Stellungnahmen/Gutachten
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333 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »digitale gewalt« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (333)
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Katalogs der Privatklagedelikte zum besseren Schutz vor bildbasierter digitaler Gewalt
Bestehende Schutzlücken in Fällen von bildbasierter digitaler Gewalt sollten geschlossen werden. Dazu zählen etwa die Veröffentlichung intimer Aufnahmen ohne Einwilligung oder die Erstellung und Verbreiter pornographischer Deepfakes. Bei derartigen Vorfällen handelt es sich in der juristischen Bewertung meist um eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild gemäß § 33 KunstUhrG oder um Beleidigungsdelikte. Um einer massenhaften Einstellung von Ermittlungsverfahren in diesen Fällen unter Verweis auf den Privatklageweg (§§ 374 ff. StPO) vorzubeugen, sollten diese Delikte – wenn sie öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 StPO) begangen werden – aus dem Katalog der Privatklagedelikte herausgenommen werden.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fortschritte beim Schutz vor digitaler Gewalt und für ein sichereres..., ...der Verabschiedung des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG..., ...der Arbeit des deutschen Digital Services Coordinators..., ...zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...vor Desinformation und digitaler Gewalt steht zunehmend..., ...können, um den Schutz vor digitaler Gewalt effektiv zu stärken..., ... Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Prävention eines immer gewaltvolleren Tones im digitalen..., ... Problem: Betroffene digitaler Gewalt werden aktuell..., ...sollten Betroffene von digitaler Gewalt auch ohne Antragstellung..., ...Zivilrecht: Ein Gesetz gegen digitale Gewalt Das Problem..., ...zivilrechtliche Vorgehen gegen digitale Gewalt ist derzeit vor..., ... für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt, sowie..., ...somit Betroffenen von digitaler Gewalt zeitnah die private..., ...Das Problem: Betroffene digitaler Gewalt befürchten stets..., ... diese Weise wird aus digitaler Gewalt schnell ein analoges..., ...insbesondere für Betroffene von digitaler Gewalt weiterhin ein..., ...Problem: Betroffene von digitaler Gewalt werden auch heute..., ...ausschließlich für Betroffene digitaler Gewalt. Bisherige Förderungen..., ...Gruppe der Betroffenen von digitaler Gewalt der Zugang zu...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Katalogs der Privatklagedelikte zum besseren Schutz vor bildbasierter digitaler Gewalt
Bestehende Schutzlücken in Fällen von bildbasierter digitaler Gewalt sollten geschlossen werden. Dazu zählen etwa die Veröffentlichung intimer Aufnahmen ohne Einwilligung oder die Erstellung und Verbreiter pornographischer Deepfakes. Bei derartigen Vorfällen handelt es sich in der juristischen Bewertung meist um eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild gemäß § 33 KunstUhrG oder um Beleidigungsdelikte. Um einer massenhaften Einstellung von Ermittlungsverfahren in diesen Fällen unter Verweis auf den Privatklageweg (§§ 374 ff. StPO) vorzubeugen, sollten diese Delikte – wenn sie öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 StPO) begangen werden – aus dem Katalog der Privatklagedelikte herausgenommen werden.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 10.10.2024
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Konsequent gegen digitale Gewalt – Für ein sicheres..., ...Anlaufstellen für Betroffene von digitaler Gewalt 1. Reform der..., ...des Verbrauchers. Der Digital Services Act hat europaweit..., ...Anlaufstellen für Betroffene von digitaler Gewalt Das Problem: Betroffene von digitaler Gewalt werden oft allein..., ...ausschließlich für Betroffene digitaler Gewalt. Traditionellen..., ...die nötige Expertise im digitalen Bereich, um den Bedürfnissen..., ...Gruppe der Betroffenen von digitaler Gewalt der Zugang zu..., ...für Menschenrechte im digitalen Raum ein und engagiert..., ...politischer Ebene gegen digitale Gewalt und ihre Folgen..., ...unterstützt Betroffene von digitaler Gewalt konkret durch..., ...bei Hasskriminalität im digitalen Raum zu stärken. Zu ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung der Straftatbestände zur Beiordnung psychosozialer Prozessbegleitung, insbesondere Delikte, die bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt zum Tragen kommen. Dazu Kinderschutz. Verbunden mit besserer Vergütung der Begleitung.
- Bereitgestellt von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 01.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten ..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt 308 vollendete Tötungsfälle..., ... Deutschland zu Partnerschaftsgewalt von einem Mann ..., ... Opfern). Bei Partnerschaftsgewalt wurden in 58,1 ..., ...dieser lebensbedrohlichen Gewalt Unterstützung zu gewähren..., ...Belastung der von Partnerschaftsgewalt betroffenen Frauen..., ...Bereich der häuslichen Gewalt ist ein dringend notwendiger..., ... Gewalt geben diese Rechtsänderung..., ... § 4 Satz 1 des Gewaltschutzgesetzes (Verstöße gegen..., ... im Kontext von Partnerschaftsgewalt verwirklichten,..., ...Stalking und Gewaltschutzgesetzverstöße, für die nun..., ...solche aus dem Feld der digitalen Gewalt, die erhebliche..., ...Mädchen und Frauen Opfer digitaler Gewalt bei enorm steigender..., ...Zweifel, dass die gewaltbetroffene Person sich schwach..., ... zivilrechtliche Gewaltschutzgesetz Nach der Statistik..., ...nur etwa 10 % der gewaltbetroffenen Frauen das Gewaltschutzgesetz..., ...Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz und tatsächlich ..., ... Gewalt und Nachstellung (§ 1)..., ...Maßnahme nach dem Gewaltschutzgesetz 4.213, davon 3.646..., ...bei-tragen, dass die gewaltbetroffenen Frauen bei einer...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Konkretisierung der für das Gesetz gegen digitale Gewalt vorgesehenen richterlichen Accountsperren
HateAid befürwortet die Einführung richterlicher Accountsperren als weiteren Baustein zur Rechtsdurchsetzung für Betroffene digitaler Gewalt in hierfür geeigneten Fällen grundsätzlich. Eine gesetzliche Regelung über das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt sollte jedoch die Effektivität eines solchen Verfahrens adressieren und Möglichkeiten schaffen, die praktische Relevanz zu erhöhen. Dies könnte etwa durch eine Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen in die Durchsetzung der Accountsperre erreicht werden. Diese sollten in diesem Fall mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden, um dieser Verantwortung nachzukommen. Die Accountsperre sollte darüber hinaus mit dem Auskunftsverfahren verbunden werden können und grundsätzlich die ultima ratio bleiben.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 02.05.2025
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Adressatenkreis:
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18.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Organisationen im Bereich digitaler Demokratiearbeit und..., ...Desinformation erkennen Der Digital Services Act (DSA) reguliert..., ...für Medienpädagogik und digitale Bildung“. 5. Schutz vor digitaler Gewalt und Hasskriminalität..., ... eines Gesetzes gegen digitale Gewalt zur Durchsetzung..., ...wirksame Strategien gegen digitale Gewalt und Desinformation...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV teilt das Anliegen, den Persönlichkeitsrechtsschutz im digitalen Raum auch durch Strafrecht zu stärken, und begrüßt insbesondere die Bündelung sexualisierter Bildaufnahmedelikte in einem eigenständigen Tatbestand des Kernstrafrechts. Gleichwohl gibt der Entwurf in seinem strafrechtlichen Teil auch Anlass zu Kritik. An manchen Stellen ist seine expansive Tendenz unverhältnismäßig. Auch in zivilrechtlicher Hinsicht begegnet der Gesetzentwurf einigen Bedenken. Insbesondere betrifft dies die weitreichende Nutzung von Vorratsdaten, die Definition der „Rechtsverletzung“ sowie die problematische Ausgestaltung der Accountsperre. Bedenken bestehen auch gegen die Prozessführungsbefugnis zivilgesellschaftlicher Organisationen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 22.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schutz vor sogenannter „digitaler Gewalt“ ein gesellschaftspolitisch..., ...Ergebnisse 1. Der Begriff „digitale Gewalt“ sollte im Gesetzestitel..., ...Die Verwendung des Gewaltbegriffs für Phänomene, die mit Gewalt im strafrechtlich-physischen..., ...Geräten, die das gesamte digitale Leben des Beschuldigten..., ... I. Zum Begriff der „digitalen Gewalt“ Der Deutsche..., ...Verwendung des Begriffs „digitale Gewalt“ für rechtspolitisch..., ...das Problem. Der Gewaltbegriff hat im deutschen Straf..., .... Der digitale Raum, in dem sie regelmäßig..., ...am strafrechtlichen Gewaltbegriff nichts. Wer diesen..., ...gerade nicht der Begriff „digital violence“ durchgesetzt..., ...Begründung statt von „digitaler Gewalt“ von „digitalem..., ...den strafrechtlichen Gewaltbegriff zu relativieren. Die..., ... (§§ 94 ff. StPO). Im digitalen Kontext bedeutet dies..., ...Gesetzes – der Bekämpfung „digitaler Gewalt“ – auf oder sind..., ...Gesetz auf den Schutz vor „digitaler Gewalt“ und damit primär..., ...extremistische und gewaltgeneigte Gruppierungen einen..., ...geplanten Gesetz gegen „digitale Gewalt“ – bereits durch..., ...: 1. Der Begriff „digitale Gewalt“ sollte zugunsten des Begriffs „digitaler Missbrauch“ aufgegeben...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verfahrensinformation für Betroffene digitaler Gewalt gemäß § 406d StPO
Betroffene digitaler Gewalt sollen auch ohne Antrag über den Ausgang eines gerichtlichen Strafverfahrens informiert werden, es sei denn, sie verzichten ausdrücklich darauf. Alternativ soll ein verpflichtender Hinweis auf die Möglichkeit der Antragstellung nach § 406d StPO erfolgen. Ziel ist die Beseitigung von Informationsungleichheiten und die Stärkung des Vertrauens in die Strafverfolgung.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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15.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verfahrens: Betroffene digitaler Gewalt werden aktuell..., ..., sollten Betroffene digitaler Gewalt auch ohne Antrag...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zeugenschutz, insbesondere Adressschutz, im Strafverfahren in Fällen von digitaler Gewalt
In Fällen der Hasskriminalität im Internet sollte jede Anschrift der*des Anzeigeerstatter*in vor der Überlassung der Akte an den*die Beschuldigte*n im Ermittlungsverfahren entfernt werden. Wir empfehlen außerdem, dass die Belehrung über die Möglichkeit der Angabe einer c/o Adresse gemäß § 68 Abs. 2 StPO verbindlich bereits bei der Anzeigeerstattung erfolgen und in der Akte dokumentiert werden muss.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fortschritte beim Schutz vor digitaler Gewalt und für ein sichereres..., ...der Verabschiedung des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG..., ...der Arbeit des deutschen Digital Services Coordinators..., ...zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...vor Desinformation und digitaler Gewalt steht zunehmend..., ...können, um den Schutz vor digitaler Gewalt effektiv zu stärken..., ... Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Prävention eines immer gewaltvolleren Tones im digitalen..., ... Problem: Betroffene digitaler Gewalt werden aktuell..., ...sollten Betroffene von digitaler Gewalt auch ohne Antragstellung..., ...Zivilrecht: Ein Gesetz gegen digitale Gewalt Das Problem..., ...zivilrechtliche Vorgehen gegen digitale Gewalt ist derzeit vor..., ... für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt, sowie..., ...somit Betroffenen von digitaler Gewalt zeitnah die private..., ...Das Problem: Betroffene digitaler Gewalt befürchten stets..., ... diese Weise wird aus digitaler Gewalt schnell ein analoges..., ...insbesondere für Betroffene von digitaler Gewalt weiterhin ein..., ...Problem: Betroffene von digitaler Gewalt werden auch heute..., ...ausschließlich für Betroffene digitaler Gewalt. Bisherige Förderungen..., ...Gruppe der Betroffenen von digitaler Gewalt der Zugang zu...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
Das 2019 von der ILO verabschiedete Übereinkommen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (ILO-Übereinkommen Nr. 190) wurde durch Gesetz vom 22. Mai 2023 endlich auch von Deutschland ratifiziert und ist am 24. Juni 2024 für Deutschland in Kraft getreten. Nach Aussage der Bundesregierung soll das nationale Umsetzungsgesetz eine Regelungslücke schließen. Der djb begrüßt das Gesetz, kritisiert jedoch, dass das Umsetzungsgesetz deutlich hinter den Erwartungen an eine echte Umsetzung des ILO-Übereinkommens in das deutsche Recht zurückbleibt und so die Chance verpasst wird, den Rechtsschutz gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt im Sinne des Übereinkommens und damit völkerrechtskonform tatsächlich und effektiv zu verbessern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/5652
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
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BT-Drs. 20/5652
