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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.771)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Kommission bereitet einen Durchführungsrechtsakt zur Einwegkunststoff-Richtlinie (SUPD Richtlinie (EU) 2019/904) vor, der sich Artikel 7 („Additional types of recycling“) annimmt. Dieser soll eine Methode zu Berechnung, Überprüfung und Berichterstattung des Anteils an recyceltem Kunststoff in Getränkeflaschen festlegen. Hierbei soll recycelter Kunststoff aus zusätzlichen Arten des Recyclings im Sinne von Artikel 3 Absatz 17 der Richtlinie 2008/98/EG zu Maßnahmen zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und dabei insbesondere für ihre Abfallgesetzgebung berücksichtigt werden. Für die Massenbilanzierung von chemisch recycelten Kunststoffen soll entsprechend ein geeigneter Ansatz festgelegt werden.

    • Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 05.11.2025
    • Adressatenkreis:
      • 25.09.2025

      • 30.09.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

      • 17.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Kommission bereitet einen Durchführungsrechtsakt zur Einwegkunststoff-Richtlinie (SUPD Richtlinie (EU) 2019/904) vor, der sich Artikel 7 („Additional types of recycling“) annimmt. Dieser soll eine Methode zu Berechnung, Überprüfung und Berichterstattung des Anteils an recyceltem Kunststoff in Getränkeflaschen festlegen. Hierbei soll recycelter Kunststoff aus zusätzlichen Arten des Recyclings im Sinne von Artikel 3 Absatz 17 der Richtlinie 2008/98/EG zu Maßnahmen zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und dabei insbesondere für ihre Abfallgesetzgebung berücksichtigt werden. Für die Massenbilanzierung von chemisch recycelten Kunststoffen soll entsprechend ein geeigneter Ansatz festgelegt werden.

    • Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 05.11.2025
    • Adressatenkreis:
      • 29.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Kommission bereitet einen Durchführungsrechtsakt zur Einwegkunststoff-Richtlinie (SUPD Richtlinie (EU) 2019/904) vor, der sich Artikel 7 („Additional types of recycling“) annimmt. Dieser soll eine Methode zu Berechnung, Überprüfung und Berichterstattung des Anteils an recyceltem Kunststoff in Getränkeflaschen festlegen. Hierbei soll recycelter Kunststoff aus zusätzlichen Arten des Recyclings im Sinne von Artikel 3 Absatz 17 der Richtlinie 2008/98/EG zu Maßnahmen zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und dabei insbesondere für ihre Abfallgesetzgebung berücksichtigt werden. Für die Massenbilanzierung von chemisch recycelten Kunststoffen soll entsprechend ein geeigneter Ansatz festgelegt werden.

    • Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 05.11.2025
    • Adressatenkreis:
      • 25.09.2025

      • 30.09.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

      • 17.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vier unserer Steinkohleblöcke können nicht stillgelegt werden, weil sie bis 2031 qua Ausweisung durch die BNetzA in der Netzreserve gebunden sind. Zwei weitere Blöcke sind vorerst bis 2026 als systemrelevant ausgewiesen. Ziel ist eine Anpassung des §13b EnWG, die einen wirtschaftlichen Betrieb von systemrelevanten Anlagen ermöglicht oder eine Verordnung gemäß 13i Abs. 3 Nr.2 EnWG. Eine bloße Kostenerstattung ist nicht mit unternehmerischen und eigentumsrechtlichen Grundsätzen vereinbar, insbesondere für so lange und mehrfach verlängerte Ausweisungszeiträume. Darüber hinaus stellt eine gesetzliche Erlaubnis, diese Anlagen vorübergehend abhängig von der Höhe des Strompreises am Strommarkt teilnehmen lassen zu dürfen, eine Möglichkeit dar, dämpfend auf den Strompreis zu wirken.

    • Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 05.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BMC wirbt für ein interprofessionelles, wohnortnahes Primärversorgungssystem mit klaren Kernbausteinen: (1) standardisierte Erst- und Dringlichkeitseinschätzung (digital/telefonisch/vor Ort), (2) Stärkung vernetzter Primärversorgungseinheiten mit Team- und Koordinationsfunktion, (3) verlässliche, zentrale Terminvermittlung als Bestandteil einer TI Primärversorgung. Flankierend: ePA-Weiterentwicklung mit bidirektionalem Datenaustausch, Telemedizin, OpenNotes sowie die Anbindung von Prävention und weiteren Gesundheitsberufen. Ziele: besserer Zugang, höhere Qualität, effizientere Ressourcen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Managed Care e. V. (BMC) am 04.11.2025
    • Adressatenkreis:
      • 04.11.2025

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