Stellungnahmen/Gutachten
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439 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (439)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorrang für Open Source Software in Beschaffung und Vergaberecht
Wir fordern, dass der Staat (sowohl auf Bundes- als auch EU-Ebene) seine Verantwortung als Ankerkunde wahrnimmt und zur Stärkung der digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung einen Vorrang für Open Source Software im Vergaberecht verankert. Es soll festgelegt werden: Open Source Software soll in Beschaffung und Vergabe zum Standard werden (Open Source als Default). Dem Prinzip »Public Money Public Code« folgend, soll der Staat mit öffentlichen Geldern finanzierte Software immer unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlichen, sodass die Software in der Folge von jedermann frei genutzt werden kann. Wenn in einem Vergabeverfahren sowohl proprietäre als auch Open-Source-Lösungen zur Auswahl stehen, sollen die Open-Source-Lösungen bevorzugt ausgewählt werden (Open Source First).
- Bereitgestellt von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 04.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge -
BT-Drs. 21/1931
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zu einer EU-Präferenz ergeben sich Fragen zu Anwendungsbereich, konkreter Ausgestaltung und Herausforderungen bei der Praxisumsetzung. Das BMWE hat die BAK mit einem Fragebogen (Oktober 2025) um ihre Einschätzung zu Anwendungsbereich, Ausgestaltung und Praxisumsetzung gebeten. Die BAK befürwortet eine EU-Präferenz grundsätzlich, da deutsche und europäische Planungs- und Architekturbüros im Nicht-EU-Ausland vielfach benachteiligt werden, während der deutsche Markt ausländischen Bietern gegenüber sehr offen ist. Ziel sollte ein faires „level playing field" sein – nicht der vollständige Ausschluss von Drittstaaten, sondern eine verhältnismäßige Benachteiligung als Verhandlungsinstrument zum gegenseitigen Abbau von Handelshemmnissen.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 04.11.2025
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Adressatenkreis:
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17.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen in der Lebensmittelwertschöpfungskette
Ziel ist, gesetzliche Regelungen zu finden, die sicherstellen, dass zwischen den Beteiligten an der Lebensmittelwertschöpfungskette (Produzenten, Verarbeiter, Lebensmittelhersteller, Handel) keine Machtgefälle entstehen, um unfaire Preisbildung und Handelspraktiken auszuschließen bzw. schnell beheben zu können, wenn diese doch entstanden sind.
- Bereitgestellt von: ALP - Advanced Level Politics GmbH am 23.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkere Kontrolle von Online-Plattformen
Rebalance Now hat sich an einem Appell von Germanwatch beteiligt. Dieser fordert die nächste Bundesregierung im Rahmen eines offenen Briefs auf, sich in der kommenden Legislaturperiode entschlossen dafür einzusetzen, dass Online-Plattformen das gesellschaftliche Gemeinwohl und den demokratischen Diskurs fördern. Das beinhaltet: i) Wettbewerbs- und Kartellrecht auf digitale Plattformen anwenden und punktuell verschärfen. ii) Transparenz bei den algorithmischen Systemen von Plattformen erwirken und iii) gemeinwohlorientierte digitale Plattformen aufzubauen und zu stärken.
- Bereitgestellt von: Rebalance Now am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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04.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Brot für die Welt fordert mit 78 anderen Akteuren die Kontrolle von Online-Plattformen
Brot für die Welt fordert die nächste Bundesregierung im Rahmen eines offenen Briefs auf, sich in der kommenden Legislaturperiode entschlossen dafür einzusetzen, dass Online-Plattformen das gesellschaftliche Gemeinwohl und den demokratischen Diskurs fördern, um damit Hassrede, Desinformationen und gesellschaftliche Spaltung in die Schranken zu weisen. Das beinhaltet: i) Wettbewerbs- und Kartellrecht auf digitale Plattformen anwenden und punktuell verschärfen. ii) Transparenz bei den algorithmischen Systemen von Plattformen erwirken.
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 26.03.2025
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Adressatenkreis:
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04.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Brot für die Welt fordert mit 78 anderen Akteuren die Kontrolle von Online-Plattformen
Brot für die Welt fordert die nächste Bundesregierung im Rahmen eines offenen Briefs auf, sich in der kommenden Legislaturperiode entschlossen dafür einzusetzen, dass Online-Plattformen das gesellschaftliche Gemeinwohl und den demokratischen Diskurs fördern, um damit Hassrede, Desinformationen und gesellschaftliche Spaltung in die Schranken zu weisen. Das beinhaltet: i) Wettbewerbs- und Kartellrecht auf digitale Plattformen anwenden und punktuell verschärfen. ii) Transparenz bei den algorithmischen Systemen von Plattformen erwirken.
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 05.03.2025
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Adressatenkreis:
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04.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorrang für Open Source Software in Beschaffung und Vergaberecht
Wir fordern, dass der Staat (sowohl auf Bundes- als auch EU-Ebene) seine Verantwortung als Ankerkunde wahrnimmt und zur Stärkung der digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung einen Vorrang für Open Source Software im Vergaberecht verankert. Es soll festgelegt werden: Open Source Software soll in Beschaffung und Vergabe zum Standard werden (Open Source als Default). Dem Prinzip »Public Money Public Code« folgend, soll der Staat mit öffentlichen Geldern finanzierte Software immer unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlichen, sodass die Software in der Folge von jedermann frei genutzt werden kann. Wenn in einem Vergabeverfahren sowohl proprietäre als auch Open-Source-Lösungen zur Auswahl stehen, sollen die Open-Source-Lösungen bevorzugt ausgewählt werden (Open Source First).
- Bereitgestellt von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 19.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge -
BT-Drs. 21/1931
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung von Investitionen in den Wohnungsneubau
In einem persönlichen Brief spricht sich das Fachforum Stadtentwicklung, Bau und Immobilien im Wirtschaftsforum der SPD gegen den Vorschlag des SPD-Parteivorstandes vom 18.05.2026 aus, zur Einführung von deutschlandweiten Mietendeckeln eine Länderöffnungsklausel im Mietrecht einzuführen. Um den Wohnungsneubau in Metropolregionen zu stärken, werden stattdessen alternative politische Maßnahmen vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 14.07.2026
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Adressatenkreis:
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27.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hohe Kraftstoffpreise: In Krisenzeiten Verbraucher wirksam entlasten
Aus Sicht des ADAC bedarf es Maßnahmen gegen überteuerte Spritpreise, die schnell und wirksam umgesetzt werden müssen. In Deutschland sind die Kraftstoffpreise seit Beginn des Iran-Krieges teilweise doppelt so stark gestiegen wie in anderen europäischen Ländern. In Bezug auf das sogenannte Österreich-Modell bleibt der ADAC skeptisch, ob sich dadurch niedrigere Preise erzielen lassen. Ob es für Verbraucher besser wird, muss sich mit der Zeit zeigen. Mittelfristig könnte in Kombination mit kartellrechtlichen Regelungen, zu denen die Bundesregierung derzeit einen Gesetzentwurf abstimmt, mehr Wirksamkeit erzielt werden. Kurzfristig geht aber kein Weg an der Senkung der Energiesteuern vorbei, um die Verbraucher zügig und direkt zu entlasten.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 174/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket) -
BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
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BR-Drs. 174/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine novellierte EU-Vergaberichtlinie muss ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten
Die EU-Kommission möchte die EU-Vergaberegeln novellieren. Ebenso wie zum Beispiel Rechtsdienstleistungen den besonderen Beschaffungsregelungen des Titels III der Richtlinie 2014/24/EU unterliegen, muss eine novellierte Vergaberichtlinie ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten. Im deutschen Vergaberecht wird den Besonderheiten der Vergabe von Planungsleistungen bereits derzeit durch einen gesonderten Abschnitt in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Rechnung getragen. Ein gesonderter Regelungsbereich für Planungsleistungen auch in den Vergaberichtlinien ist notwendig und gerechtfertigt. Das gesonderte Kapitel sollte u.a. angemessene Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen und verpflichtende losweise Vergabe getrennt von Bauleistungen umfassen.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
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04.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: