Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.707)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bezugnehmend auf das Vorhaben einer bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelung für eine Helfergleichstellung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung: Bundesweite rechtliche Gleichstellung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in Hilfsorganisationen mit den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk bezüglich Freistellung und Lohnfortzahlungen - mindestens für Einsatzfälle. Eine Harmonisierung des Landesgesetzgebungen wäre ebenso denkbar wie eine Regelung auf Bundesebene.

    • Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 24.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Reform des GEAS, die ab dem 12. Juni 2026 Anwendung finden wird, schafft vielfältige Möglichkeiten der Freiheitsbeschränkung bis hin zu Freiheitsentziehung zu Lasten von asylsuchenden Menschen. Mit Sorge nimmt das DRK wahr, dass die vorliegende Gesetzesentwürfe Handlungsspielräume über das erforderliche Maß hinaus ausschöpfen und dabei wichtige Garantien für die Betroffenen nicht ausreichend berücksichtigen.

    • Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 24.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1848 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das DRK befürwortet ausdrücklich die Beibehaltung und Stärkung des Prinzips der Freiwilligkeit im Wehrdienstmodernisierungsgesetz. Gleichzeitig plädiert das DRK dafür, das Gesetz im Sinne einer ganzheitlichen Gesamtverteidigung auszugestalten, die auch den Zivil- und Katastrophenschutz als gleichrangigen Bestandteil berücksichtigt. Nur durch die enge Verzahnung militärischer und ziviler Strukturen, den Ausbau bestehender Freiwilligendienste sowie die klare gesetzliche Verankerung eines zivilen Ersatzdienstes kann eine moderne, resiliente und gesellschaftlich breit getragene Sicherheitsarchitektur entstehen.

    • Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 24.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Ausgestaltung von Digitalisierungsprozessen wird künftig den Sozial- und Gesundheitssektor verändern. Damit die Zugangsmodalitäten und Nutzbarkeit digitaler Prozesse und Anwendungen für die vielfältigen gesellschaftlichen Gruppen gewährleistet sind, setzt sich das Deutsche Rote Kreuz für die inklusive Ausgestaltung ein.

    • Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 24.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gesundheit ist ein Menschenrecht. Dies ist im Sozialstaat Deutschland nicht für alle Menschen gleichermaßen und ausreichend sichergestellt. Dringender Handlungsbedarf ist gegeben, insbesondere für vulnerable Personengruppen wie Geflüchtete, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen ohne Krankenversicherungsschutz oder Menschen ohne festen Wohnsitz. Der Zugang zu Beratung sowie zu medizinischen und psychosozialen Gesundheitsleistungen ist durch unterschiedliche Maßnahmen zu gewährleisten, unter anderem durch angemessene existenzsichernde Leistungen, niedrischwellige Unterstützungsleistungen und die Verringerung von gesundheitszlicher und sozialer Ungleichheit. Gesundheit ist unteilbar.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG) am 24.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Regierungskommission hat seit 2022 unterschiedliche Empfehlungen für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung veröffentlicht, zuletzt mit dem KHAG. Das Ziel unseres Fachverbandes ist es, die Krankenhausversorgung sozial zu gestalten im Sinne einer bedarfsgerechten Patient*innenorientierung. Bei der Diskussion wird oftmals die medizinische Indikation in den Mittelpunkt der Behandlungs und Bedarfserkennung gestellt. Dabei sind psychosoziale Indikatoren der Lebenssituation aus unserer Sicht systematisch mitzuberücksichtigen, insbesondere im Kontext der zunehmenden Ambulantisierung, der Erforderlichkeit der Verbesserung der Notfallversorgung und der nachhaltigen Behandlungsqualität. Die psychosoziale Versorgung ist bei der medizinischen Behandlung ebenfalls sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG) am 24.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13407 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
      2. BT-Drs. 21/2512 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
    • Adressatenkreis:
      • 19.11.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins regt an, die Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 3 u. 4 SGB II beizubehalten, eine frühzeitige Beratung von Alleinerziehenden durchzuführen, den Vollzug der Karenzzeit der KdU durch gesetzliche Klarstellungen rechtsicher zu gestalten, Leistungsberechtigte ausreichend zu beraten, die Hinweispflicht (§ 22 Abs. 1a SGB II) als Sollregelung zu gestalten, wirksame Schutzmechanismen für vulnerable Gruppen flankierend einzuführen, die Neuregelung des Passiv-Aktiv-Transfers nur für Neuförderungen verbindlich zu gestalten, die Berufsberatung im SGB III neu zu gestalten, eine vertikale Einkommensanrechnung im SGB II einzuführen sowie das Einkommen erst im Folgemonat anzurechnen, die Erbringung der Bildungs- und Teilhabeleistungen zu vereinfachen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 24.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
    • Adressatenkreis:
      • 20.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung qualitativ sinnvoller und für die Versorgung relevante psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus jenseits der Psychiatrie/Psychosomatik. Im Orientierung für die Leistungsbereiche und Leistungsgruppen gebenden Krankenhausplan NRW findet sich keine fachlich, inhaltlich und an Leitlinien/Versorgungsstandards orientierte sinnhafte Wiedergabe psychosozialer Leistungen, so dass etablierte und strukturell und prävetiv wichtige Versorgungsbereiche in Akutkrankenhäusern wegzufallen drohen. An der Stelle will die BAG-PVA ansetzen, um die Reform zu verbessern.

    • Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus BAG-PVA am 24.11.2025
    • Adressatenkreis:
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