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1.399 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BGB"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1.399)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Wuchertatbestand (§ 138 BGB), der jedenfalls über die..., ...Umsetzung in § 491 Abs. 2 Nr. 3 BGB, § 506 Abs. 1 S. 1 BGB ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kontext von Maßnahmen (§ 1666 BGB Abs. 3) bei Kindeswohlgefährdung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Haftungsbeträge nach § 31a BGB wurde in die Stellungnahme...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
      2. BT-Drs. 20/8303 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 19. Juni bis 18. August 2023)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... B. zur Haftung in § 280 BGB) aufbaut. Hierzu gibt es..., ...Vorschriften in §§ 675c ff. BGB mit einem Federstrich rechtswissenschaftliche..., ...kodifiziert (vgl. § 675 z BGB). „Fraud Data Sharing...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 442/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG
      2. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... B. zur Haftung in § 280 BGB) aufbaut. Hierzu gibt es..., ...Vorschriften in §§ 675c ff. BGB mit einem Federstrich rechtswissenschaftliche..., ...kodifiziert (vgl. § 675 z BGB). ,,Fraud Data Sharing...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BVMW kritisiert den Umfang der im Referentenentwurf enthaltenen Entlastungsmaßnahmen. In Summe sind die angedachten Entlastungen lediglich eine marginale Verbesserung für die mittelständisch geprägte Wirtschaft und bleiben weit hinter den Erwartungen des Mittelstands zurück. Von Wirtschaftsverbänden wurden zu Beginn des Jahres 2023 circa 450 Vorschlänge zur Entlastung eingebracht. Diese finden sich nur unzureichend im Referentenentwurf wieder. Ergänzend verpasst das Justizministerium mit dem Referentenentwurf eine Reduktion der statistischen Erhebungen und ein Bekenntnis zum „Once-Only“ Prinzip. Dadurch werden weiterhin Mehrfachabfragen toleriert, verpflichtende statistische Erhebungen nicht reduziert und der Datenaustausch zwischen Behörden und Institutionen blockiert.

    • Bereitgestellt von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 01.02.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...elektronischen Signatur (QES) (BGB § 126a) nutzbar ist. Jedoch..., ...Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und weiteren Gesetzen ..., ...die Textform gemäß § 126b BGB ersetzen. Artikel 11 BEG...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anbindungsvereinbarung nach § 1816 Abs. 4 BGB zu schließen. Betreuungsvereine..., ...Betreuungsführung (§ 1818 Abs. 4 BGB), als auch bei der Querschnittarbeit..., ... Zielvorgaben des § 1821 BGB nicht erfüllen können. ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verursacher liegen. § 1004 BGB sollte dementsprechend ..., ...Dementsprechend sollte § 1004 BGB angepasst werden, wobei..., ...geltenden Rechtslage nach § 1004 BGB erfolgen. Weitere Fragen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DAV begrüßt die Reform des Kindschaftsrechts, fordert aber die automatische gemeinsame Sorge nach Vaterschaftsanerkennung statt eines Widerspruchsrechts der Mutter. Die erleichterte Änderung des Sorgerechts ohne verpflichtende Kindeswohlprüfung lehnt er ab. Die notarielle Vollstreckbarkeit von Umgangsvereinbarungen wird begrüßt, jedoch eine Kindeswohlprüfung gefordert. Die Beibehaltung der Trennung von Sorge- und Umgangsrecht wird abgelehnt, da sie modernen Familienmodellen nicht entspricht. Die Aufnahme des Wechselmodells und dessen gerichtliche Anordnung sind sinnvoll, es fehlen aber klare Regelungen zu Verfahren, Vertretungsrecht und Kompetenzverteilung. Der DAV fordert zudem ein Kinderverbundverfahren sowie mehr staatliche Kontrollrechte zur Wahrung des Kindeswohls.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...durch Zustimmung gem. § 1595 BGB, künftig durch die Nichtausübung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir als Bitkom fordern, dass die Umlagefähigkeit im Mietrecht klar geregelt werden muss, um Rechtssicherheit zu schaffen. Aktuell wird der der Ausbau digitaler Gebäudetechnik im Bestand gebremst, weil Betriebskostenverordnung und Modernisierungsumlage zeitgemäße Technologien nicht berücksichtigen. Vermieterinnen und Vermietern fehlt dadurch eine rechtssichere Möglichkeit, Installation und Betrieb digitaler Gebäudeanlagen zu finanzieren. Das verhindert Skalierung und damit messbare Emissionsminderungen.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 22.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Modernisierungsmaßnahmen: 2. § 555b BGB so anzupassen, dass es ...
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