Stellungnahmen/Gutachten
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1.399 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BGB"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.399)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Zivilrechts zur Erleichterung von Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik
Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzgebungsprozesses zur Änderung des BGB erst für Ende 2026 geplant..., ...Einschätzung i.S.d. § 650p Abs. 2 BGB gehen kann. 2. Rechtslage...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Verband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Kreditbankenverband e.V. am 15.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
07.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gesetzlich im Wesentlichen im BGB geregelt (§§ 490 ff. BGB...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Verband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Kreditbankenverband e.V. am 12.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.10.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gesetzlich im Wesentlichen im BGB geregelt (§§ 490 ff. BGB...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zustimmung der Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
Die DGK ist für eine Stärkung von Medizinregistern und Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 19.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp-E zivilrechtlich flankieren und in der Baupraxis fördern
Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 27.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMJV):
Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMWSB): Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) [alle SG hierzu]
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Referentenentwurf (BMJV):
Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzgebungsprozesses zur Änderung des BGB erst für Ende 2026 geplant..., ...Einschätzung i.S.d. § 650p Abs. 2 BGB gehen kann. 2. Rechtslage...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Zivilrechts zur Erleichterung von Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik
Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzgebungsprozesses zur Änderung des BGB erst für Ende 2026 geplant..., ...Einschätzung i.S.d. § 650p Abs. 2 BGB gehen kann. 2. Rechtslage...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Regeln für Family-Influencer: Stärkung von Kinderrechten und Kinderschutz im digitalen Raum
Der VerbraucherService Bayern fordert eine Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Kindern im digitalen Raum. Kernpunkte des Regelungsvorhabens sind: ein Verbot kommerzieller Kinderfotos bis sieben Jahren, die Erweiterung des Jugendarbeitsschutzgesetzes auf Influencer-Tätigkeiten, die Stärkung des Persönlichkeitsrechts von Kindern online, die Einrichtung eines Treuhandfonds für Einnahmen aus Kid-Content sowie umfassende medienpädagogische Aufklärung für Eltern und Kinder. Ziel ist der Schutz von Minderjährigen vor Verletzungen ihrer Privatsphäre, wirtschaftlicher Ausbeutung und Gefährdungen ihres Kindeswohls durch „Sharenting“ und kommerziellen Kid-Content.
- Bereitgestellt von: VerbraucherService Bayern im Katholischen Deutschen Frauenbund e.V. am 21.11.2025
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Adressatenkreis:
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21.11.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...eingreifen und nach § 1666 BGB den Tatbestand der Kindeswohlgefährdung..., ...bewegen sich nach §1666 BGB unter Umständen im Bereich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung
Neukonzeption der vorgesehenen Vergütungsregelungen mit einer Sockelfinanzierung von Betreuungsvereinen, um eine UN-BRK-konforme rechtliche Betreuung und die Arbeit von Betreuungsvereinen zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) am 29.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14525
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
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BT-Drs. 20/14525
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... nach Maßgabe von § 1821 BGB unterstützen können. Gerade..., ...Ver- gütung nach § 1881 BGB bei den Betreuten eingezogen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung einer Wasserstoffhaftungsverordnung
In § 28n EnWG werden Regelungen zum Anschluss und Zugang zu den regulierten Wasserstoffnetzen sowie eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates über die technischen und wirtschaftlichen Bedingungen für den Anschluss und Zugang zu den regulierten Wasserstoffnetzen zu erlassen, einschließlich der Regelungen zum Ausgleich des Wasserstoffnetzes, eingeführt. In diesem Hinweispapier erarbeitet FNB Gas einige Vorschläge zur Ausarbeitung einer H2-Haftungsverordnung.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 17.04.2025
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Adressatenkreis:
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21.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Haftungsbeschränkungen nach §§ 307, 309 BGB i. V. m. § 28n Absatz 3 EnWG, § 305 BGB lehnt der Gesetzgeber angesichts...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Solarpaket II soll weitere Vereinfachungen für PV-Anlagen und Stromspeicher enthalten. Wir setzen uns dafür ein, dass die direkte Vermarktung von PV-Strom und die Vermarktung von Flexibilität aus Speichern signifikant vereinfacht wird. Insbesondere, indem die Prozesse der Anmeldung gestrafft und mit beschleunigt werden. Zusätzlich setzen wir uns dafür ein, dass Stromspeicher so eingesetzt werden, dass eine systemweite Überproduktion von PV-Strom in den Mittagsstunden vermieden wird. Ziel ist es, negative Preise an den Strombörsen zu verringern, was das EEG-Konto entlastet. Hierfür sind die oben beschriebenen vereinfachten Prozesse für die Direktvermarktung der Schlüssel.
- Bereitgestellt von: sonnen GmbH am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Forderung. Anders als in § 398 BGB vorgesehen, verlangen Netzbetreiber..., ...wären mit den Vorgaben des BGB jedoch eigentlich nicht...
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Zu Regelungsvorhaben: