Stellungnahmen/Gutachten
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
415 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StGB"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (415)
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV spricht sich gegen die geplante Strafverschärfung bei Angriffen auf Vollstreckungsbeamte, Rettungskräfte und weitere dem Gemeinwohl dienende Personen aus. Stattdessen fordert er gezielte präventive Maßnahmen und eine konsequente Strafverfolgung, um den Schutz dieser Berufsgruppen nachhaltig zu gewährleisten. Die vorgeschlagenen Änderungen im Strafgesetzbuch seien nicht erforderlich und hätten keine nachweisbare Wirkung. Der DAV plädiert dafür, die bestehenden Regelungen beizubehalten und die Ursachen der zunehmenden Gewalt gegen Einsatzkräfte auf anderen Wegen anzugehen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
-
BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.07.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bestehenden § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB, durch welche zunächst ..., ...der § 113 Abs. 2 Satz 2 StGB um ein Regelbeispiel für..., ...die in den §§ 113 – 115 StGB betreffenden Personen zu..., ..., zwei Vorschriften des StGB anzupassen. Zunächst soll der § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB ergänzt werden. Diese Ergänzung..., ...Ergänzung des § 113 Abs. 2 StGB um ein weiteres Regelbeispiel..., ...Personenkreises der §§ 113, 114 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte..., ... des § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB a. Regelungsbedürftigkeit..., ... des § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB geht über eine bloße Signalwirkung..., ...Tatbeständen der §§ 113, 114, 115 StGB aufgrund des § 46 Abs. 3 StGB ausscheidet. Der Grundgedanke..., ...in den §§ 113, 114, 115 StGB genannte Personengruppe..., ...Mindeststrafe des § 114 StGB ist nicht nur höher als..., ...Mindeststrafe der §§ 113, 114, 115 StGB. c. Bestimmtheitsgebot..., ... des § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB würde zudem den Ermessensspielraum..., ...Ergänzung des § 113 Abs. 2 StGB Nicht nur die ansteigenden..., ...schweren Fälle des § 113 StGB dürfte jedoch in der Praxis...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV hatte sich bereits zum Gesetzesentwurf des Bundesrats (BT-Drs. 21/551) mit Stellungnahme 22/2025 ablehnend geäußert. Der vorliegende Referentenentwurf, in welchem die Qualifikation (noch) weiter gefasst wird, wird ebenfalls kritisch gesehen. Es besteht keine Notwendigkeit für eine Erweiterung der Qualifikation. Dem strafrechtlichen Unwert und Schuldgehalt der Verwendung von K.o.-Tropfen kann – wie auch der BGH betont – adäquat im Rahmen der Strafzumessung Rechnung getragen werden; tat- und schuldangemessene Strafen sind bereits jetzt möglich. Der DAV regt stattdessen an, einen Schwerpunkt auf mehr und effektivere Präventionsarbeit zu legen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
12.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Qualifikation des § 177 StGB – dort Abs. 8 – und § 250 StGB – dort Abs. 2 – aufzunehmen..., ...jeweils – in § 177 Abs. 8 StGB sowie § 250 Abs. 2 StGB..., ...K.-o.-Mitteln iRd § 177 StGB erfasst die Änderung auch..., ...§ 177 Abs. 7 als auch 8 StGB dieselbe ist und die Tatgerichte..., ...Vergewaltigung iSd § 177 Abs. 6 StGB intendiert sein muss und..., ... 177 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB. Dies sollte bei sämtlichen..., ... bei § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB) – es ist insofern keine..., ... auf § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB Bezug genommen wird, überzeugt..., ...§ 224 Absatz 1 Nummer 1 StGB (‚Gift und andere gesundheitsschädliche..., ...Selbstbestimmung (13. Abschnitt des StGB) bzw. Eigentum (19. Abschnitt des StGB) die bestimmenden Rechtsgüter..., ...unter Verweis auf § 224 StGB). Wenn in der Begründung..., ... iRd § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfassten weiteren, denkbaren..., ...tatbestandsmäßig iRd § 177 und § 250 StGB sein sollen: Bakterien,..., ... iRd § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB, beschränkt sich – auch...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forderung zur gesetzlichen Verankerung von "Nur Ja heißt Ja!"
Die aktuelle Rechtslage im Sexualstrafrecht ist defizitär und wird den internationalen Vorgaben, insbesondere der Istanbul-Konvention (IK), nicht gerecht. Anhand von Fallgruppen werden im Folgenden die Widersprüche und Schutzlücken der geltenden Rechtslage dargestellt. Der djb spricht sich statt punktueller Reformen für eine Neuregelung in Form eines „Nur Ja heißt Ja“-Modells aus. Begleitend zu dieser sog. Einverständnislösung, die den Anforderungen von Art. 36 IK gerecht würde, sollte auch die Einführung einer Strafbarkeit des leichtfertigen sexuellen Übergriffs erwogen werden, um weitere Schutzlücken zu schließen. Diese Reform des materiellen Strafrechts sollte von weiteren Maßnahmen begleitet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... I. § 177 Abs. 1 und 2 StGB – derzeitige Rechtslage..., ...2] Nach § 177 Abs. 1 StGB stellt eine sexuelle Handlung..., ...Tatperson.[3] § 177 Abs. 2 StGB enumeriert darüber hinaus..., ...Ausgestaltung des § 177 StGB nicht den völkerrechtlichen..., ... des § 177 Abs. 1 und 2 StGB einige Fallkonstellationen..., ...unter § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB subsumiert werden; so war..., ...regelmäßig § 177 Abs. 1 StGB angewendet, was häufig ..., ... Bezug auf § 177 Abs. 2 StGB stellt das Merkmal des ..., ...Willens i.S.v. § 177 Abs. 1 StGB auch dann aus, wenn sie..., ...29] Dass § 177 Abs. 1 StGB in seiner gegenwärtigen..., ...während § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB Personen schützt, deren..., ... In § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB findet sich bereits nach..., ... des § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB. § 177 Abs. 4 StGB erhöht..., ... von § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB, aber nicht von Abs. 4 ..., ...wie in § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB zu sehen ist. Für ein „..., ... an (siehe §§ 174a-174c StGB). Darüber hinaus ist zu..., ...§ 261 Abs. 6 und § 306c StGB (Geldwäsche; fahrlässige..., ...bisherigen § 177 Abs. 1 StGB nicht erfasst ist, würde..., ...: Renzikowski, in: MüKo-StGB (2021), § 177 Rn. 48. ..., ... Hörnle, in: LK-StGB (2024), § 177 Rn. 44. ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV bezweifelt, dass die Anhebung von Strafrahmen und Mindeststrafen sowie die Ausweitung besonderer Schutzdelikte geeignet ist, Personen, die in besonderer Weise für das Gemeinwesen Verantwortung übernehmen, wirksam zu schützen. Der DAV spricht sich stattdessen nachdrücklich für eine Stärkung präventiver Maßnahmen aus. Dazu gehören insbesondere verbesserte Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften im Umgang mit psychischen Erkrankungen, regelmäßige Deeskalationstrainings, Supervision sowie der Ausbau interdisziplinärer Einsatzkonzepte. Die vorgesehene Rechtsfolge des Entzugs politischer Mitwirkungsrechte bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung begegnet verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Bedenken und wird vom DAV als nicht sachgerecht beurteilt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 18.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einführung eines neuen § 116 StGB zur Einbeziehung weiterer..., ... Volksverhetzung (§ 130 StGB), insbesondere durch die..., ...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB Die vorgesehene Ergänzung..., ...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB hat nach Auffassung des..., ...Katalog des § 46 Absatz 2 StGB ist nicht abschließend,..., ...Delikten der §§ 113 bis 115 StGB (und auch dem vorgesehenen..., ...Delikten wie Nötigung (§ 240 StGB) oder Körperverletzung (§ 223 StGB) deutlich erhöhte Strafandrohungen..., ... und die des § 113 StGB auf drei Monate Freiheitsstrafe..., ...Geldstrafe ist bei § 113 StGB damit grundsätzlich nicht..., ...die Neuregelung des § 114 StGB, der künftig bereits für..., ...voraussetzt, wie sie etwa § 223 StGB oder erst recht § 224 StGB..., ...schwere Fälle des § 114 StGB mit einem Strafrahmen von..., ... sich zudem, dass § 114 StGB nicht selten in Situationen..., ...4. Einführung des § 116 StGB Die Einführung eines neuen § 116 StGB zur Einbeziehung weiterer..., ... Rechtsfolgen bei § 130 StGB Die im Referentenentwurf..., ... Rechtsfolgen des § 130 StGB, insbesondere durch die..., ...Anordnung der in § 45 Abs. 2 StGB geregelten Nebenfolgen,..., ... Rechtsfolgen bei § 130 StGB, insbesondere den Entzug...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV bezweifelt, dass die Anhebung von Strafrahmen und Mindeststrafen sowie die Ausweitung besonderer Schutzdelikte geeignet ist, Personen, die in besonderer Weise für das Gemeinwesen Verantwortung übernehmen, wirksam zu schützen. Der DAV spricht sich stattdessen nachdrücklich für eine Stärkung präventiver Maßnahmen aus. Dazu gehören insbesondere verbesserte Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften im Umgang mit psychischen Erkrankungen, regelmäßige Deeskalationstrainings, Supervision sowie der Ausbau interdisziplinärer Einsatzkonzepte. Die vorgesehene Rechtsfolge des Entzugs politischer Mitwirkungsrechte bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung begegnet verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Bedenken und wird vom DAV als nicht sachgerecht beurteilt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einführung eines neuen § 116 StGB zur Einbeziehung weiterer..., ... Volksverhetzung (§ 130 StGB), insbesondere durch die..., ...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB Die vorgesehene Ergänzung..., ...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB hat nach Auffassung des..., ...Katalog des § 46 Absatz 2 StGB ist nicht abschließend,..., ...Delikten der §§ 113 bis 115 StGB (und auch dem vorgesehenen..., ...Delikten wie Nötigung (§ 240 StGB) oder Körperverletzung (§ 223 StGB) deutlich erhöhte Strafandrohungen..., ... und die des § 113 StGB auf drei Monate Freiheitsstrafe..., ...Geldstrafe ist bei § 113 StGB damit grundsätzlich nicht..., ...die Neuregelung des § 114 StGB, der künftig bereits für..., ...voraussetzt, wie sie etwa § 223 StGB oder erst recht § 224 StGB..., ...schwere Fälle des § 114 StGB mit einem Strafrahmen von..., ... sich zudem, dass § 114 StGB nicht selten in Situationen..., ...4. Einführung des § 116 StGB Die Einführung eines neuen § 116 StGB zur Einbeziehung weiterer..., ... Rechtsfolgen bei § 130 StGB Die im Referentenentwurf..., ... Rechtsfolgen des § 130 StGB, insbesondere durch die..., ...Anordnung der in § 45 Abs. 2 StGB geregelten Nebenfolgen,..., ... Rechtsfolgen bei § 130 StGB, insbesondere den Entzug...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ehrenamtlich tätige Personen ebenso wie Amts-, Mandats- oder sonstige Berufsträger, die in verschiedenen Bereichen Verantwortung für das demokratische Gemeinwesen wahrnehmen, sollen vor Übergriffen besser geschützt werden.
- Bereitgestellt von: Neue Richter*innenvereinigung - Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V. am 29.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
-
BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anpassung des § 46 Abs. 2 StGB ein (A.) und führen sodann zu § 113 Abs. 2 StGB-E aus (B.). A. Zur Änderung des § 46 Abs. 2 StGB Zunächst handelt es sich..., ...Änderung des § 46 Abs. 2 StGB greift damit – ohne dass..., ...Anforderungen des § 46 Abs. 1 StGB. Da die Auf-zählung in ..., ...Formulierung des § 46 Abs. 2 StGB-E mit dem Wort „auch“ zum..., ... Gehalt des § 46 Abs. 1 StGB in den Abs. 2 des § 46 ..., ...Wortlaut des § 46 Abs. 2 StGB-E und seine neue Systematik..., ...Neufassung des § 46 Abs. 2 StGB hält er für dringend geboten..., ...Ände-rung des § 113 Abs. 2 StGB ab. Einer solchen Ergänzung..., ...Ergänzung des § 113 Abs. 2 StGB den Regelbeispielen des..., ... nach § 224 Abs.1 Nr. 3 StGB gegeben sein dürfte. Die..., ... Abs.1, 224 Abs.1 Nr. 3 StGB wäre zu schreiben: §§ 113..., ...§ 113 Abs. 2 StGB-E soll nach der Gesetzesbegründung..., ...schwerer Fall des § 113 StGB ausgestaltet. Zwar verweist § 114 Abs. 2 StGB auf ebenjene besonders ..., ... dem § 113 Abs. 2 Nr. 3 StGB-E die Strafzumessung nur des § 113 Abs. 1 StGB bestimmt. Die Folge: Die..., ... bedrohten § 114 Abs. 1 StGB zu be-reinigen. Es drohen..., ...Abs. 2, 113 Abs. 2 Nr. 3 StGB-E rechtfertigen eine neue...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verkehrsunfallflucht mit Sachschäden zukünftig als Ordnungswidrigkeit ahnden
Der ADAC setzt sich dafür ein, dass § 142 StGB auf Unfälle mit Personenschäden beschränkt wird. Bei reinen Sachschäden soll eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit erfolgen und als alternative zur ausschließlichen Wartepflicht eine Meldestelle und eine allgemeine Meldepflicht eingeführt werden. Möglichkeit der tätigen Reue im Ordnungswidrigkeitenrecht.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 27.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...möglichen Änderung des § 142 StGB – Herabstufung der Unfallflucht..., ...möglichen Änderung des § 142 StGB Der ADAC e.V. ist ein ..., ... Beschränkung des § 142 StGB auf Unfallfluchten nach..., ...Nebenfolgen der §§69, 69a StGB (Entziehung der Fahrerlaubnis..., ...möglichen Änderung des § 142 StGB 2/3 23.05.2023 2. Ahndung..., ...möglichen Änderung des § 142 StGB 3/3 23.05.2023 kein Offizialdelikt..., ...Sachschaden eine Straftat im StGB bleibt oder zukünftig eine...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme 73/25, dass der Entwurf die EU-Richtlinie vielerorts schonend umsetzt und von dem verfügbaren Freiraum Gebrauch macht. Es ist aber zweifelhaft, ob die Definition des „Ökosystems“ im Entwurf aus strafrechtlicher Sicht als taugliches Kriterium für einen handhabbaren Straftatbestand dienen kann. Zudem empfiehlt der DAV, die in §§324 ff. StGB-E vorausgesetzte „erhebliche Schädigung“ im Gesetz zu definieren. Ferner sollte nach Auffassung des DAV das Recht des Beschuldigten auf Mitwirkung an der Auswahl von Sachverständigen in §73 StPO geregelt werden und mit einem Beweisverwertungsverbot für den Fall des Verstoßes gegen diese Verfahrensvorschrift verbunden werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (14):
- StGB [alle SG hierzu]
- OWiG 1968 [alle SG hierzu]
- BNatSchG 2009 [alle SG hierzu]
- BJagdG [alle SG hierzu]
- BWildSchV [alle SG hierzu]
- UVPG [alle SG hierzu]
- AbfVerbrG 2007 [alle SG hierzu]
- PflSchG 2012 [alle SG hierzu]
- ChemG [alle SG hierzu]
- ChemSanktionsV [alle SG hierzu]
- ChemOzonSchichtV [alle SG hierzu]
- ChemKlimaschutzV [alle SG hierzu]
- ChemVerbotsV 2017 [alle SG hierzu]
- ChemBiozidDV [alle SG hierzu]
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafgesetzbuches (§§ 324 bis 330d StGB) sollen – bis auf § 330a StGB – geändert werden. Gleiches..., ... §§ 309, 311, 312, 314a StGB. Als neuer Tatbestand soll § 327a StGB eingeführt werden, der ..., ...die §§ 324, 324a und 325 StGB „koppelt“. Mit Verweis ..., ...die §§ 324, 324a und 325 StGB beschränkt – z. B. wie ..., ...vom Tatbestand des § 324 StGB (Gewässerverunreinigung) und des § 324a StGB (Bodenverunreinigung) erfasst..., ...Luftverunreinigung (§ 325 StGB) und das Verursachen von Lärm (§ 325a StGB) wird die Privilegierung..., ...des § 330d Abs. 1 Nr. 5 StGB (Drohung, Bestechung oder..., ... des Strafgesetzbuches (StGB), Ordnungswidrigkeitengesetzes..., ...insbesondere der §§ 324 ff. StGB vornehmlich als „Eignungsdelikte..., ...in §§ 324a, 325 und 326 StGB-E. § 330d Abs. 1 Nr. 2 StGB-E definiert das „Ökosystem..., ...übernimmt § 330d Abs. 1 Nr. 2 StGB-E die in Erwägungsgrund..., ...von der in § 326 Abs. 1 StGB beschriebenen Gefährlichkeit..., ... des § 330 Abs. 1 Nr. 1 StGB gegeben ist, nicht auf..., ...Grundtatbestände der §§ 324 ff. StGB-E eine „erhebliche Schädigung..., ...Qualifikationstatbestand des § 330 Abs. 2 StGB-E weitere unbestimmte Rechtsbegriffe...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Computerstrafrecht modernisieren
Die AG KRITIS fordert eine Modernisierung des Computerstrafrechts. Wir setzen uns für die Rechtssicherheit für IT-Sicherheitsforschende ein, insbesondere für jene, die sich ehrenamtlich und aus gemeinnützigem Interesse für die IT-Sicherheit in Deutschland engagieren.
- Bereitgestellt von: AG KRITIS am 19.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Computerstrafrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorsatzlösung für § 202a und § 202b StGB..........................., ...Klarstellung des § 202c StGB..........................., ...Fehlstellen außerhalb des StGB..........................., ...Hackerparagraphen (§ 202a StGB) wertete. Ebenso zeigt ..., ...Vorsatzlösung für § 202a und § 202b StGB Die beiden Möglichkeiten..., ...geben müsste (vgl. § 263 StGB). Dabei sollte zusätzlich..., ...Taten nach §§ 303a/303b StGB oder durch unbefugtes verbreiten..., ...Klarstellung des § 202c StGB Obwohl uns keine Gerichtsurteile..., ...ein Verstoß nach § 202c StGB Teil der Anklage oder des..., ...Meinung, dass der § 202c StGB zumindest neu formuliert..., ... Die Lesart des § 202c StGB in der Community der IT-Sicherheitsforschenden..., ...Computerstraftaten im Sinne des § 202c StGB ist, legal sein müssten..., ...Klarstellungsbedarf für den § 202c StGB. Auch das Gebot der Normenklarheit..., ...Meldestellen in § 202a (3) Nr 1. StGB-E sollten mindestens die..., ...Fehlstellen außerhalb des StGB Obwohl die vorgeschlagene..., ...Wesensgehalt des neuen § 202a (3) StGB-E als neuen § 5 (4) TDDDG..., ..., analog zu § 202a (3) StGB, eine Ausnahme für das ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verschärfung strafrechtliche Regelung zum Schuttz von dem Gemeinwohl dienenden Personen
Ausweitung des Schutzes strafrechtlicher Vorschriften auf alle Personen, die eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben einschließlich ehrenamtlicher Tätigkeiten, Stärkung der Ermittlungsbehörden, keine Änderung beim Familienachzug, beim Ausweisungsrecht, Abwägung zwischen Gefahrenabwehr und Bleiberechtsinteressen wahren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
30.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Das Strafgesetzbuch (StGB) trägt durch eigene Vorschriften..., ...Einzelnen I. Änderungen im StGB § 46 StGB: Strafzumessung..., ...die nach § 113 und § 114 StGB strafbar sind, erhöht werden..., ... Erhöhung wird in § 115 StGB-E und im neuen § 116 StGB-E..., ... sollte daher statt das StGB erneut „nachzuschärfen“..., ...angegangen werden. § 116 StGB (Geschützter Personenkreis) § 116 Abs. 1 Nr. 1 StGB soll die bisher gem. 115..., ...Begründung für § 115 Abs. 3 StGB war, dass die dort Genannten..., ...Regelung in § 116 Abs. 1 Nr. 1 StGB-E herausgenom-men, da sie..., ...neuen § 116 Abs. 1 Nr. 2 StGB-E subsumiert werden können. § 116 Abs. 1 Nr. 2 StGB-E stellt Angriffe auf Angehörige..., ...sich § 116 Abs. 1 Nr. 2 StGB-E damit, dass Angehörige..., ...wie in § 116 Abs. 1 Nr. 1 StGB-E Tätigkeiten, bei denen..., ...Die Überschrift des § 116 StGB-E legt nahe, dass alle ..., ...in § 116 Absatz 1 Nr. 1 StGB ein „insbesondere“ einzufü-gen..., ...neue Tatbestand des § 116 StGB-E soll auch im Rahmen der..., ...nach den §§ 113 bis 116 StGB-E ergänzt werden. Diese..., ...Strafrahmens in § 113 ff. StGB und der inhaltlichen Ausweitung in § 116 StGB in Kombination mit den ...
-
Zu Regelungsvorhaben: