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252 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"StromNEV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (252)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der ZVEI setzt sich dafür ein, dass ein eventuell gewährter staatlicher Zuschuss zu Netzentgelten bei möglichst vielen Verbrauchern auch spürbar wirkt. Eine Zuschuss allein den Übertragungsnetzentgelten kommt in den nachgelagerten netzebenen dagegen nur anteilig an.

    • Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 27.08.2025
    • Adressatenkreis:
      • 06.03.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Netznutzung (vormals §19-StromNEV-Umlage) und die Offshore-Netzumlage..., ...bis Ende 2024 als §19-StromNEV-Umlage bezeichnet und..., ...Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV entstehen. Gemäß dieser..., ...Letztverbrauchern nach § 19 Abs. 2 StromNEV gewährt werden. Dies...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In der Debatte über die Höhe der Strompreise in Deutschland wird von verschiedenen Seiten gefordert, dass die Stromnetzentgelte kurzfristig durch Bundeszuschüsse abgesenkt werden sollten. Einen solchen Zuschuss hat es erstmals 2023 gegeben, als die Engpassmanagementkosten der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) infolge der Energiepreiskrise drastisch gestiegen sind. Weniger Augenmerk wird dabei jedoch auf die Frage gelegt, auf welchem Weg und mit welchen konkreten Verteilungswirkungen die Netzentgelte bezuschusst werden sollten. Mitunter wird unausgesprochen unterstellt, dass der 2023 gewählte Weg eines Zuschusses zu den Netzentgel-ten der ÜNB die sinnvollste oder sogar einzig mögliche Option sei. Dies ist jedoch nicht der Fall.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
    • Adressatenkreis:
      • 06.03.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Netznutzung (vormals §19-StromNEV-Umlage) und die Offshore-Netzumlage..., ...bis Ende 2024 als §19-StromNEV-Umlage bezeichnet und..., ...Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV entstehen. Gemäß dieser..., ...Letztverbrauchern nach § 19 Abs. 2 StromNEV gewährt werden. Dies ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stromnetzentgeltverord-nung (StromNEV) Ende 2028. 1. Einleitung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Beschleunigung des Ausbaus der Offshore Windenergie in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und damit einhergehend Verdichtung der Bebauung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Flächenzuschnitt, Zielsystem, Netzanschlussregeln sowie Ausschreibungs- und Marktdesign birgt daher viel Optimierungs- und Einsparpotential. Auch die Schnittstelle zum Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich ist es dabei unser Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, die soziökonomischen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.

    • Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 27.02.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...3.1.4 der Anlage 1 zur StromNEV, angelehnt an das Urteil..., ... Regelungen des § 32b StromNEV für alle betroffenen ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Beschleunigung des Ausbaus der Offshore Windenergie in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und damit einhergehend Verdichtung der Bebauung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Flächenzuschnitt, Zielsystem, Netzanschlussregeln sowie Ausschreibungs- und Marktdesign birgt daher viel Optimierungs- und Einsparpotential. Auch die Schnittstelle zum Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich ist es dabei unser Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, die soziökonomischen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 27.02.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...3.1.4 der Anlage 1 zur StromNEV, angelehnt an das Urteil..., ... Regelungen des § 32b StromNEV für alle betroffenen ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der geplante Ausbau der Offshore Windenergie in der dt. Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Betriebskonzepten und Netzanschlussregeln, sowie die Überprüfung der Flächenzuschnitte und des Zielsystems, aber auch das Ausschreibungs- und Marktdesign, sowie eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit bergen verschiedene Einsparpotentiale. Auch die Schnittstelle zu Herstellung und Transport von Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich verfolgen wir dabei das Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, den volkswirtschaftlichen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 07.04.2026
    • Adressatenkreis:
      • 27.02.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...3.1.4 der Anlage 1 zur StromNEV, angelehnt an das Urteil..., ... Regelungen des § 32b StromNEV für alle betroffenen ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verlängerung der Anwendung des KWK-Gesetzes über 2026 hinaus. Neben der BEW stellt das KWKG die zweite Fördersäule für die Fernwärme dar. Als umlagebasierter Finanzierungsmechanismus, ermöglicht das KWKG die Transformation der Fernwärme, ohne Haushaltsmittel zu beanspruchen. Allerdings sind die einzelnen Förderinstrumente für KWK-Anlagen, Wärmenetze und -speicher aufgrund eines beihilferechtlichen Vorbehalts der EUKommission bis zum 31.12.2026 begrenzt. Im ersten Schritt muss daher kurzfristig eine Verlängerung des Gesetzes bis zum 31.12.2029 auf den Weg gebracht werden; im zweiten Schritt ist das Gesetz inhaltlich weiterzuentwickeln.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13615 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 27.02.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Entgelte nach § 18 StromNEV soll der einzige Anreiz..., ...den Entgelten nach § 18 StromNEV adressiert und gleichzeitig...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 19.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 293/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
      • 10.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Weiterentwicklung §19 (2) StromNEV 5 Minuten ISP Systemstützende...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir haben uns für die Vereinfachung der Bedingungen für Balkonsolar eingesetzt, die auch gekommen sind.

    • Bereitgestellt von: Klimaschutz im Bundestag e. V. am 22.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11180 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8657 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), Marktstammdatenregisterverordnung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Netznutzung nach §19 StromNEV werden ebenfalls häufig..., ...Netzentgelte, Offshore- und §19-StromNEV-Umlagen weisen teilweise...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...individuelles Netzentgelt gem. StromNEV, Lastdatenerhebung der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Eckpunktepapier für eine Reform der Sondernetz-entgelte der Industrie (§ 19 Abs. 2, Satz 1 und 2, StromNEV) veröffentlicht. Aus Sicht der BNetzA ist diese geboten, um den Anforderungen des deutschen Stromsystems gerecht zu werden, das inzwischen von einem hohen Anteil dezentraler und volatiler Stromerzeugung geprägt ist. Die „Eckpunkte zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich“ richten den Blick im Wesentlichen auf die Mobilisierung weiterer Flexibilitätspotenziale, lassen dabei aber die Frage außer Acht, wie im Zuge der Energiewende auch mittel- und langfristig wettbewerbsfähige Netzentgelte für die Industrie sichergestellt werden können.

    • Bereitgestellt von: Verein Deutscher Zementwerke e.V. am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 18.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Abs. 2, Satz 1 und 2, StromNEV) veröffentlicht. Aus ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes wurden Festlegungsbefugnisse für die Bundesnetzagentur geschaffen, damit sie unter anderem die bisherigen Regelungsinhalte der GasNZV in Festlegungen selbst regeln kann. Der Gesetzgeber hat die Befugnisse der BNetzA so ausgestaltet, dass sie von bestehenden Regelungen abweichen oder ergänzende Regelungen treffen kann.

    • Bereitgestellt von: Initiative Energien Speichern e.V. (INES) am 10.10.2024
    • Adressatenkreis:
      • 03.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...GasNZV, GasNEV, StromNZV, StromNEV und ARegV stellte einen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Netzentgeltreduk-tion nach § 18 StromNEV erhalten). Ansprechpartner...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...zugehörenden Verordnungen (bspw. StromNEV), Festlegungen der BNetzA...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      TRIMET unterstützt die Reform der Industrienetzentgelte, fordert jedoch den Erhalt wettbewerbsfähiger Netzentgeltentlastungen für energieintensive Industrien. Das Unternehmen schlägt mit „FLEXIS“ ein flexibilitätsorientiertes Modell vor, das industrielle Lastflexibilität praxisnah und technologieoffen honoriert. Zudem fordert TRIMET eine verlängerte Übergangsregelung bis 2035 sowie eine Ausgestaltung der Reform, die die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Aluminiumstandorte sichert.

    • Bereitgestellt von: TRIMET Aluminium SE am 16.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 04.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Netzentgelt nach § 19 Abs. 2 StromNEV erhalten haben. Neue ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kapazitätsmechanismus). Der § 19 Abs. 2 StromNEV (individuelle Netzentgelte..., ...Netz-entgelte nach § 19 Abs.2 StromNEV für die energieintensive..., ...Auslaufen der heutigen StromNEV Ende 2028 droht ein weiterer...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bandlastbezug §19, Abs 2.2 StromNEV 27 Quelle: Bundesnetzagentur...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Entfristung des KWKG und Streichung der nicht mehr notwendigen beihilferechtlichen Einschränkungen. Vorlage der fälligen Evaluierung des KWKG durch das BMWK und Nutzung der Ergebnisse, um die Rolle der KWK zur effizienten und klimaneutralen Besicherung der lokalen und regionalen Strom- und Wärmeversorgung auf Basis von Wasserstoff zu stärken. Anpassung des Fördermechanismus für KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung durch Reduzierung der geförderten Jahresstunden bis hin zu einer reinen Leistungsprämie. Schaffung einer zusätzlichen neuen Kategorie zur Umrüstung der Bestandsanlagen von Gas auf Wasserstoff. Ausweitung der Fernwärme-Fördermaßnahmen des KWKG.

    • Bereitgestellt von: 8KU GmbH am 25.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... wie in § 18 Absatz 1 StromNEV. Wegen der zunächst...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...stromverbrauch gemäß §19 (2) StromNEV, ist zu begrüßen. ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 19.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 293/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
      • 10.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Weiterentwicklung §19 (2) StromNEV §19(2): 7000h-Regel ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 18.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 10.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Weiterentwicklung §19 (2) StromNEV §19(2): 7000h-Regel ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...lastverbraucher (§ 19 StromNEV) würde zu erheblichen..., ...Netzentgelte nach § 19 Abs.2 StromNEV für die energieintensive..., ...Auslaufen der heutigen StromNEV Ende 2028 droht ein weiterer...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Gewährleistung der Planungssicherheit 2) Die Schaffung eines modernen Förderrahmens 3) Die Stärkung der Systemeffizienz durch Transparenz, Digitalisierung und Flexibilisierung 4) Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit einem dezentralen Back-up-System auf Basis steuerbarer Erneuerbarer Energien

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 27.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bandlastprivileg (§ 19 Abs. 2 StromNEV) gewährt Großverbrauchern...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Umstellung von einer Zeit- auf eine Mengenförderung beschreibt einen Wechsel im Fördermechanismus für erneuerbare Energien. Während Anlagen bislang typischerweise über einen festen Zeitraum, etwa 20 Jahre, gefördert werden, würde sich die Förderung künftig an einer bestimmten förderfähigen Strommenge orientieren. Eine Anlage erhält also Förderung, bis eine zuvor festgelegte Menge an Strom erzeugt beziehungsweise vergütet wurde. Dadurch kann die Förderung stärker an die tatsächliche Stromproduktion und den Systemnutzen gekoppelt werden. Ziel ist es, Förderkosten besser zu begrenzen, Überförderung zu vermeiden und Anreize zu setzen, erneuerbare Anlagen effizienter und systemdienlicher zu betreiben.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 27.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bandlastprivileg (§ 19 Abs. 2 StromNEV) gewährt Großverbrauchern...
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