration und die Chance, weiterhin an Integrationskursen teilzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 24.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben: