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163 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StromStG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (163)
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratiearme Ausgestaltung des Energiesteuergesetz
Verbesserung der Rahmenbedingung der Fernwärme und Entbürokratisierung
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 15.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
26.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...fordert zu: § 2 Nr. 10 neu StromStG Der administrative Aufwand..., ..., 14 Abs. 1 Nr. 2 neu StromStG und §§ 39 Abs. 5 Satz..., ...Lasten. § 9b Abs. 1b neu StromStG, § 54 Abs. 1a neu EnergieStG..., ...Jahresnutzungsgrades gem. § 8 Abs. 5 StromStG+§ 12d StromStV. • Erforderlichkeit..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG allgemein erlaubt, soweit..., ...StromStV Zu § 2 Nr. 10 neu StromStG Der Begriff „hocheffiziente..., ..., 14 Abs. 1 Nr. 2 neu StromStG und §§ 39 Abs. 5 Satz..., .... Zu § 9 Abs. 1b neu StromStG Der AGFW befürwortet..., ... Zu § 9b Abs. 1b neu StromStG, § 54 Abs. 1a neu EnergieStG..., ...in § 9b Abs. 1 Satz 2 StromStG bzw. § 54 Abs. 1 Satz..., ... § 9 Abs. 1 Nr. 2 neu StromStG Der AGFW bewertet die..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG führen kann. Jedoch ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Der Gesetzentwurf dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich. Zudem haben Änderungen zum Beispiel im EU-Beihilferecht dazu geführt, dass das Strom- und Energiesteuerrecht im aktuellen Wortlaut in Teilen nicht mehr anwendbar ist und daher im Sinne einer rechtsklaren Lösung der Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben bedarf.
- Bereitgestellt von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 01.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Steuerentlastung nach § 9b StromStG Die geplante Ausweitung..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG bei Beibehaltung der ..., ...Unternehmen analog zu § 9b StromStG zu erhöhen. Insbesondere..., ...anderer Gesetze, wie § 9b StromStG, entsprechend angepasst..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG sowie die Einführung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung und Vereinfachung des Stromsteuerrechts
Reduzierung von Anwendungsfällen, bei denen bisher aufwändige Ermittlungen und Meldungen durchzuführen waren, ohne dass steuerliche Erlöse entstanden wären; Entbürokratisierung und Vereinfachung bei der Stromweitergabe aus Erneuerbaren Energien innerhalb von Kundenanlagen und bei der Klarstellung und Zuordnung von Rollen als Versorger oder Letztverbraucher bezüglich des Betriebs von Ladepunkten und Speichern
- Bereitgestellt von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entbürokratisierung im StromStG einen substanziellen ..., ...bei der Anwendung des StromStG bisher ein unverhält-nismäßig..., ...Steuerentstehung nach § 5 StromStG. Die Be-grenzung der ..., ...Stromsteueranmeldung nach § 8 StromStG ausgenommen werden. Dies..., ...materielle Befreiung (§ 9 StromStG eine Schwelle von 1 MW..., ...bestimmte Meldepflichten (§10 StromStG). Damit entscheidet nicht..., ...Nummer 3 in §9 Abs. (4) StromStG: § 9 Abs. 4: (4) Der..., ...praktikabel regeln § 5 Abs. 4 StromStG-E regelt die Besteuerung..., ...Bedeutung des § 5 Abs. 4 S. 4 StromStG. Sind damit auch Speicherverluste..., ...gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3b) StromStG hat sich als Hemmschuh..., ...Abs 1 Nr. 1 und Nr. 3 StromStG von 2 MW auf 3 MW elektrischer..., ...Erlaubnisvorbehalt nach § 9 Abs. 4 StromStG fortbesteht. 10. Vollzug...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Der Gesetzentwurf dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich. Zudem haben Änderungen zum Beispiel im EU-Beihilferecht dazu geführt, dass das Strom- und Energiesteuerrecht im aktuellen Wortlaut in Teilen nicht mehr anwendbar ist und daher im Sinne einer rechtsklaren Lösung der Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben bedarf.
- Bereitgestellt von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Steuerentlastung nach § 9b StromStG Die geplante Ausweitung..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG bei Beibehaltung der ..., ...Unternehmen analog zu § 9b StromStG zu erhöhen. Insbesondere..., ...Gesetze, wie etwa § 9b StromStG, entsprechend angepasst..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG sowie die Einführung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Stromsteuerbefreiung soll für Deponiegas gewährt werden. Deponiegas soll weiter als Erneuerbare Energie anerkannt werden.
- Bereitgestellt von: InwesD - Interessengemeinschaft Deutsche Deponiebetreiber e.V. am 04.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Energieträger“ in § 2 Nr. 7 StromStG zu streichen – mit weitreichenden..., ...Var. 1 i.V.m. § 2 Nr. 7 StromStG für Biomasse, Klärgas..., ...Var. 1 i.V.m. § 2 Nr. 7 StromStG die ent-sprechenden beihilferechtlichen..., ...Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG für „Unternehmen des ..., ...Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG überhaupt nicht erfasst..., ...i.S.d. § 2 Nr. 2a – 4 StromStG gelten. Die Motivation..., ...Produzierenden Gewerbes“ (§ 9b StromStG) Aktuell wird in § 2 Nr. 2a – 4 StromStG in der Legaldefinition..., ...Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG ausgeglichen werden. ..., ...KWK-Anlagen“ in § 2 Nr. 10 StromStG (Art. 1 Nr. 1 lit. e)...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wettbewerbsfähige sowie nachhaltige Energie- und Klimapolitik für den Mittelstand
Im Sinne kleiner und mittlerer Unternehmen sollten Steuern, Abgaben sowie Umlagen auf den Strompreis reformiert werden, um eine Senkung der tatsächlichen Stromkosten herbeizuführen. Darüber hinaus bedarf es wirksamer Maßnahmen gegen übermäßig steigende Preise bei der Wärmeversorgung und allgemein einen für Unternehmen praxistauglichen Rahmen in der Klima- und Nachhaltigkeitspolitik.
- Bereitgestellt von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 19.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Stärkung der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
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BT-Drs. 20/13950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Elektroladepunkten gemäß § 5a StromStG Wir halten es für sinnvoll..., ...Steuerschuldner im Sinne des StromStG ist. Dass Ladende insbesondere..., ...Forstwirtschaft gemäß § 9b StromStG Wir nehmen zur Kenntnis..., ...Forstwirtschaft gemäß § 9b StromStG künftig unbefristet und..., ...Elektroladepunkten nach § 5a StromStG begrüßen wir die flankierenden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes 2025
Der BEE setzt sich im Rahmen der Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Absenkung der Stromsteuer für alle Verbraucherinnen und Verbraucher 2) Die Beibehaltung der Definition von Biomasse als Erneuerbarer Energieträger nach geltendem Recht 3) Die Abschaffung der bestehenden Doppelbesteuerung bei der Einspeisung ins öffentliche Netz bei bidirektionalem Laden (Vehicle-to-Grid) 4) Bürokratieabbau 5) Die steuerfreie Drittbelieferung bei sog. „Insellösungen“
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 23.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Energieträgern in § 2 Nr. 7 StromStG steht im Widerspruch ..., ...Energiequelle definiert wird. Das StromStG sollte diesen bestehenden..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG) 1.1 Zu § 2 Abs. 7 Definition..., ...Neufassung des § 2 Nr. 7 StromStG getroffene Aussage, dass..., ...Megawatt entfallen. § 2 StromStG Nummer 7 (Änderung): ..., ...Steuerschuldner § 5 Abs. 4 StromStG regelt die Besteuerung..., ...des § 9 Absatz 1 Nr. 1 StromStG gegeben ist. Kernpunkte..., ...den neuen § 9 Abs. 1b StromStG. Unserer Einschätzung..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG auf den unionsrechtlichen..., ... Entlastung nach § 9b StromStG nicht um eine gleichwertige..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG handelt. Vielmehr ist..., ...zu müssen. § 11 Nr. 11 StromStG beinhaltet auch in seiner..., ...Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG ist nur der Strom aus..., ...könnte in § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG eine Regelung ergänzt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung und Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Der ZDH begrüßt insgesamt den Referentenentwurf. Einige Details wie genauere Definitionen wären wünschenswert, u. a. welche Energieträger insgesamt zu den erneuerbaren Energien hinzurechenbar sind. Stromerzeugung aus Biomasse sollte hier ebenfalls als Strom aus erneuerbaren Energiequellen explizit erwähnt werden. Die Definitionen im EnWG (§ 3 Nummer 24a und 24b) sollten umfangreicher ausgestaltet werden. § 9 Abs. 1 Nummer 6b lässt vermuten, dass auch die KWK-Anlagen selbst als Kundenanlagen gelten. Es fehlt eine ausführliche Abgrenzung des Standort-Begriffs. Insbesondere bei Anlagen, wo der Standort nicht klar abgegrenzt werden kann, können Unklarheiten entstehen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der neu angedachte § 5a StromStG hervorzuheben, der die..., ...Produzierenden Gewerbes gemäß § 9b StromStG und § 54 EnergieStG ab..., ...werden. Da hier auf § 5a StromStG verwiesen wird, gilt ..., ...Letztverbraucher nach § 5a StromStG entnommene Strommengen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der VDIK unterstützt das Anliegen, das Strom- und Energiesteuerrecht zu modernisieren und an die Anforderungen der Elektromobilität anzupassen. Die geplanten Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Ladepunkten, bidirektionalem Laden und Stromspeichern sind ein Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig bedarf es weiterer Maßnahmen, um auch private Haushalte zu entlasten, Herstellerinnovationen gezielt zu fördern und eine Kohärenz mit anderen Förderinstrumenten sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) am 13.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG für potentiell über 600.000..., ...Entlastungsmechanismus – z. B. über § 9b StromStG oder eine neue Privilegierungskategorie..., ...von Ladepunkten (§ 5a StromStG) Die Einführung der ..., ...Entlastungsmechanismus – z. B. über § 9b StromStG oder eine neue Privilegierungskategorie...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Wirtschaftsstandortes durch Entlastungen der Betriebe von hohen Energiekosten
Der Stromsteuersatz soll für alle Betriebe auf den europäischen Mindeststeuersatz gesenkt werden. Die Besteuerung erneuerbarer Kraftstoffe soll auf nationaler Ebene reformiert werden. Es bedarf einer umfassenden Steuerbefreiung von Wasserstoff.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Steuerentlastung nach § 9b Abs. 2 StromStG für die Betriebe des ..., ...Steuerentlastung nach § 9b StromStG, erfolgen. Um den Wirtschaftsstandort..., ...Energieträgern (§ 2 Nr. 7 StromStG-E) um Biomasse mit nachgewiesener..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG abgesehen werden, soweit...
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Zu Regelungsvorhaben: