Stellungnahmen/Gutachten
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22.965 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.965)
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Zu Regelungsvorhaben:
Forschende Pharmaunternehmen wie Ipsen sind mit ihren Investitionen in Erforschung und Entwicklung innovativer Arzneimittel zentral für die Gesundheitserhaltung der Bevölkerung. Voraussetzung für die Sicherstellung einer am medizinischen Fortschritt orientierten Arzneimittelversorgung ist die finanziellen Stabilität der GKV bei gleichzeitiger Gewährleistung verlässlicher und planbarer Rahmenbedingungen bei Preisbildung und Erstattung neuer Arzneimittel. Ipsen setzt sich für effektive und nachhaltige Lösungen zur finanziellen Stabilisierung der GKV ein.
- Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 04.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tierschutzgesetzes
Gesetzeszweck: Ausschluss von wirtschaftlichem Intresse für sich als vernünftigen Grund Verbot oder Reduzierung von nichtkurativen Eingriffen bei Nutztieren Verbot oder Reduzierung von Lebendtierexporten in Drittstaaten Verbesserung des Brandschutzes Videoüberwachung in Schlachthöfen, unabhängig von der Größe
- Bereitgestellt von: PROVIEH e.V. am 04.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes -
BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tierschutzgesetzes
Gesetzeszweck: Ausschluss von wirtschaftlichem Intresse für sich als vernünftigen Grund Verbot oder Reduzierung von nichtkurativen Eingriffen bei Nutztieren Verbot oder Reduzierung von Lebendtierexporten in Drittstaaten Verbesserung des Brandschutzes Videoüberwachung in Schlachthöfen, unabhängig von der Größe
- Bereitgestellt von: PROVIEH e.V. am 04.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes -
BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tierschutzgesetzes
Gesetzeszweck: Ausschluss von wirtschaftlichem Intresse für sich als vernünftigen Grund Verbot oder Reduzierung von nichtkurativen Eingriffen bei Nutztieren Verbot oder Reduzierung von Lebendtierexporten in Drittstaaten Verbesserung des Brandschutzes Videoüberwachung in Schlachthöfen, unabhängig von der Größe
- Bereitgestellt von: PROVIEH e.V. am 04.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes -
BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der Einführung eines Kapazitätsmechanismus durch ein StromVKG setzt sich der VAIS für eine stärkere Berücksichtigung bestehender Kraftwerksstandorte ein, um vorhandene Infrastruktur effizient zu nutzen und kurzfristig verfügbare Kapazitäten zu aktivieren. Zudem wird eine Konkretisierung der Anforderungen an die Wasserstofffähigkeit von Anlagen angestrebt, um Investitionssicherheit zu schaffen und Transformationspfade verlässlich auszugestalten. Darüber hinaus setzt sich der VAIS für eine Abmilderung des vorgesehenen Langzeitkriteriums ein, um die Technologieoffenheit zu gewährleisten und Flexibilitätsoptionen angemessen im Marktdesign zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: VAIS Verband für Anlagentechnik und IndustrieService e.V. am 04.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten
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Adressatenkreis:
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04.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherschutz bei BauGB-Novelle beachten
Bundesregierung will Planungs- und Genehmigungsverfahren mit den Änderungen beschleunigen. Entscheidend dabei ist, dass Beschleunigung nicht nur institutionellen Akteuren zugutekommt, sondern auch privaten Eigentümer:innen, die anbauen, nachverdichten, modernisieren, energetisch sanieren oder auf dem eigenen Grundstück Wohnraum für ihre Familie schaffen wollen. Beschleunigung darf dabei nicht zulasten von Beteiligung, Verständlichkeit, Rechtsschutz und Kostenkalkulierbarkeit gehen.
- Bereitgestellt von: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am 04.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Städtebau und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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29.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umfassende Beschränkung der gesamten Gruppe der „Ewigkeitschemikalien“ PFAS, einschließlich PFAS-Polymere. Beibehaltung der vorgeschlagenen Übergangsregelungen für derzeit unverzichtbare Anwendungen (max. 13,5 Jahre), etwa im Medizinbereich. Ein schnelles Verbot (bis 2025) für Produkte mit hoher Humanexposition, wie Kosmetika und Lebensmittelverpackungen. Ausstieg aus PFAS-Produktion und –Verwendung bis 2030. Es muss unterstützende Maßnahmen für eine zügige Überarbeitung der REACH-Verordnung geben, wie in der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit vorgesehen.
- Bereitgestellt von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 04.05.2026
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Adressatenkreis:
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28.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung eines dynamisierten Herstellerabschlags
Der in § 130a Absatz 1b beabsichtige höhere und ab Juli 2027 dynamisierte Herstellerrabatt hätte für die pharmazeutischen Hersteller und den Pharmastandort Deutschland weitaus mehr Nachteile als die Einsparvolumen für die GKV Vorteile hätte. Negative Auswirkungen betreffen Investitionen, Wertschöpfung und Arbeitsplätze (vgl. BASYS-Gutachten vom Oktober 2025). Für die Unternehmen ginge jegliche Planbarkeit für Patentprodukte verloren. Insofern sollte auf eine Anhebung des Herstellerrabattes gänzlich verzichtet werden.
- Bereitgestellt von: Servier Deutschland GmbH am 04.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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24.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zusätzlich zu den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung 2014/536, welche die BÄK bereits kommentiert hat, schlagen die Berichterstatter im Europäischen Parlament für multinationale klinische Prüfungen eine Zentralisierung der Bewertung von Teil I des Antrags, sowie die Einrichtung eines Clinical Trials Expert Committee vor. Diese weitergehenden Änderungen werden von der Bundesärztekammer abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 04.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 93/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2001/18/EG und 2010/53/EU hinsichtlich des Inverkehrbringens von genetisch veränderten Mikroorganismen und der Aufbereitung von Organen
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BR-Drs. 93/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.03.2026
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Liquid Biopsy – eine nicht-invasive Methode zur Krebsdiagnostik über Blutproben – ist wissenschaftlich etabliert und in Behandlungsleitlinien verankert. Allerdings ist ihre Erstattung im EBM derzeit auf isolierte Abrechnungsziffern und spezifische Biomarker beschränkt. Diese starre Regelung verhindert eine umfassende, leitliniengerechte molekulargenetische Diagnostik aus Blut, während die Gewebediagnostik bereits flexiblere Ansätze ermöglicht. BIO Deutschland fordert die gemeinsame Selbstverwaltung auf, den EBM-Abschnitt 19.4 zu öffnen und die Präambel so anzupassen, dass molekularpathologische Untersuchungen unabhängig vom Ausgangsmaterial (Gewebe oder Blut) erstattet werden können.
- Bereitgestellt von: BIO Deutschland e.V. am 04.05.2026
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Adressatenkreis:
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10.04.2026
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: