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1.549 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"SGB 5"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1.549)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zwei Anträge fordern, Ansprüche auf körpermodifizierende bzw. geschlechtsangleichende Behandlungen im SGB V zu verankern (BT-Drs. 21/7350 und 21/7061). Das Projekt „Was ist eine Frau" wendet sich gegen die Schaffung solcher Ansprüche, weil damit die Anforderungen an den Nachweis von Nutzen und medizinischer Notwendigkeit umgangen würden, die das Bundessozialgericht mit Urteil vom 19.10.2023 (B 1 KR 16/22 R) aufgestellt hat. Der Antrag der Fraktion Die Linke sieht zudem vor, auf das Erfordernis eines besonderen Leidensdrucks zu verzichten. Ebenfalls Gegenstand ist die Rechtsgrundlage der Beauftragung des Gemeinsamen Bundesausschusses. Ziel ist, dass entsprechende Leistungen – insbesondere bei Minderjährigen – nur auf Grundlage belastbarer Evidenz erbracht werden.

    • Bereitgestellt von: Rona Duwe am 07.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7350 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Selbstbestimmung und Versorgungssicherheit bei Geschlechtsinkongruenz gewährleisten
      2. BT-Drs. 21/7061 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Versorgung von transgeschlechtlichen und nichtbinären Menschen sicherstellen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zwei Anträge fordern, Ansprüche auf körpermodifizierende bzw. geschlechtsangleichende Behandlungen im SGB V zu verankern (BT-Drs. 21/7350 und 21/7061). Das Projekt „Was ist eine Frau" wendet sich gegen die Schaffung solcher Ansprüche, weil damit die Anforderungen an den Nachweis von Nutzen und medizinischer Notwendigkeit umgangen würden, die das Bundessozialgericht mit Urteil vom 19.10.2023 (B 1 KR 16/22 R) aufgestellt hat. Der Antrag der Fraktion Die Linke sieht zudem vor, auf das Erfordernis eines besonderen Leidensdrucks zu verzichten. Ebenfalls Gegenstand ist die Rechtsgrundlage der Beauftragung des Gemeinsamen Bundesausschusses. Ziel ist, dass entsprechende Leistungen – insbesondere bei Minderjährigen – nur auf Grundlage belastbarer Evidenz erbracht werden.

    • Bereitgestellt von: Rona Duwe am 07.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7350 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Selbstbestimmung und Versorgungssicherheit bei Geschlechtsinkongruenz gewährleisten
      2. BT-Drs. 21/7061 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Versorgung von transgeschlechtlichen und nichtbinären Menschen sicherstellen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Berücksichtigung des Fachgebietes Psychosomatische Medizin und Psychotherapie bei Prävention, Früherkennung, Behandlung und Rehabilitation akuter und chronischer Suizidalität -sowohl im ambulanten als auch im stationären Setting. Unterstützung der im Suizidpräventionsgesetz angesprochenen Ziele und Vorge hensweisen, für eine besonders vul- nerable Gruppe der Gesellschaft sinnvolle Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen zu implementieren und weiterzuentwickeln und der Stigmatisierung psychischer Erkrankungen und psychosozialer Not entgegenzuwirken. Dabei kommt der Vernetzung aller(!) in diesem Feld tätiger Berufsgruppen eine große Be- deutung zu, die dann möglichst barrierefrei eine störungsadäquate Versorgung Betroffener ermöglicht.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) e.V. am 29.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 24.07.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der vfa setzt sich dafür ein, dass Medizinregisterdaten besser, rechtssicher und praxistauglich für Versorgung, Forschung, Patientensicherheit und Arzneimittelentwicklung genutzt werden können. Dabei sollen Datenzugänge transparent, diskriminierungsfrei und planbar ausgestaltet werden, auch für privatwirtschaftliche Forschung. Der vfa spricht sich gegen G-BA-nahe Registerstrukturen aus, die über das Medizinregistergesetz AMNOG-relevante neue Registerauflagen durch die Hintertür schaffen würden. Zugleich plädiert der vfa für gezielte Register dort, wo sie einen besonderen Mehrwert haben, insbesondere für neuartige Gen- und Zelltherapien (ATMP), sowie für eine faire entgeltbasierte Finanzierung nach tatsächlicher Datennutzung.

    • Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 24.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5922 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DKG setzt sich für eine praxistaugliche Reform der ambulanten Notfallversorgung ein. Kritisiert werden insbesondere die unzureichende und nicht verursachungsgerechte Refinanzierung von Leistungen in Integrierten Notfallzentren, die vorgesehene Verlagerung vertragsärztlicher Sicherstellungsverantwortung auf Krankenhäuser, die hohe Komplexität und fehlende Verzahnung mit digitalen Reformvorhaben sowie unklare Patientensteuerung. Gefordert werden eine auskömmliche Finanzierung der Vorhaltekosten, klare Verantwortlichkeiten, realistische digitale Strukturen, eine eigenständige Rettungsdienstreform und staatlich finanzierte Schutzmaßnahmen gegen Gewalt in Notaufnahmen.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 15.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6808 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DKG setzt sich für eine praxistaugliche Reform der ambulanten Notfallversorgung ein. Kritisiert werden insbesondere die unzureichende und nicht verursachungsgerechte Refinanzierung von Leistungen in Integrierten Notfallzentren, die vorgesehene Verlagerung vertragsärztlicher Sicherstellungsverantwortung auf Krankenhäuser, die hohe Komplexität und fehlende Verzahnung mit digitalen Reformvorhaben sowie unklare Patientensteuerung. Gefordert werden eine auskömmliche Finanzierung der Vorhaltekosten, klare Verantwortlichkeiten, realistische digitale Strukturen, eine eigenständige Rettungsdienstreform und staatlich finanzierte Schutzmaßnahmen gegen Gewalt in Notaufnahmen.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 15.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6808 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens ist die gesetzliche Klarstellung und Anpassung der Voraussetzungen für die Erbringung und Abrechnung von ambulanten Operationen nach § 115b SGB V sowie Hybrid-DRG-Leistungen nach § 115f SGB V in sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen. Insbesondere soll geregelt werden, dass diese Leistungen auch unabhängig vom stationären Versorgungsauftrag erbracht werden können, sofern die Qualitätsanforderungen des vertragsärztlichen Bereichs eingehalten werden. Zudem sollen Nachweis- und Planungsfragen gesetzlich eindeutig ausgestaltet werden, um Ambulantisierungspotenziale zu sichern.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 15.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 09.02.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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