Stellungnahmen/Gutachten
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499 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StGB"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (499)
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Computerstrafrechts
Für eine wirksame und zeitgemäße IT-Sicherheitsforschung in Deutschland ist es essenziell, dass das Melden und Schließen von Sicherheitslücken in einem verantwortlichen Verfahren legal durchführbar sind. Aktuell stellt § 202c StGB Sicherheitsforschende vor die große Herausforderung, die Legitimität ihrer Handlungen nachzuweisen. Vorbereitungshandlungen zur IT-Sicherheitsforschung sollten daher im Gesetz klar adressiert werden, um Unklarheiten in der Auslegung entgegen zu wirken.
- Bereitgestellt von: Gesellschaft für Informatik e.V. am 10.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches ...
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Adressatenkreis:
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11.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...hilfreich. § 202a Abs. 3 StGB-E: Probleme im Nachweis..., ...erleichtern. § 202a Abs. 4 StGB-E: Zeitgemäße Anpassung..., ...beeinträchtigen können. § 202c StGB-E: Präzisierung der Unbefugtheit..., ...Hackerparagrafen § 202c StGB vor, da nicht die objektive..., ...unbefugt“ in § 202a Abs. 3 StGB-E, da es an verlässlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
§ 108e StGB zur Mandatsträgerbestechung als Reaktion auf die Maskenaffäre verbessern
Korruptionsskandale wie die Masken- und die Aserbaidschanaffäre haben die Schwachstellen des bisherigen Rechts zur Mandatsträgerbestechung offengelegt. Die entgeltliche Vertretung von Interessen ist zwar bereits nach geltendem Recht gemäß § 108e des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar, wenn sie „bei der Wahrnehmung des Mandats“ erfolgt. Tätigkeiten außerhalb der parlamentarischen Arbeit sind damit aber selbst dann nicht von § 108e StGB erfasst, wenn ein Mandatsträger dabei seine auf sein Mandat zurückgehenden Kontakte und Beziehungen ausnutzt. Die Neuregelung soll gerade dieses ebenfalls strafwürdige Verhalten erfassen und damit auch zur Erreichung des in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen festgelegten Nachhaltigkeitsziels der Bekämpfung von Korruption in allen Formen beitragen.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10376
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung
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BT-Drs. 20/10376
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ver-abschiedet; mit dem neuen § 108f StGB wurde die missbräuchliche..., ...Korruptionstatbestandes in §108e StGB und Angleichung der Anforderungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zustimmung zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Einsatzkräften
Den Änderungsvorschlägen wird zugestimmt, damit Einsatzkräfte sowie Personen, welche sonstige dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten ausüben, wie Ärztinnen und Ärzte, besser geschützt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 22.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
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BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.10.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 2 - § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB-E 4 Artikel 1 Nummer 6 - § 113 Abs. 2 Satz 2 StGB-E 4 3. Ergänzende Maßnahmen..., ...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB. Danach ist es bei der ..., ...Notsituationen, wie sie § 115 Abs. 3 StGB voraussetzt, sondern auch..., ... in § 113 Abs. 2 Satz 2 StGB an die dringenden gesellschaftlichen..., ... 2 - § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB-E Die Ergänzung des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB ist ein wichtiger Bestandteil..., ...Notsituationen, wie sie § 115 Abs. 3 StGB voraussetzt, sondern auch..., ...6 - § 113 Abs. 2 Satz 2 StGB-E Ebenso ist es vor dem..., ...Überfälle, auf die in §§ 113 StGB und § 115 StGB genannten..., ...in § 113 Absatz 2 Satz 2 StGB unterstreicht dies und ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es soll darauf hingewirkt werden, dass die missbräuchliche Nutzung von Drohnen über kritischer Infrastruktur als Straftat in das StGB aufgenommen wird, sodass eine Legalitätsverpflichtung für Strafverfolgungsbehörden entsteht.
- Bereitgestellt von: RWE am 06.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
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BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Hausfriedensbruch (§ 123 StGB): Zwar fühlt man sich im..., ...würde. • Nötigung (§ 240 StGB): Wer eine Drohne über ..., ...öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB): Es wäre naheliegend, ..., ... und Luftverkehr (§ 315 StGB) / Gefährlicher Eingriff..., ... Straßenverkehr (§ 315b StGB): Hier hat die Polizei ..., ...Nachstellung/Stalking (§ 238 StGB): Das Verfolgen von Personen..., ...Körperverletzung (§ 223 StGB), schwere Körperverletzung (§ 224 StGB), fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB): Kommt es zu Körperverletzung..., ...Sachbeschädigung nach § 303 StGB erfüllen. Eine praxistaugliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der djb begrüßt, dass sich das BMJV mit diesem Entwurf der strafrechtlichen Regelungslücke in Bezug auf sogenanntes Spiking, die „Verabreichung von K.-o.-Tropfen“, annimmt, fordert jedoch weitere flankiere Maßnahmen zur umfassenden und effektiven strafrechtlichen Erfassung dieser Handlungen. Es bräuchte jetzt zusätzlich mehr Forschung zum tatsächlichen Ausmaß von Spiking, eine bessere Schulung von Polizei, Justiz und medizinischem Personal sowie verbindliche Standards für schnelle toxikologische Untersuchungen und die vertrauliche Spurensicherung. Wichtig ist außerdem, dass die Kosten dafür bundesweit zuverlässig von den Krankenkassen übernommen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/551
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten
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BT-Drs. 21/551
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Übergriffs (§ 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB) und des Raubes (§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB), die derzeit die Verwendung..., ... des § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB einstufte.[3] Die im..., ...201a Abs. 1 Nr. 1 und 2, 4 StGB. Darüber hinaus sollte ..., ...Abs. 1 und § 201a Abs. 1 StGB in einem einheitlichen,..., ...denen der §§ 184b, 184c StGB zu harmonisieren. ..., ...Erweiterung des § 138 Abs. 1 StGB welche die Nichtanzeige..., ...Abs. 5, 7 und 8 sowie 178 StGB unter Strafe stellt. ..., ... des § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB erforderlich. Dieser regelt..., ... des § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB vorzunehmen. Die in § 177 Abs. 6 StGB normierte Vergewaltigung..., ...Übergriff in § 177 Abs. 1 und 2 StGB ist ein Vergehen, eine ..., ...Grunddelikts gem. § 78 Abs. 4 StGB, womit in diesen Fällen..., ... gem. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB gilt. Eine Änderung der..., ...12.12.2025). [8] Fischer, StGB, 71. Aufl. 2024, § 177 ..., ...“ vollständig aus § 177 StGB zu streichen. [10] Vgl...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV bezweifelt, dass die Anhebung von Strafrahmen und Mindeststrafen sowie die Ausweitung besonderer Schutzdelikte geeignet ist, Personen, die in besonderer Weise für das Gemeinwesen Verantwortung übernehmen, wirksam zu schützen. Der DAV spricht sich stattdessen nachdrücklich für eine Stärkung präventiver Maßnahmen aus. Dazu gehören insbesondere verbesserte Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften im Umgang mit psychischen Erkrankungen, regelmäßige Deeskalationstrainings, Supervision sowie der Ausbau interdisziplinärer Einsatzkonzepte. Die vorgesehene Rechtsfolge des Entzugs politischer Mitwirkungsrechte bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung begegnet verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Bedenken und wird vom DAV als nicht sachgerecht beurteilt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 18.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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29.01.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einführung eines neuen § 116 StGB zur Einbeziehung weiterer..., ... Volksverhetzung (§ 130 StGB), insbesondere durch die..., ...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB Die vorgesehene Ergänzung..., ...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB hat nach Auffassung des..., ...Katalog des § 46 Absatz 2 StGB ist nicht abschließend,..., ...Delikten der §§ 113 bis 115 StGB (und auch dem vorgesehenen..., ...Delikten wie Nötigung (§ 240 StGB) oder Körperverletzung (§ 223 StGB) deutlich erhöhte Strafandrohungen..., ... und die des § 113 StGB auf drei Monate Freiheitsstrafe..., ...Geldstrafe ist bei § 113 StGB damit grundsätzlich nicht..., ...die Neuregelung des § 114 StGB, der künftig bereits für..., ...voraussetzt, wie sie etwa § 223 StGB oder erst recht § 224 StGB..., ...schwere Fälle des § 114 StGB mit einem Strafrahmen von..., ... sich zudem, dass § 114 StGB nicht selten in Situationen..., ...4. Einführung des § 116 StGB Die Einführung eines neuen § 116 StGB zur Einbeziehung weiterer..., ... Rechtsfolgen bei § 130 StGB Die im Referentenentwurf..., ... Rechtsfolgen des § 130 StGB, insbesondere durch die..., ...Anordnung der in § 45 Abs. 2 StGB geregelten Nebenfolgen,..., ... Rechtsfolgen bei § 130 StGB, insbesondere den Entzug...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV bezweifelt, dass die Anhebung von Strafrahmen und Mindeststrafen sowie die Ausweitung besonderer Schutzdelikte geeignet ist, Personen, die in besonderer Weise für das Gemeinwesen Verantwortung übernehmen, wirksam zu schützen. Der DAV spricht sich stattdessen nachdrücklich für eine Stärkung präventiver Maßnahmen aus. Dazu gehören insbesondere verbesserte Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften im Umgang mit psychischen Erkrankungen, regelmäßige Deeskalationstrainings, Supervision sowie der Ausbau interdisziplinärer Einsatzkonzepte. Die vorgesehene Rechtsfolge des Entzugs politischer Mitwirkungsrechte bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung begegnet verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Bedenken und wird vom DAV als nicht sachgerecht beurteilt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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29.01.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einführung eines neuen § 116 StGB zur Einbeziehung weiterer..., ... Volksverhetzung (§ 130 StGB), insbesondere durch die..., ...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB Die vorgesehene Ergänzung..., ...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB hat nach Auffassung des..., ...Katalog des § 46 Absatz 2 StGB ist nicht abschließend,..., ...Delikten der §§ 113 bis 115 StGB (und auch dem vorgesehenen..., ...Delikten wie Nötigung (§ 240 StGB) oder Körperverletzung (§ 223 StGB) deutlich erhöhte Strafandrohungen..., ... und die des § 113 StGB auf drei Monate Freiheitsstrafe..., ...Geldstrafe ist bei § 113 StGB damit grundsätzlich nicht..., ...die Neuregelung des § 114 StGB, der künftig bereits für..., ...voraussetzt, wie sie etwa § 223 StGB oder erst recht § 224 StGB..., ...schwere Fälle des § 114 StGB mit einem Strafrahmen von..., ... sich zudem, dass § 114 StGB nicht selten in Situationen..., ...4. Einführung des § 116 StGB Die Einführung eines neuen § 116 StGB zur Einbeziehung weiterer..., ... Rechtsfolgen bei § 130 StGB Die im Referentenentwurf..., ... Rechtsfolgen des § 130 StGB, insbesondere durch die..., ...Anordnung der in § 45 Abs. 2 StGB geregelten Nebenfolgen,..., ... Rechtsfolgen bei § 130 StGB, insbesondere den Entzug...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV spricht sich gegen die geplante Strafverschärfung bei Angriffen auf Vollstreckungsbeamte, Rettungskräfte und weitere dem Gemeinwohl dienende Personen aus. Stattdessen fordert er gezielte präventive Maßnahmen und eine konsequente Strafverfolgung, um den Schutz dieser Berufsgruppen nachhaltig zu gewährleisten. Die vorgeschlagenen Änderungen im Strafgesetzbuch seien nicht erforderlich und hätten keine nachweisbare Wirkung. Der DAV plädiert dafür, die bestehenden Regelungen beizubehalten und die Ursachen der zunehmenden Gewalt gegen Einsatzkräfte auf anderen Wegen anzugehen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
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BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bestehenden § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB, durch welche zunächst ..., ...der § 113 Abs. 2 Satz 2 StGB um ein Regelbeispiel für..., ...die in den §§ 113 – 115 StGB betreffenden Personen zu..., ..., zwei Vorschriften des StGB anzupassen. Zunächst soll der § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB ergänzt werden. Diese Ergänzung..., ...Ergänzung des § 113 Abs. 2 StGB um ein weiteres Regelbeispiel..., ...Personenkreises der §§ 113, 114 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte..., ... des § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB a. Regelungsbedürftigkeit..., ... des § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB geht über eine bloße Signalwirkung..., ...Tatbeständen der §§ 113, 114, 115 StGB aufgrund des § 46 Abs. 3 StGB ausscheidet. Der Grundgedanke..., ...in den §§ 113, 114, 115 StGB genannte Personengruppe..., ...Mindeststrafe des § 114 StGB ist nicht nur höher als..., ...Mindeststrafe der §§ 113, 114, 115 StGB. c. Bestimmtheitsgebot..., ... des § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB würde zudem den Ermessensspielraum..., ...Ergänzung des § 113 Abs. 2 StGB Nicht nur die ansteigenden..., ...schweren Fälle des § 113 StGB dürfte jedoch in der Praxis...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt
Zivilrechtliche und strafrechtliche Verankerung des Rechtsschutzes bei Rechtsgutsverletzungen, die mit digitalen Mitteln begangen werden.
- Bereitgestellt von: WEISSER RING Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V. am 22.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bildaufnahmen gem. § 201a StGB (strafbar mit Geldstrafe..., ...Nachstellung gem. § 238 StGB bei wiederholten Aktivitäten..., ...Verleumdung gemäß § 187 StGB vor, die bei öffentlicher..., ...geahndet werden kann (§ 187 StGB). Denn die Verbreitung..., ... herabzuwürdigen (§ 187 StGB). Die vielfach geäußerte..., ...Verleumdung (§ 187 Halbsatz 2 StGB) sollte als Offizialdelikt..., ...Straftatbestände §§ 184k Abs.1, 201b, StGB-E sollten nicht, wie in..., ...Antragsdelikte (§§ 194, 205 StGB) ist dagegen sachgerecht..., ... 1 Nr. 4, 201b und 202e StGB-E sind geeignet, eventuell..., ...des § 184k Abs. 1 Nr. 4 StGB-E könnte es verfassungsrechtlich..., ...Verbrechens (§ 30 Abs. 2 StGB), der Gründung einer kriminellen..., ...Vereinigung (§§ 129, 129a StGB) oder bei der Herstellung..., ...Inhalte (§ 184b Abs. 1 Nr. 4 StGB). Der Gesetzgeber hat schon..., ...Kinderpornographie (§ 184b Abs. 1 Nr. 4 StGB) und Jugendpornographie (§ 184c Abs. 1 Nr. 4 StGB) gleichgestellt werden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderung zur gesetzlichen Verankerung von "Nur Ja heißt Ja!"
Die aktuelle Rechtslage im Sexualstrafrecht ist defizitär und wird den internationalen Vorgaben, insbesondere der Istanbul-Konvention (IK), nicht gerecht. Anhand von Fallgruppen werden im Folgenden die Widersprüche und Schutzlücken der geltenden Rechtslage dargestellt. Der djb spricht sich statt punktueller Reformen für eine Neuregelung in Form eines „Nur Ja heißt Ja“-Modells aus. Begleitend zu dieser sog. Einverständnislösung, die den Anforderungen von Art. 36 IK gerecht würde, sollte auch die Einführung einer Strafbarkeit des leichtfertigen sexuellen Übergriffs erwogen werden, um weitere Schutzlücken zu schließen. Diese Reform des materiellen Strafrechts sollte von weiteren Maßnahmen begleitet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.12.2024
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Adressatenkreis:
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10.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... I. § 177 Abs. 1 und 2 StGB – derzeitige Rechtslage..., ...2] Nach § 177 Abs. 1 StGB stellt eine sexuelle Handlung..., ...Tatperson.[3] § 177 Abs. 2 StGB enumeriert darüber hinaus..., ...Ausgestaltung des § 177 StGB nicht den völkerrechtlichen..., ... des § 177 Abs. 1 und 2 StGB einige Fallkonstellationen..., ...unter § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB subsumiert werden; so war..., ...regelmäßig § 177 Abs. 1 StGB angewendet, was häufig ..., ... Bezug auf § 177 Abs. 2 StGB stellt das Merkmal des ..., ...Willens i.S.v. § 177 Abs. 1 StGB auch dann aus, wenn sie..., ...29] Dass § 177 Abs. 1 StGB in seiner gegenwärtigen..., ...während § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB Personen schützt, deren..., ... In § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB findet sich bereits nach..., ... des § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB. § 177 Abs. 4 StGB erhöht..., ... von § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB, aber nicht von Abs. 4 ..., ...wie in § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB zu sehen ist. Für ein „..., ... an (siehe §§ 174a-174c StGB). Darüber hinaus ist zu..., ...§ 261 Abs. 6 und § 306c StGB (Geldwäsche; fahrlässige..., ...bisherigen § 177 Abs. 1 StGB nicht erfasst ist, würde..., ...: Renzikowski, in: MüKo-StGB (2021), § 177 Rn. 48. ..., ... Hörnle, in: LK-StGB (2024), § 177 Rn. 44. ...
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Zu Regelungsvorhaben: