Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

439 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"GWB"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (439)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne USt) für Freihändige Vergaben bei Bauleistungen (Bl.) 2. Wertgrenze von 1.000.000 Euro (ohne USt) für Beschränkte Ausschreibung bei Bl. 3. Wertgrenze von mindestens 15.000 EUR (ohne USt) für Direktaufträge bei Bl. 4. explizite Erlaubnis, auch den derzeitigen Vertragspartner zumindest zur Abgabe eines Angebotes bei dem Wettbewerb zur erneuten Vergabe einer Leistung auffordern zu dürfen 5. Aufweichung des Gebots zur Losvergabe: explizite Zulässigkeit von unterschwelligen GU und GÜ-Vergaben 6. Einführung eines Schwellenwertes von 750.000€ (netto) für die Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen durch ihre Einstufung als "soziale und andere besondere Dienstleistung" i. S. v.§ 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie 2014/24

    • Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 17.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 02.12.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Beschaffung (siehe §120a GWB/AVV Sozial und umweltbezogen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aus Sicht des Verbandes benachteiligt die vorgesehene Regelung jene Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, obwohl sie ihren Beschäftigten faire und marktgerechte Löhne zahlen. Die Anforderungen, die Unternehmen erfüllen müssen, um einen öffentlichen Auftrag zu erhalten, sind ohnehin beachtlich. Es besteht die Gefahr von bürokratischem Mehraufwand. Statt einer weiteren Regulierung über Tarifpflichten fordert der VdU eine gezielte Förderung frauengeführter Unternehmen sowie KMU in der öffentlichen Beschaffung. Noch immer bestehen in vielen Branchen gewachsene Strukturen, die den Zugang von Unternehmerinnen zu öffentlichen Aufträgen erschweren. Der Staat sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen und seine Vergabepraxis so gestalten, dass Unternehmerinnen gestärkt werden.

    • Bereitgestellt von: Verband der Unternehmerinnen in Deutschland e.V. am 16.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1941 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in der Vergabeverordnung..., ...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anerkennung, dass weiterhin Beschleunigung im Rahmen von Vergabeverfahren zur Deckung von Bedarfen der Bundeswehr aufgrund des Ernstes der Lage geboten und fundamentale Grundsätze des Vergaberechts, wie Wettbewerb, Transparenz und effektiver Rechtsschutz, dahinter zeitweise zurücktreten sollen. Bestehende Bedrohungslage rechtfertigt es, im Bereich Verteidigung und Sicherheit auf Sondersituation zu reagieren und befristet weitreichende Sonderregelungen vorzusehen. Klarstellung, dass diese Sonderregelungen aber weder ohne vorherige gründliche Überprüfung nach Ablauf der Befristung grundlos perpetuiert noch per se auf das allgemeine Vergaberecht übertragen werden dürfen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMVg): Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...346 AEUV in § 107 Abs. 2 GWB wird im Sinne der Verteidigungs..., ...Sicherheitsinteressen i. S. v. § 107 Abs. 2 GWB i. V. m. Art. 346 AEUV ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne USt) für Freihändige Vergaben bei Bauleistungen (Bl.) 2. Wertgrenze von 1.000.000 Euro (ohne USt) für Beschränkte Ausschreibung bei Bl. 3. Wertgrenze von mindestens 15.000 EUR (ohne USt) für Direktaufträge bei Bl. 4. explizite Erlaubnis, auch den derzeitigen Vertragspartner zumindest zur Abgabe eines Angebotes bei dem Wettbewerb zur erneuten Vergabe einer Leistung auffordern zu dürfen 5. Aufweichung des Gebots zur Losvergabe: explizite Zulässigkeit von unterschwelligen GU und GÜ-Vergaben 6. Einführung eines Schwellenwertes von 750.000€ (netto) für die Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen durch ihre Einstufung als "soziale und andere besondere Dienstleistung" i. S. v.§ 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie 2014/24

    • Bereitgestellt von: Leibniz-Gemeinschaft am 23.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 02.12.2024

        • Bundesregierung:

      • 03.12.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...“ im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ...Schwellenwertberechnung nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ..." im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ...Dienstleistungen im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne USt) für Freihändige Vergaben bei Bauleistungen (Bl.) 2. Wertgrenze von 1.000.000 Euro (ohne USt) für Beschränkte Ausschreibung bei Bl. 3. Wertgrenze von mindestens 15.000 EUR (ohne USt) für Direktaufträge bei Bl. 4. explizite Erlaubnis, auch den derzeitigen Vertragspartner zumindest zur Abgabe eines Angebotes bei dem Wettbewerb zur erneuten Vergabe einer Leistung auffordern zu dürfen 5. Aufweichung des Gebots zur Losvergabe: explizite Zulässigkeit von unterschwelligen GU und GÜ-Vergaben 6. Einführung eines Schwellenwertes von 750.000€ (netto) für die Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen durch ihre Einstufung als "soziale und andere besondere Dienstleistung" i. S. v.§ 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie 2014/24

    • Bereitgestellt von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 20.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 02.12.2024

        • Bundesregierung:

      • 03.12.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Bundesministerium fuer Wirtschaft und Klimaschutz plant eine Überarbeitung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die Initiative Konzernmacht beschränken hat dazu Vorschläge zur Fusionskontrolle und Ministererlaubnis, Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz eingebracht (siehe BMWK-Webseite: Öffentliche Konsultation zur Modernisierung des Wettbewerbsrechts).

    • Bereitgestellt von: Initiative "Konzernmacht beschränken" am 31.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...handlungsfähig zu bleiben. Die 11. GWB- Novelle sollte auf jeden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Rechtsverordnung nach §113 GWB Die öffentliche Hand..., ...Eckpunkte für die in §113 GWB angelegte Vergabeverordnung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bund und die Bundesländer sind aufgefordert, auch unterhalb der europäischen Schwellenwerte für bundesweit einheitliche, einfache, objektive, transparente und wettbewerbliche Vergabebestimmungen zu sorgen, die praxisgerecht eingehalten und bei Bedarf überprüft werden können. Dazu bietet es sich an, basierend auf einer gemeinsamen Rechtsgrundlage die in der Praxis bereits bekannten und bewährten Bestimmungen – die Unterschwellenvergabeordnung sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (Teil A, Abschnitt 1) – bundesweit einheitlich für anwendbar zu erklären.

    • Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 22.05.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verhältnismäßigkeit vergeben (§ 97 Abs. 1 GWB). Diese fundamentalen Grundsätze...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Adressiert wird die Vereinfachung und bundesweite Vereinheitlichung des Unterschwellenvergaberechts. Der DAV bezieht sich auf die im Beschluss zur Staatsmodernisierung vom 4. Dezember 2025 vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung und Entbürokratisierung von Vergabeverfahren. Gefordert werden insbesondere ein einheitlicher Rechtsrahmen für Bund, Länder und Kommunen, die Beibehaltung und Vereinfachung der UVgO, einheitliche Formulare, interoperable Vergabeplattformen, harmonisierte Wertgrenzen sowie ein einheitlicher Rechtsschutz im Unterschwellenbereich.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 21.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB bundesweit einheitlich ..., ...handhabenden Bestimmungen des § 132 GWB. Auch in weiteren Fällen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1) Einführung eines nationalen Tierversuchsgesetzes 2) Einführung bundesweit angepasster, digitalisierter und einheitlicher Antragsformulare für Tierversuchsvorhaben 3) Es sollte ermöglicht werden, dass Forschungsverbünde ein gemeinsames Tierversuchsvorhaben beantragen (z.B. ein gesamter SFB, Exzellenz- und Schwerpunktprogramme oder Forschungsinstitute). 4) Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (AVV) durch Anpassung an die aktuelle Rechtslage (inklusive EU-Recht).

    • Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 20.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 02.12.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils Ausführer der Technologie ist (Verlag verkauft die Abos und be-stimmt über die Verbreitung der Publikation). 2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention to publish“ befreit von der Exportkontrolle jedenfalls dann, wenn der Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft zur Verfügung stellt, d.h. insbesondere sich keine Rechte an der Publikation vorbehält und keine Beschränkungen aus Gründen des amtlichen Geheimschutzes (vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration Regulations (EAR))

    • Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 17.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 02.12.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erleichterung bei der Implementierung des CBAM in Wissenschaftsorganisationen durch die folgenden Maßnahmen: 1) Bereitstellung kostenloser CO2-Zertifikate wie dies bis 2034 für bestimmte Industriezweige ermöglicht wird. 2) Meldung von „Rohmassedaten“ getätigter Importe in den einschlägigen Bereichen und anschließende Hochrechnung auf die Emissionsdaten durch die fachlich verantwortliche Stelle für das CBAM-Melderegister.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 17.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 497/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)
      2. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Adressatenkreis:
      • 02.12.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      I. Erhöhung des Anteils der marktbeherrschenden Unternehmen an der gesamtwirtschaflichen Wertschöpfungskette: Der bvse hält es hier für erforderlich, Maßnahmen (u.a. durch strengere Überwachungen) zu ergreifen, um der steigenden Erhöhung entgegenzuwirken und zu verhinder, dass mittelständische Unternehmen vom Markt gedrängt werden. II: Europäische Kommission zur Veröffentlichung von Leitlinien zu Behinderungsmissbräuchen: Wird von Seiten des bvse e.V. unterstützt. III. Ex-post Evaluationen: Hier wünscht sich der bvse e.V., wie auch von der Monopolkommission vorgeschlagen, eine entsprechende Beteiligung des Bundeskartellamtes.

    • Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 20.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Monopolkommission gem. § 44 Abs. 1 GWB Der bvse-Bundesverband...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...handlungsfähig zu bleiben. Die 11. GWB-Novelle sollte erhalten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vorschlag: Ergänzung § 120 b GWB - Open-Source Kriterium...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Auslagerung der Funktion des/der GWB oder dessen/deren Stellvertretung..., ... Geldwäschebeauftragten (GwB) an Dienstleister in gruppenähnlichen..., ...Regelung zur Auslagerung der GwB-Funktion innerhalb von ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Konflikt mit den in § 120a GWB (2) genannten Aspekten ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Konflikt mit den in § 120a GWB (2) genannten Aspekten ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Auslagerung der Funktion des/der GWB oder dessen/deren Stellvertretung..., ... Geldwäschebeauftragten (GwB) an Dienstleister in ..., ...Regelung zur Auslagerung der GwB-Funktion innerhalb von ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Auslagerung der Funktion des/der GWB oder dessen/deren Stellvertretung..., ... Geldwäschebeauftragten (GwB) an Dienstleister in ..., ...Regelung zur Auslagerung der GwB-Funktion innerhalb von ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verordnungsermächtigung in § 113 GWB positiv zu bewerten, da..., ...Schwellenwerte nach § 106 Absatz 2 GWB um das Zweieinhalbfache...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...“ im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ...Schwellenwertberechnung nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ..." im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ...Dienstleistungen im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erleichterung bei der Implementierung des CBAM in Wissenschaftsorganisationen durch die folgenden Maßnahmen: 1) Bereitstellung kostenloser CO2-Zertifikate wie dies bis 2034 für bestimmte Industriezweige ermöglicht wird. 2) Meldung von „Rohmassedaten“ getätigter Importe in den einschlägigen Bereichen und anschließende Hochrechnung auf die Emissionsdaten durch die fachlich verantwortliche Stelle für das CBAM-Melderegister.

    • Bereitgestellt von: Leibniz-Gemeinschaft am 23.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 497/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)
      2. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Adressatenkreis:
      • 02.12.2024

        • Bundesregierung:

      • 03.12.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...“ im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ...Schwellenwertberechnung nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ..." im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ...Dienstleistungen im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...“ im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ...Schwellenwertberechnung nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ..." im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ...Dienstleistungen im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils Ausführer der Technologie ist (Verlag verkauft die Abos und be-stimmt über die Verbreitung der Publikation). 2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention to publish“ befreit von der Exportkontrolle jedenfalls dann, wenn der Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft zur Verfügung stellt, d.h. insbesondere sich keine Rechte an der Publikation vorbehält und keine Beschränkungen aus Gründen des amtlichen Geheimschutzes (vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration Regulations (EAR))

    • Bereitgestellt von: Leibniz-Gemeinschaft am 23.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 02.12.2024

        • Bundesregierung:

      • 03.12.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...“ im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ...Schwellenwertberechnung nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ..." im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ...Dienstleistungen im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...“ im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ...Schwellenwertberechnung nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ..." im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ...Dienstleistungen im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Signifikante Erhöhung der Wertgrenzen für Verhandlungsvergaben und Direktaufträge entsprechend der in vielen Bundesländern aktuell für deren Behörden bzw. Hochschulen festgesetzten bzw. geplanten Grenzen: 1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) für Verhandlungsvergaben bei Liefer- und Dienstleistungen (im Geschäftsbereich des BMBF bisher 30.000 EUR gem. UVgO i.V.m. den einschlägigen Ausführungsbestimmungen) 2. Wertgrenze von mindestens 15.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) für Direktaufträge bei Liefer- und Dienstleistungen (bisher 1.000 EUR gem. UVgO)

    • Bereitgestellt von: Leibniz-Gemeinschaft am 23.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 591/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
      2. BT-Drs. 20/14344 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
    • Adressatenkreis:
      • 02.12.2024

        • Bundesregierung:

      • 03.12.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...“ im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ...Schwellenwertberechnung nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ..." im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ...Dienstleistungen im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Voraussetzung sollte grundsätzlich das Vorliegen und der Nachweis über einen Pflegegrad gemäß SGB XI ausreichen. Zusätzlich sollte auch die Erstattung von Betreuungskosten für pflegebedürftige Angehörige unterhalb der formellen Schwelle eines Pflegegrades im Sinne des § 14 SGB XI, z.B. wegen nur kurzzeitigen Pflegebedarfs (wie z.B. aufgrund eines Unfalls) unterhalb der für die Leistungen der Pflegekasse erforderlichen Dauerhaftigkeit, ermöglicht werden.

    • Bereitgestellt von: Leibniz-Gemeinschaft am 23.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 02.12.2024

        • Bundesregierung:

      • 03.12.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...“ im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ...Schwellenwertberechnung nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ..." im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ...Dienstleistungen im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils Ausführer der Technologie ist (Verlag verkauft die Abos und be-stimmt über die Verbreitung der Publikation). 2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention to publish“ befreit von der Exportkontrolle jedenfalls dann, wenn der Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft zur Verfügung stellt, d.h. insbesondere sich keine Rechte an der Publikation vorbehält und keine Beschränkungen aus Gründen des amtlichen Geheimschutzes (vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration Regulations (EAR))

    • Bereitgestellt von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 20.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 02.12.2024

        • Bundesregierung:

      • 03.12.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nutzen. Bislang sehen § 113 GWB und § 28 VgV vor, dass ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils Ausführer der Technologie ist (Verlag verkauft die Abos und bestimmt über die Verbreitung der Publikation). 2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention to publish“ befreit von der Exportkontrolle jedenfalls dann, wenn der Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft zur Verfügung stellt, d.h. insbesondere sich keine Rechte an der Publikation vorbehält und keine Beschränkungen aus Gründen des amtlichen Geheimschutzes (vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration Regulations (EAR))

    • Bereitgestellt von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
    • Adressatenkreis:
      • 02.12.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1) Einführung eines nationalen Tierversuchsgesetzes 2) Einführung bundesweit angepasster, digitalisierter und einheitlicher Antragsformulare für Tierversuchsvorhaben 3) Es sollte ermöglicht werden, dass Forschungsverbünde ein gemeinsames Tierversuchsvorhaben beantragen (z.B. ein gesamter SFB, Exzellenz- und Schwerpunktprogramme oder Forschungsinstitute). 4) Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (AVV) durch Anpassung an die aktuelle Rechtslage (inklusive EU-Recht).

    • Bereitgestellt von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
    • Adressatenkreis:
      • 02.12.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und wenden bei der Vergabe..., ...Schwellenwerte gemäß § 106 GWB übersteigen, die Vorgaben des GWB und der Sektorenverordnung...
Nach oben blättern