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ILO-Übereinkommens gegen Gewalt und Belästigung in der..., ...verabschiedete Übereinkommen gegen Gewalt und Belästigung in der..., ...Meilenstein im Kampf gegen Gewalt und Belästigung in der..., ...anzunehmen (Art 4 Abs. 2), um gewalt- und belästigungsfreie..., ...den Rechtsschutz gegen Gewalt und Belästigung in der..., ...psychischen Aspekte von Gewalt und Belästigung in der..., ...28] Denn, wenn die für Gewalt und Belästigung relevanten..., ... der Beschäftigten von Gewalt und Belästigung aufzeigen..., ...ILO-Übereinkommens gegen Gewalt und Belästigung in der..., ...wirksame Lösungen gegen Gewalt und Belästigung in der..., ... jeden Person auf eine gewalt- und belästigungsfreie..., ...auf die Prävention von Gewalt und Belästigung lässt ..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung in die..., ...gerade im Hinblick auf Gewalt und Belästigung in der..., ... von homo‑/transphober Gewalt und Belästigung bereits..., ...auch die Androhung von Gewalt und Belästigung, was im..., ...geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung‘ Gewalt..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt dahingehend, dass der ..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung in die..., ...4831/null-toleranz-bei-gewalt-gegen-einsatzkraefte)....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Geschäft mit bildbasierter sexualisierter Gewalt beenden
Nacktbilder werden geklaut, gefälscht und millionenfach im Internet verbreitet. Google zeigt diese täglich von unzähligen Frauen, gegen ihren Willen. Auch App-Stores, Zahlungsdienste und Hostinganbieter verdienen daran. HateAid spricht sich dafür aus, dass deshalb Strafbarkeitslücken geschlossen werden: Die Erstellung und Verbreitung bildbasierter sexualisierter Gewalt soll explizit unter Strafe gestellt werden – auch wenn es sich um Deepfakes handelt. Das Geschäft mit bildbasierter digitaler Gewalt muss beendet werden: Host-Provider bzw. Access-Provider sollen Websites sperren müssen, die KI-Anwendungen mit expliziter Ausrichtung auf die Erstellung von Missbrauchs-Nacktbildern und -videos anbieten.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.09.2025
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Adressatenkreis:
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02.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Titel der Bundesgesetze
...Digitale-Dienste-Gesetz...
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesjustizministerin und der Bundesdigitalminister könnten uns vor..., ...bildbasierter sexualisierter Gewalt soll explizit unter Strafe..., ...Deepfakes handelt. 2. Digitalminister Wildberger: Geschäft mit bildbasierter digitaler Gewalt beenden a. ..., ...bildbasierter sexualisierter Gewalt ausgerichtet sind. c..., ...bildbasierter sexualisierter Gewalt ermöglichen. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Appell zur rechtlichen Anerkennung psychischer Gewalt
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) macht im Policy Paper deutlich: Psychische Gewalt ist eine weit verbreitete und schwerwiegende Form geschlechtsspezifischer Gewalt, wird jedoch im deutschen Recht nach wie vor unzureichend erfasst und in der Praxis häufig unterschätzt. Der djb fordert den Gesetzgeber deshalb auf, eine strafrechtliche Erfassung psychischer Gewalt zu prüfen sowie den Gewaltbegriff in allen relevanten Rechtsbereichen klar und im Einklang mit der Istanbul-Konvention auszugestalten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.05.2026
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Adressatenkreis:
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10.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einleitung Psychische Gewalt ist eine Form der Gewalt..., ...auch andere Formen der Gewalt, wie körperliche Gewalt..., ... Gewalt (sog. EU-Gewaltschutzrichtlinie..., ... verschiedener Formen digitaler Gewalt, denen häufig..., ...als Variante häuslicher Gewalt und der Gewalt gegen Frauen..., ...Rolle spielt hier die digitale psychische Gewalt. Sie..., ...beschreiben Betroffene, die von digitaler Gewalt in Form von Doxing..., ... Gewalt und ökonomische Gewalt..., ...bei einer Erfassung als digitale Gewalt zumindest die ..., ...Erfassung von psychischer Gewalt. a) Gewalterfordernis..., ...die Formen psychischer Gewalt erfassen, ohne dass Gewalt..., ...was auch durch andere Gewaltformen wie ökonomische Gewalt..., ...des strafrechtlichen Gewaltbegriffs. Der Gewaltbegriff..., ...Anerkennung von psychischer Gewalt als Gewalt im strafrechtlichen..., ... werden, wie häusliche Gewalt und Partnerschaftsgewalt..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt zum Ziel hat, den Gewaltbegriff..., ...gemeinsam ein Bild psychischer Gewalt zeichnen, sollte das Gewaltkontinuum..., ...www.frauenhauskoordinierung.de/themenportal/gewalt-gegen-frauen/gewaltformen..., ...hateaid.org/bildbasierte-digitale-gewalt/ (letzter Abruf..., ...02.03.2026). [12] S. Gewalt und Gewaltschutz in Einrichtungen...
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Zu Regelungsvorhaben: